Formulare in einfacher Sprache

Die Anträge bei Behörden sind oft kompliziert formuliert, sodass es mit einfachen Deutschsprachkenntnissen nicht leicht ist, ein Formular (z.B. Antrag auf Kindergeld) richtig auszufüllen. Das Projekt „Formulare verstehbar machen“ unterstützt Geflüchtete und Migrant*innen. Wichtige Formulare sind in verschiedene Sprachen übersetzt und seit kurzem auch auf einfachem Deutsch erhältlich. 


Arbeitshilfe: Soziale Rechte für Flüchtlinge

Die Gesetzesänderungen durch das „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 betreffen auch soziale Rechte von Geflüchteten. Dementsprechend wurde die Arbeitshilfe aktualisiert und enthält zahlreiche praktische Beratungstips. Sie klärt über die komplexen Zugänge auf den Arbeitsmarkt, Wohnsitzregelungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktförderung u.s.w. auf.


Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?

In dieser kürzlich aktualisierten Broschüre erhalten Betroffene und Unterstützerinnen wichtige Informationen bezüglich rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr zu setzen sowie hilfreiche Tipps, wie man sich anderweitig gegen eine drohende Abschiebung einsetzen kann. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu einigen Bleiberechtsmöglichkeiten am Ende der Broschüre (z.B. Härtefallantrag) nicht unbedingt auf die Situation in Baden-Württemberg übertragbar sind. 


Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Griechenland jetzt umsetzen!

Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kritisieren Blockade der Bundesregierung
Im fünften Jahr des EU-Türkei-Deals harren zehntausende Menschen unter katastrophalen menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln aus. Unter ihnen sind tausende Kinder und Jugendliche, sie machen mehr als ein Drittel der derzeit rund 41.000 Geflüchteten aus. Mehr als 60 Prozent der Kinder sind unter 12 Jahre alt.

Knapp 15% aller Kinder und Jugendlichen (etwa 2.000) auf den griechischen Inseln flohen allein oder sind von ihren Familien getrennt und komplett auf sich allein gestellt. Viele von ihnen leben schutzlos in Zelten, auf der Straße oder sind unter dem Vorwand, es sei zu ihrem eigenen  »Schutz«, sogar inhaftiert. Der Zugang zu Betreuung, Bildung und notwendiger (medizinischer) Versorgung bleibt vielfach verwehrt. Diese Situation verletzt in einem massiven, teils lebensbedrohlichen Ausmaß die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Ein Großteil von ihnen hat Angehörige in Deutschland.

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und BumF sind empört über die Blockade des Bundesinnenministeriums und fordern, die Aufnahme der Schutzsuchenden von den griechischen Inseln in Deutschland ohne weitere Verzögerung umsetzen.

PRO ASYL, Flüchtlingsräte und BumF stellen fest: Sieben Bundesländer und mindestens 15 Kommunen haben öffentlich Plätze für die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen von den griechischen Inseln angeboten. Die Aufnahmebereitschaft ist in Deutschland also weiterhin hoch. Wer jetzt die Aufnahme verweigert, trägt dazu bei, dass die Kinder- und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen immer weiter andauern. Kindeswohl und Kindesschutz enden aber nicht an der Landesgrenze. Es ist unsere humanitäre Pflicht, jetzt zu handeln.

In Deutschland haben bundesweit zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen freie Plätze und können die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen sofort betreuen. Eine Vielzahl der festsitzenden Flüchtlingskinder hat auch Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist kein Gnadenakt sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung über die Dublin-Verordnung. Die Verfristung der Antragstellungen in Griechenland liegt auch an den katastrophalen Zuständen, die Europa mit dem EU-Türkei-Deal bewusst herbeigeführt hat.

Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kann nur ein Anfang sein. Die sogenannten Hotspots müssen umgehend geschlossen werden. Wenn die Menschenrechte auch an den europäischen Außengrenzen gelten sollen, braucht es den Zugang zu einem Asylverfahren innerhalb der EU, und dieser ist im Schlamm und Morast der sogenannten »Hotspots« nicht möglich.

Hintergrund:

Anfang November 2019 erklärte der Sprecher der A-Länder der Innenministerkonferenz, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, nach einer Griechenland-Reise, er wolle unter seinen Amtskolleg_innen in den Bundesländern und bei Bundesinnenminister Horst Seehofer dafür werben, etwa über mögliche Sonderkontingente, unbegleitete Kinder und Jugendlichen von den griechischen Inseln in Deutschland aufzunehmen. Konkret will Pistorius bis zu 200 Kinder und Jugendliche nach Niedersachsen holen. Frankreich hat die Aufnahme von 400 Personen zugesagt. Dies ist eine unangemessen geringe Zahl, aber mehr als nichts. Nach Medienberichten hat Bundesinnenminister Seehofer eine Aufnahme komplett abgelehnt.

Anfang Dezember 2019 erklärten die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Thüringen in einem Schreiben ihre Aufnahmebereitschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Griechenland gegenüber Bundesinnenminister Seehofer. Seither haben außerdem die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz politisch erklärt, ebenfalls für Aufnahmen bereit zu stehen.

Ausgehend von einer Initiative des Potsdamer Oberbürgermeisters Mike Schubert haben in den letzten Wochen neben Potsdam mindestens 15 Kommunen konkrete Aufnahmeplätze öffentlich benannt bzw. in Aussicht gestellt, darunter die Städte Frankfurt (Oder), Düsseldorf, München, Kiel, Teltow und Freiburg.


PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I presse@proasyl.de I www.proasyl.de


Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus

Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden können. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.


SG Hannover: Eilrechtsschutz gegen Leistungskürzung wegen „Schicksalsgemeinschaft“

Nachdem das SG Landshut Ende Oktober 2019 die Einstufung erwachsener Alleinstehender und Alleinerziehender in Gemeinschaftsunterkünften in die Regelbedarfsstufe 2 des AsylblG (statt 100 % nur noch 90 % des Regelsatzes) wegen angeblich gemeinsamen Wirtschaftens aus einem Topf als „Schicksalsgemeinschaft“ wie Ehepaare für verfassungswidrig erachtete meldet jetzt auch das SG Hannover erhebliche Zweifel daran an, ob diese Einstufung verfassungskonform ist (hier: § 3a AsylG). Das SG Hannover gewährt in diesen Fällen Eilrechtsschutz unter Verweis auf das Urteil des BVerfG aus 2012 zum AsylbLG und führt unter anderem aus: „… dass die Einführung der besonderen Bedarfsstufe des § 3 a Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber in Sammelunterkünften nicht auf einer realitätsgerechten und schlüssigen Berechnung gründen.“

Geflüchtete, denen mit Verweis auf die vermeintliche „Schicksalsgemeinschaft“ die Leistungen gekürzt werden, kann also durchaus empfohlen werden, fristgerecht Widerspruch, Eilantrag und gegebenfalls Klage einzureichen. Hierfür gibt es Schriftsätze für Musterargumentationen, die von den Rechtsanwälten Volker Gerloff und Klaus Schank zusammengestellt wurden und verwendet werden können.Entscheidung des SG Hannover vom 20.12.19


2648 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2019

Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist 2019 von 3018 auf 2648 zurückgegangen. Grund dafür sind vor allem die zurückgehenden Rückführungen in die Länder des westlichen Balkans, auch wenn sie mit gut 750 Menschen einen erheblichen Anteil ausmachen, jedoch rund 500 weniger betrafen als noch 2018. Angesichts der drastischen sinkenden Zahlen von Asylanträgen von Menschen aus diesen Ländern, und angesichts des hohen Anteils von selbständigen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender führt das Festhalten des Landes Baden-Württemberg an den monatlichen Sammelabschiebungen in die Westbalkanländer nach Auffassung des Flüchtlingsrats zu einer Häufung besonders unmenschlichen Abschiebungen – die etwa zu Familientrennungen führen, oder rechtswidrig sind, oder bei denen Menschen, die fast ihr ganzes Leben in Deutschland vebracht haben, in ein Land abgeschoben wurden, in dem sie nie waren und dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. 

Erstmals ist Italien das häufigste Zielland, was sich in den häufigsten Fällen  (abzüglich acht Abschiebungen italienischer Staatsangehöriger) mit Rücküberstellungen in das Erstankunftsland der Geflüchteten erklären lässt (Dublin-Fälle oder Personen mit Schutzstatus in Italien). Auf Italien folgen die angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans als häufigste Zielländer. Mehr als ein Viertel der gesamten Abschiebungen fielen auf den Kosovo (188), Serbien (180), Nordmazedonien (173) und Albanien (165).

63 Abschiebungen nach Gambia fanden statt, die allermeisten am Anfang des Jahres: Im ersten Quartal gab es 51 Abschiebungen nach Gambia, im zweiten Quartal drei, im dritten keine und im vierten Quartal neun. Die Anzahl der Abschiebungen nach Afghanistan, das als gefährlichstes Land der Welt gilt, ist von 21 im Jahr 2018 auf 33 deutlich angestiegen.

Nach Herkunftsland:

HerkunftslandAbschiebungen
Nigeria255
Kosovo196
Georgien184
Serbien182
Nordmazedonien179
Algerien173
Albanien166
Gambia129
Marokko88
Tunesien88
Afghanistan83
Iran78
Irak77
Pakistan69
Rumänien65
Türkei61
Guinea54
Bosnien-Herzegowina53
Russische Föderation49
Somalia37
Eritrea36
Kamerun30
Syrien28
China27
Litauen24
Indien22
Togo21
Sri Lanka19
Polen18
Senegal13
Bulgarien12
Ghana10
Ungeklärt10
Italien8
Ungarn8
Armenien6
Kroatien6
Montenegro6
Slowakische Republik6
Lettland5
Moldawien5
Niederlande5
Ukraine5
Vietnam4
Weißrussland4
Ägypten3
Staatenlos3
Dominikanische Republik2
Frankreich2
Griechenland2
Haiti2
Kenia2
Kolumbien2
Korea2
Portugal2
Spanien2
Sudan2
USA2
Angola1
Aserbaidschan1
Belgien1
Brasilien1
Elfenbeinküste1
Großbritannien1
Guinea-Bissau1
Kasachstan1
Kongo1
Libanon1
Libyen1
Madagaskar1
Mongolei1
Niger1
Österreich1
Slowenien1
Gesamt2648

Nach Zielland:

ZiellandAbschiebungen
Italien295
Kosovo188
Serbien180
Georgien178
Nordmazedonien173
Albanien165
Algerien157
Frankreich133
Nigeria123
Marokko82
Rumänien80
Tunesien72
Spanien64
Gambia63
Pakistan61
Bosnien-Herzegowina53
Türkei51
Schweiz48
Österreich44
Polen34
Afghanistan33
Litauen30
Niederlande28
Schweden28
Belgien24
Russische Föderation22
Indien20
Bulgarien18
Tschechische Republik15
Finnland12
Kamerun12
Slowakische Republik12
Sri Lanka12
Dänemark10
Griechenland10
Kroatien9
Lettland9
Ungarn8
Armenien6
China6
Iran6
Montenegro6
Slowenien6
Irak5
Moldawien5
Portugal5
Ghana4
Ukraine4
Vietnam4
Großbritannien3
Weißrussland3
Haiti2
Kenia2
Kolumbien2
Korea2
Norwegen2
Senegal2
Sudan2
USA2
Ägypten1
Angola1
Aserbaidschan1
Brasilien1
Dominikanische Republik1
Elfenbeinküste1
Kasachstan1
Libanon1
Luxemburg1
Madagaskar1
Malta1
Mongolei1
Somalia1
Gesamt2648

Stellungnahme von PRO ASYL zur Asylstatistik 2019

Das Bundesinnenministerium hat die Asylstatistik zum Jahr 2019 veröffentlicht. Der Bundesinnenminister wertet es als Erfolg, dass es weniger Schutzsuchende nach Deutschland geschafft haben. Diese rein nationale Sicht ignoriert: Erstmals waren 2019 weltweit mehr als 70 Millionen Menschen auf der Suche nach Schutz. Die immer größer werdende Verzweiflung und Notlage der Menschen ist für Seehofer nichts anderes als »Migrationsdruck«, den es abzuwehren gilt. »Was vom Bundesinnenministerium als Erfolg verkauft wird, geht auf Kosten Schutzsuchender«, sagt Bellinda Bartolucci, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik bei PRO ASYL. Die gesamte Pressemitteilung lässt sich hier einsehen.