Flüchtlingsräte kritisieren Zusammenarbeit mit dem Talibanregime

Die Bundesregierung hat in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2026 25 Afghanen aus Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Angeblich habe es sich um Straftäter gehandelt, die Aussagen zu den konkreten Vorwürfen gegen die Betroffenen bleiben jedoch vage und unkonkret.

Grundlage für die Abschiebungen ist ein Abkommen der Bundesregierung mit der Taliban-Regierung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Aufnahmeprogramme für rund die Hälfte der bedrohten Ortskräfte und Menschenrechtler*innen gestoppt, den Taliban die Übernahme der afghanischen Botschaftsvertretungen ermöglicht und im Gegenzug – als „einziges europäisches Land“, wie Dobrindt schwärmt, ein Abschiebungsabkommen mit den Taliban ausgehandelt, das nunmehr wöchentlich Abschiebungen zulasse. Die Vereinbarung schaffe „eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan“. Dazu erklären die Landesflüchtlingsräte:

„Als unterzeichnende Flüchtlingsräte sind wir erneut entsetzt über die nunmehr unverhohlene direkte Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und dem Taliban Regime. Die heutige Abschiebung aus insgesamt 13 Bundesländern sowie die geplante Vorführung vor „Botschaftspersonal“ der Taliban von Menschen aus Afghanistan in einer BAMF Außenstelle beweisen, wovor wir lange gewarnt haben: die deutsche Bundesregierung erkennt die Taliban als legitime Regierung und Gesprächspartner an. Wir fordern ein Ende der direkten und auch indirekten Kooperation mit den Taliban sowie ein bundesweites Abschiebeverbot nach Afghanistan.“

  • Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
  • Flüchlingsrat Berlin e.V.
  • Flüchtlingsrat Bremen e.V.
  • Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen
  • Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
  • Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.
  • Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Nach Kritik am Sondierungspapier: Koalitionsverhandlungen als Chance nutzen

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen und eines enttäuschenden Sondierungspapiers appelliert der Flüchtlingsrat an Bündnis 90/Die Grünen und die CDU: Baden-Württemberg darf die Chance nicht verpassen, endlich einen echten Kurswechsel hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik einzuschlagen. Hierfür hat der gemeinnützige Verein zehn konkrete Vorschläge, wie die neue Landesregierung landespolitische Spielräume sinnvoll nutzen könnte.

In einer Welt, in der immer mehr Menschen aufgrund von Konflikten, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen zur Flucht gezwungen werden, sollte sich die neue Landesregierung mit der Frage auseinandersetzen, wie fliehende Menschen im Bundesland menschenwürdig behandelt werden können. „Geflüchtete Menschen brauchen Sicherheit, Schutz und Perspektiven. Stattdessen leben viele in belastender Ungewissheit – mit unsicherem Aufenthaltsstatus, ohne ausreichende Grundversorgung und mit dem ständigen Risiko der Abschiebung. Die Koalitionsverhandlungen bieten die Chance für einen echten Kurswechsel hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik“, so Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Vor diesem Hintergrund ist das Mitte April verabschiedete Sondierungspapier der beiden Verhandlungsparteien aus der Perspektive des Flüchtlingsrats enttäuschend: Dieses geht mit keinem Wort auf „Flucht“, „Asyl“, „Menschenrechte“ oder die Aufnahme „geflüchteter Menschen“ ein, sondern beschäftigt sich mit der „Stärkung“ des Sonderstabs mit dem offen rassistischen Titel „Gefährliche Ausländer“ und Strategien zur „Gewinnung von Fachkräften“. „Das Sondierungspapier denkt Migration entweder als Gefahr, die es einzudämmen gelte oder von ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit her. Es stimmt uns sehr traurig, dass die Aufnahme von Menschen in Fluchtsituationen und die Beachtung ihrer Menschenrechte offenkundig bislang kein wichtiges Thema für die Verhandler*innen waren“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Vor diesem Hintergrund macht der gemeinnützige Verein nochmals auf seine zehn Forderungen aufmerksam, die er bereits vor den Landtagswahlen veröffentlicht hatte:

1.  Landesaufnahmeprogramme: Sichere und legale Fluchtwege schaffen

Baden-Württemberg muss Verantwortung für den Schutz von Menschen auf der Flucht übernehmen und seine landespolitischen Handlungsspielräume konsequent nutzen. Landesaufnahmeprogramme sind ein wirksames, humanitäres und rechtlich vorgesehenes Instrument, das regelmäßig aufgelegt und transparent ausgestaltet werden muss.

2.  Unterbringung in der Erstaufnahme verbessern und Verteilung beschleunigen

Die Erstaufnahme muss als Schutzraum verstanden und ausgestaltet werden, in dem die Würde jedes Menschen gewahrt bleibt. Dazu braucht es verbindliche landesweite Mindeststandards mit regelmäßiger Überprüfung, abschließbare Zimmer, ausreichend Privatsphäre sowie spezialisierte Plätze für besonders schutzbedürftige Personen. Dies ist insbesondere bei neu geplanten und in der Sanierung befindlichen Einrichtungen von Beginn an zu berücksichtigen.

3.  Grundversorgung geflüchteter Menschen verbessern

Kürzungen bei Sozialleistungen und Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung dürfen nicht als Abschreckungsinstrumente eingesetzt werden. Die neue Landesregierung muss die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende und Geduldete in den ersten 36 Monaten einführen. Für Menschen, die im Kontext der obligatorischen Anschlussversicherung mit horrenden Krankenkassenbeiträgen zu kämpfen haben, muss eine pragmatische Lösung gefunden werden.

4.  Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten und als Willkommensbehörden gestalten

Ausländerbehörden müssen als Willkommensbehörden agieren, die Teilhabe ermöglichen statt behindern. Dazu braucht es verpflichtende rassismuskritische Schulungen, gezielte personelle Aufstockung sowie den konsequenten Ausbau digitaler Verwaltungsprozesse.

5.  Rassismus und Diskriminierung aktiv bekämpfen

Da wir in einer strukturell von Rassismus geprägten Gesellschaft leben, muss die Landesregierung rassistischen Strukturen aktiv entgegenwirken. Dazu gehören die Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes sowie die auskömmliche Finanzierung von Unterstützungsstrukturen für Betroffene rechter Gewalt.

6.  Besseren Schutz für junge Geflüchtete – Kinder- und Jugendhilfe stärken

Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Fragen gelten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur unabhängigen Interessenvertretung bei Alterseinschätzungen ist landesweit verbindlich umzusetzen; Ausländerbehörden müssen sich an die fachliche Einschätzung der Jugendämter halten.

7.  Bleiberechtsoptionen konsequent ausschöpfen

Menschen, die Teil der baden-württembergischen Gesellschaft sind, dürfen nicht abgeschoben werden, nur weil sie durch alle Raster des Asyl- und Aufenthaltsrechts gefallen sind. Die neue Landesregierung muss alle Bleiberechts- und Härtefallregelungen voll ausschöpfen und durch progressive Landeserlasse konkretisieren – unter Rückgriff auf bewährte Regelungen anderer Bundesländer.

8.  Von Abschiebungen und Abschiebehaft absehen

Solange Abschiebungen politische Realität sind, müssen dabei rechtsstaatliche Standards strikt eingehalten werden. Für Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind – insbesondere Afghanistan, Syrien, Iran und den Irak sind generelle Abschiebungsstopps zu verhängen. Die Abschiebungshaft ist abzuschaffen und die Einrichtung in Pforzheim zu schließen. Solange sie besteht, ist die Sozial- und Verfahrensberatung auskömmlich zu finanzieren.

9.  GEAS-Reform transparent, partizipativ und grundrechtskonform umsetzen

Die Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg muss sich an Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Menschenrechten orientieren. Mit der Reform einhergehende Freiheitseinschränkungen sind auf das rechtlich notwendige Minimum zu begrenzen. Die Errichtung von Sekundärmigrationszentren in Baden-Württemberg wird abgelehnt.

10.  Geflüchtetensolidaritätsarbeit in Baden-Württemberg stärken

Solidarische Strukturen, zivilgesellschaftliches Engagement und migrantische Selbstorganisationen spielen eine zentrale Rolle dabei, dass geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg Schutz, Teilhabe und Perspektiven erhalten. Ehrenamtliches Engagement braucht bessere Rahmenbedingungen: finanzielle Förderung, Qualifizierungsangebote und den Abbau bürokratischer Hürden. Migrantische Selbstorganisationen und Organisationen der Geflüchtetensolidaritätsarbeit sind institutionell stärker zu fördern und verbindlich in politische Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubinden.

Angesichts der vom Bund angekündigten Mittelkürzungen muss das Land einspringen – sowohl bei der Finanzierung von Sprachkursen als auch bei der Beratung. Dies gilt nicht nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern auch für Menschen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, insbesondere für Personen mit besonderem Schutzbedarf. Dabei kommen der Asylverfahrensberatung und der besonderen Rechtsberatung eine große Bedeutung zu.


Sudan nach drei Jahren Krieg

Anlässlich der internationalen Sudan-Konferenz am 15. April 2026 in Berlin richten einige Landesflüchtlingsräte sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen einen dringenden Appell an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft. Sie fordern, über rein symbolische Unterstützung hinauszugehen und endlich verbindliche politische Maßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen dabei ein aktiver Beitrag zur Beendigung des Krieges, wirksamer Schutz für Geflüchtete sowie sichere und verlässliche Aufenthaltsperspektiven in Deutschland.

Drei Jahre nach Ausbruch der Kämpfe zwischen den Rapid Support Forces (RSF) und der sudanesischen Armee hat sich die Lage zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit entwickelt. Millionen Menschen sind auf der Flucht – innerhalb des Landes und über dessen Grenzen hinaus. Internationale Konferenzen in den vergangenen Jahren, unter anderem in Paris (2024) und London (2025), haben zwar finanzielle Zusagen hervorgebracht, jedoch keine nachhaltigen Fortschritte bei der Eindämmung der Gewalt erzielt. Umso dringlicher ist es, humanitäre Hilfe auszuweiten, sichere Fluchtwege zu schaffen und den Schutz für Geflüchtete in Europa und insbesondere in Deutschland zu verbessern.

Derzeit fehlen legale und sichere Zugangswege nahezu vollständig. Programme wie Resettlement wurden ausgesetzt, obwohl der Schutzbedarf massiv gestiegen ist. Gleichzeitig drohen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) weitere Einschränkungen. Bereits jetzt zeigt sich an den EU-Außengrenzen eine zunehmende Kriminalisierung Schutzsuchender – etwa durch Inhaftierung oder strafrechtliche Verfolgung. Dublin-Überstellungen verschärfen die Situation zusätzlich, da sie Geflüchtete in Länder zurückführen, in denen solche Praktiken dokumentiert sind. Auch innerhalb Deutschlands bleibt die Situation vieler Geflüchteter unsicher, da Aufenthaltstitel häufig nur befristet erteilt werden. „Die Zahl der Menschen aus dem Sudan, die in Deutschland Schutz finden, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der Vertreibung. Während weltweit Millionen betroffen sind, erreichen nur wenige tausend Asylanträge pro Jahr Deutschland. Diese Diskrepanz ist Ausdruck einer restriktiven Politik, die den Zugang zu Schutz erheblich einschränkt“, erklärt Adam Baher vom Flüchtlingsrat Berlin.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher:

– Konsequente Sanktionen gegen die Kriegsökonomie: Maßnahmen gegen Personen, Unternehmen und Netzwerke, die den Konflikt ermöglichen oder wirtschaftlich davon profitieren,

– strenge Kontrolle von Waffenexporten: Es muss sichergestellt werden, dass keine Waffen aus Deutschland in den Sudan-Konflikt gelangen, einschließlich transparenter Endverbleibskontrollen,

– Wiederaufnahme humanitärer Aufnahmeprogramme: Programme wie Resettlement müssen dringend reaktiviert werden, um sichere Fluchtwege – insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen – zu gewährleisten,

– Schutzrechte sichern und Kriminalisierung beenden: Der Zugang zu Asyl darf nicht weiter eingeschränkt werden. Dublin-Überstellungen in Staaten mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen müssen ausgesetzt werden,

– Verlässliche Aufenthaltsperspektiven schaffen: Geflüchtete benötigen langfristige Sicherheit und Abschiebungen in den Sudan müssen ausgeschlossen werden.

Ein nachhaltiger Friedensprozess kann nur gelingen, wenn die sudanesische Zivilgesellschaft, die Diaspora sowie unmittelbar betroffene Menschen aktiv einbezogen werden. Dennoch bleiben ihre Stimmen in internationalen politischen Prozessen bislang oft unterrepräsentiert. „Auf internationalen Konferenzen wird viel über Sudan gesprochen – aber viel zu selten mit uns. Dabei sind wir diejenigen, die täglich mit den Folgen dieses Krieges leben, sowohl hier als auch mit unseren Familien vor Ort. Was wir brauchen, sind nicht nur neue Versprechen, sondern echte Verantwortung: sichere Wege für Geflüchtete und klare politische Konsequenzen für alle, die zu diesem Krieg beigetragen haben“, sagt Hassan Nugud von der sudanesischen Community. Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren daher die unzureichende Einbindung sudanesischer Perspektiven in die Berlin Konferenz und fordern eine stärkere, verbindliche Beteiligung in allen relevanten Entscheidungsprozessen.


Unterzeichnende Organisationen

border-line europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

Flüchlingsrat Berlin e.V.

Flüchtlingsrat Bremen e.V.

Flüchtlingsrat Hamburg e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.

Sudan Uprising


Forderungen des Flüchtlingsrats zu den Landtagswahlen

Vier Wochen vor dem 8. März macht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auf seinen Forderungskatalog zu den Landtagswahlen aufmerksam. Dieser formuliert konkrete Schritte für eine menschlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland und zeigt auf, wie eine solidarischere Gesellschaft gestaltet werden kann.  

Der Flüchtlingsrat nimmt die bevorstehenden Wahlen am 8. März zum Anlass, um innezuhalten und grundlegende Fragen zu stellen: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Welche Werte sollen das politische Handeln im Land prägen? „In einer Zeit, in der migrationspolitische Debatten zunehmend von Abschottung, Ausgrenzung und rechten Narrativen bestimmt werden, ist es dringend notwendig, den Fokus wieder auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu richten“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Aus dieser Überzeugung heraus hat der Flüchtlingsrat angesichts der Landtagswahlen einen umfassenden Forderungskatalog erarbeitet. Dieser zeigt auf, dass eine menschenfreundlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland möglich ist – wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. Sei es bei der Unterbringung, dem Ausschöpfen von Bleiberechtsoptionen oder bei Abschiebungen – an vielen Stellen verfügt Baden-Württemberg auf Landesebene über erhebliche Gestaltungsmacht, um die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen konkret zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Perspektiven für eine sichere Zukunft zu schaffen. „Wir wünschen uns von der Landespolitik, dass sie diese Spielräume auch nutzt“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat appelliert an die politisch Verantwortlichen, Mut zu zeigen und angesichts des Erstarkens rechter Kräfte Rückgrat zu zeigen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. „Eine solidarische Gesellschaft ist keine naive Utopie, sondern ein realistisches politisches Ziel, das entschlossenes Handeln erfordert“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg versteht seinen Forderungskatalog als konstruktives Angebot und steht politischen Entscheidungsträger*innen jederzeit für Austausch zur Verfügung.


Enttäuschender Start in den Landtagswahlkampf

Weder die baden-württembergische CDU noch die Grünen haben das Fairness-Abkommen unterzeichnet, welches der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für den anstehenden Landtagswahlkampf vorgeschlagen hat. Der gemeinnützige Verein zeigt sich enttäuscht angesichts der mangelnden Haltung der beiden aktuellen Regierungsparteien. Mit der Unterzeichnung des Abkommens hätten diese ein klares Zeichen gegen Hass und Hetze setzen können.  

Anfang Dezember hatte der Flüchtlingsrat die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW dazu eingeladen, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens sollte die Selbstverpflichtung einhergehen, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben und keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben.

Die Parteispitzen von SPD und der Linken haben das Abkommen noch Ende 2025 unterzeichnet und haben somit einen aktiven Beitrag geleistet, um ein Instrument für einen fairen Wahlkampf zu etablieren. Das ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ein ermutigendes Zeichen.

FDP, BSW, CDU und Bündnis 90/die Grünen allerdings tragen die Initiative des Flüchtlingsrats für einen fairen Wahlkampf nicht mit. Dass sich ausgerechnet die beiden Noch-Regierungsparteien gegen eine Unterzeichnung des Fairness-Abkommens entschieden haben, ist aus der Perspektive des gemeinnützigen Vereins besonders enttäuschend. „Wir bedauern sehr, dass weder die CDU noch die Grünen diese Gelegenheit genutzt haben, um ein deutliches Zeichen für einen fairen Wahlkampf bei den Themen Flucht und Migration zu setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich nach wie vor um eine sachliche migrationspolitische Debatte bemühen, in der Hass und Hetze keinen Platz finden.“

Die Nicht-Unterzeichnung des Abkommens durch eine Mehrheit der angefragten Parteien stimmt den Flüchtlingsrat generell besorgt mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Lage: „Inzwischen scheint es als politisches Risiko zu gelten, sich für eine faktenbasierte migrationspolitische Debatte einzusetzen. Das zeigt: Rechte Kräfte haben ganze Arbeit geleistet“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Schutz statt Abschiebung

Landesflüchtlingsräte Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, und Sachsen fordern einen bundesweiten Abschiebestopp, Schutz und humanitäre Visa für Oppositionelle aus dem Iran.

Die Landesflüchtlingsräte zeigen sich zutiefst besorgt über die erneute Eskalation der politischen und menschenrechtlichen Lage in der Islamischen Republik Iran. Seit dem Wiederaufflammen landesweiter Proteste Ende Dezember 2025 geht das iranische Regime erneut mit äußerster Brutalität gegen Demonstrierende, Oppositionelle, Frauen, queere Menschen, ethische und religiöse Minderheiten und Afghan*innen vor.

Willkürliche Gewalt, Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen sind Charakteristika dieses Regimes. Berichten zufolge sind bereits im Laufe dieser Proteste tausende Menschen getötet, verletzt und inhaftiert worden. Seit dem Internet Blackout brutalisiert der Folterstaat seine Gewaltstrategie gegen die eigene Bevölkerung.

Angesichts der aktuellen Lage können Abschiebungen in die Islamische Republik Iran lebensbedrohlich sein. Schutzsuchende Menschen sind der Gefahr staatlicher Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund fordern die Landesflüchtlingsräte konkrete politische und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen.

1. Abschiebestopp in den Iran – sofort und ohne Ausnahmen
Aufgrund der eskalierenden Repressionen fordern wir einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp aus Deutschland in die Islamischen Republik Iran. Abschiebungen können Betroffene erheblichen Gefahren aussetzen. Zudem müssen Kettenabschiebungen über Drittstaaten konsequent vermieden werden.

2. Unverzügliche Anpassung der Asylpraxis
Oppositionelle, Protestierende, Angehörige von Minderheiten sowie andere als regimekritisch wahrgenommene Personen sind systematischer Verfolgung ausgesetzt. Diese Realität muss sich in den Schutzentscheidungen widerspiegeln. Nach der bereinigten Ablehnungsquote wurden im Jahr 2025 fast drei Viertel (73 Prozent) der Asylanträge aus dem Iran vollständig abgelehnt.

3. Schutz von Exiliraner*innen in Deutschland sicherstellen
Das iranische Regime verfolgt Regimekritiker*innen auch im Ausland. Exiliraner*innen berichten von Überwachung, Einschüchterung und Bedrohung. Der Kontakt zu iranischen Auslandsvertretungen muss als unzumutbar eingestuft werden. Ausreisepflichtige Iraner*innen müssen ein Bleiberecht erhalten. Arbeitsverbote sind aufzuheben.

4. Humanitäre Visa ermöglichen und Zugangswege öffnen
Die Aussetzung von Aufnahmeprogrammen, verschärfte Grenzkontrollen und die faktische Blockade humanitärer Visa verhindern schutzsuchenden Menschen den Zugang zu Asylverfahren. Humanitäre Visa müssen für politische Oppositionelle unbürokratisch umgehend erteilt werden.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.

Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingsrat RLP e.V.

Flüchtlingsrat Sachsen e.V.


Working Paper: Bleibeperspektiven in Baden-Württemberg

In ihrem Working Paper „Bleibeperspektiven als Alternative zur Abschiebung? – Eine Analyse arbeits- und integrationsbezogener Bleiberechte in Baden-Württemberg“ setzt sich Elina Jonitz von der Erasmus Universität Rotterdam mit der Umsetzung von Bleiberechtsoptionen für Menschen in Duldung in Baden-Württemberg auseinander. In die Analyse einbezogen wurden die Perspektiven von regularisierten Menschen, Regierungsvertreter*innen, gesellschaftlichen Akteur*innen und Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg. Die Studie zeigt, dass Bleiberechtsoptionen als vielversprechende Maßnahmen der „Nicht-Rückkehr“ betrachtet werden können, da sie wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen und die Rechte, Rechtssicherheit, Mobilität und psychische Gesundheit von Betroffenen verbessern. Komplexe rechtliche Verfahren und eine verschärfte Abschiebungspolitik drohen jedoch, die Ziele von Bleiberechtsoptionen zu untergraben. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik formuliert.

Das Working Paper entstand im Kontext des Forschungsprojekts FAiR, finanziert durch die Europäische Union.



Nach Suizid in Abschiebungshaft Pforzheim

Anfang November hat sich ein Mann in der Abschiebungshaft Pforzheim das Leben genommen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist bestürzt über dieses traurige Ereignis und fordert einen Kurswechsel in der Migrationspolitik. Kurzfristig müssen wenigstens die Lebensbedingungen in der Abschiebungshaft Pforzheim verbessert werden, insbesondere was die medizinische Versorgung von psychisch erkrankten Menschen betrifft.

Es ist wenig bekannt über den Mann, dessen Leben am 03. November 2025 in der Abschiebungshaft Pforzheim ein Ende nahm – welche Träume er hatte, ob er Familienangehörige hinterlässt oder was letztendlich genau dazu geführt hat, dass Suizid für ihn zum letzten Ausweg wurde. Was bekannt ist: Die letzten Tage seines Lebens hat der Mann inhaftiert verbracht. In Abschiebungshaftanstalten werden Menschen festgehalten, nicht etwa, weil sie strafrechtlich verurteilt worden wären, sondern um die Durchführung ihrer Abschiebung zu erleichtern.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt den Tod dieses Mannes zum Anlass, um ganz grundsätzliche Kritik an einer migrationspolitischen Debatte zu üben, in der Abschiebungen häufig als Erfolge verkauft werden: „Abschiebungen bedeuten, dass Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland entfernt werden, weil sie durch alle aufenthaltsrechtlichen Raster gefallen sind. Wir dürfen niemals vergessen, dass hinter jeder Abschiebung ein Einzelschicksal steht. Menschen haben panische Angst vor Abschiebungen, die für sie einen Akt der Gewalt darstellen, die ihre Pläne brutal durchkreuzen, manchmal ihr Leben in Gefahr bringen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Auch das Instrument der Abschiebungshaft gerät immer wieder in Kritik, stellt eine Freiheitsentziehung doch einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar. In Baden-Württemberg kritisiert der Flüchtlingsrat schon seit Jahren die Lebensbedingungen in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim. Insbesondere was die medizinische Versorgung von psychisch erkrankten Insassen betrifft, beklagt der Verein katastrophale Zustände: „Tatsächlich werden Menschen, die Suizidgedanken äußern, in der Abschiebungshaft regelmäßig in eine Isolationszelle gesteckt, den sogenannten Bunker, in dem sie zum Teil tagelang verharren müssen. Dass das kein adäquater Umgang mit Selbsttötungsgedanken ist, steht außer Frage“, kommentiert Bartel weiter.

Neben einem verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung außerdem zu einer angemessenen Aufarbeitung des Suizids auf: „Es ist ein Mensch gestorben. Die Behörden und das Justizministerium dürfen nicht einfach so zum Tagesgeschäft zurückkehren. Vielmehr muss genau untersucht werden, wie es in diesem Fall so weit kommen konnte und welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden müssen, um weitere Suizide zu verhindern“, so Bartel abschließend.


Landtagswahlkampf: Sachlich bleiben statt Vorurteile schüren

Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen am 8. März 2026 fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die demokratischen Parteien dazu auf, ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Hierfür haben die Parteien Zeit bis zum 31. Dezember 2025. Ziel des Abkommens ist es, die Parteien dazu anzuhalten, sich in hitzigen Wahlkampfzeiten um einen sachlichen Diskurs rund um die Themen Flucht und Migration zu bemühen.

Am 01. Dezember haben die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW eine E-Mail vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erhalten. Darin werden die für die Landtagswahlen relevanten demokratischen Parteien dazu aufgefordert, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens geht eine Selbstverpflichtung einher, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben. Das bedeutet zum Beispiel, keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben oder keine Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen zu schüren. Der genaue Wortlaut des Abkommens ist öffentlich und kann jederzeit von allen Interessierten auf der Homepage des Flüchtlingsrats nachgelesen werden.

Der Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg wird im Januar 2026 veröffentlichen, welche Parteien sich zu einem fairen Wahlkampf im Bereich Flucht und Migration verpflichtet haben – und welche gegebenenfalls nicht. „Wir hoffen sehr, dass sich alle demokratischen Parteien für eine Unterzeichnung des Abkommens entscheiden und damit ein wichtiges politisches Signal gegen Polemik und Hetze setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. „Natürlich ist es völlig legitim, dass im Landtagswahlkampf auch um den politisch richtigen Umgang mit Flucht und Migration in Baden-Württemberg gerungen wird. Viel zu oft verfallen Politiker*innen dabei aber in Polemiken, diskutieren faktenfern oder reproduzieren verletzende Stereotype gegenüber geflüchteten Menschen. Mit dem Abkommen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem Wahlkampf, der die Vielfältigkeit der baden-württembergischen Gesellschaft achtet und von pauschalen Anschuldigungen absieht“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Inspiriert zum Fairness-Abkommen wurde der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg durch den Runden Tisch Integration Köln, welcher ein gleichnamiges Instrument seit vielen Jahren mit Erfolg in Zeiten des Wahlkampfes anwendet.



VGH München: Recht auf Gestattung während des Dublin-Verfahrens

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil am 21. Mai 2025 (Az. 19 B 24.1772) ein wegweisendes Urteil gefällt: In Dublin-Fällen erlischt demnach die Aufenthaltsgestattung entgegen dem Gesetzeswortlaut nicht mit der Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung, sondern der Aufenthalt gilt weiterhin als gestattet. Aufgrund von Unionsrecht (Art. 9 der Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU)) ist nämlich die Regelung des § 67 Abs. 1 Nr. 5 AsylG, wonach die Aufenthaltsgestattung bei Dublin-Fällen mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG erlischt, unionsrechtswidrig und damit unanwendbar.