Petition: Solidarität mit Afghan*innen: Humanitäre Aufnahme und sichere Bleibeperspektiven jetzt!

Mit Entsetzen verfolgen viele Menschen gerade die dramatischen Entwicklungen in Afghanistan, wo die Taliban die Macht übernommen haben und tausende Menschen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Entsetzend ist auch das beschämende und menschenfeindliche Verhalten der politisch Verantwortlichen in Deutschland, die bis wenige Tage vor der Eroberung Kabuls durch die Taliban in erster Linie darauf bedacht waren, die mittlerweile zusammengebrochene Regierung unter Druck zu setzen, um weitere Abschiebungen hinzunehmen.

Den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erreichen Anfragen von verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Teilweise geht es um Menschen, die auf ein Visum zum Familiennachzug warten, teilweise um Personen, die wegen ihrer Tätigkeiten hochgefährdet sind. In anderen Fällen geht es um Afghan*innen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und sich gerade in Afghanistan aufhalten.

Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Initiativen haben seit Monaten darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt die Sicherheitslage in Afghanistan falsch einschätzt oder beschönigt. Afghan*innen, die in Deutschland leben, wurde dadurch eine sichere Bleibeperspektive sowie das Recht auf Familienzusammenführung verwehrt. Durch die Herauszögerung von Visaverfahren und Ausreise sitzen nun Menschen in lebensbedrohlicher Lage in Afghanistan fest, die längst in Sicherheit sein könnten.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert daher die Landesregierung auf,

  • sich für offene und sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen einzusetzen. Hierzu gehören nicht nur Ortskräfte, die für deutsche Institutionen und Einrichtungen gearbeitet haben, sondern auch zivilgesellschaftliche und politische Aktivist*innen, Familiennachzügler*innen und besonders vulnerable Personen und Gruppen;
  • beim Bund auf die Erklärung der Zuständigkeit aller deutschen Botschaften in der Region für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger hinzuarbeiten und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland zu nutzen. Es ist nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen;
  • dem Beispiel anderer Länder wie Berlin und Schleswig-Holstein zu folgen und ein Landesaufnahmeprogramm auf den Weg zu bringen, in dessen Rahmen aus Afghanistan und in Nachbarstaaten geflüchtete sowie in Transitstaaten (Türkei, Griechenland, Bosnien, Serbien u.a.) gestrandete Afghan*innen aufgenommen werden können;
  • sich beim Bund und den anderen Ländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für in Deutschland befindliche Afghan*innen mit unsicherem Aufenthaltsstatus wegen der Unmöglichkeit der Rückkehr einzusetzen sowie konkret das Regierungspräsidium Karlsruhe anzuweisen, allen in Baden-Württemberg bis dato nur geduldeten Afghan*innen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen;
  • einen sofortigen Stopp der Dublin-Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger von Baden-Württemberg aus in andere EU-Staaten zu erlassen;
  • einen schnellen und unbürokratischen Familiennachzug von in BW lebenden Afghan*innen zu ermöglichen und
  • sich für die zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF einzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Die Realität verleugnend und basierend auf geschönten Lageberichten des Auswärtigen Amtes hatten noch Ende Juni die Union und die SPD im Bundestag einen Antrag auf erleichterte Aufnahme afghanischer Ortskräfte abgelehnt – aus Prinzip, wie mittlerweile eingeräumt wird. In der Praxis ist zudem deutlich geworden, dass die Evakuierung von Ortskräften in sehr vielen Fällen ausschließlich an hohen bürokratischen Hürden und politischem Unwillen gescheitert ist, ebenso wie der Familiennachzug aus diesen Gründen seit langem verschleppt wird.

Es wurden von politischer Seite schon zu viele Fehler in Bezug auf Afghanistan gemacht. Nun ist es an der Zeit, Menschlichkeit und Solidarität zu zeigen. Jetzt müssen möglichst viele Menschen möglichst unkompliziert aufgenommen werden.



VG Berlin: Visum für afghanische Ortskraft

Nachdem das Auswärtige Amt das Visum für die afghanische Ortskraft und seine Familie abgelehnt hatte, erhielt die Familie nun Recht von dem Verwaltungsgericht Berlin: Sie haben Anspruch auf ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik.

Das VG Berlin entschied dies am 25.08.2021 im Eilverfahren (AZ: VG 10 L 285/21 V). Das Auswärtige Amt hatte die Visumsanträge mit der Begründung abgelehnt, dass der Vater bereits seit 2017 nicht mehr als Ortskraft tätig sei und somit nicht in die Zweijahresfrist falle, innerhalb derer eine Aufnahme nach Deutschland stattfinden könne. Zudem stehe die Aufnahmeentscheidung im Ermessen des Auswärtigen Amtes. Das Verwaltungsgericht entschied allerdings, dass dem Vater und der Familie durchaus Verfolgung durch die Taliban drohten. Darüber hinaus seien die Aufnahmekriterien geändert worden und schließen nun ehemalige Ortskräfte ein, die bis 2013 tätig waren. Nachdem der Entwicklungsminister erklärt hatte, dass erwachsene Kinder nicht mehr zurückgelassen werden sollten, ordnete das Gericht auch für die zwei erwachsenen Kinder die Visaerteilung an.


Kinderschutz bei Freizeitangeboten

Der Caritasverband Karlsruhe e.V. bietet eine Online Schulung zum Thema „Unterstützung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften: Kinderschutz bei Freizeitangeboten“ an.

Diese richtete sich an Ehrenamtliche, die Freizeitangebote für Kinder in Unterkünften für Geflüchtete anbieten.

Dabei soll für die durch die Pandemie erhöhten Gefahren für das Kinderwohl sensibilisert werden. Auch das Erkennen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdungen wird thematisiert, um die Handlungssicherheit von Ehrenamtlichen zu erhöhen.

Die Schulung findet online über die Plattform Zoom statt. Anmeldungen werden bis zum 28.09. berücksichtigt.

Für die Vorbereitung der Inhalte ist es hilfreich, wenn Interessierte bei der Anmeldung kurz angeben könnten, in welchem Bereich sie mit Kindern arbeiten.

Weitere Informationen zur Schulung und zur Anmeldung finden Sie hier.


Zu wenig Gehör für politisch Verfolgte aus Kolumbien

Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus Kolumbien ist in den letzten Jahren gestiegen: seit 2018 wurden knapp 1000 Anträge beim BAMF eingereicht. Doch nur über zwei von ihnen wurde positiv entschieden.

Seit dem 2016 geschlossenen Frieden zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC, der wichtigsten Guerilla-Organisation des Landes, gehen das deutsche Auswärtige Amt sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) fälschlicherweise von einer Verbesserung der Sicherheitslage in Kolumbien aus.

Tatsächlich jedoch steigen vor allem seit dem Amtsantritt des aktuellen Präsidenten Ivan Duque im Jahr 2018 die Zahlen von Ermordeten, Verschwundenen und politisch Verfolgten wieder an. Vor allem für Menschenrechtsaktivist*innen ist die Lage heikel – allein 2020 wurden 133 Menschen ermordet, die sich für Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt hatten.

Laut UNO ist Kolumbien das Land mit den meisten Binnenflüchtlingen der Welt: circa acht Millionen Menschen suchen in anderen Landesteilen Schutz vor Verfolgung. Viele der kolumbianischen Asylsuchenden in Deutschland konnten den Todesdrohungen dadurch allerdings nicht entgehen, da ihre Gegner mit Polizei und Militär vernetzt sind.

Nach außen hin erscheint Kolumbien nicht als brutale Diktatur oder „gescheiterter Staat“. Umso wichtiger ist es, dass deutsche Behörden und Gerichte den Berichten von politisch Verfolgten ernsthaftes Gehör schenken.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel von PRO ASYL.

Ein Interview mit dem kolumbianischen Menschenrechtsanwalt Alberto Gomez zu diesem Thema finden Sie in gekürzter Fassung bei PRO ASYL, in voller Länge beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.


Online-Seminare: Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen

ECPAT Deutschland e.V. bietet im September und Oktober jeweils ein kostenfreies Einführungsseminar zum Thema Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylkontext an, das für Personen ohne große Vorkenntnisse geeignet ist.

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen.

In diesem Seminar vermitteln zwei Praktiker*innen grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und beleuchten spezielle Phänomene des Menschenhandels sowie besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Migration und Asyl. Die Teilnehmenden lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie sie Betroffene erkennen können.

Referent*innen: Andrea Hitzke, Tobias Hinz

Donnerstag, 09.09.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden
Dienstag, 26.10.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden

An beiden Terminen findet dasselbe Online-Seminar statt.


Online-Workshop: Jugendarbeit mit Geflüchteten und Migrant*innen während der Pandemie

Am 17. und 18. September veranstaltet JUGEND für Europa einen kostenlosen Online-Workshop zum Thema „Jugendarbeit mit Geflüchteten, Migrant*innen und Asylbewerber*innen in Zeiten von Corona“. Der kostenlose Workshop richtet sich an Organisationen und Personen (ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte), die mit dieser Zielgruppe arbeiten, und möchte diese unterstützen und den fachlichen Austausch fördern. 

Der Workshop bietet die Möglichkeit sich mit Kolleg*innen aus ganz Deutschland auszutauschen und voneinander zu lernen, wie man trotz den sich ständig verändernden Bedingungen und der einzuhaltenden Distanz effektive Arbeit leisten kann. Die Veranstaltung soll den Teilnehmenden auch dabei helfen, eigene Grenzen besser einschätzen und mit schwierigen Situationen besser umgehen zu lernen.

Bewerbungsende: 12.09.2021

Die Ausschreibung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von JUGEND für Europa.


Willkommenskultur ja – Integration jein?

In einer aktuellen Studie der Universität Bielefeld befürworteten 55% der Befragten eine Willkommenskultur in Deutschland – von 2014-18 hatte die Zustimmung nur bei maximal 40% gelegen. Dagegen sank die Zustimmung zur Integration von Eingewanderten von 60% (2014) auf 48%. Wichtiger scheint den Befragten eine Assimilation der Migrant*innen und die Aufgabe kultureller Besonderheiten zu sein.

Außerdem ergab die Studie, dass ein Drittel der Befragten sehr oft oder oft rassistischen Beleidigungen ausgesetzt ist.

Laut Konfliktforscher Andreas Zick führt eine grundsätzliche Befürwortung von Einwanderung nicht zwingend zu einer positiven Integrationseinstellung. Zick plädiert für eine größere Sichtbarmachung und bessere Akzeptanzförderung von kultureller Vielfalt.

Einen genaueren Bericht zur Studie finden Sie hier.


Impfung auch für illegalisierte Menschen

Beim Stuttgarter Impf-Bus können sich auch Menschen ohne gültige Papiere oder Krankenversicherung gegen Covid-19 impfen lassen.

Die fortlaufend aktualisierten Termine des Impf-Busses sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Vor Ort wird zudem über das Impfen aufgeklärt, um Ängste und Unsicherheiten entgegenzuwirken und so für eine bessere Akzeptanz zu sorgen. Wenn möglich, werden die Fragen der Menschen muttersprachlich übersetzt.


Flucht aus Afghanistan – Was Deutschland jetzt machen muss

In Afghanistan herrschen wieder die Taliban, viele Menschen sind in Lebensgefahr. Pro Asyl fordert: Deutschland muss die begonnenen Evakuierungen fortführen, den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Afghan*innen beschleunigen, über Landes- und Bundesaufnahmeprogramme eine längerfristige Aufnahme planen und Afghan*innen hier endlich Schutz geben.

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Appell an Ministerin Gentges zur aktuellen Lage in Afghanistan

Das folgende Schreiben hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg heute an Justiz- und Migrationsminister Marion Gentges geschickt. Eine umfangreiche Auflistung dessen, was auf Bundesebene getan werden muss, hat Pro Asyl zusammengestellt. Es gibt leider nicht viel, was wir als Einzelpersonen oder NGOs tun können. Was wir aber tun können, ist die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene zu kontaktieren und Ihnen zu sagen, was jetzt passieren muss. Sprechen also auch Sie Ihre Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene an. In wenigen Wochen sind Bundestagswahlen – machen Sie Ihren Abgeordneten und Kandidat*innen deutlich, dass sie niemanden wählen werden, der sich nicht in der jetzigen Situation für die dringend erforderliche Nothilfe für die Menschen Afghanistan einsetzt!

Sehr geehrte Frau Ministerin Gentges,

angesichts der dramatischen Entwicklungen in Afghanistan erreichen uns als Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, ebenso wie andere Hilfsorganisationen und Beratungsstellen, ununterbrochen verzweifelte Hilferufe bezüglich Personen, die gerade in Afghanistan festsitzen. Teilweise geht es um Familienangehörige von afghanischen Menschen, die in Baden-Württemberg leben – einige von ihnen befinden sich seit langer Zeit im Visumsverfahren – teilweise geht es direkt um in Baden-Württemberg wohnhafte afghanische Staatsangehörige, die sich gerade in Afghanistan aufhalten und dort nicht mehr weg kommen. Wir begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, sich an der Aufnahme von afghanischen Ortskräften zu beteiligen. Angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe sind aus unserer Sicht jedoch weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Deshalb appellieren wir an Sie, jetzt:

  • nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Berlins umgehend ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Programm könnte Familienangehörige von in Baden-Württemberg lebenden afghanischen Staatsangehörigen umfassen, ebenso wie besonders gefährdete Personengruppen wie politisch und zivilgesellschaftlich aktive Personen, LSBTTIQ und andere Minderheiten,
  • das Regierungspräsidium Karlsruhe anzuweisen, allen in Baden-Württemberg bis dato nur geduldeten Afghan*innen anstelle von Kettenduldungen wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit der Rückkehr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,
  • die schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen hier lebender Geflüchteter sicherzustellen, auch derjenigen Angehörigen, die sich eigenständig auf den Weg nach Deutschland gemacht haben und nun in anderen EU-Ländern (z.B. Griechenland) oder vor den EU-Grenzen (z.B. in Bosnien) festsitzen,
  • sich beim Bund und den anderen Bundesländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen einsetzen,
  • sich beim Bund für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen / Organisationen und ihrer Familien einzusetzen, einschließlich der über Subunternehmen eingesetzten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt,
  • sich beim Bund für eine zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren einzusetzen,
  • sich beim Bund dafür einzusetzen, sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen zu schaffen. Es braucht jetzt sichere und legale Fluchtwege für alle Menschen in Afghanistan, die das Land verlassen wollen oder müssen. Es müssen alle deutschen Botschaften für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger für zuständig erklärt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, um noch aus Afghanistan herauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit ( § 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Herzlichen Dank im Voraus für die Prüfung und Umsetzung dieser aus unserer Sicht dringend gebotenen Maßnahmen.