Es ist ein guter Tag für den erodierenden Flüchtlingsschutz in Europa, denn der Europäische Gerichtshof hat ein klares Stoppsignal an die Staaten gesandt, die Pushbacks und andere Völkerrechtsbrüche legalisieren wollen.
PRO ASYL begrüßt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem heutigen Urteil der fortschreitenden Erosion der Flüchtlingsrechte Einhalt gebietet. Die Gesetzesverschärfungen Litauens im Zuge der Fluchtbewegung über Belarus sind ein klarer Verstoß gegen die Verfahrens- und Aufnahmerichtlinie und die Charta der Grundrechte der EU. Der EuGH macht deutlich: Der Zugang zum Recht auf Asyl gilt auch in Krisenzeiten.
Der EuGH verurteilte die durch Gesetzesänderungen kodifizierten Völkerrechtsbrüche Litauens: Pushbacks sind illegal, die Verweigerung von Asyl und die pauschale Inhaftierung von Schutzsuchenden sind nicht im Einklang mit Unionsrecht! Auch bei dem Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“ oder einem „massiven Zustrom“ von Schutzsuchenden, darf das grundsätzliche Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren nicht ausgehebelt werden. Das schließt auch das Verbot der Zurückweisung und das Verbot der willkürlichen und systematischen Inhaftierung von Geflüchteten mit ein.
„Im Jahr 2022 ist die Feststellung dieser völkerrechtlichen Selbstverständlichkeiten bitter nötig. Der Gerichtshof hat damit den EU-Staaten einige rote Linien aufgezeigt. Ein guter Tag für den geschundenen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz in Europa und ein klares Stoppsignal für die EU-Staaten, die Pushbacks, systematische Inhaftierungen und andere Völkerrechtsbrüche `legalisieren´ wollen“, so Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL.
Hintergrund
Seit Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus an die EU-Außengrenze Litauens, wurden dort aber zurückgewiesen. Nach der Ausrufung eines Notstands aufgrund eines „Massenzustroms“ änderte das litauische Parlament ab Juli 2021 die Asylgesetzgebung mehrmals. Durch die Gesetzesverschärfungen wurden die Rechte von Schutzsuchenden, einschließlich des Verbots der Zurückweisung, des Rechts auf Asylantragstellung und das Recht auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, massiv eingeschränkt. Die problematischen Bestimmungen schreiben die Verweigerung des Zugangs zu Asylverfahren für Personen, die irregulär ins Land gekommen sind, vor, und eine pauschale Politik der automatischen und daher willkürlichen Inhaftierung von Asylsuchenden.
Das Oberverwaltungsgericht Litauen wollte im Rahmen eines Eilvorabentscheidungsverfahrens vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob einige dieser von Litauen angewandten Vorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 2. Juni 2022 finden Sie hier.
Monat: Juni 2022
Ukraine: Informationen und Links
Viele ukrainische Geflüchtete kommen in Baden-Württemberg an oder befinden sich noch auf der Flucht. Mit der Flucht und der Ankunft kommen jede Menge Fragen auf, sei es zu Unterkunft und Wohnen, Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, Arbeit und Sprachkurse oder besondere Hilfen für Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Schwangere. Hier finden Sie Links zu all diesen Fragekomplexen.
Allgemeine Informationen (bundesweit)
- Die Internetseite des Bundesinnenministeriums und „Germany4Ukraine“ informieren auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch (teilweise auch Russisch) zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und Unterbringung.
- Handbook Germany bietet super Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat ebenfalls aktuelle Informationen zusammegestellt.
- Pro Asyl informiert umfassend und aktuell zu den politischen und rechtlichen Entwicklungen.
- Eine aktuelle Sammlung von relevanten Links rund zur Thematik Ukraine hat der Informationsverbund Asyl & Migration zusammengestellt.
- Die IQ Fachstelle Einwanderung hat FAQs zu der aktuellen rechtlichen Situation auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch veröffentlicht.
- Der DRK Suchdienst stellt Informationen zur Suche nach vermissten Angehörigen und Beratung für Betroffene zur Verfügung.
Informationen aus Baden-Württemberg
- Das Justizministerium BW hat diverse Themen in Form von Fragen und Antworten aufgearbeitet.
- Hinweise, Erlasse und Infos des Justizministeriums BW:
- Hinweise zum weiteren Länderschreiben des BMI und weitere Informationen (25.04.22)
- Erlass Aufnahme ukrainischer Geflüchteter (15.03.22)
- Weitere Hinweise zur Anwendung des § 24 AufenthG (24.03.22)
- Schemata Flüchtende aus der Ukraine – Registrierungsprozess und Antragstellung bei der Ausländerbehörde (12.4.22)
- Geflüchtete aus der Ukraine: Weiteres Länderschreiben des BMI und weitere Informationen (25.04.2022)
- Geflüchtete aus der Ukraine: Ergänzende Informationen (12.05.2022)
- Allgemeinverfügung zur landesinternen Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine (12.05.2022)
- Flächenansatz je Unterbringungsplatz und Ausgabenerstattung für Röntgenuntersuchungen nach § 36 Absatz 4 IfSG (20.06.2022)
- Die Diakonie Baden-Württemberg informiert zu Einreise und Aufenthalt in dem Dokument „aktuelle Informationen zur Krise in der Ukraine (PDF)„
- Das Justizministerium Baden-Württemberg hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese ist unter 0800 70 22 500 erreichbar.
Kinder und Jugendliche
- JugendNotmail bietet Mailberatung für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an.
- Paritätischer Gesamtverband, März 2022: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine
- Zusammenstellung verschiedener Informationen zu Ukraine & Jugendhilfe
Frauen
- Flüchtlingsrat BW, 18.03.2022: Ukraine: Hilfe für geflüchtete Frauen und Kinder
- DaMigra, März 2022, Schutz vor Gewalt für Frauen und für Kinder: Flyer mit Angeboten für Hilfe und Beratung in Deutsch, Russisch und Ukrainisch
LSBTTIQ*
- Unterstützung für LSBTTIQ+ Geflüchtete aus der Ukraine, ohne ukrainische Staatsbürgerschaft
Behinderung und Pflegebedarf
- Kostenloste Hotline der Bundeskontaktstelle für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderung/Pflegebedarf: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)
Rom*nja
- Sammlung von Informationen zur Lage der ukrainischen Rom*nja von der Jugendorganisation Ternype
- Nachrichtenplattform von Rom*nja-Journalist*innen zur Situation der ukrainischen Rom*nja
Arbeit
- Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Übersichtsseite erstellt.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Informationen zu Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch veröffentlicht.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klärt über Arbeit und Soziale Sicherung auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch auf.
- Das IQ-Netzwerk hat weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesammelt.
- Der DGB Sachsen veröffentlichte Flyer mit Informationen zum Arbeitsrecht (Ukrainisch/Deutsch) und über Bezahlung und Mindestlohn (Ukrainisch/Deutsch).
Unterbringung und Wohnen
- Caritas, März 2022: Leitfaden: Unterbringung Geflüchteter in privatem Wohnraum
- Handbook Germany: Wo finde ich eine Unterkunft?
- Pro Asyl, 15.03.2022: Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: Tipps und Hinweise
- DeZIM-Institut (Hg.), März 2022: Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine. Was der Ukraine-Krieg für den Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften bedeutet
Familie
- DRK-Suchdienst, März 2022: Fachinformation Schutzberechtigte aus der Ukraine – Familieneinheit und Familiennachzug
Gesundheit
- Migazin, 15.03.2022: Fragen und Antworten zur psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen
- Fragen rund um den Krankenversicherungsschutz ab dem 1. Juni 2022 beantwortet das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 20.05.2022
Sozialleistungen
- IQ Netzwerk, Mai 2022: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. nach Antrag auf vorübergehenden Schutz ab 1. Juni 2022
- Netzwerk Berlin Hilft, Juni 2022: Ukraine: Abläufe ab 01.06. zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis & Darstellung zum Leistungswechsel AsylbLG – SGB
- Beantragung von Arbeitslosengeld II bei den lokalen Jobcentern ab Juni 2022 möglich (Infos auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch)
- Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit: „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“ (23.05.2022)
Kommunikation und Sprache
- Paritätischer Gesamtverband, März 2022: Ukraine-Krise: Bildwörterbuch als Verständigungshilfen für Geflüchtete und Hilfsorganisationen
- Marlen Brummel, Olena Kvitka, Susanne Ruppert, Nicole Trapp, Nicole & Joachim Hönig, März 2022: Herzlich willkommen in Deutschland (ukrainisch/deutsch)
- Sprachlern-App Jicki, März 2022: Kostenlose Online-Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch
- Kostenlose Lernplattform des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V.
Alltag
- Mobilitätsmagazin, Mai 2022: Ukrainischen Führerschein umschreiben lassen
- EU-Info.Deutschland, 04.06.2022: EU-Kommission plant Fahrerlaubnis-Erleichterungen für Ukrainer
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Mai 2022: Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (ukrainisch/englisch)
Ehrenamtliche
- Fachnetzwerk Sozialpsychologie zu Flucht und Integration, März 2022: Fragen zu Flucht und Integration
- Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, März 2022: Registrierungsportal für Helferinnen und Helfer zur Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern
Drittstaatsangehörige
- Schleswig-Holsteinischer Landtag, 04.04.2022 Informationen zum „Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG auch für antragsberechtigte Drittstaatsangehörige anstelle eines Asylantrags oder einer Duldung„
Basisinformationen zu Rechten und Pflichten von Asylsuchenden
Die Handreichung befasst sich mit der Situation von Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Dabei werden vor allem die Rechtsstellung (also in der Regel die Aufenthaltsgestattung) und die daraus folgenden Rechten und Pflichten betrachtet.
Die einzelnen Abschnitte der Basisinformation behandeln diese Themen:
1. Rechtsstellung
2. Unterbringung
3. Geld- und Sachleistungen
4. Medizinische Versorgung
5. Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildung
6. Zugang zu Bildung
7. Familienzusammenführung
8. Garantien für unbegleitete Minderjährige
9. Weitere besonders schutzbedürftige Gruppen
10. Mitwirkungspflichten
Neben dieser Handreichung gibt es noch weitere Basisinformationen für die Beratungspraxis.
Flüchtlingstag am 20.6.: „Asylrecht ist existenziell gefährdet“
Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni mahnt PRO ASYL die Bundesregierung, eine aktive Rolle beim Flüchtlingsschutz in Europa einzunehmen. Die systematische Entrechtung durch de facto Haftlager an den Außengrenzen muss verhindert werden. Die Bundesregierung muss den Plänen kommende Woche entgegentreten.
PRO ASYL sieht das Asylrecht existenziell in Gefahr – weltweit und in Europa. Der Vorstoß Großbritanniens, Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags nach Ruanda abzuschieben, ist nur ein Beispiel dafür. Auch in den EU-Staaten weigern sich einige Länder, individuelles Asyl zu gewähren, andere weisen Flüchtlinge systematisch zurück, was gegen europäisches und internationales Recht verstößt, ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssen.
Die aktuellen EU-Vorhaben lassen nun befürchten, dass auch auf EU-Ebene Rechtsakte so konstruiert werden, dass sie menschenrechtswidriges Vorgehen scheinbar legitimieren. Die Bundesregierung hat versprochen „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen (zu) beenden“ (S. 141 Koalitionsvertrag). Deshalb muss sie die Entrechtung in De-Facto-Haftlagern an der EU-Grenze verhindern.
Haft darf nicht zum Standard für Flüchtlinge an Europas Grenzen zu werden
Die EU-Innenminister*innen haben sich am 10. Juni ohne deutschen Widerstand grundsätzlich darauf verständigt, ein Screening an den EU-Außengrenzen umzusetzen. Der strittige Punkt der fiktiven „Nicht-Einreise“ wird aber noch diskutiert.
Wie Berichten zu entnehmen ist, soll zeitnah im Rat eine endgültige Entscheidung darüber fallen, ob schutzsuchende Menschen während des Screeningverfahrens als eingereist gelten oder nicht. Eine solche Fiktion der Nicht-Einreise trifft auf erhebliche Bedenken. Insbesondere ist zu erwarten, dass eine solche Fiktion letztlich nur durch freiheitsbeschränkende bzw. ‑entziehende Maßnahmen durchgesetzt werden kann. Dies könnte zu systematischer De-Facto- Haft an den Außengrenzen führen. In Griechenland lässt sich dieser Ansatz schon jetzt beobachten.
PRO ASYL erwartet von der Bundesregierung und insbesondere von Innenministerin Nancy Faeser in enger Abstimmung mit der Außenministerin ein klares Dagegenhalten. Andernfalls drohen die Zustände, die aus den Lagern auf den griechischen Inseln bekannt sind, in weiteren EU-Staaten Wirklichkeit zu werden.
„Von der Innenministerin und der Außenministerin hören wir bislang kein Wort der Verurteilung der Zonen der Rechtlosigkeit an Europas Grenzen. Wir erwarten, dass die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag auf europäischer Ebene vertreten werden und sich die Bundesregierung ohne Wenn und Aber für faire Asylverfahren einsetzt. Noch kann verhindert werden, dass systematische Inhaftierung durch die verpflichtende Fiktion der Nichteinreise verhindert werden“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
PRO ASYL appelliert eindringlich an die Bundesregierung, dass Deutschland in den Verhandlungen in der kommenden Woche seine bedeutende Rolle nutzt und eine verpflichtende Anwendung der Fiktion der Nicht-Einreise verhindert.
Langzeitgeduldete in Deutschland brauchen endlich Perspektiven
Auch in Deutschland werden vorgesehene Verbesserungen – etwa beim Bleiberecht – flankiert durch Verschärfungen. PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht Kettenduldungen beenden will und seit fünf Jahren in Deutschland geduldeten Menschen endlich Sicherheit und Perspektive geben will. Dass aber gleichzeitig ausreisepflichtige Straftäter*innen länger in Abschiebungshaft genommen werden sollen, ist unverhältnismäßig. Denn es gibt keinerlei belastbare Untersuchungen, dass die Länder besondere Probleme hätten, Straftäter*innen abzuschieben und dass eine verlängerte Abschiebungshaft irgendetwas verbessern würde. Zudem ist rund die Hälfte aller Abschiebehäftlinge zu Unrecht in Haft.
„Der jüngst vorgestellte Gesetzentwurf des Innenministeriums zum Chancen-Aufenthaltsrecht erweckt den Eindruck, dass die alte, schwarz-rot-restriktive Linie fortgeführt wird. Unzureichenden Verbesserungen stehen neue Restriktionen gegenüber“, kritisiert Burkhardt. Der vorliegende Entwurf des Bundesinnenministeriums ist deutlich restriktiver als der Koalitionsvertrag und sieht u.a. weitergehende Ausschlussgründe vor. Angesichts des späten Gesetzgebungsverfahrens fordert PRO ASYL, dass die Frist vom 1. Januar 2022 – bis zu dem die Menschen bereits fünf Jahre in Deutschland sein müssen – mindestens bis zum in Krafttreten der Regelung verlängert wird. Geeignet wäre eine komplette Entfristung, um dauerhaft Kettenduldungen zu beenden.
Ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzentwurf siehe hier.
Hintergrund zur Fiktion der Nicht-Einreise
Laut den Vorschlägen der Kommission würde sich eine Fiktion der Nicht-Einreise auch durch das auf drei Monate ausgeweitete Asylgrenzverfahren ziehen. Faire Asylverfahren sind unter haftähnlichen Bedingungen an den Außengrenzen nicht möglich, da insbesondere die notwendige unabhängige rechtliche Unterstützung nicht gewährleistet ist.
Die Fiktion der Nicht-Einreise und die durch sie zu erwartende Konsequenz der Inhaftierung während Screening‑, Asylgrenz‑, und Abschiebungsgrenzverfahren (insgesamt rund sechs Monate) an den Außengrenzen hat PRO ASYL von Beginn an als eines der Kernprobleme des Entwurfes des New Pact on Migration and Asylum kritisiert (siehe Stellungnahme zum Pakt).
Factsheet FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting)
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein factsheet zum Themenkomplex „Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund – Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt?“ veröffentlicht. Kurz und bündig wird auf wenigen Seiten darauf eingegangen, wann Nachweise erforderlich und empfehlenswert sind, was Nachweise oder Atteste beinhalten müssen und welche Aufenthaltsrechte sich aus der Betroffenheit von FGM/C oder der Bedrohung ergeben. Teilweise enthält das Factsheet Niedersachsen-spezifische Information, größtenteils ist es aber auch für Engagierte in Baden-Württemberg hilfreich
Verbände fordern Einführung einer unabhängigen Flüchtlingsberatung und Gleichbehandlung aller Flüchtlinge
Anlässlich des UN-Welttags des Flüchtlings (20.06.) erinnern der Flüchtlingsrat, der Paritätische in Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg und der Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen (LAKA) Baden-Württemberg die Landesregierung an ihre Versprechen im Umgang mit geflüchteten Menschen.
„Während die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf für das mit Spannung erwartete „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vorgelegt hat, ist es nicht zu erklären, warum Baden-Württemberg im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern, keine Vorgriffsregelung für die Übergangszeit einführen will“, kritisierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Damit würden von Abschiebung bedrohte Personen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschützt. Die vom Justizministerium vorgebrachte Behauptung, eine solche Vorgriffsregelung sei rechtlich nicht zulässig, entbehrt angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung 2019 genau eine solche Regelung eingeführt hat, jeder Glaubwürdigkeit“, so McGinley.
Um die im Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg beabsichtigten Bleiberechtsregelungen wirksam anzuwenden, brauche es zudem professionelle Begleitung, Beratung und Unterstützung für die Betroffenen. Das Sozialministerium hat aber viele dieser Menschen aus der Zielgruppe des Integrationsmanagements herausdefiniert, ohne Alternativen zu schaffen. Somit gibt es viele Menschen mit Unterstützungsbedarf, für deren Betreuung es keine hauptamtliche Zuständigkeit gibt. Diese Versorgungslücken müssen dringend geschlossen werden, so die Verbände. Eine Möglichkeit wäre, endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte flächendeckende unabhängige Flüchtlingsberatung einzuführen und finanziell angemessen auszustatten.
Die Verbände kritisieren zudem die Ungleichbehandlung von aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen. Diese werden in vielen Fällen von den Behörden abgewiesen und ins Asylverfahren gedrängt, anstatt dass ihre Anträge unabhängig von ihrer Nationalität gleich behandelt werden, so die Verbände.
„An der Aufnahmebereitschaft für ukrainische Geflüchtete und dem großzügigen Umgang mit ihnen sehen wir, dass eine Flüchtlingspolitik unter anderen Vorzeichen als in den letzten Jahren möglich ist, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. In diesem Sinne braucht es eine humane und solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik, die alle geflüchteten Menschen gleich behandelt“, erklärt Katerina Peros-Selim, Referentin für Migration beim Paritätischen Baden-Württemberg. „Visums- und kostenfreie Einreise, freie Wahl des Zufluchtslandes, selbstbestimmtes Wohnen und Arbeitserlaubnisse ab dem Tag der Registrierung sowie der uneingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung sind nur einige Punkte, die in Bezug auf Asylsuchende oft als utopische Forderungen abgetan werden, aber jetzt für ukrainische Geflüchtete möglich sind“, so Peros-Selim.
Seebrücken-Aktionswochen unter dem Thema „Alles ist möglich“ vom 24.06 bis 27.07.
Die aktuellen politischen Entwicklungen, das Kriegsgeschehen und die humanitäre Katastrophe, die sich in der Ukraine ereignet, sind besorgniserregend. Die Hilfsbereitschaft gegenüber geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist überwältigend. Zahlreiche Beschränkungen bei sozialen Leistungen, beim Zugang zum Gesundheitswesen und zum Arbeitsmarkt, bei Sprachkursen und Wohnsitzauflagen usw. wurden für Schutzsuchende aus der Ukraine aufgehoben. Während hier wenigstens partielle Verbesserungen eingeführt wurden, die seit Jahren überfällig sind, sieht es an den anderen europäischen Außengrenzen ganz anders aus.
Anna Mayer von der Seebrücke Baden-Württemberg sagt dazu: „An den Außengrenzen Europas geht die Abschottung ungehindert weiter. Menschen, die fliehen und auch diejenigen, die ihnen solidarisch zur Seite stehen, werden vor Gericht gestellt, verurteilt und kriminalisiert. Weiter sterben und ertrinken Menschen. Das wollen wir nicht hinnehmen!“
Die Aktionswochen der Seebrücke Baden-Württemberg, die vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt werden, rufen zu Solidarität mit Menschen aus allen Kriegs- und Krisengebieten auf. Auf vielen verschiedenen Veranstaltungen im Ländle fordern die Engagierten in den Aktionswochen darum eine solidarische Aufnahme von geflüchteten Menschen unabhängig von Religion und Herkunft, mit gleichem Zugang zur Unterstützung beim Bleiberecht, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Wohnraum. Die beschlossenen Besserstellungen für Schutzsuchende aus der Ukraine sind richtig, jetzt steht die diskriminierungsfreie Teilhabe für alle an.
„Bei 3.231 Toten und Vermissten auf dem Mittelmeer und im Nordatlantik allein im Jahr 2021 sind sichere Fluchtwege für alle heute nötiger den je. Die Kriminalisierung der Seenotrettung und der geflüchteten Menschen, die in rechtsstaatlich fragwürdigen Schauprozessen verurteilt werden, müssen endlich beendet werden“ so Ulrich Bamann von der Seebrücke Baden-Württemberg.
Im Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg ist seit Mai 2021 ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen festgeschrieben, das bisher nicht einmal im Ansatz umgesetzt wurde. Das Gleiche gilt für die ebenfalls dort angekündigten Verbesserungen beim Bleiberecht, der Gesundheitsversorgung und beim Antidiskriminierungsgesetz.
Der Flüchtlingsrat, die Seebrücke, der Paritätische und LAKA führen gegenwärtig eine Postkartenaktion dazu durch und fordern mit allen, die sich im Rahmen der Aktionswochen engagieren: Jetzt möglich machen!
Die Aktionen sind abrufbar unter: https://www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com/.
Ukraine: Studiengebühren entfallen teilweise
Viele Studierende sind aus der Ukraine nach Baden-Württemberg geflüchtet. Nun ändert die Landesregierung das Landeshochschulgebührengesetz, sodass einige der geflohenen Studierenden keine Studiengebühren mehr zahlen müssen. Die Regelung tritt rückwirkend zum Sommersemester 2022 in Kraft und gilt befristet bis zum Februar 2025. Von der Änderung profitieren allerdings nur Studierende, die unter die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU fallen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben. Das sind vor allem Studierende ukrainischer Staatsangehörigkeit. Drittstaatsangehörige können unter Umständen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen und sollten in den meisten Fällen einen Antrag auf § 24 AufenthG stellen.
Mit der Änderung benachteiltigt die Landesregierung etliche andere Studierende. So fallen beispielsweise bereits hier studierende Ukrainer*innen nicht darunter sowie alle Drittstaatsangehörigen, die in der Ukraine studierten, aber keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW weist ledigtlich darauf hin, dass „Studierende aus der Ukraine mit einem anderen Aufenthaltstitel (insbesondere nach § 16b Aufenthaltsgesetz), die derzeit gebührenpflichtig sind, zum Wintersemester 2022/23 nach § 7 LHGebG [einen Antrag] auf Stundung oder Erlass der Internationalen Studiengebühren stellen“ können. „Voraussetzung für Stundung und Erlass ist, dass die Studierenden nach Aufnahme des Studiums unverschuldet nicht in der Lage sind, die Studiengebühren zu bezahlen, weil etwa die Finanzierung im Zusammenhang mit Krieg und Flucht Familienangehöriger ausfällt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.“
Die Studiengebühren für internationale Studierende über 1500 € pro Semeseter wurden 2017 eingeführt. Schon damals hat dies der Flüchtlingsrat kritisiert, denn sie reproduzieren Ungerechtigkeiten, schaffen enorme individuelle Belastungen und machen Bildung von der Größe des Portemonnaies abhängig.
- Fraktion Grüne Baden-Württemberg, 07.04.2022: Wegfall der Studiengebühren für Ukraine-Geflüchtete
- Bundesverband ausländischre Studierender, April 2022: Geplante Befreiung von Studiengebühren in Baden-Württemberg greift für Geflüchtete nur teilweise
Folgen strafrechtlicher Verurteilungen für das Aufenthaltsrecht – Wann gefährden Straftaten den Aufenthalt in Deutschland?
Viele von uns werden – möglicherweise unbewusst – schon eine Straftat begangen haben. Wird man dafür verurteilt, erhält man zumeist eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine solche Verurteilung zusätzlich gravierende aufenthaltsrechtliche Folgen haben, wie den Verlust eines bestehenden oder den Ausschluss eines erhofften Bleiberechts. Die Veranstaltung gibt einen Überblick zu den Konstellationen, in welchen dies der Fall ist und in welchen nicht. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Fragen einzubringen.
Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Plenums des AK Asyl Stuttgart statt. Der Vortrag startet um 20 Uhr. Interessierte sind aber auch herzlich zur Teilnahme am Plenum eingeladen, das um 19 Uhr beginnt. Der Vortrag findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Referent: Sebastian Röder
Anmeldung: Joachim.Schlecht@elkw.de
Flucht aus der Ukraine: Stipendium für Studierende in Subsahara-Afrika
Viele drittstaatsangehörige Studierende, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, erleben große aufenthaltsrechtliche Unsicherheit. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat nun ein Förderprogramm aufgelegt für Studierende, die aus der Subsahara-Afrika Region stammen und ihr Masterstudium in der Ukraine nicht mehr fortsetzen können. Es ist allerdings nur für diejenigen interessant, die sich vorstellen können zurückzukehren. Denn das Studium wird lediglich im Heimatland oder in der Subsahara-Afrika Region gefördert.