Netiquette: Unsere Social-Media-Regeln

Liebe Nutzer*innen,

für ein respektvolles, faires und solidarisches Miteinander im Netz stellen wir für unsere Social-Media-Kanäle folgende Regeln auf, gegen die wir keine Verstöße dulden:

1. Nicht tolerierbar

Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Menschen oder Gruppen aufgrund deren Herkunft, religiöser Zugehörigkeit, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Geschlechts, Einkommensverhältnisse oder ihres Alters wird nicht akzeptiert. Entsprechende Beiträge werden von uns gelöscht, um Betroffenen einen geschützten Raum bieten zu können. Die User*innen sperren wir für unsere Seite und erstatten ggf. Anzeige. Das Gleiche gilt für persönliche Beleidigungen, verletzende Äußerungen oder Drohungen sowie Fake-News.


2. Identität von Unser*innen

Fake-Profile sind von uns nicht erwünscht. Hier behalten wir uns die Löschung von Kommentaren und die Sperrung von Fake-Profilen vor.  


3. Verantwortlichkeit

Wir übernehmen keine Verantwortung für die Beiträge der User*innen, diese liegt bei der jeweiligen Person selbst.


4. Verstöße gegen die Netiquette

Kommentare die gegen unsere Netiquette verstoßen werden gelöscht und gegebenenfalls gemeldet. Hierbei behalten wir uns das Recht vor auch ohne Angaben von Gründen Beiträge zu entfernen. Bei Verstößen können User*innen geblockt, gemeldet oder angezeigt werden (u.a. § 185 StGB). Dies bezieht sich ebenfalls auf das Zusenden von Direkt-Nachrichten. Mit der Interaktion auf den Social-Media-Kanälen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg stimmt ihr diesen Regeln zu.


5. Beratung und Anfragen

Wir können über unsere Social-Media-Kanäle keine Beratung anbieten und Anfragen beantworten. Bitte wendet euch dafür per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de oder ruft  uns an: Mo, Di, Mi: 14.00 – 16.00 Uhr, 0711 / 55 32 83-4

Mit solidarischen Grüßen, Euer Social Media Team vom FRBW


Pushbacks von Kindern und Jugendlichen an EU-Außengrenzen

Mit dem aktuellen Bericht „Vor Mauern und hinter Gittern“ zeigt terre des hommes am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen die kinderrechtswidrigen Praktiken von Pushbacks und Migrationshaft auf. Die Folgen für Betroffene sind gravierend: Infolge von Migrationshaft, die immer gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, leiden Kinder und Jugendliche häufig an Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und Angstzu­ständen. Auch die Erfahrung von Gewalt gegen sie selbst oder Verwandte und Freunde im Rahmen von Pushbacks ist für Kinder und Jugendliche traumatisierend und begleitet sie oft ein Leben lang.



Stuttgart: Europa schottet sich ab

Die EU hat ihre Abschottungspolitik gegenüber Menschen auf der Flucht 
erneut massiv verschärft. Die Bundesregierung hat dies unter dem Druck 
rechter Wahlerfolge ermöglicht und plant für Deutschland selbst weitere 
Verschärfungen. Die heute schon inhumane Situation in den grenznahen 
Flüchtlingslagern wird dadurch weiter eskalieren. 

Dr. Arndt Dohmen, Refudocs Freiburg e.V., Facharzt für Innere Medizin, 
ehemals Chefarzt der Hochrhein-Klinik Bad Säckingen, berichtet über 
seine ärztlichen Erfahrungen aus dem Erstaufnahme-Lager Moria 
(Griechenland). 

Veranstalter: Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges, Ärzt*innen in sozialer 
Veantwortung e.V.“(IPPNW), Stuttgart und Refugio Stuttgart e.V.

Ort: Bürgerzentrum West, Bebelstr. 22, 70193 Stuttgart


Neues Datum: Fellbach: Unbegleitete Minderjährige unterstützen und vertreten

Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete gelten als besonders schutzbedürftig. Daher existieren für sie im Vergleich zu volljährigen oder begleiteten minderjährigen Geflüchteten spezielle Garantien u.a. mit Blick auf die Unterbringung, das Asylverfahren und den Sozialleistungsbezug. Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich daher häufig mit neuen rechtlichen Fragen konfrontiert. Die wichtigsten Sonderregelungen sollen in dieser Fortbildung erläutert werden.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat BW

Die Fortbildung findet in den barrierefreien Räumlichkeiten von PLEKS Fellbach (Kubus e.V.) in der Schorndorferstr. 37/1 in 70736 Fellbach statt. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ von der Aktion Mensch gefördert.


Fellbach: Frauen auf der Flucht – Ursachen, Bedürfnisse und Folgen

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Sowohl auf der Flucht als auch bei der Ankunft in Deutschland stehen Frauen häufig vor ganz besonderen Herausforderungen.

Der Workshop wirft einerseits einen Blick auf besonders häufig vorkommende frauenspezifische Fluchtgründe und thematisiert die Herausforderungen ihrer asylrechtlichen Geltendmachung. Andererseits soll den Teilnehmenden ein Überblick über die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen sowie eine Orientierung zu weiteren relevanten Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts geboten werden.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Anmeldung: siehe Diversity Akademie

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein*e jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung hilft uns bei der Planung.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.


Online-Veranstaltung: Defending Human Rights on Lesvos

Das Legal Centre Lesvos stellt an seine Arbeit vor. Bestehend aus Anwält*innen und anderen Freiwilligen kämpft das Legal Centre auf der griechischen Insel Lesbos für die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu gehört gegen illegale Abschiebungen (Push-backs) vorzugehen, Menschen zu verteidigen, denen die Schmugglerei unterstellt wird, gegen unzureichende medizinische Versorgung zu klagen und Vertuschungen von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken.

Diese wichtige und staatlich unabhängige Arbeit wird bei der Online-Veranstaltung vorgestellt. Der Vortrag ist auf Englisch, es gibt Übersetzungen auf Deutsch und Arabisch.

Über diesen Zoom-Link kann man sich einwählen: https://fhws.zoom.us/j/65770623438

Zeitgleich gibt es eine Spendenkampagne, damit das Lega Centre weiter seine Arbeit machen kann.


Ukraine: Verlängerung Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2025. Das wurde in der UkraineAufenthFGV festgelegt. Diese Personen müssen also keine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Allerdings müssen elektronische Funktionen der Aufenthaltskarte reaktiviert werden. Die sogenannte Fortgeltung dieser Aufenthaltserlaubnisse endet wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wird, sie neu erteilt wird oder erlischt (§ 51 AufenthG). Alle anderen Personen, deren Aufenthaltserlaubnisse früher ablaufen und dementsprechend am 1. Februar 2024 nicht mehr gültig wären, müssen eine Verlängerung rechtzeitig beantragen.

Weitere Informationen finden sich im Länderschreiben des Bundesinnenministeriums vom 28.11.23.

Infos in unterschiedlichen Sprachen:


Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt

Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit/Illegalität die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigt verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formuliert fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist.


Konzeptpapier: Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung

Die öffentliche Debatte zu geflüchteten Menschen konzentriert sich zur Zeit stark auf Maßnahmen zur Reduktion künftiger Migration. Die Wirkung dieser Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise beurteilbar. Berlin hilft hat dagegen Maßnahmen zusammengefasst, die sofort umsetzbar wären und Menschen, Verwaltung und Behörden jetzt schon entlasten würden. Die Maßnahmen konzentrieren sich außerdem auf die Menschen, die bereits in Deutschland sind.



Geflüchtete Frauen endlich umfassend schützen!

Zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Bundesregierung und die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland umfassend sicherzustellen.

Frauen, denen die Flucht aus ihrer Heimat gelingt, erleben auf den Fluchtwegen überproportional häufig weitere Gewalt. Diese Situation droht sich zu verschlimmern, sollten die Pläne zur Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der Europäische Rat im Juni geeinigt hat, umgesetzt werden. Geflüchtete sollen in Grenzverfahren zukünftig an den EU-Außengrenzen wochenlang unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, mit eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten und einem absehbar fehlenden Zugang zu Beratung und adäquater medizinischer Unterstützung. „Die Menschenrechte von Geflüchteten und insbesondere von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen oder queeren Personen werden dabei massiv missachtet. Der ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU muss die oberste Priorität bleiben“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Doch auch in Deutschland sind geflüchtete Frauen Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Gemäß der Istanbul-Konvention, einer der wichtigsten völkerrechtlichen Verträge zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sind Vertragsstaaten dazu verpflichtete, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und die Betroffenen umfassend zu unterstützen. Deutschland hat sich 2017 zur Umsetzung der Konvention verpflichtetet. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen Problemen: Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention GREVIO hat der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz von Frauen in Deutschland große Mängel aufweist. Dies betrifft insbesondere mehrfach diskriminierte Frauen wie Asylsuchende oder Frauen mit einer Behinderung. So weist GREVIO etwa auf die „anhaltenden Sicherheitsbedenken“ für geflüchtete Frauen und Mädchen in Sammelunterkünften hin. Diese bieten keine Bedingungen, unter denen Frauen und Mädchen, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind, ihre Erlebnisse verarbeiten können, um sie im Rahmen des Asylverfahrens vorzubringen. Der Flüchtlingsrat fordert schon lange einen Kurswechsel in der Unterbringungspolitik: „Asylsuchende sollten von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen. Die Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften muss endlich aufgehoben werden“, so Olszak.

Weitere Schutzlücken bestehen bei den aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene häuslicher Gewalt. Deutschland hatte die Istanbul-Konvention unter Vorbehalt des Artikel 59 Absatz 2 und 3 unterzeichnet. Diese sehen vor, Betroffenen einen aufenthaltsrechtlichen Ausweg aus einer gewaltgeprägten Beziehung zu ermöglichen. Nachdem die Bundesregierung die Vorbehalte nicht verlängert hat, gilt die Konvention seit dem 1. Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt. Die bisherigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen bieten jedoch bisher nicht den von der Konvention vorgesehenen Schutz. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte hierzu kürzlich umfassende Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. „Statt die gesetzgeberische Energie für Abschottungs- und Abwehrmaßnahmen zu verschwenden, sollte die Bundesregierung endlich die Maßnahmen umsetzen, zu denen sich Deutschland menschenrechtlich verpflichtet hat und dafür Sorge tragen, dass schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen sicher, selbstbestimmt und in Würde hier leben können“, so Lena Schmid vom Flüchtlingsrat.

Von der Bundes- und Landesregierung erwartet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen besseren Schutz von geflüchteten Frauen und menschenwürdige Aufnahmebedingungen, wie die Unterbringung in sicheren Wohnungen, geschlechtersensible Asylverfahren und ausreichend medizinische und psychosoziale Unterstützung.