Integration mit Perspektive – Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig.

English version below

Das Projekt „Integration mit Perspektive“ fördert mit einem gender- und geschlechtsspezifischen Ansatz die nachhaltige Integration und Chancengleichheit von Zuwander*innen, denen verschiedene Hürden das Ankommen in Deutschland bisher erschwert haben. Dazu zählen Bildungsbenachteiligung, aber auch kulturelle, sprachliche, familiäre sowie gesundheitliche Barrieren. In ländlichen Regionen kommt die geringe Mobilität hinzu.

Mit intensiver Einzelberatung und zielgruppenspezifischen Gruppenangeboten an den Projektstandorten setzt „Integration mit Perspektive“ an den Ressourcen der Teilnehmenden an und begleitet sie in ihrer persönlichen Entwicklung. Das Projekt fördert die Chancengleichheit, vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. Schrittweise werden Interessierte angesprochen und an bestehende Hilfeangebote herangeführt. Außerdem werden Zuwander*innen zu Multiplikator*innen ausgebildet, um ehrenamtliches Engagement und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem sozialen Umfeld zu stärken.

Projektlaufzeit

Januar 2021 – September 2022

Zielgruppe

Fokus des Projektes sind Personen, welche einen dauerhaften und beständigen Aufenthalt in Deutschland haben: Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr bzw. seit über 18 Monaten

Aufgaben des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts

Im Rahmen des Projekts wird der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ein Programm entwickeln und durchführen, um Menschen mit Fluchthintergrund zu Multiplikator*innen fortzubilden. Das Fortbildungsprogramm wird unter Beteiligung von Menschen, die selbst einen Fluchthintergrund haben, konzipiert und durchgeführt. Die Multiplikator*innen sollen in die Lage versetzt werden, andere Geflüchtete beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu informieren. Zudem soll der kritische Umgang mit Informationen und Informationsquellen gefördert werden. Diese Maßnahmen haben einen empowernden Charakter, da sie sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördern, als auch fachliche Kompetenz stärken. Dies ermöglicht eine selbstwirksame Gestaltung des individuellen Integrationsprozesses. Dabei wird das Augenmerk gleichzeitig auf inhaltliche, als auch auf methodische Kompetenz gelegt.

Ein Vorgespräch für Interessierte findet auf Anfrage statt. Anmeldung kann über die unten angegebenen Kontaktadressen erfolgen.

Zielgruppenflyer: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-22-Flyer-DE.pdf

Des Weiteren wird der Flüchtlingsrat im Rahmen des Projekts ein Konzept für eine Fachtagung zum Thema „Integration und innovative Konzepte“ erarbeiten und die Tagung in zwei verschiedenen Städten durchführen. Bei der Tagung für Hauptamtliche der Flüchtlingsarbeit soll thematisiert werden, was wir überhaupt meinen, wenn wir von „Integration“ sprechen. Zudem werden praxisnahe Workshops zu integrationsfördernden und –hemmenden Aspekten durchgeführt.

Ansprechpersonen beim Flüchtlingsrat

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de
Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

Projektkonsortium

Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Lörrach und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Heidehof Stiftung kofinanziert.

English version

Integration with perspective – Individual. Culturally sensitive. Sustainable.

The project „Integration with Perspective“ uses a gender-specific approach to promote the sustainable integration and equal opportunities of immigrants who have encountered various obstacles in adjusting to life in Germany. These include lack of education, but also cultural, linguistic, family and health-related barriers. In rural regions, this is compounded by low mobility.

With intensive individual counseling and culturally specific group activities at the project locations, „Integration with Perspective“ focuses on people’s resources and supports them in their personal development. The project promotes equal opportunities, especially in the areas of education and employment. Step by step, project participants who have hardly been visible so far are addressed and introduced to existing offers of help. In addition, immigrants are trained as multipliers in order to strengthen voluntary commitment and participation in social life in their social environment.

Project duration

January 2021 – September 2022

Target group

The project focuses on people who have a permanent residence permit in Germany: Permanent Residence Permit (Niederlassungserlaubnis) or Temporary Residence Permit (Aufenthaltserlaubnis) of at least one year or since at least 18 months.

What we do

Within the framework of the project, the Refugee Council of Baden-Württemberg will develop and implement a program to train people with a refugee background to become multipliers. The training program will be designed and implemented with the participation of people who have a refugee background themselves. The multipliers should be able to inform other refugees, for example, about aspects of residence law and questions of everyday life in Germany. In addition, the critical handling of information and information sources is to be promoted. These measures have an empowering character, as they promote both the ability for self-help and mutual assistance among refugees, as well as strengthen professional competence. This makes it possible to shape the individual integration process in a self-effective way. At the same time, attention is paid to both content-related and methodological competence.

A preliminary talk for interested persons will be held on request. Registrations can be made via the contact adresses given below.

Target group flyer: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-22-Flyer-EN.pdf

Furthermore, the Refugee Council will develop a concept for a conference on the topic of „Integration and Innovative Concepts“ and hold the conference in two different cities. The conference for professionals who work with refugees will focus on what we mean when we talk about „integration“. In addition, practical workshops will be held on aspects that promote and hinder integration.

Contact persons at the Refugee Council

Eylem ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

Project Consortium

Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg and Lörrach and the Refugee Council Baden-Württemberg

This project is co-financed by the Asylum, Migration and Integration Fund and the Heidehof Foundation.


Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“

ab dem 25. März bieten Mitarbeitende des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts NIFA die Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ an. An vier Vormittags-Terminen werden die unterschiedliche Bleibeoptionen für geduldete Menschen vorgestellt:

Donnerstag, 25. März 2021, 09:30-11:30 Uhr: Ausbildungsduldung

Donnerstag, 1. April 2021, 09:30-11:30 Uhr: Beschäftigungsduldung

Donnerstag, 15. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b

Mittwoch, 21. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d

Die Teilnahme ist kostenfrei und ist an einzelnen, oder auch an allen Terminen möglich. Nähere Informationen zu den Terminen und Inhalten sowie zum Anmeldeverfahren finden Sie im Flyer zur Veranstaltungsreihe.


Kostenerstattung medizinischer Masken

Das Bundesarbeitsministeriums (BMAS) empfiehlt, dass über das Asylbewerberleistungsgesetz Kosten für Schutzmasken über § 6 Abs. 1 AsylbLG übernommen werden sollen. Dies betrifft allerdings nur Leistungsempfänger*innen im Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG. Personen, die gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten, sollen die Kosten ebenfalls erstattet bekommen, da medizinische Masken unter den Begriff der „Gesundheitspflege“ nach § 1a Abs. 1 S. 2 AsylbLG fallen. Die Kosten müssen beim Sozialamt geltend gemacht werden. Diese Einschätzung hat das Innenministerium Baden-Württemberg ohne Einschränkung an die Aufnahmebehörden weitergegeben. 

Für Personen im Analogleistungsbezug nach § 2 AsylbLG (und Leistungsberechtigte nach SGB 12) sei laut dem BMAS und Innenministerium BW keine Kostenübernahme möglich, da diese Kosten im Regelsatz enthalten seien.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden medizinische Masken bei Bedarf an Bewohner*innen ausgegeben, so das Innenministerium BW. Medizinische Masken müssen dort in allen Gebäuden, auf Verkehrsflächen, in Wartebereichen und auch auf Freiflächen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden.

Ob medizinische Masken in der Vorläufigen und Anschlussunterbringung getragen werden müssen und ausgegeben werden, ist dem Innenministerium BW nicht bekannt, da die Zuständigkeiten regional geregelt sind.


EuGH-Generalanwalt kritisiert deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz

Am 11. Februar stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, eine Unvereinbarkeit der deutschen Asylrechtsprechung zur Gewährung von subsidiärem Schutz mit dem Unionsrecht fest.

Hintergrund war die Klage zweier Afghanen aus der umkämpften Provinz Nangarhar im Osten Afghanistans. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt abgelehnt und die Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Daher beantragten die Kläger anschließend subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.

Der Klage lag die Frage zugrunde, wie schlimm die Verhältnisse im Heimatland sein müssen, damit die bloße Anwesenheit als lebensgefährlich angesehen und somit subsidiärer Schutz gewährt würde (i.S. d. Art. 15 Buchst. c i.V.m. Art. 2 Buchst. f EU-Richtlinie 2011/95). Diese Frage wurde bisher von deutschen Gerichten regelmäßig mit einer rein quantitativen Prüfung beantwortet. Demnach müsse die Zahl der Bürgerkriegstoten in der entsprechenden Region mindestens 0,125 Prozent der Gesamtbevölkerung beantragen, ansonsten seien weitere Kriterien erst gar nicht zu prüfen. Der VGH Mannheim hinterfragte die Vereinbarkeit dieser Rechtspraxis mit dem Unionsrecht und legte den Fall in diesem Zusammenhang dem EuGH vor.

Der EuGH-Generalanwalt trug in einem Plädoyer zur weiteren Klärung der unionsrechtlichen Kriterien für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Fall konfliktbedingter willkürlicher Gewalt zulasten der Zivilbevölkerung bei. Er lehnte das rein quantitative Vorgehen im Sinne der bisherigen deutschen Rechtsprechung eindeutig ab. Vielmehr sei eine „sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen“ notwendig. Die Anzahl der Opfer sei dabei nur einer von vielen Aspekten, wie der Dauer des Konfliktes, dem Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte, etc., die in Betracht gezogen werden müssten.

Für die zukünftige Entscheidungspraxis deutscher Verwaltungsgerichte im Umgang mit Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen könnte dies langfristig positive Auswirkungen haben. Das entsprechende EuGH-Urteil bleibt aber zunächst abzuwarten.

Das vollständige Plädoyer des EuGH-Generalanwalts zur Vorlage des VGH Mannheims finden Sie hier.


Förder-Mitgliedschaft für Organisationen

Organisationen, die Hauptamtliche im Bereich Flucht und Migration beschäftigen, können mit einer „Organisations-Fördermitgliedschaft“ die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen. Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Hauptamtliche das kostenfreie Beratungsangebot des Flüchtlingsrats in Anspruch. Der aller größte Teil der Beratungsarbeit wird jedoch in geförderten Projekten geleistet, die sich nur an Ehrenamtliche richten. Vor allem Anfragen von Hauptamtlichen sind häufig komplex und erfordern immer wieder längere Recherchen, um sie beantworten zu können. Oft stehen die Hauptamtlichen aufgrund von Fristen unter Zeitdruck und manchmal sitzen die betroffenen Geflüchteten bei ihnen im Büro und hoffen auf eine umgehende Antwort auf ihr Anliegen. In dieser Situation bietet der Flüchtlingsrat kompetente und schnelle Unterstützung.


Wir wollen alle beraten!
Grundsätzlich ist es dem Flüchtlingsrat wichtig, alle Personen zu beraten, die seine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Dazu muss auch in die Zukunft geschaut werden, und die gesamte Aufgaben- und Angebotspalette auf eine nachhaltige Grundlage gestellt werden. Für Träger und Hauptamtliche mögen die Anfragen eine kaum wahrnehmbare Größe darstellen, für den Flüchtlingsrat summieren sich diese jedoch auf über ein Drittel der Anfragen, die jährlich in vierstelliger Zahl eingehen.
Deshalb haben wir eine Fördermitgliedschaft für Organisationen eingeführt, die Hauptamtliche beschäftigen. Bereits jetzt sind neben Asyl-Arbeitskreisen auch viele Kirchengemeinden, lokale Gliederungen von Wohlfahrtsverbänden und auch einige Kommunen Fördermitglieder. Mit der neu eingeführten Fördermitgliedschaft für Organisationen haben diejenigen Stellen, deren Hauptamtliche von der Arbeit des Flüchtlingsrats profitieren, nun die Gelegenheit dazu beizutragen, dass diese Arbeit auch zukünftig weitergehen kann. Werden auch Sie jetzt Fördermitglied!


Unterstützung ohne Fördermitgliedschaft?
Wer die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen möchte und von dessen Angebot profitieren möchte, ohne eine Fördermitgliedschaft abzuschließen, kann auch den monatlich speziell für Hauptamtliche erscheinenden Newsletter „Praxis-Info“ abonnieren, zu den gleichen Konditionen und mit den gleichen Vorteilen. Verwenden Sie hierfür einfach die entsprechende Option auf dem unten verlinkten Antragsformular.


Der Flüchtlingsrat wird bis auf Weiteres im Rahmen seiner Kapazitäten alle Anfragen von Hauptamtlichen beantworten – unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber eine Organisations-Fördermitgliedschaft hat oder nicht. Der Flüchtlingsrat hofft auf möglichst breiten Zuspruch auf freiwilliger Basis, um auch in Zukunft alle unterstützen und beraten zu können, die sich an ihn wenden.

Formular Organisations-Fördermitgliedschaft FRBW


Online-Seminar: Der Härtefallantrag

Der Informationsbedarf zum Thema Härtefallgesuch hat in den letzten Monaten stark zugenommen und dieses Thema wird uns auch im Jahr 2021 begleiten. Deshalb bietet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine weitere Online-Fortbildung zu diesem Thema an. Diese findet am Mittwoch, 7. April um 18.30 Uhr statt.

Die Online-Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen rund um die Erstellung eines Härtefallgesuchs:

  • Was sind die rechtlichen Grundlagen des Härtefallverfahrens?
  • Was ist die Härtefallkommission und wie setzt sich zusammen?
  • Wie läuft das Härtefallverfahren im Detail ab?
  • Welche Voraussetzungen sollten für ein Gesuch vorliegen?
  • Wie kann ein gelungenes Anschreiben aussehen?
  • Welche Formalien gilt es zu beachten?
  • Tipps aus der Praxis

Referent: Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates BW

Den Zoom-Link zur Veranstaltung erhalten Sie ein paar Tage vorher per Email.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist ausgebucht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist voll, Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie


Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Vorbild Deutschland?

Die Asylkoordination Österreich stellt in ihrem Magazin die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vor. Autorin ist Veronika Faller, die ein Praktikum beim Flüchtlingsrat BW absolviert hat und bei Pro Bono Mannheim tätig ist.