Wohnberechtigungsscheine für Personen mit Ausbildungsduldung

Das Wirtschaftsministerium BW stellt klar, dass eine mindestens einjährige Ausbildungsduldung die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins rechtfertigt. Auch Auszubildende in einer einjährigen Helferausbildung werden hiervon erfasst sein, da die Dauer der Ausbildungsduldung ein Jahr beträgt. Das geht aus den Hinweisen zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes hervor. Die Erteilung wird damit begründet, dass „die Inhaber einer Ausbildungsduldung … zu denjenigen Ausländern [gehören], die nicht nur faktisch über längere Zeit im Bundesgebiet verbleiben, sondern auch rechtlich einen verfestigten Aufenthaltsstatus besitzen.“

Die Hinweise des Wirtschaftsministerium beschränken sich auf Personen mit Ausbildungsduldung. Das gleiche sollte aber auch für Personen mit einer Beschäftigungsduldung gelten, da diese stets für 30 Monate erteilt wird und die Argumention selbstverständlich die gleiche ist. Der Flüchtlingsrat rät allen Betroffenen mit Beschäftigungsduldung, entsprechende Anträge zu stellen. Kommen Sie gerne mit Rückmeldungen aus der Praxis auf uns zu!

Übrigens können auch für andere Geduldete Wohnberechtigungsscheine in Frage kommen, wenn ihr Aufenthalt „nicht nur vorübergehend“ ist. Einen solchen Fall hat das VG Freiburg bereits am 20. Juni 2012 (4 K 1983/11) positiv entschieden.


BVerwG: Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Das Bundesveraltungsgericht urteilte zu Ausnahmen vom Regelausschluss des Ehegattenachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wenn die Ehe erst nach der Flucht aus dem Heimatland geschlossen wurde. Nur in besonderen Einzelfällen kann eine Ausnahme gemacht werden. Vor allem dann, wenn eine fortgesetzte räumlichen Trennung nicht weiter mit Art. 6 GG vereinbar ist. Weitere zu berücksichtigende Faktoren sind das Ausmaß der Bindungen im Bundesgebiet, im Herkunftsstaat und/oder in einem aufnehmenden Drittstaat und das Betroffensein minderjähriger Kinder. Die Fachinformation des DRK Suchdienstes gibt wichtige Informationen zu diesem Urteil für die Beratungspraxis.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Eine Anmeldung ist geschlossen.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Fachinformation Familiennachzug

Die aktuelle Broschüre des DRK-Suchdienstes beschäftigt sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu subsidiär Schutzberechtigten und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Nachweis familiärer Bindungen.

Am 17.12.2020 urteilte das Bundesverwaltungsgericht (1 C 30.19) zum Regel-Ausschlussgrund „Eheschließung nach der Flucht“ beim Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a Abs. 3 AufenthG. Folgende Faktoren sind bei einer Ausnahme der Regel zu berücksichtigen: Das Ausmaß der Unterbrechung des Familienlebens (rechtliche oder tatsächliche Hindernisse), das Ausmaß der Bindungen im Bundesgebiet, im Herkunftsstaat und/oder in einem aufnehmenden Drittstaat und das Betroffensein minderjähriger Kinder. Auch bestätigte das BVerwG, dass kein Familiennachzug nach § 36 Abs. 2 AufenthG möglich ist, wenn der Nachzug nach § 36a AufenthG abgelehnt wurde. Die Broschüre gibt wichtige Informationen für die Beratung von Paaren, die erst nach der Flucht geheiratet haben.

Am 13.03.2019 urteilte der EuGH (C 635/17) zum Nachweis familiärer Bindungen und entwickelte ein Stufenmodell für die Prüfung: 1. Die Pflichten der Referenzperson und ihrer Familienangehörigen und 2. Die behördliche Prüfung von Unterlagen und Erklärungen muss bestimmte Faktoren des Einzelfalls berücksichtigen. Das Urteil gilt in Deutschland nur unmittelbar für Personen mit Flüchtlingseigenschaft, kann aber auch als Prüfmaßstab für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geeignet sein. Auch hier finden sich sehr gute Tipps für die Praxis in der Begleitung von Familiennachzügen.


Übersetzte Flyer zur Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten, benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.

Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind. Da viele Kolleg*innen diese Informationen nicht kennen und über ihre Ansprüche als Versicherte etwa auf Rehabilitationsleistungen zu wenig Bescheid wissen, hat ver.di Basisinformationen zur Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall in Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch übersetzen lassen.

In den mehrsprachigen Flyern gibt es Hinweise und Links wie Beschäftigte die Meldung selber an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vornehmen können, wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht abgibt.


Tamilen droht die Auslieferung an Genozid-Verantwortliche

Ende März sind in Baden-Württemberg fünf Menschen tamilischen Ursprungs verhaftet und in die Abschiebungshaft Pforzheim gebracht worden, um von dort aus nach Sri-Lanka abgeschoben zu werden. Einer von ihnen wurde nach eigenen Angaben beim Eintreffen an seiner Schule in Nürtingen festgenommen und an Händen und Füßen gefesselt. Angesichts der zunehmenden Kritik – beispielsweise in einem aktuellen Bericht der UN-Menschenrechtsbeauftragten – an der Repression gegen Minderheiten und Oppositionelle – hält der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg diese Abschiebungen für nicht vertretbar. In Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell über 30 Tamilen in Abschiebungshaft, was auf die Vorbereitung einer bundesweiten Sammelabschiebung hindeutet.

Am vergangenen Freitag hatte sich Gajendrakumar Ponnambalam, tamilischer Abgeordneter im Parlament von Sri Lanka, mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt. Darin warnte er, die Abschiebung werde die laufenden internationalen Bemühungen bezüglich der vergangenen und gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen in Sri Lanka behindern. Er weist auf die „ernsthafte Verschlechterung“ der Menschenrechtslage seit Amtsantritt der aktuellen Regierung hin. Auch einige andere Politiker*innen und Menschenrechtsorganisationen haben in den letzten Tagen Protestbriefe an die Bundesregierung verfasst.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erklärt dazu: „Im Gegensatz zur UNO und zu einigen anderen europäischen Staaten scheint Deutschland noch nicht zur Kenntnis genommen zu haben, dass die Verantwortlichen für den Genozid an der tamilischen Bevölkerung, wie der heutige Präsident und damaligen Armeechef Gotabaya Rajapaksa, wieder an der Macht sind, und nicht nur jede Aufklärung der damaligen Verbrechen verhindern, sondern dazu noch mit Repression bis hin zur Folter gegen die tamilische Bevölkerung vorgehen. Während die UN-Menschenrechtsbeauftragten internationale Sanktionen gegen die Genozid-Verantwortlichen und eine Neubewertung von Asylanträgen von Tamil*innen fordert, liefern Deutschland und Baden-Württemberg Tamilen an die Genozid-Verantwortlichen aus. Das ist absolut indiskutabel und muss umgehend gestoppt werden!“

Nachtrag: Am 30. März wurden in Rahmen einer Sammelabschiebung insgesamt 24 Personen nach Sri Lanka abgeschoben, darunter eine Person aus Baden-Württemberg. Bei vier der fünf Personen, die sich in Pforzheim in Abschiebungshaft befanden, wurde die Abschiebung kurzfristig gestoppt.


SG Karlsruhe: Monatlicher Mehrbedarf für Masken

Das Sozialgericht Karlsruhe hat einer SGB-II-Bezieherin einen monatlichen Anspruch über 34,40 € für Atemschutzmasken zugebilligt. Viele andere Sozialgerichte lehnen allerdings einen Mehrbedarf ab. Richter*innen scheint das Verständnis zu fehlen, ohne Rücklagen pandemiebedingte Mehrkosten, wie Masken, wegfallende Versorgung durch Tafeln und Schulessen, gestiegenen Stromkosten etc. tragen zu müssen.

Übrigens tritt das SG Karlsruhe auch unter den Sozialgerichten hervor weil es die Krisenpolitik der Bundesrepublik erheblich kritisiert. Es sei beispielsweise „nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,-€ den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte.“


Veranstalter*innen für Online-Theater gesucht

Riadh Ben Ammar ist ein aus Tunesien stammender Künstler mit Fluchthintergrund. Sein Live-Theaterstück „Die Falle“ thematisiert das Leben an der EU-Außengrenze und erzählt, vom Traum vieler Migrant*innen nach Europa zu migrieren und vom Druck derjenigen, die es geschafft haben, zurück in die Maghreb-Staaten kehren zu müssen. Illegalität, Kriminalität und die ständige Angst abgeschoben zu werden sind ihr Alltag. Das Stück dauert ungefähr eine Stunde mit anschließender Diskussion zum Thema ,“Recht auf Bewegungsfreiheit“. Die gesamte Veranstaltung erfolgt online auf der Plattform Zoom. 

Die seit einem Jahr andauernde Pandemie hat die Situation in den Flüchtlingslagern und an den Außengrenzen drastisch verschärft. Das Stück soll auf die Situation vieler Flüchtenden aufmerksam machen und zum gemeinsamen Diskurs anregen.  Die Gage des Künstlers beträgt normalerweise 400 €, eine weitere Option ist das Sammeln von Spenden über ein Paypal Konto, gg.f auch über IBAN. Womöglich käme auch eine Förderung über die Rosa-Luxemburg-Stiftung in Frage

Der Künstler freut sich über Gruppen, Vereine oder Initiativen, die Lust haben, einen Theaterabend zu organisieren. Weitere Informationen finden Sie hier: https://afrique-europe-interact.net/2044-0-Das-Theater.html


Breites Bündnis kritisiert Grundrechtseingriffe in der LEA Freiburg

Ein Rechtsgutachten zeigt, dass die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Grundrechte der Bewohner*innen verletzt. Ende April findet im Migrationsausschuss des Gemeinderats eine Evaluation der LEA statt, laut Vertrag wird im Anschluss über den weiteren Betrieb der LEA entschieden. Aus diesem Anlass wendet sich ein breites Bündnis der Freiburger Zivilgesellschaft mit einem gemeinsamen Plakat und einer Infobroschüre an den Gemeinderat und die Öffentlichkeit.

Freiburg. Die Landeserstaufnahmeeinrichtung in der Lörracher Straße steht bereits seit Längerem in der Kritik. Im Oktober 2020 haben sich mehrere Initiativen im Rahmen der Kampagne „Grundrechte am Eingang abgeben“ in einem Offenen Brief an die Stadt Freiburg gewandt. Darin wurde auf ein 26-seitiges Rechtsgutachten zur geltenden Hausordnung hingewiesen. Die Hausordnung erlaubt intensive Grundrechtseingriffe. (die BZ berichtete). Nun fordert ein breites Bündnis von Freiburger Organisationen die Achtung der Grundrechte sowie eine Abkehr von Sammelunterkünften hin zu dezentralem Wohnen für Geflüchtete. Diese Forderungen sind auch auf einem gemeinsamen Plakat formuliert, das in den kommenden Wochen in der Stadt aufgehängt wird.

„Auf den Offenen Brief hat die Stadt uns geantwortet, dass die LEA Landessache sei und man sich daher nicht inhaltlich mit dem Gutachten beschäftigen wolle.“, sagt Stefan Eller, ein Mitglied der Initiative LEA-Watch, die das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat. „Dabei hat Freiburg im Rahmen der Evaluation im April durchaus die Möglichkeit, über den weiteren Betrieb der Einrichtung zu entscheiden.“ Damit die Vorwürfe des Rechtsgutachtens in den Evaluationsprozess einbezogen werden, habe man sich entschieden, Unterstützung zu suchen.
Das Bündnis, das dabei entstanden ist, zählt über 50 Freiburger Organisationen, darunter Vereine, Betriebe sowie politischen Gruppen und Kirchengemeinden.

Neben der Plakataktion hat LEA-Watch eine ausführliche Infobroschüre zum Thema verfasst, die an die Mitglieder des Gemeinderats und weitere Entscheidungsträger*innen verschickt wurde. Zusätzlich zu rechtlichen Einordnungen kommen darin auch Bewohner*innen der LEA sowie weitere Initiativen zu Wort. So schreibt die Rieselfelder Pfarrerin Sarah-Louise Müller: „Wir sind der Meinung, das kleinere Unterkünfte […] den Bewohner:innen eine echte Chance geben an ihrem neuen Wohnort anzukommen. Deshalb fordern wir zusammen mit vielen anderen Initiativen eine Veränderung der Freiburger Flüchtlingspolitik und hoffen, dass die LEA bald der Vergangenheit angehört.“

Dabei könnten kleinere Unterkünfte bald der Vergangenheit angehören. Denn mit dem Betrieb der LEA entbindet sich Freiburg im Rahmen der sogenannten „Vollprivilegierung“ der Verantwortung für die kommunale Unterbringung.

In der vergangenen Woche haben vier Bewohner*innen der LEA Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Hausordnung eingereicht. (BZ, taz, dpa)
Am Wochenende vor der Sitzung des Migrationsausschusses wird eine große Demonstration stattfinden.

Weitere Informationen entnehmen Sie einem aktuellen Interview von Radio Dreyeckland, oder der Kampagnenhomepage.