Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl (Grundgesetz Artikel 16) massiv eingeschränkt. Als Teil dieses sogenannten „Asylkompromisses“ wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert die Kampagne „30 Jahre sind genug! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, die Abschaffung des ausgrenzenden Gesetzes. Derzeit finden in über 30 Städten Veranstaltungen und Aktionen gegen das AsylbLG statt. Auch 200 bundesweite Organisationen sprechen sich in einem Appell gegen das AsylbLG aus, darunter die Diakonie und AWO, der Paritätische sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen wie Oxfam und medico international.

Als Kampagnenbündnis verurteilen wir die jüngste populistische Stimmungsmache gegenüber Asylsuchenden aufs Schärfste. Am 22 Mai hatte der sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar in einem Zeitungsinterview Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen gefordert. Weitere Stimmen aus der Union sowie der FDP sprechen sich für eine Wiedereinführung der Sachleistungsversorgung durch Gutscheine bzw. Essenspakete aus. „Es ist erschreckend, dass erneut ideologische und zu Teilen rassistische Kampagnen gefahren werden. Geflüchtete Menschen werden so, in Zeiten zunehmender rassistischer Angriffe, erneut zum Spielball politischer Kampagnen“, so Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Kretschmann und Co ignorieren wissenschaftliche Fakten, indem sie verkürzte Theorien von Sozialleistungen als migrationspolitischen Pull-Faktor immer wieder aufs Neue wiederholen. Des Weiteren zeigt sich eine Missachtung menschenrechtlicher Grundsätze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte 2012 in einem Grundsatzurteil eine pauschale Absenkung der Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig: Die Menschenwürde ist aus migrationspolitischen Gründen nicht relativierbar!

Als Kampagnenbündnis fordern wir die Politiker*innen aller demokratischen Parteien auf, sich für menschrechtskonforme und pragmatische Lösungen in der Asylpolitik einzusetzen. Für uns kann da nur eine Abschaffung des ausgrenzenden AsylbLG bedeuten. 2022 wurde entschieden, ukrainischen Geflüchteten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die pragmatische Entscheidung, das restriktive AsylbLG nicht anzuwenden, führte zu einer Entlastung der Kommunen. Tatsächlich konnte das AsylbLG seit seiner Einführung 1993 nur mit einem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand von hunderten Millionen DM/EUR durchgesetzt werden.


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.


Kundgebung in Stuttgart: Stop the Deportation

Am 27.05. um 14 Uhr findet auf dem Stuttgarter Schillerplatz eine Kundgebung mit anschließendem Demozug statt. Mit der Veranstaltung soll gegen die aktuell hohen Abschiebezahlen und die Inhaftierung vieler Menschen in der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim protestiert werden. Anlass der Kundgebung sind die aktuell häufigen Abschiebungen nach Gambia.

Veranstaltet/unterstützt von: Gambia Refugees Association, Legal Café Stuttgart, Refugees4Refugees, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg



Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung nochmals verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Materialien von Terre des Femmes zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen

Terre des Femmes hat die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen veröffentlicht. Die Broschüre, die sich an Eltern richtet, ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Romanes und demnächst auch in Farsi erhältlich und kann bestellt und auch als PDF heruntergeladen werden. Außerdem hat Terre des Femmes einen kurzen Aufklärungsfilm veröffentlicht, der betroffenen Jugendlichen zeigen soll, dass sie nicht alleine sind und sich Hilfe holen können.



Vernetzungstreffen Südwürttemberg/Allgäu

Liebe Engagierte in Südwürttemberg und im Allgäu,

hiermit laden wir Sie gemeinsam mit dem Menschenrechtsverein GLOBAL e.V. Bad Waldsee ganz herzlich zu einem regionalen Austauschtreffen für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit ein!

Das Vernetzungstreffen findet am Samstag, den 24. Juni 2023, im Katholischen Gemeindehaus (Peterskeller), Klosterhof 3, 88339 Bad Waldsee statt.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen ermöglichen, andere Engagierte in Südwürttemberg und dem Allgäu wiederzutreffen, kennenzulernen, sich zu vernetzen und auszutauschen.

Das Vernetzungstreffen soll Ihnen Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, Ideen, Erfahrungen und Problemstellungen zu teilen sowie Aktionen, Projekte und Vorgehensweisen zu planen.

Außerdem bieten wir Ihnen einen spannenden Input-Vortrag mit dem Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy sowie einen Überblick über Angebote für Ehrenamtliche in Ihrer Region.

Wir haben uns das folgende Programm für Sie überlegt:

10:30 – 11:00 Uhr: Begrüßung

11:00 – 12:30 Uhr: Input „Ärger mit der Bürokratie in den Ausländer*innen- und Migrationsverwaltungen vor Ort – welche Möglichkeiten haben Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen?“

Referent: Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy für Asyl- und Ausländerrecht (Biberach), Mitglied der Rechtsberaterkonferenz

Wer kennt das nicht: Anfragen und Anträge werden nur schleppend oder nicht bearbeitet, Geflüchtete haben bei Behördenterminen und -kontakten den Eindruck, sie werden ungleich behandelt und ihre Anliegen werden nicht ernstgenommen, Sachbearbeiter*innen entscheiden ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich…

Der Vortrag soll praxisorientiert einen Input für den Umgang mit solchen Problemen geben und die Fragen beantworten, welche Reaktionen auf Bürokratie-Probleme sinnvoll sind, wann juristische Schritte angebracht sind, wie diese aussehen können und wie erfolgsversprechend sie sind.

12:30 – 13:00 Uhr: Vorstellung von Initiativen in Südwürttemberg und dem Allgäu

Möchten Sie Ihre Initiative oder aktuellen Angebote vorstellen? Vermerken Sie dies gerne an der entsprechenden Stelle im untenstehenden Anmeldeformular.

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause (inkl. Snacks)

14:00 – 15:30 Uhr: Erfahrungsaustausch in Form von Arbeitsgruppen

Nach der Mittagspause gibt es die Möglichkeit sich über Themen aus der ehrenamtlichen Arbeit auszutauschen: Welche Themen sind gerade in Ihrer Region präsent? Wo besteht Austauschbedarf? Wie gehen andere Engagierte mit bestimmten Themen um?

Hierzu werden wir Themen sammeln und nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen bilden.

Folgende Themen könnten unter anderem zur Auswahl stehen:

  • Frauenspezifische Fluchtgründe
  • Aktuelle Probleme im Kontext Unterbringung in der Region
  • Ungleichbehandlung von Geflüchteten
  • Erfahrungen zum neuen Chancenaufenthaltsrecht

Bitte beachten Sie, dass hier der Austausch von Engagierten im Vordergrund steht und es keinen inhaltlichen Input von externen Personen geben wird. Die obengenannten Themen dienen als Beispiele/Ideen für einen Austausch und sollten nicht als festgelegte Themen verstanden werden.

Im Anmeldeformular haben Sie vorab die Möglichkeit Themenwünsche zu vermerken.

15:30 – 16:00 Uhr: Zusammentragen der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen & gemeinsamer Abschluss

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 22. Juni über das untenstehende Formular an.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch und im Rahmen des Projektes „Aktiv für Integration“, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, statt.


Neues Online-Portal zur Unterstützung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen

Auf dem neuen Portal flucht-gender.de werden Informationen rund um die Situation, die Bedarfe und die Rechte von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen gesammelt. Die Datenbank hilft dabei, auf schnellem Wege Angebote, Gruppen und Aktionen in dem gewählten Bundesland oder bundesweit zu finden.



Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – Fokus: Besonders Schutzbedürftige

Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Angebot richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Die Schulung findet in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten des Legal Cafés Stuttgart statt: Bahnhofstraße 14-18, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt).

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.


Online-Seminar: Passbeschaffung Eritrea

Viele Geflüchtete aus Eritrea werden aufgefordert, einen Pass zu beschaffen. Dafür müssen die allermeisten zur eritreischen Botschaft gehen und eine Reueerklärung unterschreiben. Für Menschen mit einem subsidärem Schutz hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass die Abgabe einer Reueerklärung und die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht zumutbar ist. Die Personen sollen einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5, 6 AufenthV bekommen. Was bedeutet das für die Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug?

Referent: Samuel Kupffer (Rechtsanwalt Heidelberg)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Übersicht: Gerichtsentscheidungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den Bleiberechtsregelungen

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht und dem Übergang in eine der beiden Bleiberechtsregelungen nach § 25a/ § 25b AufenthG haben sich neue Rechtsfragen ergeben. Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung zu diesen Bereichen veröffentlicht. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.