Newsletter: EU-Externalisierungspolitik

Die Externalisierungspolitik, -pläne und -praktiken der EU sind für viele Menschen undurchsichtig. Oft sind deren Auswirkungen auf die Rechte von Menschen auf der Flucht sowie auf demokratische Standards, Transparenz und Rechenschaftspflicht unklar. Dieser Newsletter möchte darüber aufklären, zusammenfassen, analysieren und veröffentlicht relevante Dokumente. Die Informationsflut, die sich aus einer Vielzahl von EU-Institutionen, Arbeitsgruppen und nationalen Regierungen ergibt, die an der Externalisierungsagenda beteiligt sind, sollen hier durch eine Zusammenfassung thematischer und regionaler Entwicklungen sowie durch eine eingehende Analyse von Schlüsselfragen bewältigt werden.

Statewatch und migration-control veröffentlichen alle zwei Monate diesen Newsletter, genannt Bulletin.  Die Informationen sollen als fundierte Grundlage für die kritische Arbeit von Aktivist*innnen, Journalist*innen, NGOs, Wissenschaftler*innen und Interessierten zur EU-Externalisierungspolitik dienen.

Der Newsletter kann online gelesen werden. Man kann sich auch dafür anmelden. DerBulletin erscheint zunächst auf Englisch und wird dann schrittweise in Arabisch, Deutsch und Französisch übersetzt. Bei migration-control finden sich die Übersetzungen.

Das Projekt  »Outsourcing Borders – Monitoring EU Externalisation Policy« wird von Pro Asyl, Brot für die Welt, Medico International und Misereor finanziert.


Tübingen: Quo vadis Menschenrechte? Was wird aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan?

Afghanistan unter der Hand der Taliban – gleichzeitig gewollte Abschiebungen nach Afghanistan und die Unklarheit der Weiterführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition. Wie ist die aktuelle Lage in Afghanistan, der Stand des Bundeaufnahmeprogramms und wie lauten die aktuellen politischen Forderungen?

Bei der Veranstaltung referieren Aktivist*innen über eigenständig gesammelte Erfahrungen in Islamabad, Afghanistan, im November diesen Jahres und erläutern ihre konkreten Forderungen an die Politik. Die Aktivist*innen haben vor Ort etwa 20 Familien besucht, die aufgrund der Anträge eine Aufnahmezusage erhalten haben, aber auf das Visum für die Einreise warten (und Angst vor der Ablehnung haben). Zu diesen Familien und Menschen, wie politisch aktive und verfolgte Frauen kommen sehr viele dazu, die zwar kontaktiert wurden, aber keine Aufnahmezusagen erhalten haben oder deren Anträge noch nicht mal angeschaut wurden. Diese Menschen verbleiben weiterhin in Unsicherheit und Gefahr in Afghanistan.

Ort: Gemeindehaus Eberhardskirche, Eugenstraße 26, 72072 Tübingen. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Programm der Veranstaltung:

14 Uhr: Präsentation und Vortrag: Morssal Omari, Idrees Ahmadzai und Andreas Linder berichten von ihren Besuchen bei zahlreichen Familien im November in Islamabad

15 Uhr: Podium mit Gästen: Elaha Hakim (Kabulluftbrücke / Hamburg), Philipp Braun (Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD, Bonn), NN (Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte, angefragt) und Sadiq Zartila (Flüchtlingsrat BW / Schw. Hall)

16 Uhr: Beisammensein mit afghanischem Essen und Musik

Der Flyer der Veranstaltung beinhaltet weitere Informationen und aktuelle Spendenaufrufe der teilnehmenden Organisationen.


Murrhardt: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In diesem Workshop soll über die verschiedenen Möglichkeiten informiert werden, welche sich nach einem negativen Bescheid im Asylverfahren eventuell anbieten. Dabei soll möglichst niederschwellig über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung (z.B. §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz) aufgeklärt werden.

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig Menschen mit eigener Fluchterfahrung aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote. Dabei ist es unerheblich, ob sie sich noch im Asylverfahren befinden oder in einer Duldung sind. Aber natürlich sind auch alle anderen Menschen mit Fluchterfahrung sowie Ehrenamtliche eingeladen.

Die Aufbereitung und der Vortrag wird möglichst niederschwellig gestaltet – es gibt zudem eine Übersetzung in die türkische Sprache.

Ort: VIFA – Zentrum der Vielfalt, Hauptstrasse 7, 71540 Murrhardt. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Weitere Fragen zu dieser Veranstaltung an: jochen.schneider@pyramidea.de oder ines.loubiri@pyramidea.de.

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Veranstalter*in dieses Workshops ist Pyramidea e.V. Dieser Workshop findet im Rahmen des Projektes „Gute VIBEs in Murrhardt“ statt – gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie und ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Flüchtlingsrat Baden -Württemberg (im Rahmen des Projektes „Aktiv für Flüchtlinge“, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat).


Freiburg: Bezahlkarte stoppen!

Die Freiburger Initiative „Bezahlkarte stoppen“ stellt Aktuelles rund um die Bezahlkarte, Umsetzungen auf Bundes- und Landesebene vor und thematisiert vor allem: Was können wir gegen die Bezahlkarte tun, obwohl diese bereits per Gesetz beschlossen ist? Baden-Württemberg als Land will eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte. Diese Informationsveranstaltung soll aktuelle Entwicklungen, Hintergründe der Bezahlkarte beleuchten und aufzeigen, inwiefern es bei der Einführung der Bezahlkarte um die Etablierung und Durchsetzung eines Mechanismus der Ausgrenzung gegen Geflüchtete geht.

Ort: SUSI-Bewohner*innentreff, Vaubaunalle 2, 79100 Freiburg. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung.


Leitfaden: Geflüchtete: Arbeitsmarktzugang und -förderung

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für geflüchtete Menschen ungemein wichtig: mit ihm werden reale Teilhabe und Mitspracherechte verwirklicht, eine Bleibeperspektive geschaffen und ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Deshalb ist es wichtig die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang zu wissen. Zudem gibt es viele Maßnahmen der Arbeitsförderung, die eine große Unterstützung bieten können.

Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter*innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter, aber kann auch darüber hinaus interessant und hilfreich sein. Inhaltlich geht es um verschiedene Aufenthaltsstatus, den davon abhängigen Arbeitsmarktzugang und die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung und den Zugang dazu.

Der Leitfaden ist im Rahmen des ESF-Plus Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ entstanden. Das Programm wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).



Online-Veranstaltung: Abschieben aus der Kirche?

Kirchenasyl als Konzept, als Schutzraum, als oftmals letzte Hoffnung. Doch die Existenz des Kirchenasyls und diesem damit verbundenen Schutzraum, der auf dem Einverständnis zwischen Staat und Kirche basiert, wird vor dem Hintergrund einer immer restriktiver werdenden Asylpolitik in Frage gestellt. Seit 1983 wird Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht, in Kirchenasylen Schutz geboten.

Wie das in der Praxis aussieht, warum es diesen Schutzraum gibt und wie dieser in Zukunft aussehen könnte, wird in diesem Workshop thematisiert.

  • Bischof Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche
  • Robert Nestler, Direktor der NGO Equal Rights Beyond Borders
  • Weitere Politische Unterstützer:innen und Kritiker*innen des Kirchenasyls

Die Anmeldung für die Online-Veranstaltung im Vorhinein ist notwendig, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Veranstaltung wird organisiert von Europe Calling e.V..


Arbeitshilfe: Beratung von queeren Geflüchteten

Innerhalb der EU- und des deutschen Rechts ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Prozess des Asylverfahrens müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Dies ist jedoch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete aus diversen Gründen wie Angst, Scham oder der Konfrontation mit Stereotypen eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Die Beratung und Begleitung dieser Geflüchteten bedarf genau deswegen besonderer Sensibilität, Wissen und Beratungskompetenz, um korrekt unterstützen zu können und das nötige Feingefühl zu entwickeln.

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es werden praxisnah Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten geschildert und anhand von Fallbeispielen werden anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungsstellen, die Geflüchtete beraten und insbesondere an Beratende, die mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung Erfolgung erlebt haben oder erleben.

Der paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Beratung queerer Geflüchteter veröffentlicht.



Statement: Afghanische Frauen fordern Weiterführung des BAP Afghanistan

16 afghanischen Frauenorganisationen prangern in einem gemeinsamen Statement die systematischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen von Frauen und Mädchen seit der Machtübernahme durch die Taliban an. Sie fordern von der deutschen Bundesregierung die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms (BAP) Afghanistan. Diese Erklärung ist gerade hinsichtlich neuer Haushaltsverhandlungen und den Neuwahlen in Deutschland ein starkes Zeichen, dass Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten darf.


November 2024: Joint statement of Afghanistan women’s protest movements: Please don’t forget Afghanistan! Don‘t forget the human rights! Statement from Afghan women’s rights organizations on the German federal admission program in Afghanistan


Online-Workshop: Prävention und Intervention gegen digitale Gewalt

Fakt ist: Digitaler Hass und digitale Gewalt nehmen zu. Diese Form der Gewalt trifft überdurschnittlich oft Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und besonders betroffen sind nach wie vor BIPoC, Menschen der LGBtIQ+Community und migrantisierte Menschen. Aus diesem Grund thematisiert der Workshop in erster Linie Schutzstrategien und präventive Maßnahmen gegen digitale Gewalt. Zudem sollen rechtliche Grundlagen aufgezeigt werden, mit denen man Hass und Gewalt im Netz begegnen kann.

Der Workshop richtet sich an bereits engagierte BIPoC bzw. Menschen (bspw. in Vereinen o.ä.) mit eigener oder familiärer Migrations- und/oder Fluchterfahrung. 

Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular bis zum 01.12.2024, die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es zu mehr Informationen zu der Veranstaltung.

Der Workshop wird im Rahmen des Projekts YoungUP!, durchgeführt vom Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat in Kooperation mit der Organisation HateAid.


Online-Workshop: Rassismus gegen Sinti* und Roma*

Die größte Minderheit Europas ist noch heute vielerorts Diffamierung, Diskriminierung und Formen der Marginalisierung ausgesetzt. Was das für Betroffenen bedeutet und wie diese Art von Rassismus abgebaut werden kann, möchte der Workshop alltagstauglich und interaktiv umsetzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Geschichte der Verfolgung, Ausgrenzung und Vernichtungspläne der Nazis sein.

Ziel der Veranstaltung ist die kritische Reflexion der eigenen Denk- und Verhaltensmuster, um Rassismus gegen Sinti* und Roma* entgegenzuwirken.

Referent*in: Sara Paßquali M.A.; Trainerin und Beraterin zu den Themen Rassismuskritik, Antiziganismus, (Anti)Diskriminierung, Intersektionalität, Diversity Management, Gender und Empowerment.

Diese Fortbildung richtet sich an alle Interessierten im Themenfeld. Eine aktive Teilnahme während der Veranstaltung wird vorausgesetzt. 

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet online über Zoom statt. Es wird um eine Anmeldung im Vorhinein gebeten.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit vielgestaltig*2.0.