Bericht: Zwischenbilanz der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Eine Familie und trotzdem voneinander getrennt. Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nun ausgesetzt und Betroffene leiden unter enormen psychischen und sozialen Folgen.

Diese Bilanz ziehen das International Refugee Assistance Projekt (IRAP) und der Deutsche Caritasverband in ihrem Bericht „Familien leben ausgesetzt: Zwischenbilanz nach einem Jahr Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“. Verdeutlicht wird das Leid und die zeitgleiche Dysfunktionalität, Langwierigkeit und den erschwerten Zugang zum Rechtsschutz durch den Ablauf der Einzelfallprüfung für Härtefälle. Die Härtefallregelung, die die grund- und menschenrechtliche Last der Aussetzung auffangen sollte, droht damit, ins Leere zu laufen. 

Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus einer Umfrage unter knapp 300 Migrationsberaterinnen und -beratern und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis des International Refugee Assistance Project mit der Aussetzung zusammen und ordnet diese in höchstgerichtliche Rechtsprechung ein. Ein Vergleich mit der Praxis anderer EU-Staaten macht darüber hinaus deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber die Aussetzung ausgesprochen restriktiv ausgestaltet hat.



Positionspapier: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung von geflüchteten Kindern

Der Bundesverband Psychosozialer Zentren hat ein Positionspapier zur bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der europäischen Asylregeln haben mehrere Kinderschutzorganisationen, soziale Träger und der Bundesverband Psychosozialer Zentren ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erneuert.

Schutzbedarfe sollen demnach frühzeitig erkannt, der Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung geschaffen und die psychosoziale Versorgungsstruktur substantiell gestärkt werden.

Offensichtlich ist: Viele Kinder mit Fluchterfahrung leiden unter Angst, Depression oder PTBS. 76% berichten von Gewalterfahrungen, doch in der Praxis erhalten viele Kinder und Jugendliche keine Hilfe und werden nicht adäquat versorgt – mit verheerenden Folgen für ihre Integration und Gesundheit.

Die Forderungen im Überblick:

Schutzbedarfe frühzeitig erkennen und sichern

  1. Vulnerabilität erkennen und Versorgung gewährleisten
  2. Altersfeststellung im Zweifel für Kinder und Jugendliche
  3. Keine Ausschlüsse aus der Kinder- und Jugendhilfe

Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung schaffen

  1. Die vollständige Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
  2. Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung verbindlich einführen

Psychosoziale Zentren als spezialisierte Versorgungsstruktur erhalten und ausbauen

  1. Verlässliche finanzielle Absicherung auf Bundesebene schaffen
  2. Bedarfsgerechte Finanzierung psychosozialer Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherstellen
  3. Psychosoziale Zentren strukturell verankern


30 Resettlement-Flüchtlinge in Kenia warten noch immer auf ihre Einreise nach Deutschland

Aufnahmezusage erhalten, Habseligkeiten verkauft, die Unterkunft verlassen, und trotzdem keine Ausreise. So geht es derzeit 30 Geflüchteten in Kenia, die noch immer auf die Erfüllung ihres Resettlementversprechens warten.

Das Resettlement-Team der Caritas berichtet über die Situation der Betroffenen. Sie gehören zu einer Gruppe von 183 Personen mit besonderen Schutzbedarfen, die im Flüchtlingslager Kakuma in Kenia lebten. Mit besonderen Schutzbedarfen sind Personen gemeint, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Erfahrungen besonders verletzlich sind. Hierzu gehören unter anderem Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere und viele weitere Personengruppen.

Während des deutschen Regierungswechsels im Mai 2025 und dem daraus resultierenden Stopp von humanitären Aufnahmeprogrammen / Resettlement war das Verfahren für die Geflüchteten in Kenia bereits besonders weit fortgeschritten. So war das Auswahlverfahren abgeschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, die Aufnahmeentscheidungen getroffen und ein Flug ursprünglich für den 8. Mai 2025 geplant worden.

Auf Grundlage dessen entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nach Klage einer Betroffenen, es bestünde ein Anspruch, aufgenommen zu werden, da die Reise unmittelbar bevorstand und die Gruppe auf diese vertrauen konnte. Nachdem die Bundesregierung in Folge des Urteils die Einreise der gesamten Gruppe ermöglichte, flog der Charterflug schließlich am 17. Dezember 2025 Richtung Deutschland. Statt der 183 waren jedoch nur 143 Personen an Bord der Maschine. Denn: Unter anderem 30 Personen konnten den Flug aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen bzw. medizinischen Notfällen nicht wie geplant antreten.

Obwohl die Personen nun schon seit einigen Monaten wieder reisefähig sind und wiederholte Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, hat noch immer kein Ersatzflug stattgefunden. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums über den Zeitpunkt der Einreise steht noch immer aus, während die Betroffenen weiterhin getrennt von ihren Familien im Flüchtlingscamp Kakuma ausharren müssen. Diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung dar und nimmt willentlich in Kauf, dass Personen mit besonderen Schutzbedarfen weiterhin unter den schwierigen Bedingungen eines Camps leben müssen.

Auf der Website der Caritas resettlement finden Sie aktuelle Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen in Deutschland.



Online-Veranstaltung: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg

Viele Menschen mit internationaler Geschichte bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrungen mit. Dennoch stehen zahlreiche Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland weiterhin vor Herausforderungen.

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretung (LAKA) lädt zu einer Online-Infoveranstaltung ein, in der das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg über das Thema „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg“ informieren wird.

Themen der Veranstaltung:
• Wege und Verfahren der Anerkennung
• Beratungs- und Unterstützungsangebote
• Berufliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten
• Fragen aus der Praxis

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung:

https://eveeno.com/229494553


Zwei Online-Workshops: Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte

Die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ lädt alle Bezahlkarten-Initiativen zu zwei Online-Workshops auf Grundlage ihres Berichtes „Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte“ ein.

Im Rahmen eines von der GFF angestoßenen und von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Projekts haben Mitarbeitende des Vereins „Multitude“ und die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ letzten Oktober ein Beschwerdeprojekt für Nutzerinnen der Bezahlkarte aufgebaut. In diesem Projekt leistet die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ einerseits direkte Unterstützung bei Problemen rund um die Bezahlkarte und erfasste andererseits aus Umfragen und Gesprächen systematisch die Erfahrungen und Probleme der Nutzerinnen. Diese wurden anschließend in einem Bericht veröffentlicht.

Die Initiative, „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“, möchte sich in einem zweiteiligen Workshop über die Ergebnisse dieses Berichts austauschen, aber auch über die Erfahrungen sprechen, die im Rahmen des Beschwerdeprojekts gesammelt wurden, welche zu dem Bericht geführt haben.
Ziel ist es, diese Erfahrungen zu diskutieren und die Ausweitung möglicher weiterer regionaler Beschwerdeprojekte zu planen.

Warum?

Die Herausforderungen, vor die Menschen im Alltag durch die Bezahlkarte gestellt werden, sind vielerorts ähnlich, auch wenn es natürlich regionale Unterschiede gibt. Daher möchte die Initiative ihr bislang erlangtes Wissen teilen und mit euch und euren jeweiligen Erfahrungen in einen Austausch kommen. Gleichzeitig kann die Dokumentation von Problemen sehr hilfreich für strategische Prozessführungen oder andere Anknüpfungspunkte sein. Sie stellt zudem ein deutliches Gegennarrativ zur politischen Erzählung dar, dass es mit der Bezahlkarte keine Probleme gäbe und alles super laufe.

Die Workshops

Die Workshops sind in zwei Teile aufgeteilt, damit sich fokussiert ausgetauscht werden kann, ohne zeitlich auszuufern.

Teil 1: Ergebnisse des Berichts und Erfahrungen aus dem Beschwerdeprojekt. 22.06.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Im vollständigen Bericht oder im kurzen Handout für eine erste Übersicht finden sich die relevanten Themen und Fakten.

Teil 2: Aufbau einer bundesweiten Vernetzung von lokalen Beschwerdeprojekten – Anleitung, Toolkit, Austausch, erste Schritte. 09.07.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Den Link zur jeweiligen Veranstaltung wird nach einer formlosen Anmeldung bei hamburg@bezahlkarte-nein.de geschickt.


Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte fordern den Stopp von Arbeitsverboten für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung(1) beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden.

Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU definierten sicheren Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU- Beitrittskandidaten(2) wie z.B. die Türkei. Das bedeutet, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten werden wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten.

Zunächst war die Änderung so eingebracht, dass sie auch bereits arbeitenden Geduldeten die bestehenden Arbeitserlaubnisse entzogen hätte, ob absichtlich oder ausversehen bleibt offen. Nun wurde jedoch verkündet, dass es sich dabei um einen handwerklichen Fehler gehandelt habe, der nun korrigiert werden soll. Die Korrektur darf sich jedoch keinesfalls nur auf eine Stichtagsregelung beziehen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!

Weitere angeblich geplante Änderungen vom BMI würden zusätzliche Arbeitsverbote auch für Gestattete aus sicheren Herkunftsländern nach der EU-Liste nach sich ziehen. Auch hier würde das bedeuten, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse beendet werden müssten. Die Konsequenz hiervon werden willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen sein.

Dieser gesetzgeberische Chaos-Prozess hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Das gesamte Vorhaben untergräbt den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig- Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für die Vereinfachung von Bleiberechten von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.(3)

Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS-Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!

Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.

Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete in Duldung noch in Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.

Die PDF zur Pressemitteilung finden Sie hier.


(1) Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

(2) insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine.

(3) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0001-0100/14-26(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


Arbeitshilfen: Drei Broschüren zur GEAS-Reform für die Beratungspraxis

Mit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 kam es zu einer Vielzahl von Verschärfungen im Asylverfahren, die im starken Spannungsverhältnis mit Grund- und Menschenrechtsgarantien fliehender Menschen stehen und die Beratung grundlegend verändern.

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. (IBIS) hat drei neue Broschüren für Fachkräfte in der Beratung herausgebracht, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten. Die Inhalte befassen sich mit vulnerablen Asylsuchenden im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), der psychosozialen Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden und den Teilhabemöglichkeiten und Rechten von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Ukrainer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Obwohl der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2027 verlängert wurden, stellen sich viele die Frage, wie es danach weitergeht. Wie kann der Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes dauerhaft gesichert werden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) liefert in ihrer aktualisierten Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ konkrete Antworten auf die in der Beratungspraxis aufkommenden relevanten Fragen.  Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar.



Sommertagung 2026

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 11. Juli 2026, in den Bürgerräumen in Stuttgart-West (Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart). Dieses Mal werden wir uns einem gemeinsamen Thema widmen, das zurzeit alle, die im Bereich Flucht und Asyl aktiv sind, beschäftigt: Die GEAS-Reform. Im Hauptvortrag wird Dr. Anja Bartel vom Flüchtlingsrat BW Aktuelles zum Thema Flucht und Migration aus der Landespolitik präsentieren und dabei einen Fokus auf den Koalitionsvertrag legen. In zwei Themenphasen können Sie Ihr Wissen zu unterschiedlichen Aspekten der GEAS-Reform vertiefen. Dazwischen werden neue Initiativen aus Baden-Württemberg vorgestellt und es wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Interessierte und Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen in Englisch, Dari und Arabisch. Die Bürgerräume sind barrierefrei zugänglich.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

ab 09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung mit Kaffee und Gebäck

10:30 Uhr: Hauptvortrag

Was plant die neue Landesregierung? – Flucht und Migration im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

Im Mai 2026 hat die neue baden-württembergische Landesregierung ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 166 Seiten schildern Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorhaben für Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre. Doch was plant die Landesregierung eigentlich mit Blick auf Flucht und Migration? Der Vortrag untersucht relevante Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag und ordnet diese kritisch ein. Außerdem wird beleuchtet, welche Bilder von Flucht und Migration dabei durch die Landesregierung gezeichnet werden.

Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat BW

11:45 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag:

Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird die Auslagerung migrations- und asylpolitischer Aufgaben an Staaten außerhalb der EU weiter vorangetrieben. Dies zeigt sich in den geplanten sogenannten „Return Hubs“, in welchen Personen ohne Schutzstatus untergebracht werden sollen, deren Abschiebung in die Herkunftsländer derzeit nicht möglich ist. Darüber hinaus wird diskutiert, Asylverfahren künftig vollständig in Zentren außerhalb der EU durchzuführen. Der Vortrag gibt einen Überblick über diese Entwicklungen und ordnet die damit verbundenen Externalisierungstendenzen kritisch hinsichtlich menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.

Referent: Christian Jakob, Autor und Journalist

Änderungen im Asylverfahren

Durch die GEAS-Reform sollen die Asylverfahren europaweit weiter vereinheitlicht werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Antragstellung auf Asyl und den Verfahrensablauf? Was ändert sich bei den Zuständigkeiten, Fristen und Mitwirkungspflichten? Inwieweit ist weiterhin effektiver Rechtsschutz möglich? Und welche Punkte sind bislang in der Praxis ungeklärt?
Der Workshop gibt eine grundlegende Einführung zu diesen Fragen und richtet sich vor allem an Personen, die sich noch nicht eingehend mit der GEAS-Reform beschäftigt haben. Es wird dabei auch genügend Zeit für Fragen und Diskussion geben.

Referent: Sebastian Röder, Flüchtlingsrat BW

3. Vortrag:

Das neue Dublin-System

Seit dem 12. Juni 2026 regelt die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) die Zuständigkeiten der EU-Staaten im Asylverfahren – nicht wie zuvor die Dublin-III-Verordnung. Inwiefern verändert sich das bisher bekannte Dublin-System dadurch?  Welche neuen Mitwirkungspflichten gibt es? Wie wird die Überstellung geregelt? Neben der Möglichkeit von sogenannten „Sekundärmigrationszentren“ gibt es auch einen neuen Solidaritätsmechanismus, der die gerechtere Verteilung von Asylsuchenden garantieren soll. Wird dies allerdings wirklich gelingen?

Referent*in: N. N.

4. Vortrag:

Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

Seit Februar 2026 gibt es neben der nun erweiterten nationalen Liste an sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten auch eine EU-weite Liste. Außerdem gelten auch EU-Beitrittskandidaten als „sicher“. Asylgesuche aus „sicheren“ Herkunftsländern werden im beschleunigten Verfahren durchgeführt, deren Prüfung maximal drei Monate dauern darf. Schutzsuchende müssen dabei die gesetzliche Vermutung, dass im Herkunftsland keine staatliche Verfolgung drohe, widerlegen. Was bedeutet das für die Asylverfahren und den Rechtsschutz?  Welche Einschränkungen haben Geflüchtete aus „sicheren“ Herkunftsstaaten?

Referentin: Hoda Bourenane, Goethe Universität Law Clinic

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Vernetzungsrunde

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Amnesty Activism BW
  • Flüchtlingskonferenz
  • Next Afghan Generation
  • Tauschaktion gegen die Bezahlkarte Stuttgart & Tübingen

15:15 Uhr: Pause

15:30 Uhr: Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase I.

1. Vortrag: Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform
2. Vortrag: Änderungen im Asylverfahren
3. Vortrag: Das neue Dublin-System
4. Vortrag: Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

17:00Uhr: Ende

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


Neue Fachstelle für besondere Schutzbedarfe

Der Bundesverband der Psychosozialen Zentren hat eine neue Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe eingerichtet. Diese richtet sich vor allem an Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft sowie an Landes- und Bundesbehörden und soll dabei unterstützen Schutzbedarfe frühzeitig zu identifizieren. So wird Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteur*innen angekurbelt, um Zusammenarbeit und Dialog zu fördern.

Hierfür ist die Fachstelle in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern aktiv. Neben Vernetzungsangeboten durch vielseitige Veranstaltungen und Fortbildungen ist die fachliche Beratung und Begleitung von Fachstellen und -behörden zur Förderung einer bedarfsgerechten Aufnahme und Begleitung von Schutzsuchenden zentrales Ziel. Darüber hinaus werden Wissenstransfer, Materialentwicklung und die Aufarbeitung von Informationen, Advocacy-Arbeit sowie Monitoring mithilfe eines eigens entwickelten Monitoringtools, geleistet.

Frei verfügbares Praxismaterial und spannende Veranstaltungen finden sich auf der Webseite der Fachstelle.