Vorübergehender Schutz bis März 2028 – außer für neue Anträge von wehrpflichtigen Ukrainern

Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer*innen besitzen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Lange mussten Betroffene bangen, dass ihr aktueller Schutzstatus nicht über März 2027 hinaus verlängert wird. Nun steht fest: Die EU führt den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis März 2028 fort. Doch das gilt nicht für alle.

Wehrpflichtige Männer im Alter von 23 und 60 Jahren, die einen neuen Antrag stellen, erhalten künftig keinen vorübergehenden Schutz in der EU. Ukrainer müssen in Zukunft nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind und die Ukraine auf legalem Weg verlassen haben. Für Männer im besagten Alter besteht ein Ausreiseverbot. Nicht betroffen sind jene, die bereits einen Schutzstatus in der EU besitzen. Begründet wird die neue Regelung durch die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Man wolle sicherstellen, dass die Sicherheitsinteressen der Ukraine respektiert werden. 

Der vorübergehende Schutz geht auf die sogenannte EU-Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) zurück, welche Ukrainer*innen einen kollektiven Schutzstatus gewährt. Betroffene müssen also kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten außerdem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Der Ausschluss bedeutet nicht, dass Betroffene, die in der EU einreisen, automatisch abgeschoben werden können. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen, in welchem der Einzelfall der Person geprüft wird.

Menschenrechtler*innen und Kritiker*innen warnen jedoch vor der neuen Regelung. Durch die individuellen Prüfungen und Gerichtsverfahren kann es zu starken Belastungen der nationalen Asylbehörden kommen. Zudem besteht für Ukrainer so ein höheres Risiko, ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Armut zu führen oder faktisch zur Rückkehr gezwungen zu werden. Auch rechtlich gibt es Bedenken: Die Richtlinie beinhaltet bereits eine abschließende Liste möglicher Ausschlussgründe und die Missachtung von Ausreisevorschriften und militärischer Verpflichtungen gehört nicht dazu. Da die Regelung fast ausschließlich Männer im wehrfähigen Alter betrifft, zieht sie außerdem die Gefahr mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter mit sich.



Heidelberg: Human Rights of Girls and Women in Afghanistan

Vortrag und Publikumsgespräch mit Dr. Sima Samar

Altes Tabakmuseum Interkulturelles Zentrum Heidelberg Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg

Mit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 wurden die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan massiv eingeschränkt. Sie sind heute weitgehend von Bildung, Beruf und öffentlichem Leben ausgeschlossen. Die wiederholten Bemühungen um Demokratie, Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe der vergangenen zwei Jahrzehnte wurden damit größtenteils zunichtegemacht.

Die afghanische Ärztin und Menschenrechtsaktivistin Dr. Sima Samar setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Frauen und Mädchen ein. Sie war unter anderem Ministerin für Frauenangelegenheiten, Vizepräsidentin Afghanistans und Vorsitzende der Afghanistan Independent Human Rights Commission. Für ihr Engagement wurde sie unter anderem mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet. 2025 erschien ihr Buch „Mit zwölf wusste ich, dass sich Afghanistan verändern muss“.

Im Anschluss an den Vortrag findet ein Publikumsgespräch statt.

Es wird um Anmeldung bis zum 23. Juli 2026 unter anmeldung.iz@heidelberg.de gebeten.

Die Veranstaltung wird vom Interkulturellen Zentrum Heidelberg gefördert und in Kooperation mit der Interkulturellen Promotorin Dr. Rajya Karumanchi- Dörsam im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie dem Flüchtlingsrat Baden- Württemberg durchgeführt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des IZ Heidelberg.


Behördliche Informationen: Praktische Umsetzung der GEAS-Reform

Das EU-weite Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 hat zu einer Vielzahl von Unsicherheiten von Unterstützer*innen und Betroffenen geführt. Offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Screeningverfahren, potenzielle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder der Ablauf von Überstellungen in andere Staaten („Dublin 2.0“) erschweren die Arbeit von Ehren- und Hauptamtlichen bundesweit.

Während viele Ungewissheiten vermutlich erst durch die behördliche Umsetzungspraxis im Laufe der Zeit geklärt werden, gibt es für bestimmte Reformpunkte offizielle Informationen, die etwas Klarheit schaffen können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits eine Vielzahl an Informationen aktualisiert und veröffentlicht: Die Broschüre über das deutsche Asylverfahren liefert einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahrensarten und Abläufe im Rahmen der GEAS-Reform. Auf  der Webseite des BAMF zu Asyl und Internationaler Schutz finden sich gut strukturiert und umfangreiche Informationen. Beispielsweise Erläuterungen zur Überstellung von Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, dem Ablauf von Grenzverfahren und vielen weiteren Aspekten der GEAS-Reform.

Auch das Justizministerium (JUM) Baden-Württemberg beantwortet in Form eines FAQ grundlegende Fragen zur Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg. Alle Erlasse und Anwendungshinweise veröffentlicht das JUM auf seiner Internetseite.



Befragung: Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.

Der Paritätische Gesamtverband und Save the Children haben die Ergebnisse ihrer Umfrage unter dem Titel „Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG“ veröffentlicht.



Freiburg: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt in Kooperation mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Referent: Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 22. September 2026 – 17:00 bis 19:00 Uhr

Wo: Weihbischof-Gnädinger-Haus, Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


Online-Schulung: GEAS und unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Die GEAS-Anpassungsgesetze sind zum 12.6.2026 in Kraft getreten und passen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF e.V.) bietet am 29.07.2026 von 10.00 – 13.30 Uhr eine Online-Schulung zu diesem Thema an.

Was ändert sich damit für unbegleitete minderjährig Geflüchtete?

  1. Einführung und grundsätzliche Einordnung der GEAS-Gesetzgebung
  2. Primat der Kinder- und Jugendhilfe im Screeningverfahren
  3. Alterseinschätzung
  4. Rechtliche Vertretung
  5. Veränderungen Asylantragsstellung und -verfahren

Referent*innen: Irmela Wiesinger (Landeskoordination Hessen), Helen Sundermeyer und Lennart Scholz (BuMF)

Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Mehr Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Homepage des BuMF.


Online-Seminar: Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund und Behinderung unterstützen

Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, die zusätzlich mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben, stehen oft vor besonderen Herausforderungen. In dieser kostenlosen Fortbildung des Münchner Bildungswerks erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über die Lebenssituation dieser Zielgruppe sowie über bestehende Unterstützungs- und Hilfsangebote in München.

Dieser Kurs zählt als optionales Vertiefungsmodul zum Qualifizierungskurs für Ehrenamtliche: Behörden und Formularbegleiter:innen, Kurs 166757. Die Anmeldung kann bis zum 20.07.2026 hier erfolgen.

Ihre Referentinnen sind Johanna Bueß, Projektleiterin AbilityAid/ArrivalAid und Katharina Stoib, Projektkoordination Kursprogramm bei AbilityAid.

Kooperation: ArrivalAid gUG, AbilityAid, Bellevue di Monaco, Caritas Netzwerkteam Willkommen-in-München, Caritas Freiwilligen Zentrum Mitte, Ev. Migrationszentrum


Online-Seminar: Familiennachzug

Dieses Seminar von ArrivalAid ist eine Arbeitshilfe für Haupt- und Ehrenamtliche. Die Rechtsanwältin Anna Fröhlich erklärt den Familiennachzug. Sie erfahren, was die Voraussetzungen für einen Familiennachzug sind und wer Recht darauf hat. Außerdem wird geklärt, welche Fallstricke es geben könnte.

Dieses Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen. Für dieses Seminar sind Deutschkenntnisse auf C1-Niveau empfohlen. Einlassvoraussetzung ist die Reservierung eines kostenlosen Tickets. Die Anmeldung erfolgt hier.

Eine Anmeldung ist bis um 15:00 Uhr des Veranstaltungstages möglich.

Das Webinar wird über Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten werden den angemeldeten Teilnehmer*innen 2 Stunden vor Beginn per Email geschickt. Bei technischen Fragen könnt ihr eine Email an anne-charlotte.haas@arrivalaid.org schicken.

Für Ehrenamtliche ist die Teilnahme kostenlos. Hauptamtliche werden um eine Spende von 20€ an folgendes Konto gebeten:

ArrivalAid gUG, GLS Bank Bochum, IBAN: DE94 4306 0967 8223 6729 00, BIC: GENODEM1GLS

Dieses Seminar ist Teil der Initiative „BasisSchulung„. Kooperationspartner ist das Münchner Bildungswerk.

Weitere Informationen und eine Übersicht mit allen Akademie-Terminen finden sich unter www.arrivalaid.org/akademie

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.


Online-Fortbildungsreihe: Abschiebungen aus Unterkünften – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Durchsuchungen und Abschiebungen in Geflüchteten-Unterkünften mit Prof Dr. Marei Pelzer

Dienstag 17.11.2026 09:00 bis 12:00 Uhr

Die Veranstaltung stellt den aktuellen Rechtsrahmen vor, innerhalb dessen Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften möglich sind. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundrechtsschutz in Unterkünften soll ebenso beleuchtet werden, wie die Frage von Handlungsmöglichkeiten für Berater:innen.

Dr. Marei Pelzer ist Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen an der Hochschule Fulda.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung


Online-Fortbildungsreihe: Schutzsuchende aus dem Iran – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Schutzsuchende aus dem Iran – Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann

Donnerstag, 19.11.2026 13:00 bis 15:30 Uhr

Was bedeutet die Aktuelle Situation im Iran für Iraner:innen in Deutschland. Welche Gruppen sind besonders gefährdet? Hat sich die Lage im Iran nur verschärft oder ist sie gänzlich neu zu bewerten?

RA Jens Dieckmann ist seit 30 Jahren bundesweit im Asyl- und Aufenthaltsrecht als Rechtsanwalt tätig. Er befasst sich fortlaufend mit der Lage im Iran und berät Iraner:innen zu sämtlichen Fragen in laufenden Verfahren.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung