Online-Seminar: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – Grundlagen

Im Januar 2020 ist das „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ in Kraft getreten. Dieses beinhaltet Änderungen an der bereits existierenden Ausbildungsduldung. Außerdem wird die Beschäftigungsduldung neu eingeführt. Das Webinar bietet einen ersten Überblick über die neuen Regelungen. Es richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Online-Seminar: Die Beschäftigungsduldung – Aufbau-Seminar

Die Beschäftigungsduldung wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und stellt eine neue Möglichkeit dar, von der Duldung in einen festen Aufenthalt zu kommen. Man muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Diese werden im Webinar vorgestellt und erklärt. Das Online-Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen, die am Einführungswebinar „Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – Grundlagen“ teilgenommen bzw. aus anderen Gründen Grundwissen zum Thema haben.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Online-Seminar: Mitwirkungspflichten von Geduldeten

Die Mitwirkungspflicht zur Identitätsfeststellung beschäftigt Asylbewerber, insbesondere nachdem das Asylverfahren abgelehnt wurde. Kommt man der Mitwirkungspflicht nicht nach, drohen Sanktionen wie Entzug der Arbeitserlaubnis oder Leistungskürzungen. Geduldete, aber auch Ehrenamtliche sind mit vielen Fragen konfrontiert: Was soll ich tun, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen? Droht mir eine Abschiebung, wenn ich eine Geburtsurkunde besorge? Diese und andere Fragen werden an dem Informationsabend thematisiert und diskutiert.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Online-Seminar: Von der Duldung zum Bleiberecht

In dieser Fortbildung wird erläutert, was eine Duldung ist und welche Möglichkeiten bestehen, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Insbesondere geht es um die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Am Rande wird auch auf die Mitwirkungspflichten bezüglich Identitätsklärung und Passbeschaffung eingegangen. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 35 Personen begrenzt.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Webinar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Handreichung: Zugang zu Berufsausbildung und Ausbildungsförderung

Der Paritätische Gesamtverband hat die Arbeitshilfe zum Zugang zu Berufsausbildung und Ausbildungsförderung neu überarbeitet und die Gesetzesänderung aus 2019 eingearbeitet. Die Handreichung listet Förderinstrumente, ausbildungsfördernde Leistungen und andere Unterstützungsangebote durch die Kinder- und Jugendhilfe, der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter auf. Dabei wird detailliert bei Geflüchteten nach Aufenthaltsstatus und Einreisedatum unterschieden und zudem auf Unionsbürger*innen eingegangen. Zahlreiche Praxistipps, Beispiele, Links und Hintergrundinfos helfen den Zugang in der Praxis zu verwirklichen.


Nachholtermin Arbeitsgruppe digitale Sommertagung: „Grenzen überwunden – auf Barrieren gestoßen: Geflüchtete mit Behinderung“

Neben Hintergrundinformationen zum Thema Flucht und Behinderung, wird in diesem Workshop anhand von Praxisbeispielen erörtert, wie man Betroffene gut begleiten kann. Dabei spielen sowohl rechtliche Fragen als auch die Einstellung zum Thema Flucht und Behinderung eine wichtige Rolle.

Referentin: Maria Stehle (Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche und Treffpunkt Inklusion Freiburg)


Corona-Krise: Hinweise zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Die Hinweise des Bundesinnenministeriums greifen Fragen der Kurzarbeit, des Kurzarbeitergelds und über Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen von Personen mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung auf. Demnach soll Kurzarbeit keine Auswirkungen auf Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen haben und Kurzarbeitergeld sei nicht „schädlich“ für die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts. Falls Personen mit Beschäftigungsduldung aufgrund der Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben, soll eine kurzfristige Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses von bis zu sechs Monaten unberücksichtigt bleiben. D.h. die Beschäftigungsduldung bleibt bei einer Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Monaten weiter bestehen.


Das Mahnmal der ermordeten Sinti und Roma Europas muss bleiben!

Das zentrale Mahnmal der im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas ist durch Pläne der Deutschen Bahn bedroht. Eine Strecke der Berliner S-Bahn soll unter dem Mahnmal durchführen. Der Gedenkort soll (teilweise) entfernt und über viele Jahre gar nicht mehr zugänglich sein. Über 60 Jahre mussten Roma und Sinti um dieses Mahnmal und die mit ihm verbundene Anerkennung ihres Leids kämpfen. Hunderte von Organisationen und Persönlichkeiten aus ganz Europa, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, haben einen vom Bundes-Roma-Verband gestarteten Aufruf für den Erhalt des Mahnmal unterschrieben.


Studie: Menschenrechtsverletzungen bei Rückkehrprogrammen

In der Studie von Brot für die Welt und medico international werden die Auswirkungen von Rückkehrprogrammen untersucht, mithilfe derer Flüchtende in Dritt- bzw. Transitländern bewegt werden, „freiwillig“ in ihre Heimatländer zurückzukehren. Ausführendes Organ ist die Internationale Organisation für Migration (IOM), beauftragt wird sie von der Europäischer Union, der Afrikanischer Union und den Vereinten Nationen. Die interviewten Rückkehrer*innen gaben an, dass sie oft unfreiwillig an dem Programm teilgenommen hatten und teilweise psychischer und physischer Druck auf sie ausgeübt wurde.


Geflüchtete aus Eritrea protestieren gegen Verhinderung des Familiennachzugs

Angehörige der eritreischen Communities in ganz Deutschland haben einen Brief zu den Problemen des Familiennachzugs verfasst und machen ihre Forderungen an Bundes- und Landesbehörden deutlich. Es geht hierbei um die Beschaffung der von Deutschland geforderten Dokumente für den Familiennachzug. Am Montag, 13. Juli, werden die Forderung im Rahmen einer Demonstration in Berlin auf die Straße getragen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist eine der zahlreichen Organisationen, die den Aufruf unterstützen.

„Die Familientrennung macht uns so kaputt, dass wir als Dauerpatient*innen in der Psychotherapie enden. Viele von uns leiden unter Depression, Ehen gehen in die Brüche. Das kann doch nicht wirklich von einem Schutz gewährenden Staat gewollt sein!“ sagt Hanan Mohamed Abdel Kader.

In ihrem Brief heißt es:

„Die Beschaffung der genannten Dokumente aus Eritrea ist für uns eine unzumutbare Handlung, weil wir von den deutschen Behörden gezwungen werden zu den Vertreter*innen der gleichen Regierung zu gehen, vor der wir geflohen sind.

Es kann nicht sein, dass uns der uns Schutz gewährende deutsche Staat auffordert, unseren Verfolgerstaat zu kontaktieren, ihm erlauben, uns zu demütigen und zuzulassen, dass wir gezwungen werden, diese Diktatur auch noch finanziell zu unterstützen.“

Unter anderem fordern sie „die zuständigen deutschen Behörden (Botschaften, Auswärtiges Amt, Ausländerbehörden) auf, die Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung in Eritrea anzuerkennen und stattdessen bereits im regulären Visumverfahren individuelle Nachweise der Familienzusammengehörigkeit (vorhandene kirchliche/islamische Urkunden, Familienfotos, DNA-Tests u.a.) zu akzeptieren.“

Aufruf

Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!

Wir sind ca. 1200 anerkannte schutzberechtigte Menschen aus Eritrea und haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Trotzdem müssen unsere Kinder und Ehepartner*innen jahrelang in politisch instabilen Drittstaaten wie dem Sudan und Äthiopien auf den Familiennachzug warten und unsere Familien sind seit vielen Jahren schmerzhaft getrennt.

Denn die deutsche Bürokratie legt uns unüberwindbarer Hürden in den Weg:

Für ein Visum zum Familiennachzug sollen wir bei den deutschen Botschaften Dokumente einreichen, die wir nicht haben und nur unter unzumutbaren Bedingungen besorgen können.
Die deutschen Behörden verlangen von uns, dass alle Dokumente in Eritrea staatlich geprüft werden müssen. Dafür müssen wir jemand in Eritrea bevollmächtigen, diese Vollmacht muss bei der eritreischen Botschaft erledigt werden. Dort müssen wir eine Reueerklärung unterschreiben, in der wir erklären, dass es uns Leid tut, unser Land verraten zu haben, indem wir geflüchtet sind. Gleichzeitig akzeptieren wir durch die Erklärung jegliche Strafe, die der eritreische Staat für angemessen hält. Außerdem zwingt die Botschaft uns, die sogenannte Aufbausteuer (monatlich 2% des eigenen Nettoeinkommens) an den eritreischen Staat zu bezahlen.
Das alles ist dem Auswärtigen Amt, die den Botschaften übergeordnete Behörde, auch bekannt. Trotzdem behauptet das Auswärtige Amt, die Unzumutbarkeit dieses Verfahrens sei nur in einer „Einzelfallprüfung“ festzustellen. Das nennen wir Behördenwillkür: Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Mittlerweile werden individuelle Beweise der Familienzusammengehörigkeit erst im Klage- oder Remonstrationsverfahren überprüft.

So zwingen uns deutsche Behörden zu den Vertreter*innen der gleichen Regierung zu gehen, vor der wir geflohen sind. Sie erlauben dem eritreischen Verfolgerstaat, uns zu demütigen und uns zu zwingen, diese Diktatur auch noch finanziell zu unterstützen.

Dagegen wehren wir uns!

Wir fordern die zuständigen deutschen Behörden auf, die Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung aus Eritrea anzuerkennen und stattdessen individuelle Nachweise der Familienzusammengehörigkeit (zum Beispiel vorhandene kirchliche/islamische Urkunden oder Familienfotos) zu akzeptieren.

Wir fordern die Botschaften und die Ausländerbehörden auf, die Anträge auf Familiennachzug prioritär zu behandeln. Die langen Warte- und Bearbeitungszeiten müssen sich verkürzen.

Diese Forderungen tragen wir auf die Straße und werden sie bei unserer Abschlusskundgebung dem Auswärtigen Amt übergeben.

Dieser Brief wird unterstützt von:
Eritreische Gemeinschaft Berlin und Umgebung EGBU
Eritrean Voices in Germany e.V.: UEVG e.V.
We’ll Come United Berlin Brandenburg
Initiative „Familienleben für Alle!“
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Flüchtlingshilfe Schönkirchen e.V.
Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V.
Cafe Exil Hamburg

Demonstration in Berlin am Montag, 13. Juli 2020
Auftakt: 11:00 Uhr am Tränenpalast, S-Bahnhof Friedrichstraße
Zwischenkundgebungen: ca 12:15 Uhr vor dem Deutschen Bundestag, ca 13:15 Uhr vor dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Abschlusskundgebung: ca 14:00-15:00 Uhr vor dem Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin

Für die Teilnahme an der Demonstration ist das Einhalten von Abstandsregeln und das Tragen von Atemschutzmasken zwingende Voraussetzung.