Save the Date: Stuttgart: Sommertagung 2024

Wir laden Sie herzlich zu unserer diesjährigen Sommertagung am Samstag den 13. Juli 2024 in Stuttgart ein! Die Tagung bietet eine einzigartige Möglichkeit zu Vernetzung und Austausch mit einem spannenden Programm. Den genauen Ablauf und die konkreten Tagungspunkte stellen wir zeitnah auf die Homepage.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Gedenkveranstaltung und Diskussion

„30 Jahre Geißstraße 7: Deutschlands tödlicher Rassismus“ – unter diesem Thema wird im Rahmen der Internationalen Aktionstage gegen Rassismus den Opfern des rassistischen Brandanschlags in der Geißstraße 7 gedacht. Organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart wird ein Zeichen gegen die Verschleierung der rassistischen Motive gesetzt und auf die deutschen Kontinuitäten solcher ausländerfeindlichen Taten aufmerksam gemacht.

Wo: Stadtteilzentrum Gasparitsch, Rotenbergstr. 125, 70190 Stuttgart-Ost
Zu den Veranstaltenden: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Mahnwache und Kundgebung

Auch 30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in der Geißstraße 7 – mitten in der Stuttgarter Altstadt – wird der Hintergrund des Anschlags offiziell immer noch verschleiert. Eine kleine Gedenktafel an der Hausmauer spricht von einem Brandanschlag, in dessen Flammen 7 Menschen starben. Der rassistische Hintergrund bleibt unbenannt. Diesem Schweigen wird am 30. Jahrestag des Anschlages eine Mahnwache, organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart, entgegengesetzt.

Ort: Töpferstraße/Geißstraße, 70173 Stuttgart-Mitte

Zum Flyer: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/lokal/stuttgart/


Online-Veranstaltung: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten

Flucht, Asyl und Migration nehmen eine omnipräsente Rolle im Zentrum des politischen, rechtlichen und medialen Diskurses ein. Eine besorgniserregende Entwicklung zeigt sich in der zunehmenden Hetze gegen Geflüchtete, der Inszenierung von Migration als „Bedrohung“ und dem Infragestellen des Flüchtlingsschutzes.

Unter dem Titel „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten“ sollen im Rahmen einer Podiumsdiskussion und anschließenden Workshops die Entwicklungen sowie das aktuelle Menschenrechtsschutzsystem kritisch diskutiert werden. Erörtert werden unter anderem auch Fragen zu Bildungsstrategien, Sensibilisierung von Multiplikator*innen und einer menschenrechtsorientierten Bildungspraxis. Die Veranstaltung des Projekts „Mit Menschenrechten Brücken bauen – Politische Bildung in Transformationsprozessen“ findet online (via Zoom) statt.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung


Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Ab sofort akzeptiert Griechenland Dublin-Überstellungen aus Deutschland – allerdings nur für Staatsangehörige bestimmter Herkunftsstaaten.

Voraussetzung für die Überstellung ist, dass es sich 1) um Einzelpersonen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Pakistan oder Bangladesch handelt, die 2) einen EURODAC-Treffer in Griechenland aufweisen. Griechenland hat zugesichert, diesem Personenkreis eine individuelle Zusicherung zur Unterbringung abzugeben. Diese Personen sollen bei Dublin-Rücküberstellungen nun priorisiert werden und sind somit akut von Abschiebung bedroht.

Besonders Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland einreisten, droht eine „Kettenabschiebung“. Ihr Asylantrag wird Griechenland als „unzulässig“ ablehnen, da die Türkei als „sicherer Drittstaat“ gilt. Dies wird vermutlich vor allem Geflüchtete aus Pakistan und Bangladesch betreffen.



„Rückführungsverbesserungsgesetz“ tritt in Kraft

Das Inkrafttreten des sog. Rückführungsverbesserungsgesetzes hat zahlreiche negative Veränderungen für die Situation Geflüchteter in Deutschland zur Folge. Insbesondere Regelungen zu Ausweisungen, Abschiebungen und Ausreisegewahrsam wurden drastisch verschärft. In einigen Bereichen gibt es aber auch positive Veränderungen.

Im Folgenden werden einige Bereiche, in denen Änderungen vorgenommen wurden, vorgestellt:

Ausbildung und Erwerbstätigkeit:

Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG):

  • neuer Einreisestichtag: 31.12.2022
  • Herabsetzung der erforderlichen Vorbeschäftigungszeit auf 12 Monate
  • Reduzierung des erforderlichen Beschäftigungsumfangs auf 20 Wochenstunden

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG):

  • Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG bleibt neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG (ab 01.03.2024) bestehen
  • Bisherige Ausbildungsduldungen werden nicht in Aufenthaltserlaubnisse nach § 16g AufenthG umgewandelt

Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG):
– ab 01.03.2024

  • Die Lebensunterhaltsicherung richtet sich nach § 2 Abs. 3 S. 5 AufenthG i.V.m. § 12 BAföG
  • Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden/Woche ist erlaubt
  • Beziehen zusätzlicher öffentlicher Leistungen und Inanspruchnahme Ausbildungsförderung nach SGB III schließen Erteilung nicht aus (Bezug zählt mit in die Lebensunterhaltsicherung rein, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG)

Erwerbstätigkeit bei Duldung:

  • Erwerbstätigkeit soll künftig erlaubt werden (gebundenes Ermessen)
    Ausgenommen: Personen, bei denen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen (§ 60a Abs. 5b AufenthG)
  • Innerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen: Beschäftigung soll künftig erlaubt werden (gebundenes Ermessen)
    Ausgenommen: Personen, bei denen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen (§ 61 Abs. 1 S. 2 AsylG)

Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung:

  • Reduzierung der Wartezeit für den Arbeitsmarktzugang auf 6 Monate (§ 61 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AsylG)

Abschiebung und Abschiebehaft:

Ausweitung von Abschiebehaft bei Asyl(folge)anträgen:

  • Abschiebehaft kann während des Asylverfahrens bereits bei bloßem Vorliegen von Abschiebehaftgründen angeordnet werden (§ 14 Abs. 3 AsylG)
  • Folgeantragstellende können vermehrt in Haft genommen werden (§ 71 Abs. 8 AsylG)

Bestellung anwaltlicher Vertretung:

  • Künftig wird das Amtsgericht dem Betroffenen bei der Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft von Amts wegen eine anwaltliche Vertretung bestellen (§ 62d AufenthG)

Abschiebungen:

  • Die Befugnis zum Betreten von Wohnungen zur Ergreifung Ausreisepflichtiger wird in Formen gemeinschaftlicher Unterbringung auf Wohnungen anderer Personen und gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten ausgedehnt (§ 58 Abs. 5 S. 1 AufenthG)

Seenotrettung:

  • Aufgrund der Kopplung des § 96 Abs. 4 AufenthG mit Abs. 2 S. 2, der wiederum auf den Abs. 1 Nr. 1 (a und b) ist künftig die Seenotrettungen von unbegleiteten Minderjährigen mit Strafe bedroht

AsylbLG:

  • Verdopplung der Wartefrist für den Empfang von Analogleistungen auf 36 Monate (§ 2 Abs. 1 AsylbLG)


Bezahlkarte als Abschreckungsinstrument

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die geplante Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik und fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Im November 2023 beschloss die Ministerpräsident*innen-Konferenz die Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen. Nun haben sich 14 Bundesländer auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt, mit denen eine verschärfte Diskriminierung geflüchteter Menschen droht. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Bezahlkarte als abschreckungspolitisches Instrument und fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Mindeststandards, auf die sich 14 der 16 Bundesländer Ende Januar geeinigt haben, ermöglichen umfassende Beschränkungen und weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Es gibt keinen Minimalbetrag, der Geflüchteten in Form von Bargeld ausgezahlt werden muss. Überweisungen sollen grundsätzlich nicht möglich sein, was zum Beispiel die Bezahlung von Rechtsbeiständen erschwert.  „Damit könnte Geflüchteten faktisch der Zugang zum Rechtssystem verwehrt werden“, warnt Mariella Lampe vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch eine regionale Begrenzung der Bezahlkarte soll möglich sein. Diese macht es Geflüchteten noch schwerer, Beratungsstellen, Freund*innen oder Unterstützer*innen aufzusuchen, die sich nicht direkt vor Ort befinden. „Im Zweifel können sich die Betroffenen unterwegs nicht mal eine Flasche Wasser kaufen“, so Lampe weiter.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden ist das politische Kalkül, Menschen davon abzuschrecken, bis nach Deutschland zu fliehen. Doch diese Rechnung kann aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht aufgehen: „Es werden nicht weniger Menschen zur Flucht gezwungen, nur weil es in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld gibt“, so Julian Staiger, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012, welches die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festhält und erklärt, dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden dürfe, zeugt die Bezahlkarte erneut von populistischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete.

Wie die Länder die Karte umsetzen werden, ist noch offen. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Politik dazu auf, Bezahlkarten möglichst diskriminierungsfrei auszugestalten. Das bedeutet vor allem die Begrenzung des Einsatzes der Karte auf eine kurze Dauer, die Begrenzung auf einen möglichst kleinen Personenkreis und das Absehen von regionalen oder sonstigen Beschränkungen. Ein Positivbeispiel ist die Umsetzung der Bezahlkarte in Hannover, wo sie als unbeschränktes digitales Zahlungsmittel für eine Übergangszeit zu Beginn des Aufenthalts ausgegeben wird, solange noch kein eigenes Konto eingerichtet ist. „Gerade in Zeiten, in denen eine große Anzahl von Menschen in ganz Deutschland gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte demonstriert, ist es wichtig, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen“, so Staiger weiter. Eine entsprechende Ausgestaltung könnte den Kommunen durch Erlasse von der Landesregierung auferlegt werden.  


Stuttgart: Vortrag „Kampf gegen Antiziganismus – Was ist zu tun?“

Als spezifische Form des Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja, ist Antiziganismus weit in der deutschen Gesellschaft verbreitet. Dies zeigt unter anderem der im Juni 2021 veröffentlichte Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus.

Im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus hält Dr. Mehmet Daimagüler deshalb im Haus der Katholischen Kirche einen Vortrag zum Thema: „Kampf gegen Antiziganismus – Was ist zu tun?“.
Dr. Mehmet Daimagüler ist Rechtsanwalt, Buchautor und erster Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und kostenfreien Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://www.dtf-stuttgart.de/veranstaltungen/kampf-gegen-antiziganismus-was-ist-zu-tun


OVG Greifswald: systemische Schwachstellen Bulgarien

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat in seinem Urteil vom 02.02.2024 – 4 LB 653/22 OVG systemische Schwachstellen der Aufnahmebedingungen für psychisch schwer erkrankte Dublin-Rückkehrende in Bulgarien festgestellt. Diese bestünden auch dann, wenn mit der Wiederaufnahme und inhaltlichen Prüfung des eingestellten Asylverfahrens zu rechnen sei.

Zum einen sollen sich die Schwachstellen aus der defizitären Situation des bulgarischen Gesundheitssystems ergeben. Regelmäßig besteht kein Zugang zu psychiatrischer oder psychologischer Behandlung, Psychopharmaka können nur durch erhebliche Zuzahlungen erlangt werden und der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung ist mit Wartezeiten von mehreren Monaten verbunden. Zum anderen erfolge die Feststellung und Deckung des besonderen Schutzbedarfs von Asylsuchenden in der Regel weiterhin unzureichend, was das Risiko einer unzureichenden Behandlung psychisch kranker Rückkehrender steigere.
(Vgl. Rn. 36-40)


OVG Greifswald: Zur Rückkehrsituation von psychisch schwer erkrankten Dublin-Rückkehrern in Bulgarien – Urteil vom 02.02.2024 – 4 LB 653/22 OVG


Demos gegen Rechtsextremismus – Standorte

Hunderttausende Menschen demonstrieren deutschlandweit gegen Rechtsextremismus. Doch wo finden diese Demos statt? Informationen zu den Aktionen sind auf verschiedensten Internetseiten, sozialen Medien oder gar Stickern an Straßenlaternen zu finden.

Es gibt eine einheitliche Internetseite mit allen Informationen zu aktuellen Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in ganz Deutschland und in Ihrer Nähe (sog. Demoticker): https://www.demokrateam.org/demos/

Eines ist klar: Um ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen, braucht es uns alle.
Nie wieder ist jetzt! Lasst uns weiter laut sein gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Lasst uns weiter einstehen für Solidarität und Gerechtigkeit. Lasst uns weiter auf die Straße gehen für eine Gesellschaft, die auf Vielfalt und Demokratie baut.