PRO ASYL: Schluss mit der Hetze gegen Flüchtlinge

Im Vorfeld der letzten Konferenz der deutschen Innenminister*innen (IMK) vom 30.11. bis 2.12.2022 hat PRO ASYL die Tendenzen kritisiert, unterschiedliche Flüchtlingsgruppen gegeneinander auszuspielen. Eine Unterscheidung in „gute Flüchtlinge“ aus der Ukraine und „schlechte Flüchtlinge“ aus anderen Ländern ignoriert die Leiden vieler Schutzsuchender und fördert Ängste, Ressentiments und Alarmismus in der Gesellschaft. Auch an den europäischen Außengrenzen müssen demokratische und humanitäre Werte verteidigt und sichere Fluchtwege geschaffen werden.

„Menschen müssen ungeachtet ihrer Nationalität, Herkunft oder Religion gleich behandelt werden. Wir warnen entschieden davor, Stimmung gegen Geflüchtete zu machen und so Vorbehalte und Rassismus zu stärken. Wer von ,illegaler Migration‘ spricht oder sich weigert, nicht-ukrainische Geflüchtete aufzunehmen, gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor 30 Jahren mussten wir erleben, wie rassistische Hetze und eine alarmistische Diskussion über das Recht auf Asyl zu zahllosen Brandanschlägen führte“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL appelliert dringend an die Bundesländer, gerade jetzt die Werte der deutschen Verfassung zu verteidigen und fordert Ministerpräsident*innen und Kommunen auf, sich nicht gegen die Aufnahme von nicht-ukrainischen Schutzsuchenden zu stellen. Auch Landes- und Bundespolitiker*innen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, rechtsstaatliche Prinzipien einhalten und deutlich gegen Hetze gegen Schutzsuchende protestieren, statt sie zu befeuern.

Gefährdete in Afghanistan nicht vergessen

Doch Baden-Württembergs Migrationsministerin Marion Gentges zum Beispiel will ihr Bundesland nicht am kürzlich veröffentlichten Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen beteiligen mit der Begründung, es seien bereits Hundertausende von Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen worden. PRO ASYL erwartet von den Bundesländern das Gegenteil solcher Aussagen: Die Bundesländer müssen zusätzlich zum Bundesaufnahmeprogramm eigene Landesaufnahmeprogramme starten. Dabei geht es besonders um Frauen, Männer und Kinder, die bereits Familienangehörige in Deutschland haben, aber die hohen Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllen: Zum Beispiel gerade volljährig gewordene Kinder, eine alleinstehende erwachsene Schwester oder alte Eltern, die wegen ihrer familiären Kontakte in „den Westen“ hochgradig gefährdet sind.

„Auch das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen selbst hat viele Mängel. Ein gravierender Fehler ist, dass Menschen, die in Nachbarländer geflohen sind, sich nicht für das Programm bewerben dürfen, obwohl sie auch dort noch in Gefahr sind. Das Programm muss für sie geöffnet werden. Zudem ist das ganze Verfahren intransparent und zu kompliziert“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Es braucht sichere Fluchtwege

Doch Äußerungen wie die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu Unterscheidungen von Flüchtlingsgruppen und angeblicher illegaler Einreise sowie von CDU-Chef Friedrich Merz zum angeblichen Pullfaktor des derzeit diskutierten Chancenaufenthaltsrechts hingegen schüren Ängste und Alarmismus und befördern einen Rechtsruck in der Gesellschaft.

Die Politik der Abschottung an den Außengrenzen Europas ist gescheitert: Sie brachte keine geregelte Einreise, dafür aber extremes Leid bis hin zu Tausenden von Toten. Die EU muss legale Fluchtwege schaffen, um das Leid und das Sterben von Hundertausenden Flüchtlingen zu beenden. Dafür müssen sich sowohl die deutschen Innenminister*innen als auch die Bundesregierung einsetzen. Nur so kann die europäische Gemeinschaft ihre demokratischen und humanitären Werte bewahren und ihrer transnationalen Verantwortung gerecht werden.

Sichere Fluchtwege führen auch dazu, dass die Europäische Union nicht unter Druck gesetzt werden kann, wenn zum Beispiel der belarussische Diktator Lukaschenko mit Visaerleichterungen eine neue Fluchtroute nach Europa ermöglicht. „Wer sich nicht instrumentalisieren oder unter Druck setzen lassen möchte, richtet sichere Fluchtwege ein und schafft Mauern, wie sie zum Beispiel gerade in Polen gebaut wurden, ab, die nur zu mehr Leid und Todesfällen führen“, sagt Alaows.

Diese und weitere Forderungen hat PRO ASYL veröffentlihct und an die IMK-Konferenz gesandt.
Der darin geforderte Abschiebestopp in den Iran wurde bereits gestern im Vorfeld der IMK beschlossen, PRO ASYL begrüßt dies. Ebenso müssen endlich Abschiebungen von Geflüchteten ausgesetzt werden, die vom geplanten Chancenaufenthaltsrecht profitieren werden.

Karlsruhe: Eindrücke aus Warschau und von der polnisch-belarusischen Grenze

Im Café Palaver (Steinstr. 23, Karlsruhe) wird Kerem Schamberger von seinen Eindrücken über die (rassistische) Ungleichbehandlung von Menschen auf der Flucht berichten. Gemeinsam mit seiner Kollegin Karoline Schaefer war er in Polen, in Warschau, Krakau und Orten an der polnisch-belarusischen und der polnisch-ukrainischen Grenze. In medico international schreibt er darüber.


Geflüchtete Menschen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit

Die Situation von geflüchteten Menschen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit ist höchstkomplex, was nicht zuletzt mit der Frage der Anerkennung des Staates Palästina und der palästinensischen Diaspora zusammenhängt. Bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung muss differenziert werden zwischen Personen, die in palästinentischen Autonomiegebieten wohnhaft waren und denjenigen, die in anderen Ländern des Nahen Osten als palästinensische Flüchtlinge aufgewachsen sind.

In diesem Artikel werden Fragestellungen zu den Themenkomplexen Staatenlosigkeit und Identitätsklärung/Passbeschaffung, die sich in Bezug auf palästinensische Geflüchtete ergeben, in den Grundzügen behandelt.

Der Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2021 der perspektive des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Diese erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie die perspektive immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Neugeborenes Kind: Familienasylantrag oder eine familiäre Aufenthaltserlaubnis?

Geflüchtete Eltern mit einem neugeborenen Kind sind sich oft unsicher, welchen Aufenthaltsstatus das Kind bekommen kann. Kommt eine familiäre Aufenthaltserlaubnis in Frage oder soll ein Asylantrag gestellt werden, sind die häufigsten Fragen, mit denen sich Familien beschäftigen. Je nach Aufenthaltsstatus der Eltern variieren die Optionen für den*die neue*n Erdenbürger*in.

In diesem Artikel geht es um die in der Praxis häufigste Konstellation, in der beide Eltern eine Aufenthaltserlaubnis haben und mindestens eine davon auf einem asylrechtlichen Schutzstatus beruht.

Der Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2021 der perspektive des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Diese erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie die perspektive immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Ukraine: Informationen zu Kindern und Jugendlichen

Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche kommen aus der Ukraine in Deutschland an. Sie können Schutzmaßnahmen und unterstützende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII beanspruchen. Bei entsprechendem Bedarf erhalten sie und ihre Familien, sowie geflüchtete Volljährige ambulante und stationäre Hilfen. Für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) ist das Jugendamt zur vorläufigen Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet. Als UMA gelten alle Kinder und Jugendliche, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt.

Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V (DIJuF) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben Informationen rund um die Versorgung von unbegleiteten und begleiteten Kindern und Jugendlichen, die aus der Ukraine einreisen, veröffentlicht.

In Baden-Württemberg organisiert die Landesregierung zusammen mit den Jugendämtern unbürokratische Hilfen. Das Land will abweichend von den gesetzlichen Regelungen die Kosten für die Kinder und Jugendlichen übernehmen, bei denen sich erst nach einer Zeit von bis zu drei Monaten herausstellt, dass sie nicht von Erwachsenen begleitet werden, die für sie die Sorge übernehmen.

Ein kostenloses Willkommensbuch für Kinder in Deutsch/Ukrainisch enthält Informationen zu Deutschland und soll Kindern helfen, in Deutschland anzukommen.

Die Diakonie Deutschland stellt in dieser Handreichung Informationen zu Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zur Verfügung.

Wissenschaftler:innen des Manchester University haben Informationsmaterial für Erwachsene, die Kinder in Konflikt- und Vertreibungssituationen betreuen, entwickelt. Das Informationsmaterial gibt es auch in Ukrainisch.

Der BumF hat einen Flyer für Kinder und Jugendliche, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, veröffentlicht. Der Flyer liefert zu verschiedenen Themen wie Rechten, Schule und Gesundheit Orientierung. In wenigen Tagen wird dieser auch in Ukrainisch erhältlich sein.


Der Internationale Frauentag in Afghanistan? – Ein Lagebericht

Zum internationalen Frauentag wollen wir über den Tellerrand hinaus unseren Blick auf Frauen und Mädchen in Afghanistan richten. Nach der Machtübernahme der Taliban im vergangenen Jahr hat sich für Frauen in Afghanistan alles verändert.

Referentinnen:
• Friederike Stahlmann, geboren in Deutschland, aufgewachsen in Österreich. Hat in Afghanistan gelebt und geforscht und arbeitet als Sachverständige für Afghanistan.
• Masomah Regl, gebürtige Afghanin, wurde als kriegsverletztes Kind in Österreich adoptiert. Sie arbeitet als Dolmetscherin und Integrationsreferentin. Ihre Familie lebt noch in Kabul und konnte trotz aller Bemühungen nicht evakuiert werden. Sie engagiert sich in der afghanischen Diaspora sowie in der Öffentlichkeitsarbeit.

Veranstalter*innen aus Reutlingen: AK Flüchtlinge, Evangelische Bildung – Haus der Familie, Katholische Erwachsenenbildung, Asylpfarramt, attac, Soroptimist International e.V., Ferda International, Citykirche, pax christi, Solidarity with Afghanistan e.V.

Für die Teilnahme kann der dazu gehörige Link angefordert werden unter:
Pfarramt.Reutlingen.Asyl@elkw.de


Online Veranstaltung zur Ukraine: Der „vorübergehende Schutz“ und weitere aktuelle Rechtsfragen

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden bereits über zwei Millionen Menschen aus der Ukraine vertrieben. Neben Ukrainer*innen gehören hierzu auch Menschen aus anderen Ländern, die in der Ukraine Schutz fanden, studiert oder gearbeitet haben. In einem historischen Beschluss wurde zum ersten Mal am 03. März 2022 durch den Rat der EU der sogenannte „vorübergehende Schutz“ für aus der Ukraine fliehende Menschen beschlossen.

Was es mit diesem Schutz auf sich hat, wer voraussichtlich umfasst sein wird und welche Rechte und Ansprüche sich aus dem Status ergeben und welche anderen rechtlichen Fragen sich aktuell stellen, das wird bei dieser Infoveranstaltung von PRO ASYL erklärt und diskutiert.

Zielgruppe: Ehrenamtliche und Hauptamtliche, die in der Beratung tätig sind

Sprache: Deutsch

Referent*innen: Wiebke Judith und Peter von Auer von PRO ASYL, Claudius Voigt von der GGUA, Projekt Q

Bitte beachten: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

ZUGANGSDATEN:
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/87951661568?pwd=bVdzRU9DNWJuYWR2YmErL3VpQnp4UT09

Meeting-ID: 879 5166 1568
Kenncode: 631860

Die Veranstaltung wird parallel live auf YouTube und Facebook gestreamt.