Wohnsitzauflage: großer Aufwand, kleine Wirkung

Die Wohnsitzregelung für Geflüchtete verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und entfaltet sonst kaum positive Wirkung – im Gegenteil, sie behindert Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des DIW.



Verein „Pro Sinti & Roma“: Honorarkräfte und Mitarbeitende auf Minijobbasis gesucht

Der Verein „Pro Sinti & Roma“ sucht ab sofort (Juni 2024) Engagierte auf Minijobbasis (30 Std./Monat) in u.a. Tübingen, Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg sowie Honorarkräfte für die Beratung innerhalb des Projekts Community Plus.

„Pro Sinti & Roma“ setzt sich als soziale Beratungsstelle für politische, soziale sowie Alltags-, Bildungs- und Arbeitsbelange deutscher und nicht-deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg ein. Daneben steht Antidiskriminierungsarbeit in Form von Aufklärung über und Bekämpfung von Antiziganismus im Vordergrund der Arbeit.

Für Bewerbungen und Nachfragen können Kjemal Ahmed oder Natascha Hofmann kontaktiert werden unter: k.ahmed@ksew.de oder n.hofmann@srnet.org



Pro Asyl: Zahlen & Fakten zur populistischen Debatte

Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Geflüchtete wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. Pro Asyl hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und möchte so zur Versachlichung der Debatte beitragen.



Infopapier: Einbürgerung

Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich auch bei der Einbürgerung einiges getan. In diesem Infopapier hat das ‚Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge‘ die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zusammengefasst.



Fortbildung zu Multiplikator*innen

English version below

Im Rahmen des Projekts „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“ bildet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu Multiplikator*innen fort.

In einer Reihe von 6 Online-Schulungen werden gemeinsam gewählte Themen inhaltlich und methodisch vermittelt.

Als Multiplikator*in sollen sie besser in der Lage sein, andere Menschen in ihrem Umfeld beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu beraten oder Verweisberatung zu leisten.

Neben den Schulungen werden auch Austauschtreffen angeboten. Dabei geht es vor allem um den gegenseitigen Austausch von den Teilnehmenden zu unterschiedlichen Anliegen aus dem Alltag.

Wir möchten durch das Projekt die Mitarbeit und das Engagement von geflüchteten Menschen stärken und fördern. Dieses Vorhaben hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt. Aus vorherigen Durchläufen haben Teilnehmer*innen rückgemeldet, dass sie neben den fachlichen Informationen auch mehr Handlungssicherheit mit Behörden erlangen konnten.

Zielgruppe

Das Projekt richtet sich vorrangig an Personen, die in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind. Allerdings sollen auch Geflüchtete mit anderem Aufenthaltsstatus Zugang zum Projekt erhalten.

Die Schulungen starten im September 2024 und finden voraussichtlich auf Deutsch und auf Englisch statt.

Mehr Informationen finden Sie im zweisprachigen Zielgruppenflyer.

Interessierte Personen können sich für ein Vorgespräch bei uns melden.

Ansprechpersonen beim Flüchtlingsrat

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Iris Trauner : trauner@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436 oder 017655696621

Projektverbund

Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald bildet als Projektträger zusammen mit den Projektpartnern der Diakonischen Werke Freiburg und Lörrach und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen Projektverbund.

Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

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English version                                                                       

As part of the project “START KLAR – Mein Leben in Deutschland” (translates to: “Ready to go – my life in Germany“), the Refugee Council Baden-Württemberg is training people with migration and refugee background to become multipliers.

In a series of 6 online training courses, jointly selected topics are taught in terms of content and methodology.

As multipliers, the participants will be in a better position to advise other people in their environment, for example on aspects of residence law and questions of everyday life in Germany or to provide referral advice.

In addition to the training courses, exchange meetings are also offered. The main aim of these meetings is for participants to exchange information on various everyday issues.

Through the project, we want to strengthen and promote the cooperation and commitment of refugees. This project has an empowering character, as it promotes the ability of refugees to help themselves and each other, as well as strengthening their professional skills. From previous runs, participants have reported that, in addition to the content knowledge, they were also able to gain more confidence in dealing with authorities.

Target group

The project is primarily aimed at people who are in possession of a Permanent Residency Permit (Niederlassungserlaubnis) or a Temporary Residence Permit (Aufenthaltserlaubnis). However, refugees with other residence status should also have access to the project.

The training courses will start in September of 2024 and are expected to be held in German and English.

You can find more information in the bilingual target group flyer.

Interested persons can contact us for a preliminary talk.

Contact persons at the Refugee Council

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Iris Trauner : trauner@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436 or 017655696621

Project partners

The Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, as the project sponsor, forms a project network together with the project partners of the Diakonische Werke Freiburg and Lörrach and the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

This project is co-financed by funds from the European Union.

     

                                                                                                  


Online workshop FOR WOMEN ONLY: How to get German Citizenship

From 27 June 2024, there will be a new citizenship law in Germany. Among other things, the law establishes shorter deadlines for German citizenship as well as the possibility of dual citizenship. However, there are also stricter requirements, for example with regard to securing a livelihood. The online workshop provides an overview of the most important changes.

Please note: The event is aimed exclusively at persons who identify as women with a history of flight or migration (we would like to provide a safe space, so please refrain from registering otherwise).

Speaker: Melanie Skiba, Refugee Council Baden-Württemberg

This event will be conducted in English because of the high demand among the English speaking audience. The event is free of charge and will take place online as a video conference via Zoom. Information on data protection can be found here. Participation in the online seminar takes place on a PC. You will need a standard internet browser, a stable internet connection and headphones or speakers.

You will receive the access data before the event. Please note: We do not issue certificates of attendance for participation in free online seminars. We kindly ask you to refrain from such requests.

The event is being organised in conjunction with FIZ Infocafé. It is part of the project „Aktiv für Flüchtlinge“, supported by the Ministry of Justice and Migration (Ministerium der Justiz und für Migration) from state funds approved by the Baden-Württemberg state parliament.


Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

Am 9. Juni sind nicht nur Europawahlen, sondern auch Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Für die nächsten fünf Jahre werden Gemeinde- bzw. Ortschaftsräte, Kreisräte und Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart gewählt. Asylpolitik wird zwar zum großen Teil auf Europa- oder Bundesebene gemacht. Doch auch Kommunalpolitiker*innen treffen Entscheidungen, die Einfluss auf die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen haben. Kommt daher jetzt mit Lokalpolitiker*innen bei euch vor Ort ins Gespräch. Setzt euch dafür ein, dass in eurer Stadt oder eurer Gemeinde Spielräume im Sinne geflüchteter Menschen genutzt werden. In diesem Artikel haben wir verschiedene Möglichkeiten gesammelt, wie Kommunalpolitiker*innen die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen verbessern können.

Menschenwürdige Unterbringungsbedingungen schaffen

Im Jahr 2023 haben in Baden-Württemberg knapp über 36 000 Menschen (vor allem aus der Türkei, Syrien und Afghanistan) einen Asylantrag gestellt. Außerdem haben seit Beginn des Angriffskriegs Russlands im Februar 2022 über 190 000 Schutzsuchende aus der Ukraine ihren Weg nach Baden-Württemberg gefunden. Dass ein Anstieg der Zugangszahlen Kommunen vor Herausforderungen stellt, ist kein neues Phänomen. Dennoch sind die Versorgungslagen in den Kommunen weitaus heterogener, als das in der mit großer Vehemenz geführten öffentlichen Debatte zur Unterbringung und der damit verbundenen Forderung nach Aufnahmestopps suggeriert wurde: „Die Spanne reicht von öffentlich beklagtem Notstand, herausfordernden, aber dennoch leistbaren Anforderungen, bis hin zu relativ entspannten Situationen, weit entfernt von einer Überlastung“, heißt es in einer Expertise vom Mediendienst Integration aus dem Juli 2023. Diese zeigt auf, dass es Kommunen, die besonders aktiv, kommunikativ geschickt und flexibel vorgehen, gut gelingt, bei Bedarf zügig neue Unterkünfte zu akquirieren. Kommunen können zum Beispiel Reserveplätze in Unterkünften freihalten, sich gut mit Wohnungsbaugesellschaften vernetzen, sich um ein solides Datenmanagement bemühen und Auszugskonzepte erarbeiten. Auch in Zeiten sinkender Zugangszahlen muss das Thema Unterbringung konstruktiv angegangen werden und kurzfristige Notlösungen müssen durch menschenwürdige Unterbringungsformen ersetzt werden, die das Recht auf Privatsphäre und freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso gewährleisten wie den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen. Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass Unterkünfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und dass es in den Unterkünften freies WLAN gibt.

Ausländerbehörden entlasten

Mehrere Monate Wartezeit, nicht angetretene Jobs, die dauerhafte Angst vor der Abschiebung – unzählige Menschen in Deutschland leiden darunter, dass sich in den Ausländerbehörden die Anträge stapeln. Doch auch an dieser Stelle können die Kommunen eine zentrale Rolle spielen, indem sie unnötig komplizierte Abläufe vereinfachen. Nebenbei werden dadurch denjenigen die Argumente entzogen, die auf Überlastung verweisen, um ihren Forderungen nach noch mehr Abschottungspolitik Nachdruck zu verleihen. Untere Ausländerbehörden sind in Baden-Württemberg in den Landkreisen die Landratsämter bzw. die Gemeindeverwaltungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten. Die Kommunen können verschiedene Maßnahmen zur kurzfristigen und langfristigen Entlastung der Ausländerbehörden vornehmen und so dafür sorgen, die Lebensrealitäten geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. So kann beispielsweise die Anzahl an Terminen bei der Ausländerbehörde reduziert werden, indem Duldungen und Aufenthaltserlaubnisse für eine im Rahmen der gesetzlichen Spielräume längstmögliche Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Auch bei der Wohnsitzauflage können Abläufe vereinfacht werden. Zum Beispiel ist eine Beteiligung von zwei Behörden, wenn gestattete oder geduldete Person mit Wohnsitzauflage umziehen möchten, anders als bei der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb unzulässig. Dennoch wird in der aktuellen Praxis in der Regel sowohl die Ausländerbehörde am aktuellen Wohnort als auch die am Zuzugsort involviert. Außerdem können die Ausländerbehörden durch die Implementierung digitaler Akteneinsicht, den Gebrauch von einfacher Sprache in der Kommunikation mit Geflüchteten, sowie rassismuskritische und aufenthaltsrechtliche Schulungen für ihre Mitarbeitenden entlastet werden.

Schulbesuche und Kinderbetreuung sichern

Ähnlich wie beim Thema „Wohnen“ machen sich strukturelle Defizite und jahrelange Versäumnisse auch in der Kinderbetreuung bemerkbar und betreffen alle Menschen in Form von fehlenden Kapazitäten, die zu langen Wartezeiten führen. Ein mangelnder Ausbau der Schul- und Kinderbetreuungsplätze darf nicht zu Lasten geflüchteter Kinder gehen. Geflüchtete Kinder haben – wie alle anderen Kinder auch – ein Recht auf Bildung. Schulen und Kindergärten müssen zudem geschützte Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb müssen sich die Kommunen dafür einsetzen, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen geben wird. Vor allem im Interesse der Förderung der Teilhabe geflüchteter Eltern oder Alleinerziehender ist es wichtig, dass während der Integrations- und Sprachkurse Kinderbetreuung angeboten wird. Zudem müssen die Landkreise ausreichend Geld für psychosoziale Beratungsangebote sowie Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellen.

Ehrenamtliches Engagement fördern

Ehrenamtliche haben in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet und damit auch die staatlichen Strukturen erheblich entlastet und teilweise vor dem Kollaps bewahrt. Es ist mehr als beachtlich, wie viele Menschen – mit oder ohne eigene Fluchterfahrung – weiterhin mit großem Engagement ehrenamtlich geflüchtete Menschen unterstützen. Viele Kommunen erkennen den Wert dieses Engagements an und sorgen dafür, dass die Ehrenamtlichen eingebunden und beteiligt werden und dass ihr Engagement unterstützt und gefördert wird. Sie stellen zum Beispiel Räume bereit, organisieren Fortbildungen und schaffen beziehungsweise erhalten Stellen für Koordinator*innen für ehrenamtliches Engagement. Andernorts haben Ehrenamtliche jedoch das Gefühl, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise sie eher als lästig empfinden. Alle Kommunen sollten die Ehrenamtlichen als wichtige Akteur*innen sehen, ihr Engagement wertschätzen und vor allem auch praktisch unterstützen. Gleichzeitig sollten sie ihre Unabhängigkeit respektieren und ihnen Freiräume zur selbstbestimmten Entfaltung ihres Engagements lassen. Sie sollten sie auch nicht unter Druck setzen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt oder versuchen, sie zu Handlangern der Behörden zu machen.

Menschen über ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten informieren

Anträge auf Asyl werden natürlich nicht auf kommunaler Ebene entschieden und für Duldungen ist zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Doch lokale Ausländerbehörden entscheiden über Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse, was zentral ist, wenn es zum Beispiel um Bleiberechtsregelungen geht. Ein großes Problem ist, dass viele derjenigen, die möglicherweise von diesen Regelungen profitieren könnten, nicht hinreichend informiert sind. Seit Anfang 2023 gibt es das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) – eine einmalige und befristete Aufenthaltserlaubnis für am 31.10.2022 seit fünf Jahren in Deutschland lebende und geduldete Personen, welche auch viele Menschen in Baden-Württemberg bereits erfolgreich beantragt haben. Doch um nach 18 Monaten nicht wieder in den prekären Status einer Duldung zurückzufallen, müssen Betroffene rechtzeitig über anschließende Bleiberechtsoptionen nach § 25a und § 25b AufenthG informiert werden. Die Kommunen sollen darauf achten, dass die Ausländerbehörden potenziell Betroffene in einer Art und Weise informieren, dass Informationen auch tatsächlich ankommen und verstanden werden können.

Rassistische Strukturen bekämpfen und Diversität fördern

Kommunen müssen das Signal aussenden, dass sie für alle Einwohner*innen da sind. Hierzu gehört die Förderung von rassismuskritischer Kompetenz des Personals in kommunalen Einrichtungen und Behörden, die mit entsprechenden Fortbildungen sensibilisiert und aufgeklärt werden müssen. Kommunen müssen auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang ihres Personals mit allen Menschen bestehen und Diskriminierung bekämpfen. Kommunen sollten sich auch als Arbeitgeber öffnen und bei Einstellungen darauf achten, die gesellschaftliche Diversität widerzuspiegeln. Mit verschiedenen Maßnahmen wie Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen können Kommunen geflüchtete Menschen in ihren Bemühungen um gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Arbeit unterstützen. Die Organisation von Dolmetscher*innenpools auf lokaler Ebene ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Kommunen ein Zeichen der Offenheit an Geflüchtete und neu Hinzugezogene aussenden können, sind mehrsprachige lokale Wegweiser, wie es sie an einigen Orten gibt.

Kommunalwahlen 2024: Wo ist die Stimme der Engagierten?

Für die am 9. Juni stattfindenden Kommunalwahlen werben Politiker*innen auf kommunaler Ebene um Stimmen. Alle, die mehr Einsatz für eine menschliche Geflüchtetenpolitik auf lokaler Ebene fordern, sollten diese Gelegenheit nutzen: Fragt eure Kandidat*innen, wie sie die in dieser Mail genannten Spielräume nutzen möchten. Überlegt euch, welche Kommunalpolitiker*innen und Bewerber*innen in den letzten Jahren dazu beigetragen haben, die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Ermutigt andere Engagierte und Personen aus eurem Umfeld, das Gleiche zu tun! Tragt so dazu bei, dass in den kommenden fünf Jahren in den Gemeinderäten und Kreistagen Baden-Württembergs eine starke Stimme für eine menschliche Geflüchtetenpolitik vertreten ist!


Weinstadt: Jubiläumsfeier des Integrationsvereins Weinstadt e.V.

Seit 2014 haben sich der Freundeskreis Asyl und ab 2016 der Integrationsverein Weinstadt e.V. die Hilfe für geflüchtete Menschen als Ziel gesetzt. Ebenso wie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und der Völkerverständigung. Die Angebote richten sich gleichermaßen an Geflüchtete wie auch an wirtschaftlich Bedürftige in Weinstadt.

Zur Jubiläumsfeier lädt der Ingerationsverein herzlich ein.

Ort: Jahnhalle Endersbach, Jahnstraße 2, 71384 Weinstadt

Datum: 28.09.2024, 13:00-19:00 Uhr

Weitere Informationen.


Stuttgart: Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser halbtägigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?
  • Welche Bleiberechtsoptionen gibt es nach einer Ablehnung im Asylverfahren?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, die kein oder wenig Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Die Veranstaltung wird primär für Mitarbeitende des Ausbildungscampus organisiert – andere Interessierte können nach vorheriger Anmeldung aber ebenfalls dazu stoßen. Bitte senden Sie dazu eine E-mail an info@fluechtlingsrat-bw.de. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.