GEAS: FAQ zu den wichtigsten Aspekten

Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen verändern das europäische Asylrecht grundlegend und erschweren den Zugang zu Schutz für viele geflüchtete Menschen.

Welche Änderungen bringt die Reform konkret mit sich? Welche neuen Verfahren werden eingeführt? Und was bedeuten diese für Asylsuchende in Deutschland?

In einem umfassenden Beitrag beantwortet PRO ASYL die wichtigsten Fragen zur GEAS-Reform. Unter anderem werden folgende Themen erläutert:

  • Warum wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert?
  • Welche Rechtsakte umfasst die Reform?
  • Ab wann gelten die neuen Regelungen und für wen?
  • Was passiert im neuen Screening-Verfahren?
  • Was sind die neuen Asylgrenzverfahren – und werden sie auch in Deutschland angewendet?
  • Gibt es weiterhin unabhängige Beratung für Asylsuchende?
  • Führt die Reform zu einer Verbesserung des Dublin-Systems?

Den Artikel von PRO ASYL finden Sie hier.


EuGH: Leistungskürzungen und Leistungsstreichungen in Dublin-Fällen sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in Klarheit festgestellt, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum unionsrechtswidrig waren. Diese Entscheidung hat eine erhebliche Bedeutung, die weit über die konkrete Fallkonstellation hinausreicht und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.

Die Rechtsprechung des EuGH bedeutet:

  1. Die früheren Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG a. F. für Gestattete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren auf das rein physische Existenzminimum waren unionsrechtswidrig.
  2. Die bisherigen Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für denselben Personenkreis sind erst recht unionsrechtswidrig.
  3. Die Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 unionsrechtswidrig.
  4. Auch die sonstigen Leistungskürzungen für andere Personengruppen (§ 1a AsylbLG) sowie die Leistungsstreichungen in sogenannten „Anerkannten-Fällen“ (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG) dürften jedenfalls in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ebenfalls unionsrechtswidrig sein.

Das EuGH-Urteil bietet einen wichtigen Ansatzpunkt, um für Klient*innen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzusetzen.

In einer Arbeitshilfe von der GGUA werden die Argumentation des EuGH und die praktischen Auswirkungen der Entscheidung detailliert dargestellt. So finden Sie hilfreiche Anweisungen für die Beratung von Personen im Dublin-Verfahren, bei denen Leistungskürzungen oder -streichungen angewandt wurden oder werden.

Hier finden Sie die Arbeitshilfe.



GEAS: Überblick über wichtige Neuerungen

Ab dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie.

Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Schnellverfahren bedeuten einen erheblich geringeren Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens. Für den Mediendienst erklärt Jurist Constantin Hruschka in einer Expertise die wichtigsten Neuerungen.

Hier finden Sie die Mediendienst-Expertise über die wichtigsten Neuerungen.


Online-Vortrag: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und praktische Änderungen

Ab dem 12.06.2026 tritt mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die umfassendste Reform des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten in Kraft. Die insgesamt 11 EU-Gesetzgebungsakte bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich, die sich unmittelbar auf die Praxis auswirken.

Im Mittelpunkt des Vortrags mit RA.in Claire Deery stehen die konkreten praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit sowie deren Auswirkungen auf Schutzsuchende. Dabei wird insbesondere beleuchtet, welche neuen Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen gelten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel ist es, einen kompakten, praxisnahen Überblick zu vermitteln und Orientierung im Umgang mit den neuen Anforderungen zu geben.

Der Vortrag richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Multiplikator*innen, Interessierte und ist kostenlos.

Datum: 24. Juni 2026
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr
Anmeldeschluss: 19. Juni 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.


Handreichung: GEAS-Reform und SGB VIII: Schutz und Versorgung unbegleiteter geflüchteter Kinder/Jugendlicher

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für das Aufnahme-, Screening- und Asylverfahren von Kindern und Familien mit sich, die in Deutschland Schutz suchen. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern und Familien bzw. ohne personensorgeberechtigte Erwachsene einreisen, sind unbegleitet und besonders gefährdet.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gelten zwar in allen relevanten GEAS-Rechtsakten ausdrücklich als besonders schutzbedürftig. Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass ihre spezifischen Schutzbedarfe in den beschleunigten Verfahren nicht hinreichend erkannt werden. Auch können sich an den Schnittstellen zwischen Sicherheits- und Asylsystemen mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unklare Zuständigkeiten ergeben, mit negativen Folgen für die jungen Menschen.

Terre des Hommes hat gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. eine Handreichung für die zuständigen Stellen in den Bundesländern und Kommunen erarbeitet. Die Handreichung fasst zentrale Punkte zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland zusammen und enthält konkrete Empfehlungen zur Sicherung des Kindeswohls für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.



Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schützen!

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt zwar auch Verbesserungen, die Organisationen warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährig Geflüchteten.

Die Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige. Demnach wird bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, dem Vorrang infrastruktureller Leistungen oder der Alterseinschätzung – den Betroffenen auferlegt, ihren individuellen Bedarf bzw. ihre Minderjährigkeit aktiv nachzuweisen, etwa durch Mitwirkung an medizinischen Untersuchungen. Zudem sieht die Neufassung von §42e und die in §104 SGB VIII vorgesehene Folge eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamts vor, Abweichungen können mit Bußgeldern gegen den jungen Menschen geahndet werden.

Die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung widersprechen dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“. Dieser Grundsatz muss uneingeschränkt gelten. Statt einer Ausweitung medizinischer Untersuchungen braucht es klare Standards, effektiven Rechtsschutz und verlässliche Verfahren“, erklärt Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht.

Ein Kind ist ein Kind, egal woher es kommt. Die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben, die sogar mit Bußgeldern geahndet werden sollen, diskriminieren unbegleitete minderjährige Geflüchtete gegenüber anderen Kindern. Das ist fachlich verfehlt und kinderrechtlich nicht vertretbar. Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen“, kritisiert Annika Schlingheider von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes.

Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Absicht, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.

Außerdem liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. So sieht etwa einer dieser Vorschläge vor, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards unterzubringen – ein Ansatz, der jedoch der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht.


Online Workshop: Teilhabe geflüchteter Kinder

Freizeit und soziale Teilhabe sind entscheidend dafür, dass Kinder sich zugehörig fühlen und gut ankommen können. Für geflüchtete Kinder gibt es aber viele Hürden, wenn sie an Freizeitangeboten oder anderen Angeboten im Sozialraum teilnehmen möchten. Eine Ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten, Sprachbarrieren oder fehlendes Wissen über bestehende Angebote erschweren ihnen den Zugang. Gerade für geflüchtete Kinder in Unterkünften sind Freizeit- und Beratungsangebote wichtig, um in der neuen Umgebung
anzukommen.


Der Online-Workshop am 20.04.2026 von 14 – 16:30 Uhr richtet sich bundesweit an Fachkräfte in Unterkünften für geflüchtete Menschen. 

Mit Katharina Gerszewski wird darüber gesprochen, wie Fachkräfte geflüchtete Kinder bei der Teilhabe im Sozialraum unterstützen können. Es wird positive Beispiele aus der Praxis geben und ansprechende mehrsprachige Materialien.

Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme per Mail über mitmachen@savethechildren.de

Weitere Infos finden Sie hier.


Stuttgarter Vernetzungstreffen

Die EU verhandelt ein neues Asylsystem mit haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen. Deutschlandweit diskutieren Politiker*innen aller Parteien darüber, wie man Abschiebungen erleichtern kann. Einige fordern sogar eine Obergrenze für die Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland. Doch handelt es sich bei den aktuell diskutieren Vorschlägen tatsächlich um effiziente Lösungsansätze? Und für welches Problem überhaupt? Wie stellen wir uns eine humanitäre Asylpolitik vor, die Kommunen entlastet, aber Menschlichkeit wahrt?

Im Rahmen eines Stuttgarter Vernetzungstreffens wollen wir darüber mit Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl, diskutieren. Die Diskussion soll Raum für Fragen und einen gemeinsamen Austausch zur europäischen und deutschen Asylpolitik sowie zur aktuellen gesamtgesellschaftlichen Stimmung rund um das Thema Flucht und Migration bieten.

Zu dem Vernetzungstreffen laden wir gemeinsam mit dem Legal Café Stuttgart alle Menschen aus dem Raum Stuttgart ein, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen!

Wann: Am 16.12.2023

Wo: In den Räumlichkeiten vom Legal Café Stuttgart, Bahnhofstr. 14/18, 70372 Stuttgart

Mit dem Treffen möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit bieten, andere Angebote aus dem Raum Stuttgart kennenzulernen, sich zu unterschiedlichen Themen auszutauschen und ggf. gemeinsame Aktionen zu planen.

Wenn ihr eure Initiative oder ein aktuelles Angebot vorstellen wollt, könnt ihr das im untenstehenden Anmeldeformular an der entsprechenden Stelle vermerken.


Das Programm für den Tag sieht wie folgt aus:

11:00 – 11:30                   Begrüßung & Kennenlernen

11:30 – 12:00                   Überblick über Angebote im Raum Stuttgart

12:00 – 13:30                   Diskussionsrunde mit Tareq Alaows

13:30 – 14:30                   Mittagspause

14:30 – 16:00                   Austausch in Form von Arbeitsgruppen

Am Nachmittag wollen wir nach Bedarf zu unterschiedlichen Themen in Arbeitsgruppen mit euch diskutieren. Folgende Inhalte könnten dabei im Fokus stehen:

  • Planung einer gemeinsamen Aktion in Stuttgart
  • Umgang mit Rechtsruck/ rechter Gewalt in Stuttgart
  • Gewalt an geflüchteten Frauen
  • Aufenthaltsrechtliche Themen, wie bspw. Erfahrungen zum Chancenaufenthaltsrecht

Nutzt gerne das Anmeldeformular, um uns weitere Themenwünsche mitzuteilen, die dann bei der Planung der finalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. 

16:00 – 16:30                   Gemeinsamer Abschluss


Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. statt.

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de


Pro Sinti & Roma e.V. sucht Projektleitung und Berater*innen

Die Beratungsstelle Pro Sinti & Roma e.V. schreibt im Rahmen des Projektes Community plus -Beratungsstellen gegen Rassismus eine Projektleitungsstelle (80%) aus und sucht Berater*innen auf Minijobbasis.

Zu den Stellenausschreibungen (Stand: 02.11.2023):


Online Workshop: Rassismuskritische Ansätze für die ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit

Ehrenamtlich tätige Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der Gesellschaft. Häufig stoßen sie dabei an Grenzen. Grenzen des Systems (Gesetze, Bürokratie), aber auch an eigene Grenzen. Manchmal wird festgestellt, dass geflüchtete Personen andere Prioritäten haben, als die ehrenamtlich tätigen Personen es vielleicht erwarten oder sich wünschen würden. Daraus kann Frust und Hilflosigkeit erwachsen. Der Workshop soll neben einem kurzen Input zur rassimuskritischen Haltung einen Raum öffnen für Verständnisfragen und Austausch.

Annagreta König Dansokho ist Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Psychotraumatologie, Sexualtherapie, Antidiskriminierungsberatung, Islamic Counsling und Supervisorin mit jahrelanger Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch.

Die Anmeldung ist geschlossen.