Fachinformation: Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung aus weiteren „sicheren Herkunftsstaaten“

Im Zuge der GEAS-Umsetzung wurden zum 12. Juni 2026 weitere Staaten auf EU-Ebene als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Der Bundestag hat daraufhin die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese Staaten ausgeweitet. Zugleich wurden Übergangsregelungen beschlossen, durch die bestimmte Personen von dem Arbeitsverbot ausgenommen sind.

Da die Änderungen kurzfristig und in verschiedenen Gesetzespaketen beschlossen wurden, ist die Rechtslage nur schwer zu überblicken. Eine aktuelle Fachinformation des Paritätischen erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die betroffenen Herkunftsstaaten sowie die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang und zu den maßgeblichen Stichtagen.


PRO ASYL: Zwölf Jahre nach dem Genozid: Deutschland muss Jesid*innen endlich dauerhafte Sicherheit geben

Zum zwölften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August fordert PRO ASYL ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete in Deutschland. Bis eine solche bundesweite Regelung geschaffen ist, muss ein Abschiebestopp gelten. Es ist ein eklatanter Widerspruch, den Völkermord an den Jesid*innen anzuerkennen und zugleich Überlebende des Genozids sowie Angehörige der verfolgten Gemeinschaft mit der Abschiebung an den Ort der Verbrechen zu bedrohen.

„Wer den Völkermord anerkennt, übernimmt Verantwortung für die Überlebenden – und muss dieser Verantwortung durch politisches Handeln gerecht werden. Gedenkreden reichen nicht. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen endlich ein dauerhaftes Bleiberecht für Jesid*innen auf den Weg bringen. Bis dahin braucht es einen bundesweiten Abschiebestopp für die im Irak weiterhin gefährdete Gemeinschaft“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Deutlich mehr Abschiebungen in den Irak

Die Abschiebungen in den Irak haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Während im Jahr 2020 insgesamt 27 Menschen dorthin abgeschoben wurden, waren es 2024 bereits 699. Im Jahr 2025 wurden weitere 793 Menschen abgeschoben. Die Religionszugehörigkeit der Abgeschobenen wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich unter ihnen auch Jesid*innen befinden.

Die Folgen des Genozids

Auch zwölf Jahre nach dem Völkermord ist eine sichere und nachhaltige Rückkehr für viele Jesid*innen keine realistische Perspektive. Berichte über Suizide, Drogenabhängigkeit und schwere psychische Belastungen zeigen die Perspektivlosigkeit, unter der viele Menschen in den Flüchtlingslagern leiden. Zehntausende leben weiterhin als Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan. Viele Familien sind bis heute auseinandergerissen.

Gerade in Sindschar sind die Folgen des Genozids weiterhin allgegenwärtig: zerstörte Häuser und Infrastruktur, fehlende Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, ungeklärte Land- und Eigentumsfragen sowie eine fragile Sicherheitslage. Hinzu kommen politische Konflikte und die Präsenz unterschiedlicher bewaffneter Gruppen in der Region.

Viele Jesid*innen fürchten einen erneuten Völkermord – insbesondere angesichts erstarkender dschihadistischer Kräfte. Der Genozid hat die sozialen und familiären Strukturen der jesidischen Gemeinschaft nahezu zerstört. Auch die Folgen der systematischen sexualisierten Gewalt prägen die Überlebenden, ihre Familien und die gesamte Gemeinschaft bis heute. Davon betroffen sind auch Kinder, die infolge dieser Verbrechen geboren wurden.

Beim Abschiebungsschutz herrscht ein Flickenteppich

Dass Jesid*innen besonderen Schutz benötigen, haben mehrere Bundesländer längst anerkannt. Nordrhein-Westfalen erließ im Dezember 2023 einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder. Thüringen folgte Anfang 2024, Rheinland-Pfalz im Februar 2024. Niedersachsen setzte ab Juni 2024 Abschiebungen jesidischer Frauen und Minderjähriger in den Irak aus und bezog zum Schutz der Familieneinheit auch Angehörige der Kernfamilie ein. Schleswig-Holstein beschloss im Oktober 2024 ebenfalls einen befristeten Abschiebestopp und strebte darüber hinaus eine längerfristige Aufenthaltsregelung an.

Diese Abschiebestopps sind inzwischen ausgelaufen. Weitere Verlängerungen oder längerfristige Lösungen scheiterten teilweise am fehlenden Einvernehmen des Bundes. In anderen Bundesländern gab und gibt es keinen vergleichbaren Schutz. Baden-Württemberg und Brandenburg haben beispielsweise ausdrücklich erklärt, keinen generellen Abschiebestopp für Jesid*innen zu verhängen. Auch Sachsen-Anhalt lehnte einen entsprechenden Vorstoß ab.

Für die Betroffenen bedeutet das: Ob sie zumindest zeitweise vor einer Abschiebung geschützt waren, hing bislang wesentlich davon ab, in welchem Bundesland sie lebten. Ein solcher Flickenteppich wird der besonderen Situation der Überlebenden des Genozids nicht gerecht.

Bundestagsanhörung zeigt: Eine aufenthaltsrechtliche Lösung ist möglich

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am 23. Februar 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit zwei parlamentarischen Initiativen: dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – „Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (Bundestagsdrucksache 21/795) – und dem Antrag der Fraktion Die Linke „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ (Bundestagsdrucksache 21/3601).
Die geladenen Sachverständigen bewerteten die vorgeschlagenen aufenthaltsrechtlichen Lösungen überwiegend positiv. Die rechtlichen und politischen Vorschläge liegen damit auf dem Tisch. Nun müssen die Bundesregierung und der Bundestag handeln.

Hintergrund

Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz „Islamischer Staat“ die jesidische Bevölkerung in der Region Sindschar im Nordirak. Tausende Menschen wurden ermordet, verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden systematisch Opfer sexualisierter Gewalt. Hunderttausende Menschen wurden vertrieben. Bis heute werden jesidische Frauen und Kinder vermisst.

In Deutschland lebt mit schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen die weltweit größte jesidische Diaspora. Im Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats an den Jesid*innen als Völkermord an. Eine verlässliche Bleibeperspektive für jesidische Geflüchtete in Deutschland hat er bislang jedoch nicht geschaffen

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BVerfG: Pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für Afghan*innen zurückgewiesen

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 24. Juli veröffentlichten Beschluss die Rechte von Menschen gestärkt, denen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Afghanistan eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt worden war.

Geklagt hatte eine Afghanin gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Söhnen. Die Familie war im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen. Nachdem die Bundesregierung 2025 beschlossen hatte, freiwillige Aufnahmeprogramme weitgehend zu beenden, erklärte das Bundesinnenministerium die entsprechenden Aufnahmeerklärungen pauschal für ungültig.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar: Auch wenn die Bundesregierung bei humanitären Aufnahmeentscheidungen über einen weiten politischen Entscheidungsspielraum verfügt, ist sie an rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere an das Willkürverbot gebunden. Eine Abkehr von einer bereits mitgeteilten Aufnahmeerklärung muss deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.

Für die betroffene Familie bedeutet die Entscheidung noch nicht automatisch die Einreise nach Deutschland. Ihr Fall muss jedoch erneut geprüft werden. Bis zu einer verfassungsgemäßen Entscheidung muss die Bundesregierung zudem die Unterstützung der Familie in Pakistan fortsetzen.

PRO ASYL begrüßt den Beschluss und fordert die Bundesregierung dazu auf, auch die weiteren betroffenen Fälle unverzüglich individuell zu prüfen und die Unterstützung der Wartenden bis zu einer Entscheidung fortzusetzen.

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Neues Projekt: „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“

Das bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ unterstützt LSBTIQ* Geflüchtete, Neuzugewanderte und Menschen mit Migrationsgeschichte auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet das Projekt praxisnahe Fortbildungen für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Multiplikator*innen zu Themen wie Arbeitsmarktintegration, Aufenthaltsrecht, Antidiskriminierung und Beratungskompetenz an.

Die kostenlosen Online-Schulungen richten sich an Fachkräfte, Ehrenamtliche sowie alle Interessierten, die queere Geflüchtete und Neuzugewanderte beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung begleiten und unterstützen möchten.

Auf der Homepage des Projekts finden Sie alle aktuellen Schulungstermine sowie weitere Informationen.

Im beigefügten Flyer finden Sie außerdem eine ausführliche Übersicht über die Schulungsinhalte sowie weitere Informationen zum Projekt.


Arbeitshilfen: Basisinformationen zur GEAS-Reform

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Jahr 2024 durch die Verabschiedung neuer Rechtsakte der Europäischen Union eingeleitet. Nach einer Übergangsphase werden die meisten Neuregelungen im Juni 2026 wirksam. 

Die Basisinformationen sollen einen Einstieg in die wichtigsten Elemente der GEAS-Reform ermöglichen. Sie basieren auf der Online-Schulungsreihe zur GEAS-Reform, die im ersten Halbjahr 2026 vom Informationsverbund Asyl und Migration angeboten wurde. 

Bislang sind folgende Basisinformationen erschienen:

Zu diesem Thema sind weitere Veröffentlichungen des Informationsverbunds Asyl und Migration geplant. Sie werden fortlaufend auf der Homepage des Informationsverbunds eingestellt.


GEAS: FAQ zu den wichtigsten Aspekten

Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen verändern das europäische Asylrecht grundlegend und erschweren den Zugang zu Schutz für viele geflüchtete Menschen.

Welche Änderungen bringt die Reform konkret mit sich? Welche neuen Verfahren werden eingeführt? Und was bedeuten diese für Asylsuchende in Deutschland?

In einem umfassenden Beitrag beantwortet PRO ASYL die wichtigsten Fragen zur GEAS-Reform. Unter anderem werden folgende Themen erläutert:

  • Warum wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert?
  • Welche Rechtsakte umfasst die Reform?
  • Ab wann gelten die neuen Regelungen und für wen?
  • Was passiert im neuen Screening-Verfahren?
  • Was sind die neuen Asylgrenzverfahren – und werden sie auch in Deutschland angewendet?
  • Gibt es weiterhin unabhängige Beratung für Asylsuchende?
  • Führt die Reform zu einer Verbesserung des Dublin-Systems?

Den Artikel von PRO ASYL finden Sie hier.


EuGH: Leistungskürzungen und Leistungsstreichungen in Dublin-Fällen sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in Klarheit festgestellt, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum unionsrechtswidrig waren. Diese Entscheidung hat eine erhebliche Bedeutung, die weit über die konkrete Fallkonstellation hinausreicht und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.

Die Rechtsprechung des EuGH bedeutet:

  1. Die früheren Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG a. F. für Gestattete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren auf das rein physische Existenzminimum waren unionsrechtswidrig.
  2. Die bisherigen Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für denselben Personenkreis sind erst recht unionsrechtswidrig.
  3. Die Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 unionsrechtswidrig.
  4. Auch die sonstigen Leistungskürzungen für andere Personengruppen (§ 1a AsylbLG) sowie die Leistungsstreichungen in sogenannten „Anerkannten-Fällen“ (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG) dürften jedenfalls in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ebenfalls unionsrechtswidrig sein.

Das EuGH-Urteil bietet einen wichtigen Ansatzpunkt, um für Klient*innen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzusetzen.

In einer Arbeitshilfe von der GGUA werden die Argumentation des EuGH und die praktischen Auswirkungen der Entscheidung detailliert dargestellt. So finden Sie hilfreiche Anweisungen für die Beratung von Personen im Dublin-Verfahren, bei denen Leistungskürzungen oder -streichungen angewandt wurden oder werden.

Hier finden Sie die Arbeitshilfe.



GEAS: Überblick über wichtige Neuerungen

Ab dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie.

Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Schnellverfahren bedeuten einen erheblich geringeren Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens. Für den Mediendienst erklärt Jurist Constantin Hruschka in einer Expertise die wichtigsten Neuerungen.

Hier finden Sie die Mediendienst-Expertise über die wichtigsten Neuerungen.


Online-Vortrag: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und praktische Änderungen

Ab dem 12.06.2026 tritt mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die umfassendste Reform des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten in Kraft. Die insgesamt 11 EU-Gesetzgebungsakte bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich, die sich unmittelbar auf die Praxis auswirken.

Im Mittelpunkt des Vortrags mit RA.in Claire Deery stehen die konkreten praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit sowie deren Auswirkungen auf Schutzsuchende. Dabei wird insbesondere beleuchtet, welche neuen Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen gelten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel ist es, einen kompakten, praxisnahen Überblick zu vermitteln und Orientierung im Umgang mit den neuen Anforderungen zu geben.

Der Vortrag richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Multiplikator*innen, Interessierte und ist kostenlos.

Datum: 24. Juni 2026
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr
Anmeldeschluss: 19. Juni 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.


Handreichung: GEAS-Reform und SGB VIII: Schutz und Versorgung unbegleiteter geflüchteter Kinder/Jugendlicher

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für das Aufnahme-, Screening- und Asylverfahren von Kindern und Familien mit sich, die in Deutschland Schutz suchen. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern und Familien bzw. ohne personensorgeberechtigte Erwachsene einreisen, sind unbegleitet und besonders gefährdet.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gelten zwar in allen relevanten GEAS-Rechtsakten ausdrücklich als besonders schutzbedürftig. Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass ihre spezifischen Schutzbedarfe in den beschleunigten Verfahren nicht hinreichend erkannt werden. Auch können sich an den Schnittstellen zwischen Sicherheits- und Asylsystemen mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unklare Zuständigkeiten ergeben, mit negativen Folgen für die jungen Menschen.

Terre des Hommes hat gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. eine Handreichung für die zuständigen Stellen in den Bundesländern und Kommunen erarbeitet. Die Handreichung fasst zentrale Punkte zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland zusammen und enthält konkrete Empfehlungen zur Sicherung des Kindeswohls für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.