23. April 2025
Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive. Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit […]