Die Frage, welcher Schutzstatus Wehrdienstverweigerern aus Syrien zuzusprechen ist, ist seit Jahren umstritten. In vielen Fällen gewähren Gerichte lediglich subsidiären Schutz anstatt eine Flüchtlingsanerkennung zuzusprechen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte allerdings aufgrund einer Entscheidung des EuGH jüngst als einziges Obergericht seine Rechtsprechung geändert und Flüchtlingsschutz gewährt. Die entsprechenden Urteile des OVG wurden nun wiederum vom BVerwG aufgehoben.
Der Informationsverbund Asyl & Migration stellt auf seiner Homepage weiterführende Informationen dazu zur Verfügung.