Familien gehören zusammen!

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland.

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter: Mike Schubert – Oberbürgermeister von Potsdam (SPD), Belit Onay – Oberbürgermeister Hannovers (Grüne), Stephan Neher – Oberbürgermeister von Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD). Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen.

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: 

Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen 
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:
Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Zum Aufruf mit der Liste der Erstunterzeichnenden geht es hier.


Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan

In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg – Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation in Afghanistan nochmals massiv verschlechtert. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Trotzdem finden weiterhin regelmäßig Abschiebungen nach Afghanistan statt.

Daher ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit einer Vielzahl anderer flüchtlingspolitischer Organisationen am Samstag, den 5. Juni 2021, zum bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Den Aufruf, sowie Ideen und Bastelanleitungen für Aktionen zu diesem Anlass finden Sie hier.
Beteiligen Sie sich auch in Ihrer Stadt und schicken Sie Informationen zu geplanten Aktionen zum Veröffentlichen an kontakt@karawane-muenchen.org.


OVG Berlin-Brandenburg: Botschaftsvorsprache bei unbeschiedenem Asylfolgeantrag im Einzelfall zumutbar

Für Personen mit einer Flüchtlingsanerkennung gilt die Vorsprache bei der Botschaft des Herkunftsstaates in vielen Fällen als unzumutbar. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass sich aus dem Stellen eines Asylfolgeantrages nicht zwingend ergibt, dass bis zur Entscheidung über diesen Antrag eine Kontaktaufnahme mit dem Herkunftsstaat unzumutbar ist.

Es sei vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob durch eine solche Kontaktaufnahme die Grundrechte der betroffenen Person unzulässig beschränkt werden oder das Asylbegehren gefährdet ist. In die Abwägung sei unter anderem das öffentliche Interesse an der Vorbereitung der Abschiebung miteinzubeziehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2021 – 3 S 19/21

Fachforum: Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige und Familien in Aufnahmeeinrichtungen

Am 19. Mai 2021 (17:30 bis 19:00 Uhr) veranstaltet der Bundesfachverband unbegleitete minderjähre Flüchtlinge (BumF) in Kooperation mit der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und terre des hommes Deutschland e.V. ein Fachforum zum Deutschen Jugendhilfetag.

In diesem Rahmen soll unter anderem diskutiert werden, wie die Jugendhilfe ihrem Auftrag in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete nachkommen kann, welche gute Praxis sich etabliert hat und wo strukturelle Grenzen bestehen und der Gesetzgeber tätig werden sollte.

Weitere Infos sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


Erklärvideos für Geflüchtete – Unterstützung gesucht!

Der AGDW e.V. und die Supportnetworkgroup Stuttgart suchen Unterstützung und Input für ein neues Projekt. Die Idee ist, kurze, mehrsprachige Videos zu drehen, die ein komplexes Thema möglichst einfach darlegen. Hast du Ideen für Themen, die hierbei aufgegriffen werden sollten? Möchtest du gerne aktiv mitwirken? Bist du kreativ oder sogar erfahren im Bereich Medien/ Film? Dann wirf gerne einen genaueren Blick auf diesen Aufruf!


Klarstellungen zum Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende

Seit dem 1. Juli 2011 existiert ein Bleiberecht für gut integrierte, geduldete Jugendliche und Heranwachsende sowie für die Eltern und minderjährigen Geschwister der begünstigten Jugendlichen. Der entsprechende § 25a AufenthG wirft immer wieder Fragen auf. In einem Beschluss vom 3. Juni 2020 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH 11 S 427/20) zwei Unklarheiten im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 25a AufenthG beseitigt.

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.

Meike Olszak, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 3/2020: Klarstellungen zum Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende


Infoabend Duldung Light

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz veranstaltet am 11. Mai von 18 bis 20 Uhr einen Online-Infoabend zur sogenannten Duldung light.

Diese Duldung wurde für Personen mit ungeklärter Identität sowie für Personen, welche laut Regierungspräsidium nicht ausreichend an der Identitätsklärung mitgewirkt haben, eingeführt.

Dabei bedeutet eine Duldung light durch damit verbundene Sanktionen eine gravierende Verschlechterung der Lebensbedingungen der Betroffenen. Sanktioniert werden diese unter anderem durch reduzierte Leistungen, Arbeitsverbote und Anrechnungssperren von Voraufenthaltszeiten.

Mit einer Fachanwältin werden unter anderem folgende Fragen geklärt:

  • Wann und wem kann eine Duldung light erteilt werden?
  • Was bedeutet nicht geklärte Identität oder fehlende Mitwirkung?
  • Wie  kann man dem entgegenwirken?

Interessierte können sich unter anmelden@asyl-rlp.org anmelden.

Mehr Informationen zum Infoabend finden Sie hier.


Aufruf: Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der Pandemie auf das Leben Geflüchteter in BW

Liebe Beratungsstellen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit,

die Pandemiesituation führt vielerorts – insbesondere in den Gemeinschaftsunterkünften – zu zusätzlichen Bedarfen und Missständen. Neben Hygieneartikeln (Masken, Desinfektionsmittel) sind Schüler*innen im Home-Schooling auf WIFI, Laptops und Ruheräume angewiesen. (Zwangs-) Quarantäne, mangelnde Aufklärung und die Impfkampagne werfen immer wieder Fragen auf.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg möchte diese Bedarfe im Land Baden-Württemberg zunächst themenorientiert sammeln, um sich einen Überblick über die durch die Pandemie entstandenen Probleme zu verschaffen und Handlungsbedarfe zu identifizieren.

Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie diesen Fragebogen ausgefüllt an pfeiffer@fluechtlingsrat-bw.de zurück senden würden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Überregionales Online-Vernetzungstreffen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt zu einem unabhängigen Austauschtreffen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg ein. Ziel ist es, den überregionalen Austausch zu fördern, Erfahrungen und Erfolgsmodelle zu teilen und gemeinsam an Themen zu arbeiten, die uns alle in unserem Engagement betreffen – auch in Zeiten der Pandemie.

Programm:

10:00 – 10:15: Begrüßung & Festlegung der Themen für die Arbeitsgruppen

10:15 – 11:45: Input „Wie nah ist nah genug? Wie nah ist zu nah? – Professionelle Nähe-Distanz-Regulation in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten“

Referentin: Frau Patrizia Santomauro (Impulsgeber – Systemisches Coaching, Beratung, Supervision)

Wir alle haben unterschiedliche Bedürfnisse nach Nähe und ein anderes Verständnis davon, wie weit wir uns auf Beziehungen einlassen können oder wollen. Bei der Arbeit mit Geflüchteten stellt sich regelmäßig die Frage, wie viel Distanz notwendig oder wie viel Nähe angemessen ist. Wie viel Distanz braucht der geflüchtete Mensch, um
selbstwirksam und selbstverantwortlich handeln zu können? Wie viel Nähe ist notwendig, um Vertrauen für intime Gespräche, z.B. bei der Anhörungsvorbereitung, aufbauen zu können? Wie viel Distanz sollte
gewahrt werden, um sich selber zu schützen?
Dieser Workshop dient dazu, sich dieser Grenzen bewusster zu werden
sowie eigene Formen der Nähe-Distanz-Regulation zu reflektieren und zu erweitern. Mit theoretischem Input, Übungen, und kollegialem Austausch haben Sie die Möglichkeit, sich mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen und somit zu Ihrer emotionalen Gesundheit in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten beizutragen.

11:45 – 12:15: Kaffeepause

Während Sie Ihren Kaffee genießen haben Sie die Möglichkeit, sich in zufällig eingeteilten, sogenannten „Break-out-Rooms“ ganz informell mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

12:15 – 13:15: Arbeitsgruppen im Welt-Café Format

Wir werden Sie je nach Interesse in vier bis fünf themenspezifische sogenannte „Break-out-Rooms“ einteilen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich über das jeweilige Thema auszutauschen. Ein*e Moderator*in wird sicherstellen, dass der Austausch auch im virtuellen Raum geordnet ablaufen kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mitteilen, über welche Themen Sie in diesem Rahmen besonders gerne sprechen würden – Vorschläge gerne per E-Mail an: olszak@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Vernetzungstreffen dem Austausch über die ehrenamtliche Arbeit dient und sich deutlich von rein inhaltlichen Input-Veranstaltungen wie unseren asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fortbildungen abgrenzen sollte.

13:15 – 13:30: Gemeinsamer Abschluss

Anmeldung:

Bitten melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.


PROGRAMM Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung April 2021

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich zu seiner Frühjahrstagung ein, welche dieses Jahr vom 10. April 2021 bis zum 14. April 2021 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats-Baden-Württemberg statt.

Samstag, 10.04.2021

10:15 10:30 Uhr Begrüßung

10:30 12:00 Uhr Perspektivwechsel: Anti-Rassismus als alltäglicher Gedanke und Grundlagen fürs Ehrenamt in der Arbeit mit geflüchteten Menschen
Die Anschläge in Hanau, der Tod von George Floyd und die Black Lives Matter-Bewegung haben das Thema Rassismus und den Umgang damit im letzten Jahr stärker in den globalen Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schwarze und POC Menschen, darunter auch eine sichtbare Mehrzahl der Menschen mit Fluchtbiografie, werden häufig mit rassistisch geprägten Verhaltensweisen konfrontiert; sei es in Form von Polizeigewalt, Racial Profiling, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behördengängen, beim Arzt, in der Schule, oder auch auf der Straße. Rassismus wird dabei transportiert durch unterbewusste, aber auch bewusste Verhaltensweisen der Mitmenschen im Alltag. Ursächlich hierfür sind meist unsichtbare Machtstrukturen, die tief im Verständnis der Gesellschaft verwurzelt sind. Welche Konsequenzen hat der öffentliche Diskurs auf unser eigenes Handeln im Umgang mit geflüchteten Menschen? Wie können wir über Rassismus ins Gespräch kommen? Und wie können wir mit unserem Verhalten ein Zeichen setzen und für eine offene Gesellschaft aktiv sein?

Referentin: T. Vicky Germain (Empowerment- und Anti-Kolonialismus-Trainerin)

12:00 13:00 Uhr  Mittagspause

13:00 15:30 Uhr Mitgliederversammlung
Einmal pro Jahr hält der Flüchtlingsrat BW eine Mitgliederversammlung ab. Neben der Vorstellung des Haushaltsplans und der Entlastung des Vorstands stehen dieses Jahr unter anderem die Wahlen eines neues Sprecher*innenrates an.

Für eine Teilnahme am Hauptvortrag und an der Mitgliederversammlung melden Sie sich bitte hier an.

Sie erhalten nach einer Registrierung den Link zu dem entsprechneden Zoom-Meeting für den Hauptvortrag und die Mitgliederversammlung. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, nach dem Hauptvortrag online zu bleiben und an der sich anschließenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Montag, 12.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Aktuelle Lage in Afghanistan und rechtliche Konsequenzen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fällte im Dezember 2020 ein Urteil, das die bisherige baden-württembergische Rechtsprechung zu Afghanistan verändert. Darin entschied der VGH, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der Wirtschaft in Afghanistan infolge der Covid-19-Pandemie auch gesunde erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk regelmäßig die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG erfüllen. In der Arbeitsgruppe werden die aktuelle Lage in Afghanistan sowie die Chancen, die sich daraus für afghanische Geflüchtete ergeben können, aufgezeigt.

Referent/in: Thomas Oberhäuser (Rechtsanwalt), Eva-Catharina Schwörer (HAVAH Consulting)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Dienstag, 13.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Rechtliche Rahmenbedingungen von Abschiebungen

In dieser Veranstaltung wird dargestellt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug von Abschiebungen gelten und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Rechtsschutz gegen eine möglicherweise rechtswidrige Abschiebung in Anspruch zu nehmen. Darf die Polizei Geld und Mobiltelefone beschlagnahmen? Ist das Personal einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, in welchem Zimmer jemand wohnt? Was passiert mit dem Eigentum der Abgeschobenen, das bei der Abschiebung nicht mitgenommen werden kann? Und unter welchen Umständen kann eine rechtswidrige Abschiebung zu einem Anspruch auf Rückholung führen? Darüber informieren Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, und Ruben Hoffmann, Rechtsanwalt aus Freiburg, der unter anderem die im Dezember 2020 rechtswidrig aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeschobenen Kinder Dani und Edi vertritt.

Referenten: Ruben Hoffmann (Rechtsanwalt aus Freiburg) und Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Mittwoch, 14.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Familiennachzug in Zeiten von Covid-19

Wegen der Corona-Pandemie wurde es im vergangen Jahr vielen Geflüchteten nicht gewährt, ihre Familienangehörigen nachzuziehen. In dem Kontext beschäftigen uns Fragen wie die Rechtmäßigkeit von Einreisebeschränkungen und die Folgen eines pandemiebedingten Verlusts des Nachzugsrechts. Heute sind viele Botschaften noch oder wieder geschlossen. In diesem Workshop erklärt Rebekka Eßlinger, wie mit aktuellen Fragen des Familiennachzugs umzugehen ist und geht dabei unter anderem auf problematische Fallkonstellationen ein. Grundkenntnisse zum Thema Familiennachzug werden vorausgesetzt.

Referentinnen: Rebekka Eßlinger (DRK Landesverband BW), Meriem Benyebka (DRK-Kreisverband Stuttgart)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.