Infoabend Duldung Light

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz veranstaltet am 11. Mai von 18 bis 20 Uhr einen Online-Infoabend zur sogenannten Duldung light.

Diese Duldung wurde für Personen mit ungeklärter Identität sowie für Personen, welche laut Regierungspräsidium nicht ausreichend an der Identitätsklärung mitgewirkt haben, eingeführt.

Dabei bedeutet eine Duldung light durch damit verbundene Sanktionen eine gravierende Verschlechterung der Lebensbedingungen der Betroffenen. Sanktioniert werden diese unter anderem durch reduzierte Leistungen, Arbeitsverbote und Anrechnungssperren von Voraufenthaltszeiten.

Mit einer Fachanwältin werden unter anderem folgende Fragen geklärt:

  • Wann und wem kann eine Duldung light erteilt werden?
  • Was bedeutet nicht geklärte Identität oder fehlende Mitwirkung?
  • Wie  kann man dem entgegenwirken?

Interessierte können sich unter anmelden@asyl-rlp.org anmelden.

Mehr Informationen zum Infoabend finden Sie hier.


Aufruf: Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der Pandemie auf das Leben Geflüchteter in BW

Liebe Beratungsstellen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit,

die Pandemiesituation führt vielerorts – insbesondere in den Gemeinschaftsunterkünften – zu zusätzlichen Bedarfen und Missständen. Neben Hygieneartikeln (Masken, Desinfektionsmittel) sind Schüler*innen im Home-Schooling auf WIFI, Laptops und Ruheräume angewiesen. (Zwangs-) Quarantäne, mangelnde Aufklärung und die Impfkampagne werfen immer wieder Fragen auf.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg möchte diese Bedarfe im Land Baden-Württemberg zunächst themenorientiert sammeln, um sich einen Überblick über die durch die Pandemie entstandenen Probleme zu verschaffen und Handlungsbedarfe zu identifizieren.

Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie diesen Fragebogen ausgefüllt an pfeiffer@fluechtlingsrat-bw.de zurück senden würden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Überregionales Online-Vernetzungstreffen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt zu einem unabhängigen Austauschtreffen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg ein. Ziel ist es, den überregionalen Austausch zu fördern, Erfahrungen und Erfolgsmodelle zu teilen und gemeinsam an Themen zu arbeiten, die uns alle in unserem Engagement betreffen – auch in Zeiten der Pandemie.

Programm:

10:00 – 10:15: Begrüßung & Festlegung der Themen für die Arbeitsgruppen

10:15 – 11:45: Input „Wie nah ist nah genug? Wie nah ist zu nah? – Professionelle Nähe-Distanz-Regulation in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten“

Referentin: Frau Patrizia Santomauro (Impulsgeber – Systemisches Coaching, Beratung, Supervision)

Wir alle haben unterschiedliche Bedürfnisse nach Nähe und ein anderes Verständnis davon, wie weit wir uns auf Beziehungen einlassen können oder wollen. Bei der Arbeit mit Geflüchteten stellt sich regelmäßig die Frage, wie viel Distanz notwendig oder wie viel Nähe angemessen ist. Wie viel Distanz braucht der geflüchtete Mensch, um
selbstwirksam und selbstverantwortlich handeln zu können? Wie viel Nähe ist notwendig, um Vertrauen für intime Gespräche, z.B. bei der Anhörungsvorbereitung, aufbauen zu können? Wie viel Distanz sollte
gewahrt werden, um sich selber zu schützen?
Dieser Workshop dient dazu, sich dieser Grenzen bewusster zu werden
sowie eigene Formen der Nähe-Distanz-Regulation zu reflektieren und zu erweitern. Mit theoretischem Input, Übungen, und kollegialem Austausch haben Sie die Möglichkeit, sich mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen und somit zu Ihrer emotionalen Gesundheit in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten beizutragen.

11:45 – 12:15: Kaffeepause

Während Sie Ihren Kaffee genießen haben Sie die Möglichkeit, sich in zufällig eingeteilten, sogenannten „Break-out-Rooms“ ganz informell mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

12:15 – 13:15: Arbeitsgruppen im Welt-Café Format

Wir werden Sie je nach Interesse in vier bis fünf themenspezifische sogenannte „Break-out-Rooms“ einteilen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich über das jeweilige Thema auszutauschen. Ein*e Moderator*in wird sicherstellen, dass der Austausch auch im virtuellen Raum geordnet ablaufen kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mitteilen, über welche Themen Sie in diesem Rahmen besonders gerne sprechen würden – Vorschläge gerne per E-Mail an: olszak@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Vernetzungstreffen dem Austausch über die ehrenamtliche Arbeit dient und sich deutlich von rein inhaltlichen Input-Veranstaltungen wie unseren asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fortbildungen abgrenzen sollte.

13:15 – 13:30: Gemeinsamer Abschluss

Anmeldung:

Bitten melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.


PROGRAMM Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung April 2021

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich zu seiner Frühjahrstagung ein, welche dieses Jahr vom 10. April 2021 bis zum 14. April 2021 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats-Baden-Württemberg statt.

Samstag, 10.04.2021

10:15 10:30 Uhr Begrüßung

10:30 12:00 Uhr Perspektivwechsel: Anti-Rassismus als alltäglicher Gedanke und Grundlagen fürs Ehrenamt in der Arbeit mit geflüchteten Menschen
Die Anschläge in Hanau, der Tod von George Floyd und die Black Lives Matter-Bewegung haben das Thema Rassismus und den Umgang damit im letzten Jahr stärker in den globalen Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schwarze und POC Menschen, darunter auch eine sichtbare Mehrzahl der Menschen mit Fluchtbiografie, werden häufig mit rassistisch geprägten Verhaltensweisen konfrontiert; sei es in Form von Polizeigewalt, Racial Profiling, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behördengängen, beim Arzt, in der Schule, oder auch auf der Straße. Rassismus wird dabei transportiert durch unterbewusste, aber auch bewusste Verhaltensweisen der Mitmenschen im Alltag. Ursächlich hierfür sind meist unsichtbare Machtstrukturen, die tief im Verständnis der Gesellschaft verwurzelt sind. Welche Konsequenzen hat der öffentliche Diskurs auf unser eigenes Handeln im Umgang mit geflüchteten Menschen? Wie können wir über Rassismus ins Gespräch kommen? Und wie können wir mit unserem Verhalten ein Zeichen setzen und für eine offene Gesellschaft aktiv sein?

Referentin: T. Vicky Germain (Empowerment- und Anti-Kolonialismus-Trainerin)

12:00 13:00 Uhr  Mittagspause

13:00 15:30 Uhr Mitgliederversammlung
Einmal pro Jahr hält der Flüchtlingsrat BW eine Mitgliederversammlung ab. Neben der Vorstellung des Haushaltsplans und der Entlastung des Vorstands stehen dieses Jahr unter anderem die Wahlen eines neues Sprecher*innenrates an.

Für eine Teilnahme am Hauptvortrag und an der Mitgliederversammlung melden Sie sich bitte hier an.

Sie erhalten nach einer Registrierung den Link zu dem entsprechneden Zoom-Meeting für den Hauptvortrag und die Mitgliederversammlung. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, nach dem Hauptvortrag online zu bleiben und an der sich anschließenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Montag, 12.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Aktuelle Lage in Afghanistan und rechtliche Konsequenzen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fällte im Dezember 2020 ein Urteil, das die bisherige baden-württembergische Rechtsprechung zu Afghanistan verändert. Darin entschied der VGH, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der Wirtschaft in Afghanistan infolge der Covid-19-Pandemie auch gesunde erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk regelmäßig die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG erfüllen. In der Arbeitsgruppe werden die aktuelle Lage in Afghanistan sowie die Chancen, die sich daraus für afghanische Geflüchtete ergeben können, aufgezeigt.

Referent/in: Thomas Oberhäuser (Rechtsanwalt), Eva-Catharina Schwörer (HAVAH Consulting)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Dienstag, 13.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Rechtliche Rahmenbedingungen von Abschiebungen

In dieser Veranstaltung wird dargestellt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug von Abschiebungen gelten und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Rechtsschutz gegen eine möglicherweise rechtswidrige Abschiebung in Anspruch zu nehmen. Darf die Polizei Geld und Mobiltelefone beschlagnahmen? Ist das Personal einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, in welchem Zimmer jemand wohnt? Was passiert mit dem Eigentum der Abgeschobenen, das bei der Abschiebung nicht mitgenommen werden kann? Und unter welchen Umständen kann eine rechtswidrige Abschiebung zu einem Anspruch auf Rückholung führen? Darüber informieren Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, und Ruben Hoffmann, Rechtsanwalt aus Freiburg, der unter anderem die im Dezember 2020 rechtswidrig aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeschobenen Kinder Dani und Edi vertritt.

Referenten: Ruben Hoffmann (Rechtsanwalt aus Freiburg) und Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW)

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Mittwoch, 14.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Familiennachzug in Zeiten von Covid-19

Wegen der Corona-Pandemie wurde es im vergangen Jahr vielen Geflüchteten nicht gewährt, ihre Familienangehörigen nachzuziehen. In dem Kontext beschäftigen uns Fragen wie die Rechtmäßigkeit von Einreisebeschränkungen und die Folgen eines pandemiebedingten Verlusts des Nachzugsrechts. Heute sind viele Botschaften noch oder wieder geschlossen. In diesem Workshop erklärt Rebekka Eßlinger, wie mit aktuellen Fragen des Familiennachzugs umzugehen ist und geht dabei unter anderem auf problematische Fallkonstellationen ein. Grundkenntnisse zum Thema Familiennachzug werden vorausgesetzt.

Referentinnen: Rebekka Eßlinger (DRK Landesverband BW), Meriem Benyebka (DRK-Kreisverband Stuttgart)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.


EuGH-Generalanwalt kritisiert deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz

Am 11. Februar stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, eine Unvereinbarkeit der deutschen Asylrechtsprechung zur Gewährung von subsidiärem Schutz mit dem Unionsrecht fest.

Hintergrund war die Klage zweier Afghanen aus der umkämpften Provinz Nangarhar im Osten Afghanistans. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt abgelehnt und die Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Daher beantragten die Kläger anschließend subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.

Der Klage lag die Frage zugrunde, wie schlimm die Verhältnisse im Heimatland sein müssen, damit die bloße Anwesenheit als lebensgefährlich angesehen und somit subsidiärer Schutz gewährt würde (i.S. d. Art. 15 Buchst. c i.V.m. Art. 2 Buchst. f EU-Richtlinie 2011/95). Diese Frage wurde bisher von deutschen Gerichten regelmäßig mit einer rein quantitativen Prüfung beantwortet. Demnach müsse die Zahl der Bürgerkriegstoten in der entsprechenden Region mindestens 0,125 Prozent der Gesamtbevölkerung beantragen, ansonsten seien weitere Kriterien erst gar nicht zu prüfen. Der VGH Mannheim hinterfragte die Vereinbarkeit dieser Rechtspraxis mit dem Unionsrecht und legte den Fall in diesem Zusammenhang dem EuGH vor.

Der EuGH-Generalanwalt trug in einem Plädoyer zur weiteren Klärung der unionsrechtlichen Kriterien für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Fall konfliktbedingter willkürlicher Gewalt zulasten der Zivilbevölkerung bei. Er lehnte das rein quantitative Vorgehen im Sinne der bisherigen deutschen Rechtsprechung eindeutig ab. Vielmehr sei eine „sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen“ notwendig. Die Anzahl der Opfer sei dabei nur einer von vielen Aspekten, wie der Dauer des Konfliktes, dem Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte, etc., die in Betracht gezogen werden müssten.

Für die zukünftige Entscheidungspraxis deutscher Verwaltungsgerichte im Umgang mit Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen könnte dies langfristig positive Auswirkungen haben. Das entsprechende EuGH-Urteil bleibt aber zunächst abzuwarten.

Das vollständige Plädoyer des EuGH-Generalanwalts zur Vorlage des VGH Mannheims finden Sie hier.


Online Seminarreihe: Know Your Rights

Im kommenden Frühjahr organisert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. In insgesamt sechs Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwält*innen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen. Auch Ehrenamtlich, die mehr über ihre Rechte in Deutschland erfahren möchten sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen.

Dies ist eine kostenlose Veranstaltung in Kooperation mit DLA Piper und im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales und Integration.

Die einzelnen Sitzungen werden zu den unten aufgeführten Terminen jeweils online über die Plattform Zoom stattfinden.

Programm:

Thema der SitzungDatum/Uhrzeit  
Schreiben, Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick und Bewerbung:
Wie setzt man formelle Schreiben auf? Wie tritt man für seine Interessen ein? Wie handelt man Verträge und Geschäfte aus?
01/02/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Das deutsche Justizsystem und der Zugang zum Rechtssystem:
Verschiedene Gerichte und Verwaltungsorgane innerhalb des deutschen Rechtssystems, der Prozess der Streitbeteiligung und der Zugang zu Prozesskostenhilfe für Neuankömmlinge.
08/02/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Arbeitsrecht:
Grundtypen von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht, Grundlagen des Arbeitsrechts und von Arbeitnehmer/innenrechten in Deutschland, Wie schreibt man einen Lebenslauf und einen guten Motivationsbrief? Wie verhalte ich mich beim Bewerbungsgespräch
08/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Vertragsrecht:
Grundlagen des deutschen Vertragsrechtes, Angebot, Annahme, allgemeine Geschäftsbedingungen, Abhilfe (Leistung, Beendigung des Vertrags, Schadensersatz wegen Nichterfüllung) und Standardverträge wie z. B. Verbraucherverträge.
15/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Wohn- und Mietrecht:
Wohnrecht in Deutschland, Wohnungsverträge und Rechte von Mieter/innen von öffentlichem und privatem Wohnraum.
22/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet:
Wie schreibt man, einen Businessplan, rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie man Rechnungen ausstellt, Buchhaltung und Steuerregelungen.
29/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über das untenstehende Formular für alle oder für einzelne Sitzungen, an welchen Sie teilnehmen möchte, an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per Email den Link zu dem entsprechenden Zoom-Meeting.

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.


Abschiebestopps: Appelle an die Innenminister*innen-Konferenz

Vor der bevorstehenden Konferenz der Innenminister*innen (IMK) vom 09. bis 11. Dezember appelliert PRO ASYL, in Zeiten einer Pandemie generell auf Abschiebung zu verzichten. Dem Appell haben sich mehrere Wohlfahrtsverbände auf Landesebene, Landesflüchtlingsräte und viele weitere Organisationen angeschlossen. Im Appell heißt es:

»Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens«.

Abschiebungen während der Pandemie sind generell unverantwortlich, gefährden Menschenleben und sind angesichts der Situation in Deutschland und der Situation in den Staaten, in die abgeschoben wird, nicht zu verantworten. Die Organisationen fordern einen generellen Abschiebungsstopp bis mindestens April 2021.

PRO ASYL warnt: Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur in Deutschland dramatische ökonomische Folgen. In vielen Ländern brechen Beschäftigungsmöglichkeiten komplett weg, staatliche Hilfe gibt es keine. Es kann nicht angehen, Geflüchtete auf Grundlage veralteter Annahmen in das Herkunftsland zu schicken, wenn sich die dortige Situation pandemiebedingt rasant ändert.

Zum Appell mit allen unterzeichnenden Organisationen geht es hier; unterzeichnet haben PRO ASYL, Arbeiterwohlfahrt, mehrere Landesflüchtlingsräte, Evangelische Jugend Deutschland, mehrere Paritätische Landesverbände, die Diakonie Hessen, Mitteldeutschland und Rheinland-Westfalen-Lippe und andere.

Syrien

PRO ASYL kritisiert aufs schärfste die Eröffnung der Debatte um Abschiebungen nach Syrien. Niemand darf der Folter unterworfen werden. Angesichts des 70-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwarten wir von den Innenminister*innen von Bund und Ländern ein offensives Eintreten für die Menschenrechte. Es ist eine gefährliche Verschiebung des Diskurses in der Öffentlichkeit, wenn Innenminister Seehofer und andere nun Abschiebungen in den Folterstaat wollen. Das Folterverbot der EMRK gilt absolut. Rechtstaatliche Grundlagen dürfen nicht eingerissen werden.

PRO ASYL hat sich einem breiten Bündnis angeschlossen, das gegen Abschiebungen nach Syrien appelliert: »In Syrien wird systematisch und flächendeckend gefoltert. Das ist durch zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen umfangreich belegt. Die Syrien-Lageberichte des Auswärtigen Amtes bestätigen das.«Und weiter: »Willkürliche Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen dauern in Syrien bis heute an. Rund Hunderttausend Menschen sind bis heute in Hafteinrichtungen des Assad-Regimes verschwunden.«

Die Bündnispartner*innen fordern die Innenminister*innen des Bundes und der Länder auf, den Abschiebungsstopp für Syrien zu verlängern: »Solange das Assad-Regime an der Macht ist, darf niemand nach Syrien abgeschoben werden!«

Zum Appell geht es hier; unterzeichnet haben neben PRO ASYL Adopt a Revolution, der Paritätische Gesamtverband, die Landesflüchtlingsräte, Medico International, SeaWatch, Seebrücke, die #LeaveNoOneBehind-Kampagne, der Verein deutsch-syrischer Hilfsvereine VDSH, Families for Freedom, Caesar-Families, Syrian Center for Legal Studies & Research, Friedenskreis Halle, Gesellschaft für bedrohte Völker, Jugendliche ohne Grenzen, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Moabit hilft e.V., Pro Bleiberecht MV, Seebrücke Berlin, #SyriaNotSafe-Kampagne und The Syria Campaign Visions4Syria.

Afghanistan

PRO ASYL hat sich an die Innenminister*innen von Bund und Länder gewandt und appelliert eindringlich, den für den Mitte Dezember geplanten Abschiebeflug nach Afghanistan zu stoppen.

In der Stellungnahme von PRO ASYL an die IMK heißt es: »Abschiebungen nach Afghanistan sind auf Grund der katastrophalen Sicherheitslage – aber gerade auch angesichts der grassierenden Corona‐Pandemie – unverantwortlich. Seit der letzten Sammelabschiebung am 11. März 2020 waren in Folge der Corona‐Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Dabei muss es angesichts der beschriebenen Situation bleiben.«

Die Forderungen von PRO ASYL zur Innenminister*innenkonferenz von PRO ASYL finden Sie hier.

Pressekontakt: presse@proasyl.de


Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ geht online

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben wir beschlossen, unseren für den 7. November in Karlsruhe geplanten Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ in Karlsruhe nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen werden an diesem Termin zwei der vorgesehenen Beiträge online präsentiert. Die genauen Uhrzeiten werden zeitnah ergänzt. Für die Veranstaltungen können Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden. Sie bekommen einige Tage vor den Veranstaltungen Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.

Rechte in der Erstaufnahme, 13.45 – 15.45 Uhr
Referentin: Anne-Marlen Engler (ref. lur, Berlin/Jena)
Die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verwendete Hausordnung ist in verschiedenen Punkten grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Anja Lederer und Anne-Marlen Engler. Die Autorinnen kritisieren das Fehlen von Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form Eingriffe gerechtfertigt sind, sowie die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an private (Security-)Firmen ohne gesetzliche Grundlage. Andere Grundrechtsverletzungen ergeben sich etwa durch die strengen Besuchsregulierungen oder die regelmäßigen Zimmerkontrollen, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen.

Faire Asylverfahren?, 10.30 – 12.30 Uhr
Referentinnen: Dr. med. Katharina Corrinth (Verein Unterstützung traumatisierter Migranten e.V.) und Beate Deckwart-Boller (Einrichtungsleitung Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge Karlsruhe)
Asylverfahren stellen Asylsuchende vor die große Herausforderung, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen. Das ist besonders schwierig für besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die traumatisiert sind. Deshalb ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Diese soll seit 2019 durch die entscheidende Behörde selbst, das BAMF, durchgeführt werden. In dieser Arbeitsgruppe gehen die Referentinnen den Fragen nach, welche Folgen politisch gewollte Schnellverfahren für besonders Schutzbedürftige haben. Wie können besonders Schutzbedürftige identifiziert und unterstützt werden, um Trauma etc. im Asylverfahren geltend machen zu können? Wie können Verfahrensgarantien kommuniziert und eingehalten werden können? Was bedeutet die Asylverfahrensberatung des BAMF für Geflüchtete und die bereits bestehenden unabhängigen Verfahrensberatungsstellen?

Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist am Freitag, 6. November um 16 Uhr geschlossen worden.


Perspektive: Der neue Rundbrief des Flüchtlingsrats BW

Der Flüchtlingsrat BW hat seinen „altehrwürdigen“ Rundbrief – das dreimal jährlich in gedruckter Form erscheinende Magazin – mit einem neuen Konzept und einem neuen Layout runderneuert. „Perspektive“ heißt das neue Magazin. Die erste Ausgabe mit dem neuen Konzept hat den Schwerpunkt „Aufnahme“. Exemplare können kostenfrei auf unserer Website bestellt werden.