Freiburg: Syrien – Zwischen Perspektivlosigkeit und Aufbruch

In Syrien hat sich die Lage seitdem Sturz des Diktaturs Ende 2024 ganz wesentlich verändert und bleibt doch unsicher. Viele syrische Geflüchtete in Deutschland sind ebenfalls verunsichert durch politische Forderungen nach Rückkehr und Abschiebungen.

In der Veranstaltung der Caritas geht es sowohl um die Lage in Syrien als auch um die aufenthaltsrechtliche Situation von Syrer*innen in Deutschland. Zudem gibt es ausreichend Zeit zum gemeinsam Diskutieren und Netzwerken.

Adresse: Weihbischof-Gnädinger-Haus; Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

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Anerkannte Griechenland

Viele Geflüchtete, die in Griechenland internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) erhalten, finden dort keine Lebensgrundlage und fliehen weiter innerhalb der EU. In Deutschland stellen etliche einen Asylantrag – wie diese entschieden werden hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Aktuell ist vermehrt mit Unzulässigkeitsentscheidungen zu rechnen. Anbei ein kleine Historie der Entscheidungspraxis des BAMF.

2025

  • Zu Beginn des Jahres werden viele Asylanträge weiterhin als unzulässig abgelehnt, mit der Begründung, dass Geflüchteten in Griechenland eine Lebensgrundlage vorfinden würden.
  • Zudem erhalten Asylsuchende mit einer Anerkennung in Griechenland noch während des laufenden Asylverfahrens Hinweisschreiben des BAMF mit Informationen zu einer „freiwilligen Rückkehr“. Dies versunsichert viele und hat nichts mit der Entscheidung über ihren Asylantrag zu tun.
  • April: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen (BVerwG, Urteil v. 16.4.25, 1 C 18.24 und G 1 C 19.24). Mit dieser Entscheidung wird es vermutlich noch mehr Unzulässigkeitsentscheidungen und Überstellungen nach Griechenland geben. Trotzdem sollten Geflüchtete, die eine Unzulässigkeitsentscheidung erhalten, sich über ein Klageverfahren informieren. Denn die Lebensbedingungen in Griechenland sind immer noch sehr schlecht (Bericht 04/2025 Pro Asyl).

2024

  • Mai: Entscheidungsstopp des BAMF für Asylanträge von Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) in Griechenland nicht befriedigen können und somit eine menschenrechtswidrige Behandlung nach Art. 3 EMRK vorliegt.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entscheidet, dass alleinstehende männliche Anerkannte, die jung, gesund und arbeitsfähig sind, keine unmenschliche Behandlung bei einer Rückkehr nach Griechenland drohe (z.B. VGH Hessen, August 2024, 2 A 1131/24.A und 2 A 489/23.A).
  • Zweites Halbjahr: Das BAMF ändert seine Entscheidungspraxis wonach die Asylanträge der meisten Asylsuchenden mit einer Anerkennung in Griechenland nun (wieder) als unzulässig abgelehnt werden.
  • Juni: Der Europäische Gerichtshof entscheidet (18. Juni 2024, Az.: C-753/22), dass keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten (hier: Deutschland) besteht, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft (hier: Griechenland) automatisch anzuerkennen. D.h. der Asylantrag einer in Griechenland als Flüchtling anerkannten Person darf in Deutschland nach umfänglicher Prüfung abgelehnt werden.

Ab 2022:

  • Asylanträge von Anerkannten aus Griechenland werden nun unterschiedlich entschieden: Das BAMF unterscheidet zwischen Anträgen, bei denen eine menschenunwürdige Behandlung nach Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh vorliegt (hier muss es inhaltlich entscheiden) und Anträge, wo keine menschenunwürdige Behandlung angenommen wird. Diese werden als unzulässig abgelehnt. Die meisten Anträge werden allerdings inhaltlich geprüft.

2019-2022:


1003 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2025

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 1003 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht einer Steigerung von 54 % im Vergleich zum ersten Quartal von 2024 (650 Abschiebungen). Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 106 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist die Türkei mit 102 Personen. Davon wurden 59 Personen in die Türkei abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht Georgien als Zielland mit 93 und Herkunftsland mit 94 Personen.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandErgebnis
Albanien24
Algerien22
Äthopien1
Belgien2
Bosnien-Herzegowina12
Bulgarien15
China1
Dominikanische Republik1
Estland2
Frankreich47
Gambia48
Georgien93
Ghana2
Griechenland17
Guinea2
Indien3
Irak41
Italien20
Kamerun11
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien59
Lettland3
Litauen3
Luxemburg1
Malta2
Marokko21
Moldawien2
Niederlande8
Nigeria34
Nordmazedonien106
Österreich13
Pakistan14
Polen14
Portugal4
Rumänien16
Russische Föderation1
Schweden6
Schweiz37
Serbien74
Slowenien6
Somalia1
Spanien33
Sri Lanka5
Togo2
Tschechische Republik6
Tunesien15
Türkei59
Ungarn2
USA1
Venezuela2
Vietnam1
Gesamtergebnis1003
HerkunftslandErgebnis
Afghanistan40
Albanien24
Algerien41
Armenien1
Äthopien1
Belgien1
Bosnien-Herzegowina14
Bulgarien5
China3
Dominikanische Republik1
Gambia53
Georgien94
Ghana2
Griechenland2
Guinea7
Indien11
Irak51
Iran8
Italien2
Kamerun18
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien1
Litauen3
Marokko41
Moldawien2
Nigeria51
Nordmazedonien106
Pakistan14
Polen8
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation6
Serbien74
Somalia9
Spanien1
Sri Lanka8
Sudan5
Syrien44
Togo5
Tschechische Republik1
Tunesien22
Türkei102
Ukraine1
Unbekannt12
USA1
Venezuela2
Vietnam2
Gesamtergebnis1003

Kritik an Bürokratiemonster Bezahlkarte bricht nicht ab

Seit Monaten kritisiert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die diskriminierende Bezahlkarte, mittels der geflüchtete Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sollen. Auch in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung für ein mit vielen Einschränkungen versehenes System entschieden. Nun treibt das Ministerium für Justiz und Migration die flächendeckende Einführung der Karte im gesamten Bundesland voran – zum Leidwesen aller direkt und indirekt Betroffener. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt Forderungen aus Städten und Landkreisen nach mehr lokalen Spielräumen bei der Einführung der Karte und fordert eine „Opt-Out-Regelung“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer.

Bereits in der Vergangenheit hat der Flüchtlingsrat darauf hingewiesen, dass die Bezahlkarte für alle beteiligten Akteur*innen große praktische Schwierigkeiten mit sich bringt. Erste Erfahrungen mit dem diskriminierenden Bezahlkartensystem in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern zeigen, dass betroffene geflüchtete Menschen daran gehindert werden, ihre Bedarfe zu erfüllen, zum Beispiel, indem ihnen der Zugang zu günstigen Einkaufsmöglichkeiten versperrt wird. Ehren- und hauptamtliche Unterstützer*innen müssen ihre ohnehin begrenzten Ressourcen in die Lösung von Bezahlkartenproblemen stecken. Und auch in den lokalen Verwaltungen verursacht die Bezahlkarte einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand, zum Beispiel durch das Freischalten von Überweisungen, Anwendungsfehler oder Ermessensausübungen im Einzelfall. So rechnet beispielsweise die Verwaltung einer mittelgroßen baden-württembergischen Stadt damit, mindestens zwei neue Vollzeitstellen schaffen zu müssen, um den durch die Bezahlkarte verursachten Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Statt Verwaltungen zu entlasten, ist die Karte zum Bürokratiemonster mutiert.

Der Flüchtlingsrat unterstützt Forderungen aus der Lokalpolitik und der Verwaltung, den Landkreisen und Städten Spielraum bei der Ausgabe von Leistungen an geflüchtete Menschen zu lassen. So hat zum Beispiel der Heidelberger Gemeinderat in einer Sitzung Anfang April 2025 beschlossen, dass sich der Heidelberger Oberbürgermeister bei der Landesregierung für eine sogenannte Opt-Out-Regelung einsetzen soll. Eine solche Regelung gibt es bereits in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz. Sie ermöglicht es Städten und Landkreisen Leistungen an geflüchtete Menschen auf sinnvollere Art als per Bezahlkarte zu erbringen. „In Heidelberg wollen wir keine Bezahlkarte. Alle in Frage kommenden Menschen haben ein Konto, auf das die ohnehin niedrigen Leistungen nach dem AsylbLG eingezahlt werden, ohne weitere Restriktionen. Und das ist gut so. Wir wollen keine rassistischen Einschränkungen, die gesellschaftliche Teilhabe verhindern. Und die zusätzliche Belastung der Sozialverwaltung würde alle von ihr Abhängigen treffen“, kommentiert Mia Lindemann vom Asylarbeitskreis Heidelberg.Wie vielerorts in Baden-Württemberg hatten in Heidelberg zivilgesellschaftliche Organisationen gegen die Einführung der Bezahlkarte protestiert und ihre Kritik an der Karte in einem Offenen Brief formuliert.

Seit Beginn der Diskussion zur Bezahlkarte übt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Grundsatzkritik an diesem abschreckungspolitischen Instrument. Politisches Ziel der Karte ist es, dafür zu sorgen, dass weniger Menschen nach Deutschland fliehen, wenn sie nicht mehr frei über Leistungen verfügen können. Damit ist die Karte ein Paradebeispiel für aktuelle Tendenzen einer menschenfeindlichen Migrationspolitik, die ihr beabsichtigtes Ziel nicht erreichen kann, aber Vorurteile, Fake News und rassistische Narrative gegenüber geflüchteten Menschen schürt. So kann realistischerweise nicht erwartet werden, dass auch nur eine Person weniger zur Flucht gezwungen wird, nur weil in Deutschland ein Bezahlkartensystem eingeführt wird. Stattdessen werden in der öffentlichen Debatte Märchen von Sozialleistungen als angeblichem Pull-Faktor sowie illegitimen Auslandsüberweisungen Geflüchteter weiterverbreitet – allen wissenschaftlichen Studien zum Trotz.


Save the date: Sommertagung 2025

Eine herzliche Einladung zu unserer diesjährigen Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025! Wie jedes Jahr erwartet Sie ein spannendes Programm mit Vorträgen und Themengruppen. Merken Sie sich das Datum vor und kommen Sie gerne schon vorab auf uns zu, wenn Sie von Projekten und Entwicklungen Ihres Engegaments berichten möchten und/oder uns bei der Tagung praktisch unterstützen können: info@fluechtlingsrat-bw.de

Näheres zum Ablauf und den einzelnen Programmpunkten erfahren Sie in den nächsten Monaten.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


Konstanz: Podiumsdiskussion zur Migrationspolitik im neuen Koalitionsvertrag

Im Bundestagswahlkampf waren Migration und Asyl bereits zentrale Themen. Die neue Koalition von CDU/CSU und SPD beabsichtigt nun mit ihrem Koalitionsvertrag einen „konsequenten Kurs“ in der Migrationspolitik – vorgesehen sind inhaltliche Neuregelungen der Themen „Legale Zugangswege und Programme“, „Grenzschutz und Rückführung“, Integration und Teilhabe“, „Bleiberecht“ sowie „Staatsangehörigkeit und Leistungen“. Der Sprecherrat* der Ehrenamtlichen Helferkreise im Landkreis Konstanz lädt unmittelbar nach der Kanzlerwahl herzlich ein zur öffentlichen Podiumsdiskussion „Der neue Koalitionsvertrag – eine Wende in der deutschen Migrations- und Flüchtlingspolitik?“ mit

  • Dr. Anja Bartel (Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.)
  • Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP-Fachpolitikerin Migration, Mitglied des Kreistags Konstanz)
  • Prof. Dr. Daniel Thym (LL.M.(London), Universität Konstanz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa-und Völkerrecht, Leiter des Forschungszentrums Ausländer-und Asylrecht)

Moderiert wird die Veranstaltung von Manfred Hensler (Mitglied des Beirats von inSi e.V. und des Kreistags, Mitglied des Internationalen Ausschusses Stadt Konstanz).

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 19 Uhr im Saal von „Hedicke‘s Terracotta“, Luisenstrasse 9, Konstanz (zentrale Lage, nahe dem Konstanzer Krankenhaus) statt.

Um Anmeldung unter kontakt@insi.team wird gebeten. Der Eintritt ist frei.


SG Hamburg stoppt kompletten Leistungsausschluss für Geflüchtete im Dublin-Verfahren

Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2024 im AsylbLG sieht vor, dass sogenannten „Dublin-Fällen“ nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist die Leistungen gänzlich gestrichen werden können. Dagegen hat sich das Sozialgericht (SG) Hamburg in seinem Beschluss vom 17.4. 2025 (S 7 AY 196/25 ER) positioniert. Die Begründung lautete: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt und eine Ausreise nicht tatsächlich möglich sei, bestehe weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen. Die Behörde hätte demnach prüfen müssen, ob die Rückreise tatsächlich möglich sei. Hamburg reiht sich damit in eine bundesweite Entscheidungspraxis ein, welche eine menschenwürdige Grundversorgung für geflüchtete Menschen verteidigt (siehe beispielsweise SG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2025).

Rücküberstellungen in Dublin-Fällen scheitern meistens, sodass weiterhin Deutschland für die Unterkunft und Sozialleistungen verantwortlich ist. Der Ausschluss von Leistungen verstößt gegen europäische und verfassungsrechtliche Vorgaben. Auf diese Tatsachen stützten sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und eine Rechtsanwältin im vorliegenden Fall. Die GFF bezeichnet die Entscheidung als wichtige rechtliche Klarstellung für die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses Menschenrecht gelte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, die sich nicht ausreichend selbst versorgen könnten.



Überteuerte Gebühren in Unterkünften für Geflüchtete

Mehrere hundert Euro pro Person für mit Mitbewohner*innen geteilte Zimmer in einer heruntergekommenen Unterkunft, womöglich mit Schimmel und Insektenbefall? Das ist kein Einzelfall. Doch die meisten Geflüchteten haben keine Kraft, keine Unterstützung und kein Wissen, um sich gegen menschenunwürdige und überteuerte Unterkünfte zu wehren. In Müllheim haben sich Geflüchtete und Ehrenamtliche zusammengetan.

Die Stadt Müllheim hatte die Gebühren für die Anschlussunterbringungen 2023 verdoppelt. Dagegen haben sich Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen erfolgreich gewehrt. Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Frontal 21 berichtet nun davon.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Kampf auf lokaler Ebene geführt werden muss. Denn die Höhe der jeweiligen Gebühren ist lokal äußerst unterschiedlich, weil alle Stadt- und Landkreise (vorläufige Unterbringung) und Kommunen (Anschlussunterbringung) in einer eigenen Gebührenverordnung oder Satzung die Höhe selbst festlegen müssen.

Möchten auch Sie gegen erhöhte Gebühren vorgehen, dann vernetzen Sie sich gerne mit dem Verein Zuflucht in Müllheim.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive.

Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die Publikation richtet sich vor allem an Berater*innen in den Flüchtlings- und Migrationsdiensten. Es werden verschiedene Aufenthaltserlaubnisse und deren Erteilungsvoraussetzungen vorgestellt.



Stuttgart: Eröffnung der Laubhütte des Friedens

Die Laubhütte des Friedens steht symbolisch für Dialog, Begegnung und ein friedliches Miteinander – Werte, die in der heutigen Zeit wichtiger denn je sind. Anlässlich zur Eröffnung der Laubhütte lädt der Kubus e.V. ein, um diesen bedeutsamen Moment gemeinsam zu teilen und zu feiern.

An diesem besonderen Abend erwarten Sie auf dem Marienplatz verschiedene Redebeiträge sowie die feierliche Premiere der Sukka am Montag den 19.05.2025. Der Einlass ist um 17:30 Uhr und der Beginn um 18:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kubus e.V. .

Ort: Marienplatz, Stuttgart