Am 31.12.2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Es wird geduldeten Menschen, die vor dem 1.11.2017 nach Deutschland eingereist sind und bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen, auf Antrag erteilt. Während der 18 Monate, für die sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, haben die Personen die Chance, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b AufenthG zu schaffen. Die Arbeitshilfe erläutert die wesentlichen Voraussetzungen und mögliche praktische Probleme. Die Arbeitshilfe wurde bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt. Inzwischen liegen erste Anwendungserfahrungen vor. Die Arbeitshilfe wird deshalb in Kürze aktualisiert.
- Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats BW (Stand: Dezember 2022): „Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG“