Schulungsvideos zu den Schutzformen des Asylrechts sowie zu Duldungen

Das Deutsche Rote Kreuz und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veröffentlichen Schulungsvideos zum Migrationsrecht. Zielgruppe sind Berater*innen im Themenfeld Flucht und Migration. Die Reihe ermöglicht eine systematische Einarbeitung in das Rechtsgebiet und stellt eine ideale Ergänzung zu Seminaren und Lehrveranstaltungen dar. Nun sind neue Folgen zu den Schutzformen des Asylrechts und zu Duldungen erschienen.



Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht wies heute zwei Klagen geflüchteter Menschen zurück und versagte den Bewohner*innen von Erstaufnahmeeinrichtungen den vollen Schutz ihrer Grundrechte. Das Gericht entschied, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. Weiter stellte das Gericht klar: Wie Privatwohnungen dürfen Zimmer von Geflüchteten nur in Fällen einer dringenden Gefahr betreten werden. Das Gericht billigte dennoch die Praxis, Wohnheimzimmer zum Zweck der Abschiebung zu jeder Tageszeit auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu durchsuchen. Die Klage gegen die Hausordnung in Freiburg, die dem Sicherheitspersonal weite Betretungs- und Kontrollrechte einräumte, wies das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig zurück.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Um den vollen Grundrechtsschutz gerichtlich durchzusetzen, plant das Bündnis nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

„Die Klarstellung, dass die Unverletztlichkeit der Wohnung vollumfänglich auch in Geflüchteten-Unterkünften gilt, war wichtig“, betont Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der GFF. „Dieser Schutz ist aber wenig wert, wenn das Gericht am Ende andere kreative Wege findet, um den Schutz zu unterlaufen: indem es die Abschiebung aus einem Schlafzimmer nicht als Durchsuchung sieht, indem es die Ausreisepflicht zur dringenden Gefahr für die Rechtsordnung erklärt, indem es die gerichtliche Überprüfung von Hausordnungen unmöglich macht.“

„Diese Urteile sind enttäuschend. Wieder einmal zeigt sich, wie schwer es für Geflüchtete ist, sich gegen Verletzung ihrer Grundrechte gerichtlich zu wehren. Obwohl das Gericht erkennen lässt, dass es die angegriffenen Hausordnungen für rechtswidrig hält, lässt es den Rechtsschutz an formalen Gründen scheitern“, mahnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Was das Bundesverwaltungsgericht mit der einen Hand an Grundrechtsschutz für Geflüchtete gibt, nimmt es mit der anderen Hand, indem es überfallartige Abschiebungen erlaubt. Das könnte die jetzt schon harte Abschiebungspraxis verschärfen.“

„Wir haben nicht nur für uns geklagt, sondern für alle Menschen, die in diesen gefängnisähnlichen Camps leben. Deswegen verstehen wir nicht, warum das Gericht nur deshalb nicht entscheiden will, weil wir dort nicht mehr leben. Viele geflüchtete Menschen sind nach wie vor von diesen repressiven Regeln betroffen. Wir kämpfen weiter für ein selbstbestimmtes Wohnen“, sagt Ba Gando, Kläger aus Freiburg.

„Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Rechte von geflüchteten Menschen sind in Gefahr – wir bekommen nicht den gleichen Schutz wie andere Menschen“ sagt Alassa Mfouapon, der wegen seiner Abschiebung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen geklagt hatte.

„Auch wenn die Klage unzulässig ist: Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass die Hausordnungen rechtswidrig sind. Es fehlt nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage. Zimmer dürfen auch nur bei einer dringenden Gefahr betreten werden. Die Bundesländer müssen jetzt ihre Aufnahmegesetze und die Hausordnungen überarbeiten. Wir brauchen endlich eine Debatte über eine Aufnahmepolitik, die sich an den Schutzsuchenden orientiert“, fordert Ben Bubeck von der Aktion Bleiberecht Freiburg, die sich seit Jahren für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten einsetzt.  

Zu den Urteilen

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte zu zwei Verfahren. In dem einen Verfahren wies das Gericht die Klage gegen eine nächtliche Zimmerdurchsuchung zum Zwecke der Abschiebung zurück. Das Gericht sah zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als anwendbar an. Es erteilte damit der Auffassung der Vorinstanz eine klare Absage, wonach – ähnlich wie bei Geschäfträumen – für Wohnheimzimmer nicht der volle Schutz aus Art. 13 GG gelte. Allerdings wertete es die polizeiliche Maßnahme nicht als Durchsuchung, die nach dem Grundgesetz stets einen richterlichen Beschluss erfordert. Weil der kleine Raum auf einen Blick erfasst werden konnte, sei keine Suche erforderlich gewesen. Damit hebelt das Gericht den Schutz des Wohnraums in kleinen Wohnungen aus.

Das Gericht sah eine dringende Gefahr für das Betreten des Zimmers für ausreichend, aber auch erforderlich. Diese Gefahr sei mit der Ausreisepflicht des Klägers gegeben. Auch damit wird das Grundrecht auf Schutz der Wohnung ausgehöhlt. Eine dringende Gefahr setzt eine Ausnahmesituation voraus, in der ein wichtiges Rechtsgut wie Leib oder Leben gefährdet ist. Nur dann kann das Eindringen in den privaten Lebensraum zulässig sein. Die reine Ausreisepflicht des Klägers kann dafür nicht ausreichen – zumal es keinen Versuch gab, den Kläger abzuschieben, ohne ihn nachts aus dem Bett zu reißen. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Roland Meister den Kläger, gemeinsam mit Sarah Lincoln.

Die Klage wegen der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg wies das Gericht als unzulässig zurück, weil das Rechtsschutzinteresse fehle. Damit wird der Rechtsschutz gegen Hausordnungen faktisch unmöglich gemacht, weil eine Entscheidung in der Hauptsache niemals in dem Zeitraum erreicht werden kann, in dem die Kläger in der Unterkunft wohnen. Indem die Bundesländer die Geflüchteten umverteilen, können sie sich dann außerdem leicht einer Klage entledigen. Dieses Verfahren wurde über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert und von Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Sarah Lincoln vertreten.

Die Beschneidung der Rechte von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein Beispiel von vielen für Vorstöße aus Politik und Verwaltung, Asylsuchenden den geltenden Schutz ihrer Grundrechte zu verweigern. Das Bündnis prüft mit den Klägern gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Weitere Informationen

Zum Fall Hausordnungen Freiburg: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/hausordnung

Zum Fall Polizeirazzia Ellwangen: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/lea-ellwangen

Kontakt für Presseanfragen

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108, presse@freiheitsrechte.org
Presse-Stelle PRO ASYL: Tel. 069/24231430, presse@proasyl.de


Seebrücke: Aktionen rund um den Weltflüchtlingstag am 20.06.

In den nächsten Wochen finden in ganz Baden-Württemberg zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen der Seebrücke statt. Gründe für den Protest gibt es viele. Am 08.06.2022 haben die Innenminister*innen der EU die schärfsten Asylreformen seit Jahrzehnten beschlossen und damit den freien Zugang zum Menschenrecht auf Asyl in Europa faktisch abgeschafft. Gleichzeitig agiert die Taliban in Afghanistan weiter ungehemmt und geht immer brutaler gegen Frauen, Mädchen, queere Menschen, Oppositionelle und ethnische Gruppen vor. Verstöße gegen die Menschenrechte und humanitäre Grundsätze sind an der Tagesordnung. Auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird weiter kriminalisiert und das Auswärtige Amt blockiert die Unterstützung der zivilen Seenotrettung.

Die Seebrücke trägt daher in ganz Baden-Württemberg und bundesweit ihren Protest rund um den World Refugee Day, den 20.06., und in den Wochen danach auf die Straßen und sagt: Eine solidarische und menschenwürdige Aufnahme ALLER Menschen auf der Flucht ist möglich! Wir fordern eine antirassistische Migrationspolitik, für ein offenes und solidarisches Europa für alle! Stoppt die GEAS-Reform! Rettet die Menschenrechte!

Aktionen und Veranstaltung finden zwischen dem 17.06. und 08.07. in Böblingen, Konstanz, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen statt. Es finden Kundgebungen, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und Ausstellungen statt.

Hier eine Liste der Aktionen:

Freiburg:

Heidelberg:

  • 20.06., 18 Uhr, Schwanenteichanlage bei der Stadtbücherei Heidelberg: Demo gegen die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Weg mit Stacheldraht und Knast

Tübingen:

  • 22.06: gemeinsam mit „German Solidarity with Myanmar Democracy e.V.“: 11:00 – 15:00 Uhr am Marktplatz, Tübingen: Wanderausstellung „Körperationen“ / Abends zwei Kostenlose Filmvorführungen im Arsenal Kino: 17:00 Uhr „Padauk – Myanmar spring“ / 18:45 Uhr „Midwives“,
  • 23.06.: gemeinsam mit ECCRE und GMA: 18 Uhr, im Arsenal Kino: kostenlose Filmvorfürhung „Sara Mardini-gegen den Strom“ mit anschließender Podiumsdiskussion
  • 27.06.: gemeinsam mit Verein Move.On und weiteren: 19 Uhr, Gemeindehaus St. Michael, Hechingerstr. 45, 72072 Tübingen: Informations- und Diskussionsabend zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Mannheim:

  • 01.07.: Kundgebung „Don’t forget Afghanistan!“ 16 Uhr Marktplatz

Ravensburg:

  • 17.06.: „Erst strirbt das Recht, dann der Mensch – VERTEIDIGT DAS RECHT AUF ASYL!“, 10:30 – 13:30 h, Aktionen des Bündnis für Bleibercht (ble!b) in der Bachstraße/Seelhaus

Konstanz:

  • 17.06.: Demo „Die EU trägt die Menschenrechte zu Grabe!“, Start 13 Uhr im Herosé-Park

Stuttgart:

  • 01.07. Kundgebung mit Stacheldraht-Bauzaun-Installation und Musik, 15-17 Uhr Schloßplatz Stuttgart

Kreis Böblingen:

  • 06.07. 20 Uhr Filmvorführung „Picknick in Moria“ im Filmzentrum Bären Böblingen mit Frage-/Diskussionsrunde
  • 08.07. 14 Uhr Kundgebung gegen die GEAS Reform in Herrenberg (mit OSA Herrenberg) 
  • 08.07. 16 Uhr Öffentliche Aufstellung Wegweiser, Jugenhaus Herrenberg 

Sprache finden! Rassismus benennen und Handlungsstrategien entwickeln

Dieser Workshop hat Einstiegscharakter und vermittelt Grundlagen rassismuskritischer und diskriminierungssensibler Selbstbezeichnungen und Konzepte. Anhand eigener Fallbeispiele werden gemeinsame Handlungsstrategien für eine rassismuskritische politische Bildungsarbeit entwickelt.

Referent: Jeasuthan Nageswaran (er/ihn) ist Pädagoge, Diversity-Trainer & Antidiskriminierungsberater aus Mannheim. Mehr über ihn auf: machtkritisch.de.

Zielgruppe: Dieser Workshop richtet sich an entwicklungspolitisch aktive BIPoC* (Black*Indigenous*People of Color)/Akteur*innen von Migrant*innenselbstorganisationen, die sich noch nicht intensiv mit rassismuskritischen Themen auseinandergesetzt haben.

Information und verbindliche Anmeldung bis 22. Juni bei: Dr. Rajya Karumanchi-Dörsam Interkulturelle Promotorin Regierungsbezirk Karlsruhe, E-Mail: rajya.ikp@simama-stehauf.de| Tel: 01590 / 675279


Willkommen statt Stacheldraht! Grundrecht auf Asyl verteidigen

Der Friedensrat Markgräflerland protestiert gegen die Beschlüsse der EU-Innenminster*innen am 8. Juni, die zu eine faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl führen, und ruft zu einer Mahnwache zum Erhalt dieses Grundrechts am Weltflüchtlingstag, Dienstag, 20. Juni um 17.00 Uhr vor der Evangelischen Stadtkirche in Mülllheim auf.  



PLUS e.V. sucht Asylverfahrensberater*in für LSBTIAQ* Geflüchtete

PLUS for Refugees, der Geflüchtetenberatung von Plus Rhein-Neckar e.V wird dringend eine qualifizierte und engagierte Person (soziale Arbeit, Rechtswissenschaften, Psychologie etc.) für die Beratung von queeren Geflüchtete während des Asylverfahrens gesucht.


ECPAT: Seminare zum Handel mit Kindern

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet kostenfreie Online-Seminare zum Thema Handel mit Kindern an.

Es werden zwei unterschiedliche Online-Seminare angeboten. Zum einen gibt es Seminare zur Identifizierung von und dem Umgang mit betroffenen Kindern. Zum anderen werden Online-Seminare angeboten, die zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.

1. Online-Seminar: Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Mittwoch, 14.06.2023, 10:00– 11:30 Uhr
Donnerstag, 05.10.2023, 14:00 – 15:30 Uh
r

2. Online-Seminar: Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext – (Un)begleitete Minderjährige als Betroffene in Ausbeutungsstrukturen erkennen und reagieren

Montag, 03.07.2023, 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch, 23.08.2023, 10:00-12:00 Uhr
Dienstag, 07.11.23, 10:00-12:00 Uhr
Montag, 11.12.23, 14:00 – 16:00

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.



Kundgebung in Stuttgart: Stop the Deportation

Am 27.05. um 14 Uhr findet auf dem Stuttgarter Schillerplatz eine Kundgebung mit anschließendem Demozug statt. Mit der Veranstaltung soll gegen die aktuell hohen Abschiebezahlen und die Inhaftierung vieler Menschen in der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim protestiert werden. Anlass der Kundgebung sind die aktuell häufigen Abschiebungen nach Gambia.

Veranstaltet/unterstützt von: Gambia Refugees Association, Legal Café Stuttgart, Refugees4Refugees, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg



Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung nochmals verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Materialien von Terre des Femmes zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen

Terre des Femmes hat die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen veröffentlicht. Die Broschüre, die sich an Eltern richtet, ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Romanes und demnächst auch in Farsi erhältlich und kann bestellt und auch als PDF heruntergeladen werden. Außerdem hat Terre des Femmes einen kurzen Aufklärungsfilm veröffentlicht, der betroffenen Jugendlichen zeigen soll, dass sie nicht alleine sind und sich Hilfe holen können.