Knapp ein Drittel aller in Deutschland verfügten Ausweisungen entfielen im Jahr 2019 auf Baden-Württemberg (2019: 3540). Auch im Vorjahr wies das Bundesland bereits überproportional hohe Zahlen an Ausweisungen auf (2018: 1.589). Insgesamt haben die deutschen Behörden in den vergangenen Jahren immer mehr sogenannte Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer*innen erlassen. Eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken verdeutlicht, dass sich die Zahl entsprechender Anordnungen von 2015 (3.604) auf 2017 (7.374) mehr als verdoppelt hat. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung vor dem Hintergrund der Ereignisse der Kölner Silvesternacht herabgesetzt wurden. Ausweisungen werden typischerweise gegen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die straffällig geworden sind, verfügt. Diese verlieren dann ihr Aufenthaltsrecht und erhalten eine Wiedereinreisesperre, da sie nach Einschätzung des Staates eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dadurch erfahren die Ausländer*innen eine Doppelbestrafung, denn es droht ihnen nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch die Abschiebung. Für die Betroffenen kann eine Ausweisung schwerwiegende Folgen haben, häufig werden sie aus ihrem einzigen sozialen Umfeld gerissen. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Ausweisung sich an Menschen mit unbefristetem Aufenthaltstitel richtet, die zum Teil seit Jahrzehnen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten (mindestens ein Sechstel der Betroffenen). In den letzten Jahren wurden Ausweisungen außerdem zunehmend gegen Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte verfügt. Die meisten entsprechenden Anordnungen betreffen Männer im Alter von 27 bis 60 Jahren. Während die Betroffenen in früheren Jahren vor allem türkische Staatsbürger*innen waren, betraf zuletzt ein auffällig hoher Anteil der Ausweisungen Staatsangehörige der Ukraine, Albaniens und Serbiens.