Pro Asyl: Kritik am Gesetzesentwurf zur GEAS-Umsetzung

PRO ASYL kritisiert den am heutigen Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) scharf. Der Entwurf überschreitet die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechtet Geflüchtete massiv und verhindert faire Asylverfahren.

„Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasst, die Menschenrechte zu achten und rechtsstaatliche Standards zu wahren. Der Entwurf beinhaltet die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten, es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“, kritisiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf im Lichte der Menschenrechte überarbeiten, die von der EU gewährten Ermessensspielräume im Sinne des Schutzes von Asylsuchenden nutzen sowie faire und rechtsstaatliche Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen gewährleisten.“

Freiheitsbeschränkungen und neue Haftformen

Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, geht der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führt unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein.

Es drohen geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend ist, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten.

Schutzsuchende sollen durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar sind. „Diese Haftformen sind unverhältnismäßig und psychisch extrem belastend. Sie erhöhen das Risiko von Suizidversuchen. Ein faires Asylverfahren ist so kaum möglich, da Betroffene unter diesen Bedingungen oft nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe umfassend darzulegen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL lehnt geschlossene Zentren und die Asylverfahrenshaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, menschenrechtliche Standards zu wahren.

Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem die Konzepte „sicherer Herkunftsstaaten“ und „sicherer Drittstaaten“ massiv ausgeweitet werden, was durch die Vorgaben aus Brüssel nicht zwingend geboten ist.

PRO ASYL sieht in der Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf ein faires Asylverfahren. Die Einstufung eines Landes als „sicher“ muss einer gründlichen menschenrechtlichen Prüfung unterzogen werden, die durch die geplanten Änderungen nicht mehr gewährleistet ist. Statt der angestrebten Harmonisierung droht ein Labyrinth paralleler Verfahren zur Einstufung als „sicher“, wobei die strengeren Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen werden können.

Menschenrechte müssen Priorität haben

Bereits im Juli 2024 hatte PRO ASYL gemeinsam mit 25 Organisationen Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform unterbreitet. Im Oktober reichte PRO ASYL zudem eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesinnenministerium ein, die verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Probleme benennt.


VGH BW: Reueerklärung unzumutbar bei der Passbeschaffung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 05.06.2024 – 12 S 871/22 – entschieden, dass im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die Unterzeichnung einer Reueerklärung zwecks Passbeschaffung für Eritreer*innen unzumutbar ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesinnenministeriums, des Justizministeriums BW und des Innenministeriums BW zur Passbeschaffung Eritrea.

„Keine Pflicht zur Abgabe einer „Reueerklärung“ zwecks Passbeschaffung für Niederlassungserlaubnis

Die Abgabe einer so genannten Reueerklärung ist auch im Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis unzumutbar, trotz des gesteigerten Interesses der Behörde an einer verlässlichen Identitätsklärung.“

(Leitsätze von asyl.net; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21)


„Sicherheitspaket“ in Kraft

Zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende sind im Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit und des Asylsystems („Sicherheitspaket“) enthalten. Dieses ist am 31.10.24 in Kraft getreten.

Verschärfungen gibt es in diesen Bereichen:

  • Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Duldung haben, die Abschiebung angeordnet wurde und das BAMF festgestellt hat, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist(§ 1 Abs. 4 AsylbLG)
  • Widerruf des Schutzstatus bei Reisen in das Herkunftsland (Staatenlose = Reisen in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts) es sei denn, die Reise ist „sittlich zwingend geboten“ (§ 73 Abs. 7 AsylG)
  • Anzeigepflicht für Reisen ins Herkunftsland (§ 47b AufenthG)
  • Lichtbilder von Asylsuchenden dürfen in bestimmten Fällen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durch das BAMF abgeglichen werden (§ 15b AsylG)
  • weitere Ausweisungsgründe (§ 54 AufenthG)
  • neue Ausschlussgründe für die Anerkennung als Asylberechtige oder Flüchtling (§ 60 Abs. 8, 8a, 8b AufenthG)

Viele dieser neuen Regelungen sind europarechtswidrig und es bestehen enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Wie sie umgesetzt werden ist derzeit noch völlig unklar.