Erkennungsdienstliche Behandlung nun schon ab sechs Jahren

Zum 1. April 2021 sind Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes in Kraft getreten, die die Abnahme der Fingerabdrücke von neu eingereisten Kindern bereits ab dem sechsten Lebensjahr ermöglichen. Bislang hatte die Altersgrenze hierfür bei 14 Jahren gelegen. Da EU-Recht weiterhin eine Altersgrenze von 14 Jahren vorsieht, stellt sich die Frage, ob die Neuregelung europarechtskonform ist.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Eine Anmeldung ist geschlossen.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist ausgebucht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist voll, Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie


Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Vorbild Deutschland?

Die Asylkoordination Österreich stellt in ihrem Magazin die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vor. Autorin ist Veronika Faller, die ein Praktikum beim Flüchtlingsrat BW absolviert hat und bei Pro Bono Mannheim tätig ist.


Rechtshilfefonds von PRO ASYL

Der Förderverein PRO ASYL betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen bezuschusst werden können. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden-Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Bitte senden Sie die Anträge NICHT direkt an PRO ASYL, sondern an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, wir leiten die Anträge an PRO ASYL weiter. In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere Detailinformationen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, lesen Sie die unten verlinkten Dokumente sorgfältig durch und füllen Sie den Antrag entsprechend digital (nicht handschriftlich) aus. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.


Geduldete Personen – Herausforderungen der Städte

Der Deutsche Städtetag spricht sich in seinem Positionspapier u.a. für einen besseren Zugang von Geduldeten zu alltagsstrukturierenden Angeboten sowie Bildung/Beschäftigung und für eine großzügige Auslegung der Bleiberechtsregelungen aus. Arbeitsverbote sowie die sog. „Duldung light“ sieht der Städtetag kritisch, da durch den Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten Probleme für die Städte und für die Betroffenen einhergehen.


Mahnwache „Aufnahme statt Abschottung“ in Konstanz

Rund 80 Menschen folgten am 30.01.2021 dem Aufruf der „Konstanzer Seebrücke“ zu einer Mahnwache im Herosé-Park anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Aufnahme statt Abschottung. Kein Pushback ist legal“. Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten damit ein Zeichen setzen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten.

Dazu zählt für sie, dass die Lager an den Außengrenzen der Europäischen Union zügig aufgelöst werden und die dort untergebrachten Menschen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aufgerufen wurde auch dazu, eine Petition zu unterstützen, dass Baden-Württemberg sich zum sicheren Hafen erklärt, Geflüchtete bevorzugt aufnimmt und sich gegenüber der Bundesregierung für eine humanere Aufnahmepolitik einsetzt.

Bei einer Spendensammlung im Rahmen der Veranstaltung kamen knapp 200 Euro zusammen. Diese gehen an die Organisation „Search and Rescue for all human beeings“ (SARAH). Diese will die Mittel für den Bau eine neuen Schiffs einsetzen, das die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützen soll.