Kindgerechte Ausgestaltung des Asylverfahrens

Wann müssen oder können Kinder im Asylverfahren angehört werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung und welche Rechtsgrundlagen gelten dabei? Wie muss das Verfahren beim BAMF und vor dem Verwaltungsgericht ausgestaltet sein? Ein aktueller Fachbeitrag im Sammelband des Deutschen Kinderhilfswerk „Kindgerechte Justiz – Wie die Rechte von Kindern im Justizsystem verwirklicht werden können“ beschreibt sowohl das Asylverfahren für Kinder, die mit ihren Eltern oder zumindest einem Elternteil in Deutschland sind, als auch für unbegleitet eingereiste Kinder.


Die Beschäftigungsduldung

Seit Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die neu aufgelegte Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Bisherige Erfahrungen mit der Beschäftigungsduldung wurden in die 2. Auflage der Broschüre eingearbeitet. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte.


Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen

Besonders schutzbedürftige Personen (z.B. Schwangere, Behinderte, LSBTTIQ-Geflüchtete) haben besondere Bedarfe. Eine neue Broschüre des Flüchtlingsrats Thüringen soll zur schnelleren und umfassenderen Identifikation, Beratungsvermittlung und dem Erkennen der Versorgungsbedarfe geflüchteter Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen beitragen. Die Broschüre fokussiert zwar die Situation in Thüringen (z.B. in Bezug auf Kontaktadressen), die allgemeinen Informationen sind aber auch für Baden-Württemberg interessant. Die Broschüre ist in sechs Sprachen abrufbar auf der Homepage des Flüchtlingsrats Thüringen.