Handreichung der Caritas zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Mitarbeitende der Migrationsdienste sind mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Entscheidend in der Beratungspraxis ist, unter welchen Umständen Mitarbeitende Ratsuchenden einen Rechtsrat erteilen dürfen und wo Grenzen der Beratung liegen. Die Handreichung möchte die Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerade auch für Beratende, die keine (vertieften) juristischen Kenntnisse haben, nachvollziehbar und verständlich machen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Handlungsspielraum der Beratenden im Migrationsdienst zu klären. Zur Veranschaulichung werden zahlreiche Beispiele aus dem Beratungsalltag herangezogen.

Hinweis: Das Rechtsdienstleistungsgesetz gilt auch für ehrenamtlich Engagierte, daher ist die Handreichung auch für diese Personengruppe interessant.



Hilfreiche Fakten zur Migrationsdebatte

Häufig geht es in den Debatten nicht mehr um tatsächliche Lösungen, sondern nur noch darum, abzuschrecken und abzuschieben. Bislang undenkbare Maßnahmen, bis hin zum Einsatz von Gewalt, werden nun vorstellbar. Flüchtlingspolitische Fragen werden missbraucht, um die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Versäumnisse und infrastrukturelle Mängel auf andere zu schieben. Jedoch: Wenn sich Mehrheiten zusammenfinden, um Minderheiten ihre Rechte zu nehmen, erodieren zugleich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Pro Asyl hat Argumente zusammengestellt, die dabei helfen können, in der aktuellen Debatte sprachfähig zu bleiben und sich somit für die Rechte von geflüchteten Menschen einzusetzen.

Caritas Deutschland hat Faktenblätter mit Hintergründen und Vorschlägen zu verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt, um einen deeskalierenden und lösungsorientierten Beitrag in den polarisierenden Debatten zu leisten.

Der Mediendienst Integration stellt übersichtlich Fragen & Antworten (FAQ) mit etlichen Zahlen und Fakten zu einer Vielzahl an Themen im Bereich Flucht, Asyl, Migration und Integration bereit.



Pushbacks von Kindern und Jugendlichen an EU-Außengrenzen

Mit dem aktuellen Bericht „Vor Mauern und hinter Gittern“ zeigt terre des hommes am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen die kinderrechtswidrigen Praktiken von Pushbacks und Migrationshaft auf. Die Folgen für Betroffene sind gravierend: Infolge von Migrationshaft, die immer gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, leiden Kinder und Jugendliche häufig an Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und Angstzu­ständen. Auch die Erfahrung von Gewalt gegen sie selbst oder Verwandte und Freunde im Rahmen von Pushbacks ist für Kinder und Jugendliche traumatisierend und begleitet sie oft ein Leben lang.



Neues Datum: Fellbach: Unbegleitete Minderjährige unterstützen und vertreten

Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete gelten als besonders schutzbedürftig. Daher existieren für sie im Vergleich zu volljährigen oder begleiteten minderjährigen Geflüchteten spezielle Garantien u.a. mit Blick auf die Unterbringung, das Asylverfahren und den Sozialleistungsbezug. Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich daher häufig mit neuen rechtlichen Fragen konfrontiert. Die wichtigsten Sonderregelungen sollen in dieser Fortbildung erläutert werden.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat BW

Die Fortbildung findet in den barrierefreien Räumlichkeiten von PLEKS Fellbach (Kubus e.V.) in der Schorndorferstr. 37/1 in 70736 Fellbach statt. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ von der Aktion Mensch gefördert.


Fellbach: Frauen auf der Flucht – Ursachen, Bedürfnisse und Folgen

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Sowohl auf der Flucht als auch bei der Ankunft in Deutschland stehen Frauen häufig vor ganz besonderen Herausforderungen.

Der Workshop wirft einerseits einen Blick auf besonders häufig vorkommende frauenspezifische Fluchtgründe und thematisiert die Herausforderungen ihrer asylrechtlichen Geltendmachung. Andererseits soll den Teilnehmenden ein Überblick über die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen sowie eine Orientierung zu weiteren relevanten Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts geboten werden.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Anmeldung: siehe Diversity Akademie

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein*e jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung hilft uns bei der Planung.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.


Konzeptpapier: Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung

Die öffentliche Debatte zu geflüchteten Menschen konzentriert sich zur Zeit stark auf Maßnahmen zur Reduktion künftiger Migration. Die Wirkung dieser Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise beurteilbar. Berlin hilft hat dagegen Maßnahmen zusammengefasst, die sofort umsetzbar wären und Menschen, Verwaltung und Behörden jetzt schon entlasten würden. Die Maßnahmen konzentrieren sich außerdem auf die Menschen, die bereits in Deutschland sind.



BW: Abschiebekosten von über 8,8 Mio. Euro seit 2020

Eine am 13. September beantwortete Anfrage der AfD an das Justizministerium ergab, dass im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.8.2023 5.639 Menschen abgeschoben wurden. Laut der Anfrage haben Abschiebungen im Zeitraum 1.1.2020 bis 19.9.2023 über 8,8 Mio. Euro an Kosten verursacht. Rund 1,7 Mio. Euro davon haben die abzuschiebenden/abgeschobenen Personen zurückgezahlt.

Die hohen Kosten, die durch Abschiebungen verursacht werden, könnten aus unserer Sicht besser dazu verwendet werden, um menschenwürdige Unterkünfte zu bauen oder den Menschen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern, z.B. über mehr/bessere Sprachkurse und Unterstützung bei der Arbeitssuche.



BMI-Länderschreiben: Unzumutbarkeit Passbeschaffung Eritrea

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 11. Oktober 2022 (Az. 1C 9/21) eine grundsätzliche Entscheidung zur Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer sogenannten „Reueerklärung“ bei Eritreer*innen mit subsidiärem Schutz getroffen. Um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, veröffentlichte das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) folgende Handlungsempfehlungen:

1. Die Passbeantragung ist nicht zumutbar, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung an die Unterzeichnung eines Reueerklärung knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verknüpft ist und die beantragende Person ausdrücklich und plausibel darlegt, dass sie diese Erklärung nicht abgebеn will. Dies gilt unabhängig von Alter, Aufenthaltszweck und aufenthalts-/asylrechtlichen Status. Wir können also davon ausgehen, dass auch keine geduldeten Personen, eine Reueerklärung mehr unterzeichnen müssen, wenn sie dies nicht wollen.

2. Behörden sollen außerdem darauf verzichten, eritreische Staatsangehörige mit Schutzstatus zur Vorsprache bei der eritreischen Botschaft aufzufordern, bei denen üblicherweise eine Reueerklärung verlangt wird. Dies gilt für Personen im dienstpflichtigen Alter (Frauen: 18 bis 47 Jahre und Männer: 18 bis 57 Jahre). Dies entspricht dem Erlass des Justizministeriums Baden-Württemberg vom Januar 2023. Allerdings vertritt das Innenministerium BW in Einbürgerungsverfahren die Auffassung, dass eritreische Staatsangehörige, das Verlangen der Auslandsvertretung zur Abgabe der Reueerklärung im Einzelfall glaubhaft machen müssen und deshalb bei der Botschaft vorsprechen sollen. Dies hat schon zu etlichen Verwirrungen gesorgt. Wir hoffen nun, dass das Länderschreiben des BMI auch in BW zu einer einheitlichen Rechtsanwendung führt.

Das Justizministerium BW hat das Länderschreiben bereits im August unverzüglich ohne Ergänzungen an die nachgeordneten Ausländerbehörden weitergegeben.



Blue Eyes? Brown Eyes? Diversity Workshop zu Rassismus und Antidiskriminierung

Die Evangelische Akademie Bad Boll lädt zu einem Experiment ein: Lässt sich Unterdrückung und Rassismus nachempfinden? Nach der Ermordung von Martin Luther King entwickelte die Antirassismus-Aktivistin Jane Elliott einen Workshop, um die Macht dieser Mechanismen begreifbar zu machen. Auch wir werden uns darauf einlassen und eindrückliche Erfahrungen sammeln. Die sorgfältige Reflexion und ein Transfer auf politische und soziale Bildung mit jungen Menschen schließen sich an.