Freiburg: „Remigration“, nein – EU-Asylreform, ja? – Wie wir uns der Normalität rechter Asylpolitk entgegenstellen!


GEAS – hinter dieser sperrigen Abkürzung verbirgt sich das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das nach dem Willen der europäischen Institutionen das Asylrecht „harmonisieren“ soll. Faktisch bedeutet es jedoch, dass die EU grundlegende Rechte für Geflüchtete und Migrantinnen abschafft. Auf der Veranstaltung sollen die im April zur letzten Abstimmung vorgelegten Regelungen genauer bewertet und zusammen mit politischen Vertreter*innen und Aktiven über die Konsequenzen für die Solidaritätsarbeit und die weitere politische Strategie diskutiert werden.


Freiburg: GEAS – Das nächste Level der Festung Europa

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und unkommentiert wird im April mit der Verabschiedung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems das Grundrecht auf Asyl (GEAS) de facto abgeschafft. Welche neuen Vorschriften wurden verabschiedet, wie wird in Zukunft die rechtliche und soziale Lage geflüchteter Menschen an Europas Außengrenzen sein, auf welche politischen Leitlinien hat sich die europäische Union verständigt?

Walter Schlecht wird uns die schlimmen Ergebnisse des sogenannten Trilogs vorstellen, die Konsequenzen für Geflüchtete und die Folgen für die Kommunen. Anschließend wird es Raum für Fragen und Diskussion geben.

Ort: SUSI-Bewohner*innen-Treff, Vaubanallee 2


Übergangsverordnung für israelische Staatsangehörige

Seit dem 26. Januar ist die Übergangsverordnung für israelische Staatsangehörige in Kraft. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Absatz 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein Aufenthaltstitel kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.


Neue sichere Herkunftsstaaten und Entfristung der Beschäftigungsduldung

Ende Dezember 2023 sind verschiedene Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Kraft getreten.

Unter anderem wurden Georgien und die Republik Moldau als sog. „sichere Herkunftsstaaten“ klassifiziert. Für Asylsuchende aus diesen Staaten greift somit die in § 29a AsylG angelegte „Regelvermutung“. Demnach wird angenommen, dass ihnen kein Schutz zu gewähren ist und ihre Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen sind, es sei denn, sie tragen Tatsachen oder Beweismittel vor, die diese Annahme widerlegen können. Die Einstufung als sog. „sicherer Herkunftsstaat“ zieht tiefgreifende Rechtsfolgen nach sich: So müssen Menschen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in einer Erstaufnahmestelle leben (Ausnahme: Familien mit minderjährigen Kindern) und dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben. Von letzterer Einschränkung wurden geduldete Personen aus Georgien und der Republik Moldau allerdings ausgenommen, die sich am 30. August 2023 (dem Tag des Kabinettsbeschlusses) bereits als Asylsuchende oder mit einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben. Dieser Personengruppe kann also im Einzelfall auch weiterhin eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.

Außerdem wurde die Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz entfristet. Nach dieser Regelung kann Personen, die bereits seit mindestens 18 Monaten eine Beschäftigung ausüben, unter einer Reihe weiterer Bedingungen eine Duldung für 30 Monate erteilt werden. Die Regelung war bei ihrer Einführung allerdings befristet worden, indem festgelegt wurde, dass § 60d AufenthG am 31. Dezember 2023 außer Kraft treten sollte. Der entsprechende Artikel des Gesetzes aus dem Jahr 2019 wurde nun nachträglich aufgehoben, weshalb die Regelung also zum 31. Dezember 2023 nicht ausläuft. § 60d AufenthG gilt jetzt vielmehr unbefristet, was einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien entspricht. Zugleich war im Koalitionsvertrag angekündigt worden, dass die Anforderungen für die Beschäftigungsduldung „realistisch und praxistauglicher“ gefasst werden sollten. Im Gesetzgebungsverfahren wurde festgehalten, dass eine Anpassung der Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.



Fortbildung in Ettlingen: Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht

Das Thema Flucht und Asyl wird seit Monaten öffentlich und mit zunehmender Heftigkeit sehr gegensätzlich diskutiert. Auch hier im Landkreis Karlsruhe beschäftig uns diese Thematik. Gleichzeitig ist die Bereitschaft in der Zivilgesellschaft, sich für Geflüchtete einzusetzen, immer noch vorhanden.

Das Seminar bietet fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht. Eine wichtige Grundlage zur Versachlichung, die in der öffentlichen Diskussion derzeit häufig fehlt. Gleichzeitig werden praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten vermittelt. Themen sind u.a. das Asylverfahren, Unterbringung und der Zugang zu Ausbildung und Arbeit.

Ort: K26 „der Begegnungsladen“, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen

Referentinnen: Lara Kühnle und Melanie Skiba (Flüchtlingsrat BW)

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de

Eine Kooperation des Diakonisches Werkes der Evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.

Termine:

Dienstag, 12.03.24, 14.00-15.30 Uhr
Mittwoch, 26.06.24, 10.00-11.30 Uhr



Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext -Fokus (Un)begleitete Minderjährige

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen können. Außerdem werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- und asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.

Termine:

Montag, 12.2, 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch, 10.04, 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag, 16.05, 10.00-12.00 Uhr



Arbeitshilfe: Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für einen Aufenthalt

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung.Mit der vorliegenden Broschüre möchte der Paritätische Gesamtverband Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Beratungskräften und Betroffenen einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz geben. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt werden.



Broschüre vom DGB: Was sind eigentlich Gewerkschaften?

Die Broschüre bietet einen einführenden Überblick zu Gewerkschaften, legt deren Grundideen und Geschichte dar und stellt die verschiedenen Gewerkschaften vor. Es bringt Menschen, die bisher wenig mit dem Konzept zu tun hatten, die Vorteile und Hintergründe von Gewerkschaften in 10 verschiedenen Sprachen näher.



Schutzquote weiter auf Rekordniveau – PRO ASYL zu den Asylzahlen 2023

Angesichts dessen, dass fast 70 Prozent (bereinigte Schutzquote*) der Asylsuchenden in Deutschland Schutz erhalten, fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, den Fokus im Jahr 2024 endlich auf eine nachhaltige und menschenrechtskonforme Asylpolitik zu richten, die sowohl den Geflüchteten als auch den Kommunen hilft.

„Mehr Abschottung hält Menschen angesichts weltweit zunehmender Konflikte nicht von der Flucht ab und baut auch keine Aufnahmestrukturen. Das zeigen die Asylzahlen 2023, wonach weit mehr Menschen als im Jahr zuvor in Deutschland Schutz gesucht und bekommen haben. Der Großteil der Asylbewerber*innen in Deutschland erhält Schutz und wird bleiben. Deshalb muss die Bundespolitik mit den spaltenden Debatten aufhören und sich stattdessen darauf konzentrieren, die Kommunen bei der Aufnahme der Menschen wirksam und nachhaltig zu unterstützen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit rund 306.000 neu eingereisten Menschen in Deutschland, rund 23.000 in Deutschland neugeborenen Kindern und ca. 23.000 Folgeanträgen war die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland im  Jahr 2023 so hoch wie seit 2016 nicht mehr. Im Vergleich zu 2022 bedeutet das einen Anstieg um 61 Prozent. Dennoch ist man weit entfernt von den Rekordzahlen der Jahre 2015 und 2016.

Hoch sind daher nicht nur die Zugangszahlen, sondern auch die Schutzquoten: Trotz einer restriktiven Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten 69 Prozent der Menschen, deren Asylgründe in Deutschland inhaltlich geprüft werden, hierzulande Schutz. Hinzu kommen tausende Menschen, die vom BAMF zunächst abgelehnt wurden, deren Asylbescheid aber von Gerichten aufgehoben und korrigiert wurde. Der weit überwiegende Teil der zu uns kommenden Asylsuchenden bleibt also dauerhaft in Deutschland.

Allein ein knappes Drittel aller Asylsuchenden kam aus Syrien, wo die humanitäre Situation und die Sicherheitslage unter Diktator Bashar al-Assad und nach über zwölf Jahren Krieg weiterhin katastrophal sind. Weitere Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Afghanistan, der Irak und der Iran – ausnahmslos Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.

„Trotz der allgemein hohen Schutzquote im Asylverfahren zeigen Schutzquoten aus  einzelnen Ländern, wie etwa die aus dem Iran, die unter 50 Prozent liegt, dass die Entscheidungspraxis des BAMF dringend überdacht und qualitativ verbessert werden muss“, führt Alaows weiter aus.

PRO ASYL fordert die Bundesregierung daher auf, nicht weiter die Forderungen von Rechtspopulisten zu bedienen, sondern gute Bedingungen für eine schnelle Integration von Geflüchteten in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu schaffen. Statt weiter die Rhetorik einer vermeintlichen Überforderung Deutschlands durch Geflüchtete zu stärken, sollten bestehende Probleme mit politischem Willen und strukturellen Lösungen angegangen werden: Weil die meisten Geflüchteten gute Gründe haben, hierher zu kommen und deswegen bleiben werden.


* Die bereinigte Schutzquote ist die Schutzquote von Menschen, deren Asylanträge in Deutschland inhaltlich überprüft werden. Sie speist sich aus der Zahl aller Asylentscheidungen minus der sogenannten formellen Entscheidungen. Von der Gesamtzahl aller Asylentscheidungen werden also die Fälle abgezogen, die sich anderweitig erledigt haben und nicht inhaltlich vom BAMF entschieden wurden. Die bereinigte Schutzquote liegt damit höher als die Gesamtschutzquote und ist wichtig, um zu zeigen, dass die Menschen, die in Deutschland ankommen, relevante Schutzgründe haben und entgegen der Behauptung, dass es sich um sogenannte irreguläre Migrant*innen handele, auch Schutz erhalten.