Bad Boll: Solidarität mit Geflüchteten in Zeiten sozialer und globaler Krisen – Neue Bündnisse für eine bessere Welt

Angesichts der Krisen unserer Zeit, fragen sich viele Menschen: Wie und wo kann ich mich engagieren für eine bessere Welt? Welches Thema steht für mich an erster Stelle? Der Klimaschutz oder die soziale Gerechtigkeit? Das Friedensthema oder der Flüchtlingsschutz?

Alle Themen sind gleichermaßen drängend, hängen irgendwie auch zusammen und sollten besser heute als morgen angegangen werden. Darum braucht es Bündnisse. Nach solchen will diese Flüchtlingsschutztagung von Akteur*innen in der Arbeit mit und für Geflüchtete suchen.

Ausgerichtet wird die Tagung von der Evangelischen Akademie Bad-Boll. Mitveranstalter*innen sind der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Diakonie Baden, die Diakonie Württemberg und der Flüchtlingsrat BW.

Ort: Evangelische Tagungsstätte Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll

Programm und weitere Infos: Evangelische Akademie Bad Boll: Solidarität mit Geflüchteten in Zeiten sozialer und globaler Krisen

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Stellungnahme der WIR-Netzwerke zu geplantem § 16g AufenthG

Die WIR-Netzwerke haben eine Stellungsnahme zum geplanten § 16g AufenthG veröffentlicht, der im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2 bereits am 18.11.2023 in Kraft treten soll.

Der § 16g AufenthG sieht eine Aufenthaltserlaubnis für Menschen in Ausbildung vor. In ihrer Stellungnahme schlagen die WIR-Netzwerke aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen vor, die die Umsetzung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete in Ausbildung verbessert. So ist nach derzeitigem Gesetzesentwurf die Lebensunterhaltssicherung Voraussetzung für die Erteilung einer AE nach § 16g AufenthG, was dazu führen würde, dass Menschen in einer schulischen Ausbildung, die nach derzeitiger Gesetzeslage kein BAföG-Anspruch hätten, die Aufenthaltserlaubnis i.d.R. nicht bekommen könnten. Unabhängig davon, muss ohnehin ein BAföG-Anspruch für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ins BAföG aufgenommen werden, damit sie faktisch in der Lage sind, während der schulischen Ausbildung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Weiterhin sollte nach Ansicht der WIR-Netzwerke von der Passpflichterfüllung abgesehen werden, so wie dies aktuell noch bei der Ausbildungsduldung der Fall ist. Außerdem gefordert wird eine Klarstellung, dass Verurteilungen unter 50 bzw. 90 Tagessätzen nicht zu einem Ausschluss aus § 16g AufenthG führen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG sollte trotz Bestehen eines Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 6 und 7 AufenthG erteilt werden. Auch die dreimonatige Duldungszeit sollte gestrichen werden.



„Ein rechtsfreier Raum – systematische Kriminalisierung von Geflüchteten für das Steuern eines Bootes oder Autos auch Griechenland.“

Die Bekämpfung des Schmuggels von Migrierenden ist seit 2015 eine der obersten Prioritäten der europäischen Migrationspolitik, wobei enorme finanzielle Mittel in dieses politische Ziel investiert werden. Diese Studie untersucht die Realität der Anti-Schmuggel-Bemühungen in Griechenland und analysiert den aktuellen Rechtsrahmen sowie dessen praktische Umsetzung.

Die Studie zeigt, dass die Politik die Rechte von geschmuggelten Migrant*innen und Asylsuchenden nicht schützt, sondern sie stattdessen kriminalisiert und langen Haftstrafen aussetzt, indem sie des Schmuggels beschuldigt werden, nur weil sie die Grenze mit einem Boot oder Auto überquert haben. Ermöglicht wird dies sowohl durch den in Griechenland und der EU geschaffenen Rechtsrahmen, der sehr weit gefasst ist, als auch durch eine Umsetzung, die durch grobe Rechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter, Misshandlungen, Nötigung und fehlenden Zugang zu rechtlicher Unterstützung und Dolmetscherinnen gekennzeichnet ist. Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft genommen und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen und Unterstützung zu erhalten. Die Verfahren, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards der Fairness. Folglich bilden Personen, die wegen Schmuggel verurteilt wurden, die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen, wobei fast 90 Prozent von ihnen Drittstaatsangehörige sind. Angesichts der Schwere und des Ausmaßes der Kriminalisierung und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen bestehend dringender Handlungsbedarf.



Stuttgart: Tagung: Frauen, Flucht und Migration

Lange Zeit wurde das Thema „Frauen, Flucht und Migration“ in der öffentlichen Wahrnehmung vernachlässigt. Durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Mehrzahl Frauen sind, ist es wieder in die Schlagzeilen gerückt. Auf dieser Tagung des Migrations- und Integrationsforums Baden-Württem-
berg (MIF) werden globale und nationale Fragen von Flucht und Migration von Frauen behandelt. Gefragt wird nach der Situation von geflüchteten Frauen in Baden-Württemberg, wobei auch ein Blick auf die geflüchteten Jesidinnen im Land geworfen wird. Nicht zuletzt werden die „Gastarbeiterinnen“ gewürdigt, die seit den 1950er-Jahren nach Baden-Württemberg gekommen sind.

Tagungsprogramm Frauen, Flucht und Migration

Ort: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Eintritt frei

Gerne können Sie auch nur Teile der Tagung besuchen.

Um Anmeldung wird gebeten unter anmeldung@lpb.bwl.de



Mediendienst Integration: Halbjahresbilanz Chancen-Aufenthaltsrecht

Der Mediendienst Integration hat eine anschauliche Halbjahresbilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Seit Jahresanfang haben mindestens 49.000 Menschen in Deutschland das neue „Chancenaufenthaltsrecht“ beantragt. Davon wurden bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt, wie eine Umfrage des Mediendienstes unter den Bundesländern ergab. Die tatsächliche Zahl der Anträge und Bewilligungen dürfte höher liegen, da nicht alle Bundesländer Daten aus dem aktuellen Monat vorlegen konnten.

In Baden-Württemberg wurden nach Auskunft des Justizministeriums BW bis Ende Juni 49.000 Anträge gestellt. Der Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG wurde in 17.000 Fällen bereits erteilt. Etwa 2.100 Anträge sind abgelehnt worden. Der Rest ist noch in Bearbeitung.



Sammelunterbringung missachtet Menschenrechte von Geflüchteten

Wissenschaftler*innen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben im Rahmen des VULNER-Forschungsprojekts herausgefunden, dass Geflüchtete in großen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, ihre Menschenrechte missachtet und gleichzeitig ein effektives Migrationsmanagement sowie das Ankommen der Menschen in Deutschland verhindert. Vor diesem Hintergrund fordern die Forscher*innen eine umfassende Reform des Asylsystems und geben hierfür konkrete Handlungsempfehlungen ab. Die Ergebnisse des Forschungsprojekt sind in einem Policy Paper in der „Zeitschrift für Ausländerrecht“ festgehalten.



Geflüchtete Roma aus der Ukraine. Ein Zustandsbericht

Das Roma Center hat in einem Zustandsbericht Informationen über die Situation geflüchteter Roma aus der Ukraine zusammengefasst. Der Bericht zeigt u.a., dass ukrainische Roma im Vergleich zu Geflüchteten aus der ukrainischen Mehrheitsbevölkerung benachteiligt werden und dass das Erleben von Rassismus die Regel, nicht die Ausnahme ist.



Spendenaktion für Sea-Eye beim Konstanzer Kultur Sommer

Die Sea-Eye Lokalgruppe Konstanz sammelt in Kooperation mit Café Mondial Konstanz e.V., Konstanzer Seebrücke, Save me Konstanz e.V., Stabsstelle Konstanz International und den Veranstaltenden des Kultur Sommer Konstanz vom 9. Juli – 19. August 2023 Spenden für das Konstanzer Patenschiff Sea-Eye. Mit der Aktion möchte das Bündnis auf die Situation der geflüchteten Menschen auf dem Mittelmeer und auf die zivile Seenotrettung aufmerksam machen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Rettungseinsätze der zivilen Seenotrettung weiterhin möglich sind.



Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Faktencheck von PRO ASYL

Seit der Entscheidung über die EU-Asylreform im Europäischen Rat versuchen Mitglieder der Bundesregierung, u.a. Annalena Bärbock und Olaf Scholz, die Zustimmung dazu zu rechtfertigen – und greifen dabei immer wieder auf unrichtige und unkorrekte Behauptungen zurück. Diese widerlegt PRO ASYL im Faktencheck.



Selektive Solidarität? Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im Frühjahr 2023 Daten zur Flüchtlingssolidarität in Deutschland erhoben. In einer sog. Vignetten-Studie haben Befragte eine kurze Beschreibung einiger Geflüchteten in Deutschland gelesen und angegeben, inwieweit sie ihnen solidarisch gegenüberstehen. Die Geflüchteten unterschieden sich nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Ausbildungsstatus und Bleibe- bzw. Rückkehrabsicht.

Es zeigt sich: Erhebliche Teile der Bevölkerung sind bereit, aktiv für Flüchtlinge einzustehen. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von geflüchteten Menschen auch aus anderen Weltregionen ist bedeutsam, dass es dieses Unterstützungspotenzial nicht nur für ukrainische Flüchtlinge gibt, sondern auch für Schutzsuchende aus anderen Ländern. Dennoch würde ukrainischen, christlichen, hochgebildeten Frauen mit Rückkehrabsicht laut der Untersuchung besonders häufig Hilfe entgegengebracht. Neben den Eigenschaften der Flüchtlinge wurden persönliche Eigenschaften der Befragten betrachtet. Als besonders relevant für ihre Solidarität erweisen sich politische Einstellungen, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in Institutionen. Besonders die kommunale Ebene könnte daher eine wichtige Rolle spielen: Wo auf den Bedarf der schon ansässigen Bürger*innen eingegangen wird, ist ein positiver Effekt auf die Flüchtlingssolidarität zu erwarten.