Spendenaktion für Sea-Eye beim Konstanzer Kultur Sommer

Die Sea-Eye Lokalgruppe Konstanz sammelt in Kooperation mit Café Mondial Konstanz e.V., Konstanzer Seebrücke, Save me Konstanz e.V., Stabsstelle Konstanz International und den Veranstaltenden des Kultur Sommer Konstanz vom 9. Juli – 19. August 2023 Spenden für das Konstanzer Patenschiff Sea-Eye. Mit der Aktion möchte das Bündnis auf die Situation der geflüchteten Menschen auf dem Mittelmeer und auf die zivile Seenotrettung aufmerksam machen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Rettungseinsätze der zivilen Seenotrettung weiterhin möglich sind.



Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Faktencheck von PRO ASYL

Seit der Entscheidung über die EU-Asylreform im Europäischen Rat versuchen Mitglieder der Bundesregierung, u.a. Annalena Bärbock und Olaf Scholz, die Zustimmung dazu zu rechtfertigen – und greifen dabei immer wieder auf unrichtige und unkorrekte Behauptungen zurück. Diese widerlegt PRO ASYL im Faktencheck.



Selektive Solidarität? Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im Frühjahr 2023 Daten zur Flüchtlingssolidarität in Deutschland erhoben. In einer sog. Vignetten-Studie haben Befragte eine kurze Beschreibung einiger Geflüchteten in Deutschland gelesen und angegeben, inwieweit sie ihnen solidarisch gegenüberstehen. Die Geflüchteten unterschieden sich nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Ausbildungsstatus und Bleibe- bzw. Rückkehrabsicht.

Es zeigt sich: Erhebliche Teile der Bevölkerung sind bereit, aktiv für Flüchtlinge einzustehen. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von geflüchteten Menschen auch aus anderen Weltregionen ist bedeutsam, dass es dieses Unterstützungspotenzial nicht nur für ukrainische Flüchtlinge gibt, sondern auch für Schutzsuchende aus anderen Ländern. Dennoch würde ukrainischen, christlichen, hochgebildeten Frauen mit Rückkehrabsicht laut der Untersuchung besonders häufig Hilfe entgegengebracht. Neben den Eigenschaften der Flüchtlinge wurden persönliche Eigenschaften der Befragten betrachtet. Als besonders relevant für ihre Solidarität erweisen sich politische Einstellungen, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in Institutionen. Besonders die kommunale Ebene könnte daher eine wichtige Rolle spielen: Wo auf den Bedarf der schon ansässigen Bürger*innen eingegangen wird, ist ein positiver Effekt auf die Flüchtlingssolidarität zu erwarten.



Online-Veranstaltung: Moldau – Ein Sicheres Herkunftsland für Roma?

Die Bundesregierung plant, die Republik Moldau zum „Sicheren Herkunftsstaat“ zu erklären. Dahinter steckt der Wunsch, Menschen aus diesem Staat davon abzuhalten, in Deutschland Asyl zu beantragen beziehungsweise sie schneller abschieben zu können. Die meisten Menschen aus Moldau, die nach Deutschland flüchten, sind Roma. In Deutschland wird ihnen unterstellt, nur aus „wirtschaftlichen Gründen“ Asyl zu beantragen, motiviert durch angeblich besonders großzügige Sozialleistungen. Doch wie ist die Situation der Roma in Moldau wirklich? Warum fliehen Roma aus Moldau und was passiert mit denen, die abgeschoben wurden? Was passiert hier in Deutschland mit den geflüchteten Roma aus Moldau und welche Konsequenzen wird die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ für sie haben.

Organisator*innen: Roma Center/ Roma Antidiscrimination Network

Beteiligte: Elena Sirbu von der Organisation „Roma Women Platform ROMNI“ aus Moldau, Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin
Anmeldung unter: sean.mcginley@roma-center.de

Eine Veranstaltung im Rahmen der Kampagne#MoldauNichtSicher#MoldovaNotSafe


Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wieder gestartet

Nachdem die Bundesregierung das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) bzw. die Visavergabe für gefährdete Afghan*innen Ende März ausgesetzt hatte, lief das Programm am 26. Juni wieder an. Begründet wurde der einstweilige Stopp mit Sicherheitsbedenken. Mittlerweile warten 14.000 Menschen mit Aufnahmezusage auf ihre Visaerteilung. Maximal 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen.



Handicap International: Telefonische Beratung für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine

Handicap International bietet eine telefonische und kostenfreie Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und ihre Angehörigen an. Themen der Beratung sind: Mögliche Themen der Beratung sind Zugänge zu staatlichen Hilfen über Sozialamt/Jobcenter, Aufenthaltsstatus oder Asyl, Kinderbetreuung, Spracherwerb und Evakuierungen von Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. Die ratsuchenden Personen werden über die telefonische Beratung an Hilfestrukturen vor Ort angebunden. Die Beratung ist in ukrainischer und russischer Sprache möglich. Für andere Sprachen können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.

Kontakt: Alan Dmitriev
a.dmitriev@hi.org
+49 30 28043922
+49 (0)15173023090



Kundgebung „Don’t forget Afghanistan“ am 1. Juli 2023 in Mannheim

Die Seebrücke Mannheim und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führen mit Unterstützung von Gruppen wie Organisationen wie Save Me Mannheim, PLUS Rhein-Neckar, Start with a Friend Mannheim am Samstag, 1.7., ab 16 Uhr eine Kundgebung zum Thema Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz durch. Gemeinsam möchten die Organisationen ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen.


Stellungnahme zur geplanten Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“

Aktuell wird im Bundestag über die Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ beraten. Roma Center e.V. hat eine Stellungnahme dazu angefertigt, die von verschiedenen Roma & Sinti-Organisationen, PRO ASYL, einigen Flüchtlingsräten und weiteren Organisationen erstunterzeichnet wurde. Diese betrachtet die geplante Ernennung der Republik Moldau zum „sicheren Herkunftsstaat“ als Symbolpolitik auf Kosten flüchtender Roma, die eher die flüchtlingsfeindliche Stimmung in Deutschland weiter anheizen soll statt eine nennenswerte Auswirkung auf die Gesamtzahl der nach Deutschland flüchtenden Menschen zu haben (die Anzahl der Asylanträge von moldauischen Staatsangehörigen ist sehr gering). Es steht allerdings zu befürchteten, dass die Einstufung von Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ die Ausgrenzung und Stigmatisierung von Roma in Deutschland und in Moldau weiter verstärken wird. Der Flüchtlingsrat BW ist erstunterzeichnende Organisation.



UNHCR: 108,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht

Zum Weltgeflüchtetentag am 20. Juni hat der UNHCR die aktuellen Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Ende 2022 waren weltweit insgesamt 108,4 Millionen Menschen auf Grund von Verfolgung, gewaltsamen Konflikten oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht (2021: 89,3 Millionen). Dies ist der größte Anstieg innerhalb eines Jahres, den der UNHCR je verzeichnet hat. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die russische Invasion in der Ukraine, die Millionen Menschen zur Flucht zwang.

58 Prozent der Flüchtenden im Jahr 2022 flüchteten nicht ins Ausland, sondern suchten eine Zuflucht innerhalb des eigenen Landes (sog. Binnenvertriebene). 52 Prozent aller Geflüchteten kamen aus drei Staaten: Syrien (6,5 Millionen), der Ukraine (5,7 Millionen) und Afghanistan (5,7 Millionen). Allgemein erweist sich die globale Verteilung von Geflüchteten auf andere Länder – gemessen am Einkommensniveau der Aufnahmeländer – als extrem ungleich. Die große Mehrheit aller Geflüchteten (76 Prozent) lebte 2022 in Ländern mit mittlerem und geringem Einkommen („low-and-middle-income countries“). Allein in der Türkei lebten Ende 2022 3,6 Millionen geflüchtete Menschen, gefolgt vom Iran (3,4 Millionen), von Kolumbien (2,4 Millionen) und Deutschland (2,1 Millionen).

Eine Verbesserung ist laut UNHCR leider nicht in Sicht. Im Gegenteil: Durch weitere Gewalt, wie z.B. jüngst im Sudan, schätzt die Organisation, dass die Zahl der weltweit Vertriebenenin 2023 bereits weiter auf 110 Millionen angestiegen ist.



Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Am 15. Juni 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Geklagt hatten zwei ehemalige Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen in Ellwangen und Freiburg.

Hintergrund der ersten Klage (Az: 1 C 10.22) war ein Polizeieinsatz im Juni 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Kläger Alassa Mfouapon sollte nach Italien abgeschoben werden, weil er dort zuerst seinen Asylantrag gestellt hatte und damit Italien nach der Dublin III-Verordnung für seinen Asylantrag zuständig war. Mehrere Polizist*innen begleitet von Polizeihunden, drangen in das Zimmer des Klägers ein – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hatten sie dafür jedoch nicht. Die Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten zwar ausdrücklich klar, dass der Schutzbereich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Geflüchtetenunterkünften uneingeschränkt gilt, sie kamen aber zum dem Schluss, dass die Polizei das Zimmer des Kläger rechtmäßig „betreten“ – nicht „durchsucht“ – hatte. Dies sei „zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ nach Artikel 13 Absatz 7 GG erforderlich gewesen, weil es galt, den Kläger noch am selben Tag nach Italien zu überstellen. Aufgrund der geringen Größe des Zimmers sei es möglich gewesen, alles im Zimmer auf einem Blick zu erfassen, ohne dass gezielt nach etwas Verborgenem hätte gesucht werden müssen. Daher sei von einem „Betreten“ und nicht von einer „Durchsuchung“ auszugehen, so das Gericht. Die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen ist entscheidend für die Zulässigkeit der konkreten Maßnahme, weil das „Betreten“ zum Zweck der Durchführung einer Abschiebung nach § 58 Abs. 5 AufenthG auch ohne Anordnung durch ein Gericht stattfinden kann. Das „Durchsuchen“ einer Wohnung zum selben Zweck (nach § 58 Abs. 6 AufenthG) erfordert hingegen grundsätzlich eine richterliche Anordnung (vgl zu den Begriffen auch den Beitrag von Julian Seidl und Verena Veeckman aus dem Asylmagazin 6/2021, S. 193–197) .

Im zweiten Fall (Az: 1 CN 1.22) hatten Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg gegen bestimmte Punkte der Hausordnung der Einrichtung geklagt. Unter anderem ging es um Zimmerkontrollen und Zugangs- bzw. Taschenkontrollen beim Betreten des Geländes. Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Klägern noch in einigen Punkten Recht gegeben hatte, wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig ab, da das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger nicht mehr gegeben sei, da sie nicht mehr in der Einrichtung untergebracht sind. Die Grundsatzfrage, ob derartige Vorgaben in der Hausordnung einer Aufnahmeeinrichtung die Grundrechte der Betroffenen verletzen, wurde somit vom BVerwG nicht beantwortet.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Es plant nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.