1328 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2021

Die Anzahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr nur minimal zurückgegangen. Insgesamt wurden 1328 Personen abgeschoben, im Vorjahr waren es 1362 gewesen. Zielland Nummer eins ist Italien, wohin 139 Personen abgeschoben wurde. Abgesehen von 15 Abschiebungen italienischer Staatsangehöriger handelt es sich hierbei überwiegend um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus in Italien. Die Anzahl der Abschiebungen in die Westbalkanstaaten ist zurückgegangen. Georgien ist mit konstanter Abschiebungsanzahl weiterhin auf Platz zwei der Liste der Zielländer. Nach Afghanistan gab es vor dem im August beschlossenen Abschiebungsstopp 14 Abschiebungen aus Baden-Württemberg, die letzte davon im Juni. Nach Gambia wurden 28 Personen abgeschoben, das ist exakt die gleiche Zahl wie 2020.

ZiellandAbschiebungen
Italien139
Georgien130
Kosovo82
Albanien71
Rumänien64
Pakistan58
Serbien55
Türkei53
Frankreich51
Nordmazedonien49
Spanien48
Nigeria47
Tunesien46
Polen36
Russische Föderation31
Schweiz31
Bosnien-Herzegowina29
Gambia28
Österreich28
Bulgarien25
Litauen25
Niederlande23
Schweden23
Sri Lanka20
Ghana15
Afghanistan14
Algerien14
Griechenland13
Armenien10
Kroatien7
Portugal7
Ungarn7
Montenegro5
Slowenien4
Ukraine3
USA3
Ägypten2
Algerien2
Belgien2
Dänemark2
Ecuador2
Guinea2
Iran2
Kirgisistan2
Kolumbien2
Lettland2
Norwegen2
Somalia2
Aserbaidschan1
Brasilien1
Chile1
Finnland1
Irak1
Jordanien1
Luxemburg1
Moldawien1
Senegal1
Slowakei1
Gesamt1328
HerkunftslandAbschiebungen
Georgien140
Kosovo91
Nigeria80
Albanien73
Gambia73
Türkei61
Pakistan60
Rumänien59
Tunesien57
Serbien56
Syrien50
Nordmazedonien49
Algerien48
Afghanistan43
Russische Föderation43
Irak41
Bosnien-Herzegowina29
Polen28
Sri Lanka25
Somalia24
Ghana16
Italien15
Bulgarien13
Litauen12
Armenien11
Frankreich11
Marokko11
Togo10
Eritrea9
Iran9
Guinea7
Kamerun7
Montenegro5
Portugal5
Senegal5
Kroatien4
Niederlande4
Unbekannt4
Ungarn4
Algerien3
Griechenland3
Ukraine3
USA3
Ägypten2
Ecuador2
Kirgisistan2
Kolumbien2
Argentinien1
Aserbaidschan1
Äthopien1
Brasilien1
Chile1
China1
Elfenbeinküste1
Indien1
Jordanien1
Lettland1
Moldawien1
Österreich1
Schweden1
Slowakei1
Slowenien1
Spanien1
Gesamt1328

Petitionsübergabe: Aufnahme und Bleibeperspektiven für Menschen aus Afghanistan

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat dem für Migrationsfragen zuständigen Justizministerium eine Petition unter dem Motto „Solidarität mit Afghan*innen: Humanitäre Aufnahme und sichere Bleibeperspektiven jetzt!“ überreicht. Die Petition wurde von 10 334 Personen unterzeichnet und fordert die Landesregierung auf, sich für sichere und legale Fluchtwege aus Afghanistan einzusetzen, ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan aufzulegen und aufenthaltsrechtliche Sicherheit für hier lebende afghanische Staatsangehörige zu schaffen.

„Immer noch werden wir regelmäßig von gefährdeten Menschen aus Afghanistan kontaktiert, und auch von hier lebenden Afghan*innen, die sich um ihre Angehörigen sorgen“, erklärte Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. „Der bisherige Bundesinnenminister Seehofer hat seit dem Sommer Vorstöße für Landesaufnahmeprogramme blockiert, doch nach dem Regierungswechsel in Berlin braucht es dringend neue Anläufe. Unsere Landesregierung muss gerade für Personen mit familiären Bezügen zu Baden-Württemberg eine Aufnahme ermöglichen. Gleichzeitig braucht es umgehend eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit für die zahlreichen Menschen aus Afghanistan, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die lediglich geduldet und somit ausreisepflichtig sind, obwohl Abschiebungen nach Afghanistan in absehbarer Zeit nicht mehr stattfinden werden“, so Meike Olszak.

Aus Sicht des Flüchtlingsrats wird es weiteren Druck aus der Zivilgesellschaft brauchen, um zu verhindern, dass die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene das Thema „aussitzen“. „Auch wenn Afghanistan in den letzten Monaten weitgehend aus den Nachrichten verschwunden ist, ist die Not weiterhin groß. Aber auch die Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung ist groß, wie die Resonanz auf unsere Petition zeigt. Deshalb rufen wir alle, die die Anliegen dieser Petition unterstützen, dazu auf, weiterhin dranzubleiben, sich an Aktionen zu beteiligen und sich an politische Entscheidungsträger*innen zu wenden, damit diese Forderungen endlich umgesetzt werden!“, so Meike Olszak abschließend.

Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg übergibt die Petition an den Pressesprecher des Justizministeriums.

Antiziganismus und institutionelle Diskriminierung im Bildungsbereich

Die Benachteiligung der Sinti und Roma unter anderem in Bildung, ist immer noch deutlich zu spüren. Ein zentraler Aspekt, der (Aus)Bildungswege von Sinti und Roma beeinflusst, sind antiziganistische Diskriminierungsformen – in der Geschichte und Gegenwart.

Über dieses Thema sprechen Sabina Salimovska (Roma-Schulmediatorin & Kinderrechtlerin) und Natscha Hoffmann (im Bereich der antiziganismuskritische Bildungsarbeit tätige Sozialwissenschaftlerin) bei einer Veranstaltung des Netzwerks Pro Sinti und Roma am 15. Dezember von 17 bis 19 Uhr.

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 14.12.2021 per Email an. Schicken Sie dazu bitte eine kurze Email mit dem Betreff „Anmeldung Veranstaltung Institutionelle Diskriminierung. Antiziganismus und institutionelle Diskriminierung im Bildungsbereich” an die folgende Email-Adresse: unter k.ahmed@ksew.de.

Der Zoom-Link wird Ihnen nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt.


Flüchtlingsrat wirft Strobl billigen Populismus vor

Nach Medienberichten geißelt Thomas Strobl (CDU), Vorsitzender der diese Woche in Stuttgarter tagenden Innenminister*innenkonferenz und baden-württembergischer Innenminister, die Migrationspolitik der Ampel-Koalition. „Ihr Kinderlein kommet“ sei das Motto der Koalitionsvereinbarungen. Während die Union die Migration steuern wolle, locke die Ampel noch mehr Geflüchtete ins Land.

Tatsächlich kommen die „Kinderlein“ nur an einer Stelle im Koalitionsvertrag vor, als es um den Familiennachzug geht: „Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.“ Dieser Passus würde tatsächlich dazu führen, dass Eltern weitere minderjährige Kinder mitnehmen können, wenn sie zu ihren minderjährigen Kindern nach Deutschland nachreisen. Diese menschenrechtliche Selbstverständlichkeit hat die Union bisher sabotiert und dafür gesorgt, dass Eltern überhaupt vor diese menschenunwürdige Entscheidung gestellt werden.

„Während in dieser Adventszeit Kinder aufgrund der europäischen Abschottungspolitik in osteuropäischen Wäldern erfrieren, fällt Strobl nichts Besseres ein, als billige Sprüche zu klopfen und Polemik auf AFD-Niveau zu betreiben. Die Unterstellung, die politischen Vorhaben der Ampel würden massenhafte Migration auslösen, ist unsachliche, verantwortungslose Panikmache!“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Vorstandsmitglied Julian Staiger ergänzt: „In Strobls Aussage zeigt sich auch die die völlige Ignoranz über Fluchtgründe und eine Entmenschlichung von geflüchteten Menschen. Es gibt eine Vielzahl individueller Gründe warum Menschen fliehen müssen. Die Vorstellung, dass ein neuer Koalitionsvertrag da eine allzu große Rolle spielen würde ist schlichtweg naiv und realitätsfern. Auch wenn der Koalitionsvertrag endlich einige pragmatische Verbesserungen vorsieht, setzt er an anderen Stellen die Abschottungspolitik der bisherigen Bundesregierung fort. So spricht auch die kommende Bundesregierung vom Plan, noch mehr Menschen abzuschieben und knüpft insofern nahtlos an die Linie von Horst Seehofer an. Auch werden an zweifelhaften Instrumenten wie den sogenannten „Migrationsabkommen“ festgehalten und Deutschland bleibt auch weiterhin ein Lagerland.“


Umfassende Bleiberechtsregelungen sind erforderlich!

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und „Jugendliche ohne Grenzen“ fordern anlässlich der Innenministerkonferenz vom 1. bis 3. Dezember einen umfassenden Abschiebestopp sowie die sofortige Fortsetzung der Aufnahme Schutzsuchender aus Afghanistan.

Aufgrund der grassierenden Pandemie müssen die Innenminister*innen auf ihrer Konferenz einen generellen Abschiebestopp verhängen. Abschiebungen während der Pandemie sind unverantwortlich und gefährden Menschenleben. Insbesondere nach Syrien, Afghanistan und Äthiopien kann wegen der anhaltend katastrophalen politischen und wirtschaftlichen Lage nicht abgeschoben werden – in diesen Ländern herrschen Krieg und Terror.

Bleiberechtsregelungen umsetzen

Die Ampel-Koalition hat erfreulicherweise beschlossen, eine Bleiberechtsregelung zu schaffen. Das neue „Chancen-Aufenthaltsrecht“ will „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglichen, „um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen“ (Seite 138 Koalitionsvertrag). Aber: „Wir befürchten eine Abschieberitis einzelner Ausländerbehörden und Bundesländer, die ungeachtet der Pandemie und der kommenden Regelungen Fakten schaffen, wo immer möglich. Dazu darf es nicht kommen“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Deshalb sollten sich die Länder auf der Innenministerkonferenz auf eine Vorgriffsregelung einigen, die dafür sorgt, dass niemand abgeschoben wird, bevor die neue Bleiberechtsregelung in Kraft tritt.“ Die Menschenrechtsorganisationen appellieren an Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und an Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, ihre Kolleg*innen von einer solchen Vorgriffsregelung zu überzeugen. Beide haben den Koalitionsvertrag mitausgearbeitet.

Abschiebestopp nach Afghanistan, Syrien und Äthiopien

Gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräten und „Jugendliche ohne Grenzen“ appelliert PRO ASYL anlässlich der IMK an die Länder, parteiübergreifend die Realitäten in Afghanistan, Syrien und Äthiopien anzuerkennen. Es ist angesichts der Machtübernahme der Taliban unerlässlich, dass die Innenminister*innen einen Abschiebestopp für Afghanistan erlassen. „Es reicht nicht aus, dass Abschiebungen nach Afghanistan derzeit lediglich ausgesetzt sind. Es ist unabsehbar, wie lange die Taliban an der Macht sein werden und ihre als „verwestlich“ geltenden Landsleute, die nach Afghanistan abgeschoben werden, bei einer Rückkehr verfolgen“, betont Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Menschenrechtsorganisationen fordern einen offiziellen Abschiebestopp im Sinne von § 60a Abs. 1 AufenthG, um Ausreisepflichtigen Sicherheit zu vermitteln.

„Die rund 30.000 afghanischen Staatsangehörigen, die hier leben und die in früheren Asylverfahren keinen Schutz zugesprochen bekommen haben, brauchen jetzt ein gesichertes Bleiberecht“, ergänzt Jassin Akhlaqi von „Jugendliche ohne Grenzen“. „Nur mit einer langfristigen Perspektive können diese Menschen, unter denen viele junge Männer und Frauen sind, in Ruhe Arbeit finden, studieren oder eine Ausbildung absolvieren ohne die ständige Angst und Ungewissheit, die mit einer drohenden Abschiebung einhergehen.“

Auch die Lage in Syrien ist weiterhin dramatisch, wie Berichte von Menschenrechtsorganisationen verdeutlichen. Amnesty International hat zahlreiche Fälle von Männern, Frauen und Kindern dokumentiert, die nach einer Rückkehr nach Syrien schwerste Menschenrechtsverletzungen durch den syrischen Geheimdienst erfuhren. Auch Human Rights Watch legt dar, dass Syrer*innen, die in ihre Heimat zurückkehren (müssen), willkürlich inhaftiert, gefoltert oder vergewaltigt werden. Es widerspricht dem Völkerrecht, in solche Staaten abzuschieben. Das zeigt eindeutig, dass das Auslaufen des Abschiebestopps für Syrien im letzten Jahr falsch war und ein solcher Stopp menschenrechtlich geboten ist.

In Äthiopien droht der Konflikt in Tigray das ganze Land in einen Bürgerkrieg zu stürzen; die Kampfhandlungen weiten sich auf immer mehr Provinzen aus, und Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Dennoch schiebt Deutschland weiterhin Menschen in das Bürgerkriegsland ab. Allein in Bayern und Hessen leben derzeit knapp 3000 ausreisepflichtige Äthiopier*innen. Die Innenminister*innen müssen dringend auch für Äthiopien einen Abschiebestopp beschließen.

Aufnahme aus Afghanistan fortsetzen

Es ist zu begrüßen, dass die künftige Regierung Bundesaufnahmeprogramme für besonders gefährdete Afghan*innen vorsieht. In Gefahr sind auch Afghan*innen mit familiären Bindungen nach Deutschland. Es ist unverständlich, dass bisher ein großer Teil der Bundesländer nicht bereit ist, ein Landesaufnahmeprogramm zu realisieren, um diesen Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Afghan*innen Schutz zu bieten.

PRO ASYL, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen fordern: Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Gesetzesänderungen müssen jetzt in einem 100 Tage-Programm gesetzlich auf den Weg gebracht werden, ebenso eine Fortsetzung der Aufnahme besonders schutzbedürftiger Afghan*innen und ihrer Familien.

Weitere Forderungen von PRO ASYL finden Sie hier; eine Stellungnahme zur IMK, die unter anderem von Jugendliche ohne Grenzen und den Flüchtlingsräten getragen wird, hier.


Podiumsdiskussion: Familiennachzug für geflüchtete Menschen

Die Mannheimer Flüchtlingsinitiative „Save Me“ läd zu einer Podiumsdiskussion mit anschließendem Kulturbeitrag unter dem Titel „Familiennachzug für geflüchtete Menschen“ ein. Diese findet am Sonntag, 17. Oktober um 15.30 Uhr in der Kunsthalle Mannheim, Friedrichsplatz 4, statt.

Vielen Menschen, die vor Kriegen, Verfolgung und Armut aus ihrer Heimat fliehen müssen, bedeutet Familie Geborgenheit, Schutz und Zughörigkeit. Obwohl der Schutz der Familie in internationalen Abkommen wie auch im Grundgesetz rechtlich verankert ist, liegen die Hürden für eine Familienzusammenführung hoch. In einem Podiumsgespräch mit Fachleuten werden Probleme und mögliche Lösungen diskutiert. Umrahmt wird das Gespräch durch musikalische Beiträge und Gedichte zu Flucht und Migration.

Darüber diskutieren Jürgen Blechinger, Jurist und Leitung des Bereichs Flucht und Migration beim Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe / Diakonie Baden, Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Lawand Hasan, der als Minderjähriger nach Deutschland kam und seitdem für den Nachzug seiner Eltern kämpft – er sich engagiert bei „Helping Hands“ (Viernheim).

Eingeladen sind außerdem: Melis Sekmen MdB (Die Grünen), Boris Weihrauch MdL (SPD)

Es gibt künstlerische Beiträge von der Musikerin Cham Saloum und der Schauspielerin Bettina Franke.


458 Abschiebungen im dritten Quartal

Im dritten Quartal des Jahres hat Baden-Württemberg 458 Menschen abgeschoben. Das waren fast so viele wie im gesamten ersten Halbjahr (518). Besonders die Abschiebungen nach Spanien (37 gegenüber 3 im ersten Halbjahr), Italien (55 gegenüber 27 im ersten Halbjahr), Georgien (64 gegenüber 43 im ersten Halbjahr) sowie Pakistan (32 gegenüber 20 im ersten Halbjahr) und Tunesien (24 gegenüber 15 im ersten Halbjahr) sorgten für den Anstieg. Nach Gambia wurden fünf Personen abgeschoben – im ersten Halbjahr waren es 18 gewesen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 stand 30. September 976 Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben.

Hier die Zahlen für das dritte Quartal und für das bisherige Jahr, aufgeschlüsselt nach Herkunfts- und nach Zielland:

Herkunftsland3. Quartal1.-3. Quartal
Afghanistan1230
Ägypten12
Albanien2057
Algerien1927
Armenien710
Aserbaidschan01
Bosnien-Herzegowina728
Brasilien01
Bulgarien26
Chile01
China01
Ecuador12
Eritrea26
Frankreich310
Gambia2149
Georgien64111
Ghana1015
Griechenland33
Guinea35
Indien11
Irak1427
Iran27
Italien210
Jordanien11
Kamerun44
Kirgisistan02
Kolumbien02
Kosovo3777
Kroatien04
Lettland11
Litauen411
Marokko89
Moldawien01
Montenegro14
Niederlande03
Nigeria2143
Nordmazedonien1240
Pakistan3454
Polen523
Portugal34
Rumänien1440
Russische Föderation1527
Schweden01
Senegal34
Serbien534
Slowenien11
Somalia1018
Spanien01
Sri Lanka321
Syrien2537
Togo45
Tunesien3249
Türkei1837
Ukraine03
Unbekannt22
Ungarn02
USA11
Gesamtergebnis458976
Zielland3.Quartal1-3. Quartal
Afghanistan114
Ägypten12
Albanien1855
Armenien710
Aserbaidschan01
Belgien12
Bosnien-Herzegowina728
Brasilien01
Bulgarien914
Chile01
Dänemark01
Ecuador12
Finnland11
Frankreich1935
Gambia523
Georgien64107
Ghana914
Griechenland35
Guinea02
Iran02
Italien5582
Jordanien11
Kirgisistan02
Kolumbien02
Kosovo3170
Kroatien16
Lettland12
Litauen411
Luxemburg01
Moldawien01
Montenegro14
Niederlande414
Nigeria1228
Nordmazedonien1240
Norwegen02
Österreich1023
Pakistan3252
Polen527
Portugal56
Rumänien1439
Russische Föderation1522
Schweden1320
Schweiz1025
Senegal01
Serbien534
Slowenien12
Somalia02
Spanien3740
Sri Lanka318
Tunesien2439
Türkei1431
Ukraine03
Ungarn15
USA11
Gesamtergebnis458976

Online-Seminar: Der Härtefallantrag

Der Informationsbedarf zum Thema Härtefallgesuch hat in den letzten Monaten stark zugenommen und dieses Thema wird uns auch im Jahr 2021 begleiten. Deshalb bietet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine weitere Online-Fortbildung zu diesem Thema an. Diese findet am Dienstag, 12. Oktober um 19 Uhr statt. Die Online-Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen rund um die Erstellung eines Härtefallgesuchs: Was sind die rechtlichen Grundlagen des Härtefallverfahrens? Was ist die Härtefallkommission und wie setzt sich zusammen? Wie läuft das Härtefallverfahren im Detail ab? Welche Voraussetzungen sollten für ein Gesuch vorliegen? Wie kann ein gelungenes Anschreiben aussehen? Welche Formalien gilt es zu beachten? Tipps aus der Praxis

Referenten: Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates BW und Barbara Kloidt, Helferkreis Mengen

Anmeldung: Bis zum 11. Oktober per Email an bastian.raedle@lrasig.de


Kläger gegen LEA-Hausordnung in Haft

Öffentliches Interesse durchsetzen: Forderung nach Abschiebungstopp eines Klägers während des Verfahrens gegen die Hausordnung der LEA Freiburg

Tagoe Quashie, einer der ursprünglich sechs Geflüchteten, die gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg geklagt haben, wurde diese Woche in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim inhaftiert und soll in den kommenden Tagen nach Ghana abgeschoben werden. Weil vier der anderen Kläger bereits nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und beim verbleibenden Kläger der Transfer aus der Erstaufnahme heraus mittelbar bevorsteht, droht mit der Abschiebung von Tagoe Quashie das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Hausordnung eingestellt zu werden.

Pro Asyl, der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und LEA Watch Freiburg, die die Klage unterstützt haben, kritisieren, dass auf diesem Wege die Klärung wichtiger rechtlicher Fragen verhindert wird. Schließlich ist die Hausordnung der LEA Freiburg, die aus Sicht der Kläger in zahlreichen Punkten gegen Grundrechte verstößt, fast wortgleich in allen anderen Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs in Kraft. „Die Klärung, ob diese Hausordnung überhaupt rechtskonform ist, ist also von elementarer Bedeutung für tausende von Menschen, die in diesen Einrichtungen leben und in der Zukunft leben werden. Es sollte auch einem Staat, der den Anspruch hat, ein Rechtsstaat zu sein, wichtig sein, diese Fragen zu klären“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl.

Das Problem, dass eine gerichtliche Überprüfung von höchst fragwürdigen Zuständen durch die Abschiebung von Betroffenen, die ihre Rechte einfordern, verhindert wurde, ist nicht neu, wie Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg weiß: „Bereits 2019 wurde uns von zahlreichen Fällen berichtet, in denen Familien mit minderjährigen Kindern, die rechtswidrigerweise länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht waren, Verlegungsanträge gestellt haben und kurz darauf abgeschoben wurden.“

Wenn es um strafrechtliche Verfahren geht, sieht das Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung für Personen vor, deren Anwesenheit im Bundesgebiet für das Verfahren notwendig ist. Eine ähnliche Regelung für verwaltungsrechtliche Verfahren existiert nicht. Ben Bubeck von LEA Watch Freiburg weist allerdings darauf hin, dass es sehr wohl möglich ist, eine Abschiebung auszusetzen, wenn „erhebliche öffentliche Interessen“ dies erfordern. „Wir sind der Meinung, dass ein ‚erhebliches öffentliche Interesse‘ daran besteht, dass Grundrechte für alle Menschen respektiert werden und dass die zahlreichen offenen Fragen, die im laufenden Verfahren aufgeworfen wurden, geklärt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Abschiebung von Tagoe Quashie auszusetzen und seine sofortige Freilassung aus der Abschiebungshaft anzuordnen.“


Keine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsfirmen

Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe bietet Dienstleistungen u.a. in Erstaufnahmeeinrichtungen an. Hier setzt deren Personal grundrechtsverletzende Hausordnungen um und Geflüchtete sind ihnen ausgeliefert. Auf Bundesebene gab es seitens der vorigen Regierung Bestrebungen zur Ausweitung der Befugnisse privater Sicherheitsdienstanbieter (vertagtes Sicherheitsdienstleistungsgesetz). Im Raum stehen unter anderem Vorschläge, wonach private Sicherheitsdienstleister hoheitliche Aufgaben übernehmen und unter anderem Personenkontrollen durchführen oder auch Platzverweise erteilen dürften. Ein bundesweites Bündnis, zu dem auch die Landesflüchtlingsräte gehören, kritisiert dieses Vorhaben.