Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan*innen gefordert

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert. Neben der Aufnahme der sogenannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert. Neben der Aufnahme der sogenannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

„Tausende Afghan*innen wenden sich derzeit in der verzweifelten Hoffnung an uns, einen Ausweg aus der lebensbedrohlichen Lage und Schutz im Ausland zu finden. Die Bundesregierung hat es unterlassen, besonders bedrohten Menschen rechtzeitig eine sichere Fluchtperspektive zu eröffnen und ihre Evakuierung aus Afghanistan umzusetzen. Statt Notfallpläne zu entwickeln und die bedrohten Menschen rechtzeitig mit Papieren zu versehen, wurden bis zuletzt Abschiebungen durchgesetzt“, berichtet Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Endlich Familiennachzug ermöglichen

Trotz dieser verantwortungslosen Politik wird es auch in Zukunft bedrohten Menschen gelingen, den Taliban zu entkommen. Dabei geht es nicht nur um die sogenannten Ortskräfte, sondern auch um andere bedrohte Afghan*innen und insbesondere um die Familienangehörigen von bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

In Deutschland leben tausende Menschen aus afghanischen Communities, es gibt selbstorganisierte Strukturen und Beratungsnetzwerke, schon allein deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Afghanistan. Es ist jetzt notwendig, die Flüchtenden konkret zu unterstützen und die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme zu schaffen. Außerdem muss endlich der Familiennachzug schnell ermöglicht werden.

Unsere Forderungen:

1. Die Einreise der etwa 40.000 sogenannten Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen muss ermöglicht werden.

2. Der Familiennachzug zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland darf nicht länger, wie bereits seit Jahren von uns und auch vom UNHCR kritisiert, verzögert oder ganz blockiert werden.

3. Gebraucht werden außerdem humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, die genannten Gruppen sowie afghanische Geflüchtete aus den umliegenden Ländern schnell und unbürokratisch in Deutschland aufzunehmen (beispielhaft: Thüringen, Schleswig-Holstein und Berlin).

4. Sofortiger und bedingungsloser Abschiebestopp und sicheres Bleiberecht für alle afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland, deren Asylgründe bislang nicht anerkannt und die zur Ausreise aufgefordert wurden.

5. Visa-Anträge müssen bei jeder deutschen Auslandsvertretung angenommen werden, hierfür muss das Personal in den Botschaften aufgestockt werden. Zudem dürfen keine Originaldokumente aus Afghanistan zum Nachweis von familiären Bindungen oder Sprachnachweise für Ehepartner*innen eingefordert werden, sondern es muss vielmehr für die Visumserteilung eine Globalzustimmung des Innenministeriums reichen.

Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht dürfen dabei nicht an der mangelnden Zuständigkeit von Auslandsvertretungen, an nicht beschaffbaren Dokumenten, an Verpflichtungserklärungen oder an einem verengten Familienbegriff scheitern.


Spannender Austausch mit Partnerorganisationen

Im Rahmen des ErasmusPlus-Projekts „Balkan-Migrations-Trialog“ haben sich der letzten August-Woche Vertreter*innen der beteiligten Partnerorganisationen Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Netzwerk Pro Sinti und Roma, URI (Verband der Roma-Intellektuellen, Serbien) beim Gastgeber Romalitico in der nordmazedonischen Hauptstadt Skopje getroffen. Sinn des Projekts ist ein Austausch zwischen den Organisationen, die allesamt mit dem Thema Migration zwischen den Westbalkanländern und Deutschland, inklusive der Situation von Rückkehrenden bzw. Abgeschobenen, zu tun haben. Durch die Zusammenarbeit bekommen alle Projektpartner regelmäßig wichtige Infos aus der Praxis, können sich gegenseitig Fragen beantworten, die Wissen aus dem jeweils eigenen Land erfordern, und halten sich auch über relevante politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.

Bei der Projektsitzung waren sich alle Organisationen einig, dass das Projekt fortgesetzt und ausgebaut werden soll. Dazu wird im kommenden Jahr ein neuer Antrag gestellt.

Zusätzlich zu dem Projekttreffen wurde die Gelegenheit genutzt, an den folgenden Tagen mehrere Gespräche mit wichtigen Akteur*innen vor Ort zu führen. So traf man sich unter anderem mit dem Staatssekretär im Justizministerium, Muhamed Toci, dem Berater des Premierministers, Elvis Memeti, mit Marijana Milevski vom UN-Entwicklungsprogramm UNDP, Mabera Kamberi vom Sozialministerium, Mersiha Sali vom neuen Projekt ROMACTED, das von der EU und dem Europarat finanziert wird, sowie abschließend am letzten Tag des offiziellen Programms mit Kurto Dudus, dem Bürgermeister der Gemeinde Šuto Orizari, der weltweit einzigen Gemeinde, die mehrheitlich von Rom*nija bewohnt wird.

Aus diesen Gesprächen konnten viele wichtige und wertvolle Informationen gewonnen werden. So informierte Muhamed Toci über ein neues Gesetz zur kostenfreien Rechtshilfe, wonach Menschen in prekären sozialen Lagen – dazu gehören alle Rückkehrenden aus dem Ausland – ein Recht auf kostenfreie Rechtsberatung und gegebenenfalls anwaltliche Vertretung haben. Mabera Kamberi konnte Auskunft über das Prozedere zur Beschaffung von Dokumenten wie z.B. Geburtsurkunden geben, und sie informierte auch darüber, dass die Regierung gerade dabei ist, Lösungen zu finden für die geschätzt rund 500-600 Personen im Land, die keine Papiere haben und nie welche hatten. Im Rahmen der bevorstehenden Volkszählung sollen diese Personen gefunden werden, anschließend ist eine erstmalige Erteilung von offiziellen Dokumenten geplant.

Viele der Gesprächspartner*innen berichteten davon, dass es bei Menschen, die aus Deutschland zurückkehrend, bestimmte immer wieder auftretenden praktischen Fragen gibt, wie zum Beispiel die Beschaffung von Geburtsurkunden für in Deutschland geborene Kinder und Schulbescheinigung für den Schulbesuch in Deutschland, die nötig sind, damit die Kinder in Nordmazedonien wieder in die Schule gehen können. Hier konnten die in Deutschland ansässigen Organisationen Unterstützung anbieten.

Die Probleme der Rückkehrenden sind allerdings nicht nur praktischer Art. Es ist nicht selten, dass sie bei Ämtern und Behörden „abgewimmelt“ werden, und irgendwann entnervt aufgeben. Für viele Rom*nija ist angesichts der weit verbreiteten Diskriminierung und Ausgrenzung der Weg ins Ausland der einzige möglich erscheinende Weg, der auf eine menschenwürdige Zukunft hoffen lässt. Rechte, die auf dem Papier existieren, können in vielen Fällen in der Praxis nicht durchgesetzt werden. Das Problem der Diskriminierung und des „Abwimmelns“ von Rom*nija in Behörden konnte uns Bürgermeister Dudus anhand von anderen Kommunen bestätigen beziehungsweise anhand der Erfahrung von Einwohner*innen seiner Gemeinde, die mit in anderen Gemeinden ansässigen Behörden zu tun hatten. Dass es neue Beratungs- und Anlaufstelle geben soll – unter anderem durch das von Romalitico mitbegründete AVAJA-Netzwerk und im Rahmen des ROMACTED-Projekts – ist dabei eine wichtige Hilfe. Mit fachkundiger Begleitung an der Seite lassen die Menschen nicht so leicht abwimmeln. Allerdings wird eine grundlegende Verbesserung der Situation der Rom*nija im Land – und damit auch eine Bekämpfung der Fluchtursachen – nur durch eine Veränderung der Einstellung großer Teile der Mehrheitsgesellschaft zu erreichen sein – und das zu erreichen ist in der Tat eine sehr große Herausforderung.


Flucht aus Afghanistan – Was Deutschland jetzt machen muss

In Afghanistan herrschen wieder die Taliban, viele Menschen sind in Lebensgefahr. Pro Asyl fordert: Deutschland muss die begonnenen Evakuierungen fortführen, den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Afghan*innen beschleunigen, über Landes- und Bundesaufnahmeprogramme eine längerfristige Aufnahme planen und Afghan*innen hier endlich Schutz geben.

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Appell an Ministerin Gentges zur aktuellen Lage in Afghanistan

Das folgende Schreiben hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg heute an Justiz- und Migrationsminister Marion Gentges geschickt. Eine umfangreiche Auflistung dessen, was auf Bundesebene getan werden muss, hat Pro Asyl zusammengestellt. Es gibt leider nicht viel, was wir als Einzelpersonen oder NGOs tun können. Was wir aber tun können, ist die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene zu kontaktieren und Ihnen zu sagen, was jetzt passieren muss. Sprechen also auch Sie Ihre Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene an. In wenigen Wochen sind Bundestagswahlen – machen Sie Ihren Abgeordneten und Kandidat*innen deutlich, dass sie niemanden wählen werden, der sich nicht in der jetzigen Situation für die dringend erforderliche Nothilfe für die Menschen Afghanistan einsetzt!

Sehr geehrte Frau Ministerin Gentges,

angesichts der dramatischen Entwicklungen in Afghanistan erreichen uns als Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, ebenso wie andere Hilfsorganisationen und Beratungsstellen, ununterbrochen verzweifelte Hilferufe bezüglich Personen, die gerade in Afghanistan festsitzen. Teilweise geht es um Familienangehörige von afghanischen Menschen, die in Baden-Württemberg leben – einige von ihnen befinden sich seit langer Zeit im Visumsverfahren – teilweise geht es direkt um in Baden-Württemberg wohnhafte afghanische Staatsangehörige, die sich gerade in Afghanistan aufhalten und dort nicht mehr weg kommen. Wir begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, sich an der Aufnahme von afghanischen Ortskräften zu beteiligen. Angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe sind aus unserer Sicht jedoch weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Deshalb appellieren wir an Sie, jetzt:

  • nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Berlins umgehend ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Programm könnte Familienangehörige von in Baden-Württemberg lebenden afghanischen Staatsangehörigen umfassen, ebenso wie besonders gefährdete Personengruppen wie politisch und zivilgesellschaftlich aktive Personen, LSBTTIQ und andere Minderheiten,
  • das Regierungspräsidium Karlsruhe anzuweisen, allen in Baden-Württemberg bis dato nur geduldeten Afghan*innen anstelle von Kettenduldungen wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit der Rückkehr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,
  • die schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen hier lebender Geflüchteter sicherzustellen, auch derjenigen Angehörigen, die sich eigenständig auf den Weg nach Deutschland gemacht haben und nun in anderen EU-Ländern (z.B. Griechenland) oder vor den EU-Grenzen (z.B. in Bosnien) festsitzen,
  • sich beim Bund und den anderen Bundesländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen einsetzen,
  • sich beim Bund für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen / Organisationen und ihrer Familien einzusetzen, einschließlich der über Subunternehmen eingesetzten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt,
  • sich beim Bund für eine zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren einzusetzen,
  • sich beim Bund dafür einzusetzen, sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen zu schaffen. Es braucht jetzt sichere und legale Fluchtwege für alle Menschen in Afghanistan, die das Land verlassen wollen oder müssen. Es müssen alle deutschen Botschaften für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger für zuständig erklärt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, um noch aus Afghanistan herauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit ( § 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Herzlichen Dank im Voraus für die Prüfung und Umsetzung dieser aus unserer Sicht dringend gebotenen Maßnahmen.


Politisch gewollte Ignoranz hat zur Katastrophe geführt

Mit Entsetzen verfolgt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die dramatischen Entwicklungen in Afghanistan, wo die Taliban die Macht übernommen haben und tausende Menschen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Nicht minder entsetzt ist der Flüchtlingsrat über das beschämende und menschenfeindliche Verhalten der politisch Verantwortlichen in Deutschland, die bis wenige Tage vor der Eroberung Kabuls durch die Taliban in erster Linie darauf bedacht waren, die mittlerweile zusammengebrochene Regierung unter Druck zu setzen, um weitere Abschiebungen hinzunehmen. Zuletzt sollte am 10. August eine Sammelabschiebung stattfinden, an der sich auch Baden-Württemberg beteiligt hätte, wenn sie nicht kurzfristig storniert worden wäre.

Den Flüchtlingsrat erreichen Anfragen von verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Teilweise geht es um Menschen die auf ein Visum zum Familiennachzug warten, teilweise um Personen, wegen ihrer Tätigkeiten hoch gefährdet sind. In anderen Fällen geht es um Afghan*innen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, und sich gerade in Afghanistan aufhalten. Aktuell können sie sich von den deutschen Behörden nicht viel erwarten. Wie das Auswärtige Amt bei Anfragen mitteilt, werden bei der Evakuierung zurzeit nur Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft berücksichtigt.

„Dass so viele gefährdete Menschen in Afghanistan gerade ihrem Schicksal überlassen werden, ist das direkte Ergebnis davon, dass die Bundesregierung praktisch bis zum Tag der Machtübernahme der Taliban darauf bedacht war, die Lage in Afghanistan schönzureden, um Asylanträge von Afghan*innen ablehnen und Abschiebungen rechtfertigen zu können. Dazu hat sie die Warnungen unzähliger Betroffener und Länderexpert*innen bewusst ignoriert. Das kann man eigentlich nur als politisch motivierte Ignoranz bezeichnen“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Noch Ende Juni hatten Union die SPD im Bundestag einen Antrag im Bundestag auf erleichterte Aufnahme afghanischer Ortskräfte abgelehnt – aus Prinzip, wie mittlerweile eingeräumt wird. Bereits seit Wochen wird in der Praxis deutlich, dass die Evakuierung von Ortskräften in sehr vielen Fällen an hohen bürokratischen Hürden und politischem Unwillen scheitert. Unterdessen scheint für den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, das oberste Ziel darin zu bestehen , dass möglichst wenige Menschen aus Afghanistan Zuflucht in Deutschland finden.

„Laschet spricht davon, dass sich ‚2015 nicht wiederholen darf‘, der Baden-Württembergische Fraktionschef Manuel Hagel weist scheinheilig darauf hin, dass man ‚nicht alle afghanischen Probleme in Deutschland lösen kann‘. Mit solchen unehrlichen Argumentationen, die wir aus Framing-Strategien der extremen Rechten kennen, machen Politiker der selbsternannten politischen Mitte Stimmung gegen schutzbedürftige Menschen, rechtfertigen die tödliche Abschottungspolitik an der Außengrenzen Europas und ignorieren vollkommen, dass Afghanistans Nachbarländern Iran und Pakistan schon vor der aktuellen Eskalation des Konflikts insgesamt über fünf Millionen Geflüchtete aus Afghanistan aufgenommen hatten – rund 20 Mal so viele wie Deutschland. Das entspricht dem weltweiten Status Quo, wonach die große Mehrheit der geflüchteten Menschen sich in den ärmsten Ländern der Welt aufhalten, weshalb das ‚Wir können nicht alle aufnehmen‘-Mantra absolut verlogen ist, weil davon überhaupt keine Rede sein kann“, so Seán McGinley.

Der Flüchtlingsrat fordert die Bundesregierung auf, sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen zu schaffen. Hierzu gehören nicht nur Ortskräfte, die für deutsche Institutionen und Einrichtungen gearbeitet haben, sondern auch zivilgesellschaftliche und politische Aktivist*innen, Familiennachzügler:innen und besonders vulnerable Personen und Gruppen. Es braucht jetzt sichere und legale Fluchtwege für alle Menschen in Afghanistan, die das Land verlassen wollen oder müssen. Es  müssen alle deutsche Botschaften für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger für zuständig erklärt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, um noch aus Afghanistan rauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit ( § 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Baden-Württemberg ist aufgefordert, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und ein Landesaufnahmeprogramm auf dem Weg zu bringen. Afghan*innen die bereits in Deutschland sind und einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, müssen ein effektives Bleiberecht erhalten.

Am Samstag findet in Stuttgart (12.30 Uhr, Rotebühlplatz) eine von Angehörigen der afghanischen Community organisierte Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung“ statt. Weitere Kundgebungen finden am Freitag, 18.30 Uhr auf dem Münsterplatz in Ulm, sowie am Samstag, 11 Uhr auf dem Münsterplatz in Weingarten statt. Der Flüchtlingsrat ruft alle Menschen, die über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Afghanistan empört sind, zur Teilnahme auf.


Kundgebung: Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung!

Solidarität mit der afghanische Bevölkerung! Frieden für Afghanistan!

Wir sind zutiefst geschockt, traurig und wütend angesichts der schrecklichen Bilder, die gerade aus Afghanistan um die Welt gehen. Verzweifelt versuchen sich die Menschen angesichts der Machtübernahme der Taliban in Sicherheit zu bringen. Es geht dabei nicht „nur“ um die sogenannten „Ortskräfte“, die mit westlichen Militärs zusammengearbeitet haben. Auch die Afghan*innen, die sich in den letzten Jahren für Menschenrechte und für eine offene und demokratische Gesellschaft engagiert haben, sind den westlichen Mächten nun offensichtlich egal und werden schutzlos ihrem Schicksal überlassen. Hinzu kommen viele „normale“ Menschen, die aus gutem Grund der repressiven und menschenverachtenden Herrschaft der Taliban entkommen wollen. Wir solidarisieren uns mit all diesen Menschen und mit ihren Angehörigen und Freund*innen, die gerade zutiefst besorgt und verzweifelt sind. Anstatt schnellstmöglich die Evakuierung möglichst vieler betroffener Personen zu organisieren, hat die Bundesregierung noch vergangene Woche – obwohl der Vormarsch der Taliban in vollem Gange war – weiter an den geplanten Abschiebungen nach Afghanistan festgehalten. Das SPD-geführte Auswärtige Amt hat einen Lagebericht vorgelegt, das auf veraltete Informationen basierte – um Abschiebungen und die Ablehnung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan zu rechtfertigen. Wir sagen deutlich: Es darf keine Abschiebungen geben, nicht nur vorübergehend.

In dieser Situation ist das Gerede von „Kommt jetzt eine neue Flüchtlingswelle auf uns zu?“ und „2015 darf sich nicht wiederholen“, wie wir es z.B. von Armin Laschet hören, beschämend und menschenverachtend. Sehr viele Menschen in Afghanistan haben berechtigte Angst um ihr Leben und ihre Zukunft. Wir sind froh um jede Person, der es gelingt, sich in dieser Situation in Sicherheit zu bringen, denn die Alternative wäre, von ihnen zu erwarten, dass sie sich dem Terror der Taliban aussetzen. Selbst wenn es vielen Menschen gelingt, aus Afghanistan zu flüchten, ist damit zu rechnen, dass die allermeisten es nur bis in die Nachbarstaaten Pakistan und Iran schaffen – dort leben jetzt schon 20 Mal so viele Menschen aus Afghanistan als in Deutschland. Das Europäische Abschottungssystem, das darauf ausgerichtet ist, möglichst keine Schutzsuchenden nach Europa zu lassen, wird dafür sorgen, dass allenfalls ein kleiner Teil von ihnen es nach Europa und nach Deutschland schaffen wird. Wir fordern sichere Fluchtwege für diejenigen, die durch die aktuelle Entwicklung zur Flucht gezwungen sind.

Kommen Sie zur Kundgebung am Samstag, 21. August um 12.30 Uhr, Rotebühlplatz, Stuttgart. Zeigen Sie Ihre Solidarität mit der afghanischen Community und mit den gefährdeten Menschen in Afghanistan!


15. Stuttgarter LebenSLauf zugunsten von LSBTTIQ geflüchteten Menschen

Abseitz Stuttgart e.V., der Sportverein für Schwule, Lesben und Freund*innen, richtet seinen diesjährigen 15. Stuttgarter LebenSLauf zu Gunsten von Menschen aus, die wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität flüchten mussten. Das Event in der Woche vom 12. bis 19. September 2021 wird von Bürgermeisterin Frau Dr. Alexandra Sußmann, Referat Soziales und gesellschaftliche Integration, als Schirmfrau sowie von den Abteilungen Integrationspolitik und individuelle Chancengleichheit der Stadt Stuttgart unterstützt. Es steht für eine Welt, in der Menschen, egal wo sie geboren sind und sich aufhalten, angstfrei und ohne Selbstverleugnung in Sicherheit, Würde und Respekt lieben und leben können.

Corona-bedingt läuft oder walkt in dieser Woche jede*r alleine oder zusammen mit Freund*innen zwei, fünf oder zehn Kilometer, egal wo und egal um welche Uhrzeit. Gruppenanmeldungen sind möglich. Zudem wird bei mindestens fünf Läufer*innen oder alternativ einer Spende von 100 Euro auf der Webseite unter Partner*innen das Logo der Gruppe / Firma oder Institution veröffentlicht. Jede*r sendet sportlich-lustige Fotos und/oder die gemessene Zeit an die Organisatoren des LebenSLauf. Alternativ kann dies auf der Facebook- oder Instagram-Seite des Sportvereins gepostet werden. Für beide Kategorien winken Überraschungspreise. Sofern es die Corona-Situation zulässt, wird die Woche mit einem geselligen Zusammensein bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Programm am 19. September 2021 um 15 bis 17 Uhr bei der Friedrich-von-Cotta-Schule abgeschlossen

Lange Zeit galt auch in Deutschland: es gibt nur Mann und Frau, zwei Geschlechter, und alle Menschen sind heterosexuell. Menschen, die nicht in diese Norm passen, wurden bei uns insbesondere in der NS-Zeit terrorisiert und entwürdigt. In vielen Ländern der Erde wie z. B. Syrien, Uganda oder Iran erfahren sie bis heute Verfolgung und Gewalt. In Deutschland angekommen, ist für viele von ihnen ein Leben in Sicherheit noch nicht erreicht. Zu den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren kommen Erfahrungen von Rassismus und von LSBTTIQ-Feindlichkeit, letzteres gerade auch in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen, hinzu. Der Erlös des LebenSLauf wird der LSBTTIQ-Geflüchtetenarbeit von just human e. V. Stuttgart (just-human.de/) und vom Regenbogenrefugium des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart e.V. (zentrum-weissenburg.de/regenbogen-refugium/) zugutekommen. Diese setzen sich dafür ein, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen – kurz LSBTTIQ – ein Gefühl von Sicherheit erleben und dass sie in ihrer geschlechtlichen und/oder sexuellen Identität und Orientierung frei sein können.

Anmeldung und weitere Informationen: stuttgarter-lebenslauf.de


Übernahme von Kosten für Dolmetscher*innen

Wie in so vielen Lebensbereichen ist gerade im Kontext der Gesundheitsversorgung Sprachmittlung unabdingbar für geflüchtete Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Selbst wenn man eine*n qualifizierte Dolmetscher*in findet, kann es Probleme geben, wenn die Frage der Kostenübernahme nicht geklärt werden kann. Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die geflüchteten Menschen haben, und je nachdem, ob sie Sozialleistungen beziehen (und ggf. welche Leistungen), gibt es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, wie in den folgenden beiden Texten erklärt wird.


Online-Seminar: Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus

In dieser Veranstaltung wird erklärt, unter welchen Umständen ein humanitärer Schutzstatus, der im Asylverfahren zuerkannt wurde, widerrufen oder zurückgenommen werden kann und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Dabei wird auch auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren sowie auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Rahmen des Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens eingegangen.

Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat BW)

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen


Bundesrat soll Abschiebungshaft für Kinder ausschließen

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL begrüßen die Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen – allein oder im Familienverbund – zwecks Abschiebung grundsätzlich gesetzlich auszuschließen.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Die Landesflüchtlingsräte lehnen Abschiebungshaft und erst recht die Inhaftierung von Familien und Minderjährigen grundsätzlich ab. Als Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßen wir ausdrücklich, dass die neue Grün-Schwarze Landesregierung im Koalitionsvertrag klar formuliert hat, dass sie Abschiebungshaft für Minderjährige ablehnt, und dass diesen Worten Taten folgen werden in Form der Zustimmung Baden-Württembergs zum Antrag aus Schleswig-Holstein bei der Abstimmung im Bundesrat.

Nach den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention, an die Deutschland völkerrechtlich gebunden ist, sei eine Inhaftierung von Minderjährigen vor einer geplanten Abschiebung unverhältnismäßig und ein Verstoß gegen das Kindeswohl.

Dem trage der Antrag im Bundesrat Rechnung, erklärt Günter Burkhardt, Geschäftsführer bei PRO ASYL: „Wir fordern alle Landesregierungen auf, dem Vorhaben am Freitag zuzustimmen, damit der Bundestag diese überfällige Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließen kann!“

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL weisen darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag die Frage der möglichen Inhaftierung von Minderjährigen an Flughäfen (§ 18a AsylG) außen vorlässt. Die Verbände fordern, dass Haft Minderjähriger zwecks Abschiebung ausnahmslos gesetzlich untersagt wird und dieser Passus daher in den Gesetzentwurf aufgenommen wird.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind regelmäßig aufgrund der Erlebnisse ihrer nicht selten lebensgefährlichen Flucht schwer belastet und traumatisiert“, mahnt Seán McGinley. Diese Kinder daraufhin neben der zwangsweisen Abschiebung auch noch der Inhaftierung anheim zu stellen, sei als strukturelle Körper- und Kindeswohlverletzung entschieden abzulehnen.

Auch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention stehen der Inhaftierung Minderjähriger deutlich entgegen. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet die Zivilhaft für Minderjährige in praktisch allen Fällen. Minderjährige Geflüchtete sind besonders Schutzbedürftige gemäß Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie.