Landesregierung muss Zusammenarbeit mit Bulgaria Air einstellen und aufklären!

Enthüllungen der Initiative „No Border Assembly“ haben ergeben, dass die Fluggesellschaft „Bulgaria Air“, die seit 2009 im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Sammelabschiebungen in die Länder des Westbalkans durchführt, sich im Besitz einer Holding-Gesellschaft befindet, die wiederum Akteuren gehört, die dem Milieu des organisierten Verbrechens zugerechnet werden. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert vor diesem Hintergrund von der Landesregierung Aufklärung und eine Offenlegung der Beziehung zwischen dem Land und der Fluggesellschaft.

Seit 2009 wurden mindestens 8000 Menschen mit Bulgaria Air aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dabei hat der Flüchtlingsrat immer wieder auf aus seiner Sicht besonders skandalösen Abschiebungen hingewiesen, etwa von Menschen die seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt haben, teilweise hier geboren wurden, von schwer kranken und alten Menschen, von unbegleiteten Minderjährigen. Wir erinnern etwa an Sali Krasniqi,der trotz schwerer Krankheit in den Kosovo abgeschoben wurde und kurz darauf starb, an die Tahiri-Schwestern, die nach Serbien abgeschoben wurden obwohl sie Kosovarinnen sind, als Kleinkinder nach Deutschland gekommen sind und in Serbien weder die Sprache sprechen noch irgendjemanden kennen, und an die minderjährigen Geschwister Dana und Edi, die aus einer Jugendhilfeeinrichtung nach Albanien abgeschoben wurden. „Sie und viele andere waren die Opfer einer radikalen und rücksichtslosen Abschiebungspolitik, angetrieben von rassistischer Stimmungsmache und Fake News über ein angebliches ‚Vollzugsdefizit‘ bei Abschiebungen. Menschen aus den Westbalkanländern – von denen viele seit langer Zeit in Deutschland gelebt haben – sind hier „leichte Beute“ für die Behörden, die auf der Jagd nach der Fata Morgana des ‚Vollzugsdefizits‘ so viele Abschiebungen wie möglich vollziehen wollten. Viele Betroffene waren und sind Roma, unter ihnen Betroffene oder Nachfahren von Betroffenen von Genozid, Vertreibung und Zwangsarbeit seitens Nazi-Deutschlands und seiner Verbündeten, zu denen auch Bulgarien gehörte.“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Aus den aktuellen Enthüllungen geht hervor, dass an diesen Abschiebungen ein zwielichtiges Syndikat namens „TIM“ verdient, zu dessen sonstigen Einnahmequellen Prostitution, Drogenhandel, Autoschieberei und Schutzgelderpressung gehören sollen. In Medienberichten und in einem von Wikilieaks veröffentlichten Bericht des US-Amerikanischen Botschafters in Bulgarien wird diese Organisation als einer der führenden Akteure des organisierten Verbrechens in Bulgarien benannt.

Doch Bulgaria Air hat viel mehr gemacht als nur die Flugzeuge für die Abschiebungen zu stellen: In vielen Fällen stellte sich auch „Sicherheitspersonal“ zur Begleitung der Flüge zur Verfügung. Dieses Modell wurde bei der Innenministerkonferenz in Magdeburg 2018 von Innenminister Thomas Strobl seines Amtskolleg*innen in anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen als Maßnahme zur Steigerung der „Schlagzahl“ bei Abschiebungen. Die Stuttgarter Zeitung vom 27.11.2018 zitierte Strobl mit den Worten: „Was Rückführungen in den Westbalkan angeht, haben wir in Baden-Württemberg mit diesem Modell gute Erfahrungen gemacht“. Im fraglichen Jahr 2018 wurden 1085 Personen unter Begleitung von „Sicherheitskräften“ von Bulgaria Air abgeschoben. 2017 sogar 1808. Für die Jahre danach sind keine offiziellen Zahlen bekannt.

Seán McGinley kommentiert dazu: Staatliche Stellen stehen in der Pflicht, auch beim Vollzug von Abschiebungen die Einhaltung von Gesetzen und Menschenrechten zu garantieren. Es ist völlig inakzeptabel, diese Verantwortung zu ‚outsourcen‘ auf ein Unternehmen, das sich zahlreichen Berichten zufolge im Besitz einer kriminellen Vereinigung befindet. Das hat die Landesregierung in ihrem Eifer, möglichst viele Abschiebungen durchzuführen, gemacht. Innenminister Strobl hat dieses Modell sogar als besonders vorbildlich zur Nachahmung empfohlen. Die Landesregierung muss nun erklären, ob ihr bekannt war, wer sich hinter Bulgaria Air verbirgt. Falls dies der Landesregierung nicht bekannt war, wirft dies  die Frage auf, wie sorgfältig das Land seine Auftragnehmer auswählt und ob es auch in anderen Bereichen zur Vergabe von Aufträgen an Unternehmen mit Verbindungen in die kriminelle Unterwelt gekommen ist. Sie muss auch erklären, welche Schritte sie unternommen hat, um zu kontrollieren, wer als ‚Sicherheitspersonal‘ bei Abschiebungsflügen mitwirkt und auf welcher Weise gewährleistet werden sollte, dass dieses private ‚Sicherheitspersonal‘ geltendes Recht und Menschenrechte achtet.“

Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Einstellung der Zusammenarbeit mit Bulgaria Air, die Offenlegung aller Verträge und Vereinbarungen zwischen der Regierung bzw. Behörden des Landes Baden-Württemberg und Bulgaria Air inklusive Antworten auf die Fragen, wie, wann und durch wen die Entscheidung für eine Zusammenarbeit mit Bulgaria Air gefallen ist, und eine Offenlegung aller Zahlungen des Landes an Bulgaria Air.


Austauschtreffen für politisch aktive Geflüchtete

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle politisch interessierten und aktiven Geflüchteten zu einem zweiten Online-Vernetzungstreffen ein. Das Treffen findet am Mittwoch, 20. Juli um 18 Uhr statt.
Warum veranstalten wir dieses Treffen? Es gibt viele Flüchtlinge, die sich alleine oder mit anderen für ihre Rechte einsetzen. Wir wollen diese Menschen und Gruppen zusammenbringen, damit sie ihre Erfahrungen austauschen und über Möglichkeiten der Zusammenarbeit sprechen können.
Bei dem vorangegangenen Vernetzungstreffen am 1. Juni waren 33 Personen anwesend. Die Teilnehmer konnten sich gegenseitig stärken, indem sie Erfahrungen austauschten und ein besseres Verständnis für die Solidarität innerhalb der Migrantengemeinschaft entwickelten. Die Flüchtlinge konnten auch Kontakte zu erfahrenen Flüchtlingen knüpfen, die sie in ihrer individuellen Situation begleiten können.
Das nächste Treffen soll mehr Flüchtlinge zusammenbringen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, sich über ihre politischen Rechte zu informieren und gemeinsam konkrete Aktionspläne zu entwickeln, um die aktuelle Situation von Flüchtlingen in Deutschland anzugehen.
Wir haben auch andere Aktivist*innen eingeladen, die aus einem anderen Grund nicht am letzten Treffen teilnehmen konnten, um über ihre Erfahrungen und Erfolge zu berichten.

Wer teilnehmen möchte, kann eine Email an eine der folgenden Adressen schicken:
osa@fluechtlingsrat-bw.de
mcginley@fluechtlingerat-bw.de

The Refugee Council of Baden-Württemberg invites all politically interested and active refugees to a second online networking meeting. The meeting will take place on Wednesday, 20 July at 6 pm.

Why are we holding this meeting? There are many refugees who are active on their own or with others for their rights. We want to bring these people and groups together so they can share their experiences and talk about ways to work together. 

With 33 persons present in the previous networking meeting of June 1, the participants were able empower one another through shared experiences and awareness on better understanding for solidarity among the migrant community. Refugees were also able to connect with experienced refugees who could accompany them in their individual situation. 

The next meeting is intended to bring more refugees together to share their experiences, inform themselves about their political rights and collectively develop concrete plan of action to address the current situation of Refugees in Germany.

We have also invited  other  activists who due to one reason other could not participate in the previous meeting to report on their experiences and successes.

Anyone interested in participating can write an email to one of the following addresses
osa@fluechtlingsrat-bw.de
mcginley@fluechtlingerat-bw.de


Verbände fordern Einführung einer unabhängigen Flüchtlingsberatung und Gleichbehandlung aller Flüchtlinge

Anlässlich des UN-Welttags des Flüchtlings (20.06.) erinnern der Flüchtlingsrat, der Paritätische in Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg und der Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen (LAKA) Baden-Württemberg die Landesregierung an ihre Versprechen im Umgang mit geflüchteten Menschen.

„Während die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf für das mit Spannung erwartete „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vorgelegt hat, ist es nicht zu erklären, warum Baden-Württemberg im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern, keine Vorgriffsregelung für die Übergangszeit einführen will“, kritisierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Damit würden von Abschiebung bedrohte Personen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschützt. Die vom Justizministerium vorgebrachte Behauptung, eine solche Vorgriffsregelung sei rechtlich nicht zulässig, entbehrt angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung 2019 genau eine solche Regelung eingeführt hat, jeder Glaubwürdigkeit“, so McGinley.

Um die im Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg beabsichtigten Bleiberechtsregelungen wirksam anzuwenden, brauche es zudem professionelle Begleitung, Beratung und Unterstützung für die Betroffenen. Das Sozialministerium hat aber viele dieser Menschen aus der Zielgruppe des Integrationsmanagements herausdefiniert, ohne Alternativen zu schaffen. Somit gibt es viele Menschen mit Unterstützungsbedarf, für deren Betreuung es keine hauptamtliche Zuständigkeit gibt. Diese Versorgungslücken müssen dringend geschlossen werden, so die Verbände. Eine Möglichkeit wäre, endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte flächendeckende unabhängige Flüchtlingsberatung einzuführen und finanziell angemessen auszustatten.

Die Verbände kritisieren zudem die Ungleichbehandlung von aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen. Diese werden in vielen Fällen von den Behörden abgewiesen und ins Asylverfahren gedrängt, anstatt dass ihre Anträge unabhängig von ihrer Nationalität gleich behandelt werden, so die Verbände.

„An der Aufnahmebereitschaft für ukrainische Geflüchtete und dem großzügigen Umgang mit ihnen sehen wir, dass eine Flüchtlingspolitik unter anderen Vorzeichen als in den letzten Jahren möglich ist, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. In diesem Sinne braucht es eine humane und solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik, die alle geflüchteten Menschen gleich behandelt“, erklärt Katerina Peros-Selim, Referentin für Migration beim Paritätischen Baden-Württemberg. „Visums- und kostenfreie Einreise, freie Wahl des Zufluchtslandes, selbstbestimmtes Wohnen und Arbeitserlaubnisse ab dem Tag der Registrierung sowie der uneingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung sind nur einige Punkte, die in Bezug auf Asylsuchende oft als utopische Forderungen abgetan werden, aber jetzt für ukrainische Geflüchtete möglich sind“, so Peros-Selim.


Chancen-Aufenthaltsrecht darf nicht ausgehöhlt werden

PRO ASYL begrüßt es, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht vorgelegt hat. Es steht allerdings zu befürchten, dass weniger geduldete Menschen in Deutschland davon profitieren, als es der Koalitionsvertrag vorsieht.

Endlich sollen Geduldete, die jahrelang  Angst vor einer Abschiebung hatten, die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Das betrifft sehr viele Männer, Frauen und Jugendliche: Über 200.000 Menschen leben in Deutschland mit einer prekären Duldung, haben damit keine feste Perspektive und können in vielen Fällen jederzeit abgeschoben werden. Circa 100.000 von ihnen sind bereits seit fünf Jahren oder länger in Deutschland und könnten somit vom geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Dieses könnte für sie eine haltgebende Brücke sein, über die sie in ein gesichertes Bleiberecht kommen.
Doch Presseberichte lassen  nun befürchten, dass im Bundesinnenministerium bei der Ausarbeitung der Gesetzesgrundlage so restriktiv vorgegangen wird, dass die Möglichkeit, mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht einer signifikanten Anzahl von Menschen aus der Duldung zu helfen, gefährdet wird. PRO ASYL kritisiert, dass Menschen, denen vorgeworfen wird, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht zu haben, laut Referentenentwurf aus dem BMI vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgenommen sein könnten.
„Aus der Praxis kriegen wir regelmäßig mit, wie schwierig sich Identitätsklärung und Passbeschaffung für viele Geflüchtete gestalten. Es ist deshalb wichtig, dass dies beim Chancen-Aufenthaltsrecht – das ja noch kein tatsächliches Bleiberecht darstellt – nicht zur Voraussetzung gemacht wird. Der Koalitionsvertrag sieht konkrete Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht vor, von einem Ausschluss wegen angeblicher Täuschung bei Identität oder Staatsangehörigkeit ist dort aber nicht die Rede“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Es wäre fatal, wenn nun das Bundesinnenministerium nachträglich Voraussetzungen einführt, die erstens die Umsetzung verkomplizieren und zweitens Tür und Tor öffnen für eine besonders restriktive Handhabung durch die Ausländerbehörden. Hinzu kommt: Je mehr Kriterien geprüft werden müssen, desto höher ist der bürokratische Aufwand. Dabei sind die Ausländerbehörden jetzt schon überlastet mit der Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine“, so Judith.

Laut Koalitionsvertrag gibt es nur drei Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht:

»Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).« [Hervorhebungen hinzugefügt]

PRO ASYL fordert mit der Kampagne #RechtAufZukunft eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbesserungen für geduldete Menschen.


„Schönau ’92 – Nicht vergessen“

Unter dem Motto „Schönau ’92 – Nicht vergessen“ findet auf Initiative des freien Radios bermuda.funk e.V. und DIDF Mannheim, am Samstag den 11. Juni eine Veranstaltung im NaturFreunde-Stadtheim Mannheim (Zum Herrenried 18, 68169 Mannheim – ÖPNV Haltestelle Sandgewann) statt: In Erinnerung an rassistische Gewalt gegen geflüchtete Menschen.
Am Pfingstwochenende 1992 entlud sich in Mannheim-Schönau aufgrund von Gerüchten nach einem „Vatertagsfest“ offen der Hass gegen die damals 200 in einer ehemaligen Kaserne untergebrachten Asylbewerber*innen. Die geflüchteten Menschen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung wurden tagelang rassistisch beleidigt, bedroht und mit Gegenständen attackiert.
Mit einem zweistündigen Workshop-Angebot startet die Erinnerungsveranstaltung um 14 Uhr. Hier werden die Themen „Struktureller Rassismus“ und „Wie kann dem Alltagsrassismus Paroli geboten werden?“ diskutiert. Ein dritter Workshop ist mit Ibrahim Arslan geplant. Er überlebte die rassistischen Brandanschläge von Mölln 1992. Bei dem Anschlag verloren seine Großmutter Bahide Arslan, seine Schwester Yeliz Arslan und seine Cousine Ayşe Yılmaz ihr Leben. Er engagiert sich seit vielen Jahren in der Antirassismus-Arbeit, indem er als Politischer Bildungsreferent aus der Perspektive der Betroffenen berichtet.
Ab 17 Uhr gibt es eine zweistündige Pause zur gemeinsamen Erholung, zum lecker Essen, mit Musik, zum Gedankenaustausch. Danach findet von 19 bis 21 Uhr eine Talk- und Diskussionsveranstaltung zu den damaligen Ereignissen statt. Es diskutieren an diesem Abend Zeitzeugen, die die damaligen zivilgesellschaftlichen Proteste gegen die rassistischen Übergriffe aus unterschiedlichen Perspektiven miterlebt hatten. Die Diskussionsgäste sind Aktivistinnen, die die Proteste gegen die rassistischen Vorfälle mitgetragen haben, Menschen, die aus migrantischer Perspektive die Ereignisse bewerten, in der kirchlichen Flüchtlingsarbeit aktiv waren, die Ereignisse journalistisch begleitet haben. Oder auch als Anwalt die Anmelder der damals verbotenen Solidaritätsdemonstration beraten hatten.
Über drei Wochen war Mannheim im Mai 1992 als Folge dieser Ereignisse in einen Ausnahmezustand versetzt. Es machen einen Rückblick auf die antirassistischen Proteste gemacht, sowie auf die Reaktionen von Stadt und Politik. Eine Frage der Diskussion wird sein: „können in Zukunft rassistische Übergriffe verhindert werden?“
Die Ereignisse vor 30 Jahren müssen auch im Zusammenhang mit einer Welle von rassistischen Übergriffen und Anschlägen gesehen werden. Nach den Mordanschlägen in Mölln und den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen 1992 wurde der sogenannte Asylkompromiss durch Regierung und Opposition beschlossen und das Asylrecht massiv eingeschränkt.

Veranstalter*innen: DIDF-Mannheim, bermuda.funk e.V., „Mannheim gegen Rechts“, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, OAT Mannheim, Infoladen im JUZ-Mannheim, Stadtjugendring Mannheim
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Absurd: Ukrainische Familie bekommt keinen Schutz, weil sie am Tag der Invasion im Urlaub war

Nachtrag: Wenige Tage nachdem die untenstehende Meldung veröffentlicht und von zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, hat das Justizministerium klargestellt, dass die Familie O. nun doch den vorübergehenden Schutz erhalten kann. Die lokalen Behörden wurden angewiesen, Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis auszustellen und Sozialleistungen zu bewilligen.

Darüber, dass eine großzügige und möglichst unkomplizierte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der aktuellen Situation geboten ist, gibt es einen breiten Konsens aller relevanten gesellschaftlichen und politischen Akteur*innen. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl haben kürzlich kritisiert, dass die Solidarität und Hilfsbereitschaft nicht allen Geflüchteten aus der Ukraine zugute kommt, und dabei vor allem auf den Umgang mit Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit hingewiesen. Doch auch für Ukrainer*innen läuft keinesfalls immer alles glatt, wie ein aktueller und besonders absurder Fall verdeutlicht, der von ehrenamtlichen Unterstützer*innen an den Flüchtlingsrat herangetragen wurde.

Sie berichten, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Karlsruhe einer ukrainischen Familie das humanitäre Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG und auch jegliche Sozialleistungen verweigert, weil diese zum Zeitpunkt der Invasion ihres Heimatlandes durch die russischen Streitkräfte zufällig im Urlaub in Ägypten war. Die über Polen eingereiste Großmutter der Familie erhielt problemlos den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Der Rest der Familie wird aufgefordert, Asylanträge zu stellen – obwohl die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern beteuern, dass Menschen aus der Ukraine keine Asylanträge in Deutschland stellen müssen. Im Gegensatz dazu hat eine andere ukrainische Familie, die im gleichen Hotel in Ägypten Urlaub gemacht hat, zum gleichen Zeitpunkt nach Deutschland eingereist ist und in Mannheim bei Unterstützer*innen aufgenommen wurde, von den dortigen Behörden Fiktionsbescheinigungen erhalten und wurde in den Leistungsbezug aufgenommen.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg sagt zu diesem Fall: „Es ist offensichtlich absurd, dieser Familie den vorübergehenden Schutz vorzuenthalten mit der Begründung, sie seien über den „Drittstaat“ Ägypten eingereist. Erwarten die hiesigen Behörden ernsthaft, dass diese Familie dorthin zurückkehrt, nur weil sie zufällig gerade im Urlaub war, als der Krieg ausbrach? Ganz offensichtlich ist diese Familie in eine Regelungslücke gefallen, die schleunigst von den politisch Verantwortlichen zu schließen ist. Noch absurder wird die Situation, wenn man sich vor Augen führt, dass die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zu § 24 AufenthG explizit einen Anspruch auf Schutz in Deutschland vorsehen, wenn die betroffenen Ukrainer*innen zum Zeitpunkt der Invasion der Ukraine in einem anderen Staat der Europäischen Union im Urlaub waren oder wenn ein einzelne Familienmitglieder vorübergehend außer Landes war. Wo ist der grundsätzliche Unterschied bei einer Familie, die zusammen in einem Nicht-EU-Staat im Urlaub war? Kann es sein, dass die Wahl des Urlaubslandes darüber entscheidet, ob man Schutz erhält, wenn im Heimatland ein Krieg ausbricht? Die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene müssen schnellstmöglich klarstellen, dass der vorübergehende Schutz für alle gilt, die zum Zeitpunkt der russischen Invasion ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten – auch wenn sie aus welchem Grund auch immer vorübergehend außer Landes waren. Die Verweigerung jeglicher Sozialleistungen ist im Übrigen eindeutig rechtswidrig und verstößt unter anderem gegen die Vorgaben des Justizministeriums, aus denen hervorgeht, dass selbst bei Personen, bei denen unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, ein Schutzgesuch in jedem Fall einen Leistungsanspruch auslöst. Auch hier fordern wir die zuständigen Behörden auf, sofort Abhilfe zu schaffen und der Familie die ihnen zustehenden Leistungen rückwirkend zum Tag der ersten Vorsprache auszuzahlen.“

Im Folgenden dokumentieren wir den offenen Brief der Unterstützer*innen an verschiedene Entscheidungsträger*innen.

Offener Brief der Unterstützer*innen der Familie O. an Bundesinnenministerin Faeser, Ministerpräsident Kretschmann und Justizministerin Gentges

Wir sind tief besorgt und beschämt über die Art und Weise, wie von den Behörden hier in Karlsruhe mit einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie umgegangen wird, die aus der ständigen Bombenangriffen ausgesetzten Stadt Charkiw in der Ostukraine stammt. Wir bitten dringend um Ihre Hilfe, damit das Leid dieser Familie, die ihre Heimat verloren hat und ständig Nachrichten neuer Zerstörungen erhält, nicht weiterhin unnötigerweise durch Unsicherheit und Angst vor Abschiebung noch weiter vergrößert wird.  Der Familie wird die Fiktionsbescheinigung verweigert, sie wird zur Ausreise gedrängt und gleichzeitig von einer anderen Behörde aufgefordert, einen Asylantrag zu stellen. Das alles steht im krassen Widerspruch z B zu der Kommunikation des BAMF über den Umgang mit Flüchtlingen aus der Ukraine.

Der Situation stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Die Familie O. (Vater, Mutter, Sohn) war im Februar 2022 im Urlaub in Ägypten, als der Krieg in ihrer Heimat ausbrach. Sie konnte nicht in ihre Heimatstadt Charkiw zurück, es gab ja auch keine Rückflüge mehr. Wir, die Familie R., lernten sie in Ägypten in unserem Urlaub kennen. Wir organisierten in unserer Heimat Bad Schönborn eine private Spendensammlung, von der wir den verlängerten Aufenthalt der Familie im Hotel und die Flugtickets nach Frankfurt bezahlten. Am 04.03. landeten wir gemeinsam in Frankfurt und verbrachten das Wochenende in unserer privaten Wohnung. Wir kümmerten uns um die vielen Angelegenheiten, die jetzt zu regeln waren. Wir, die Familie V., boten  ihnen ab dem 07.03. unsere Gästezimmer als vorübergehende Unterkunft an. Am 08.03. war die Mutter von Frau O. nach ihrer langen Flucht über Warschau in Mannheim angekommen, sodass die O.s nun zu viert bei uns  wohnten. Wir, die Familie M., richteten in unserem Haus in Wochenend- und Nachtarbeit eine Wohnung her, in die die Familie O. am 01.04. einziehen konnte. Seit dieser Zeit sind wir Nachbarn und kümmern uns um die Familie. Alle Anträge sind gestellt, die Registrierung ist erfolgt, der Sohn geht in die Schule und in den Sportverein und die Erwachsenen haben Arbeit in Aussicht. Parallel dazu arbeitet Herr O. ehrenamtlich im Rathaus der Gemeinde Bad Schönborn, um die Hauptamtlichen dabei zu unterstützen, den vielen ukrainischen Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern. „Wir können und werden Ihnen helfen!“, haben Sie, Frau Faeser, allen Flüchtlingen versprochen, und in Bad Schönborn sind wir bemüht, Ihr Versprechen in die Tat umzusetzen. Das ist wie überall in Deutschland ganz selbstverständlich und das ist auch gut so.

Was hoffentlich nicht selbstverständlich ist, ist die aktuelle Situation der O.s: Derzeit bekommt die Familie keine Leistungen nach dem AsylbLG, die Fiktionsbescheinigung wird nicht ausgestellt ohne dass dies schriftlich begründet wird oder ein offizieller Bescheid erstellt wird und der Familie wurde bedeutet, dass sie wieder ausreisen müsse, da sie über das „sichere Drittland Ägypten“ eingereist sei. Bei der Registrierung der Familie im Landratsamt in Karlsruhe am 29.03. wurde von einer netten Kollegin gesagt: „Es ist alles in Ordnung!“ Leider ist nichts in Ordnung: O.s bekommen kein Geld, es gibt noch keinen gültigen Mietvertrag mit der Gemeinde (was das geringste Problem ist) – und zu allem Überfluss erreicht die Familie am 20.05. ein offizielles Schreiben des Landratsamtes mit der Aufforderung, einen Asylantrag zu stellen, im krassen Widerspruch zur Darstellung auf der Website des  BAMF.

Können Sie verstehen, dass die Familie tief verunsichert ist? Sie erlebt die Verwaltung in Deutschland oft von ihrer bürokratischen und  abweisenden Seite. Und wir ehrenamtlichen Unterstützer sind enttäuscht über die Unfähigkeit der Verwaltung, die Angelegenheiten der Flüchtlinge schnell und vernünftig zu regeln. Warum kann in Behörden nicht gelten, was für uns selbstverständlich ist: „Wir können und werden Ihnen helfen!“? Warum gibt es bis heute keine Fiktionsbescheinigung, obwohl Sie, liebe Frau Faeser, in Ihrem Video versprochen haben: „Nach Registrierung können Sie sofort in Deutschland arbeiten.“? Warum wird im Landratsamt Karlsruhe auf ein „sicheres Drittland Ägypten“ verwiesen, wenn im Landratsamt Mannheim ein Ehepaar, das ebenfalls durch die Vermittlung von uns, der Familie R., aus Ägypten (gleiches Hotel) zunächst in Bad Schönborn und dann in Mannheim untergekommen ist, eine Fiktionsbescheinigung erhält? Warum gelingt es in Polen, 3,4 Mio. Ukrainer aufzunehmen und wir in Deutschland scheinen mit 650.000 Menschen schon überfordert?

Wir schämen uns für unser Land und für all das, was die Familie O. hier von Behörden erlebt. Wir sind fassungslos über die bürokratischen Hürden in vielen Behörden. Wir sind verärgert darüber, wie schwer es ist, Verantwortliche ans Telefon zu bekommen, Antworten auf E-Mails zu erhalten, um dann auf andere Behörden verwiesen zu werden, die dann ebenfalls nicht erreichbar sind.

Wir erwarten von den Behörden und Verwaltungen, dass sie Kompetenz, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit an den Tag legen. Es liegt durchaus nahe, anzunehmen, dass all diese Fehlleistungen nicht den einzelnen ausführenden Beamten im Landratsamt, Ausländeramt , Integrationsstelle etc. anzulasten sind. Wir vermuten eher, dass diese Kollegen, die sicher auch helfen wollen, wo immer es geht, es mit irreführenden oder widersprüchlichen Vorgaben übergeordneter Stellen zu tun haben. Daher bitten wir Sie, hier dringend tätig zu werden.

Unsere Befürchtung ist, dass das Ergehen der Familie O. in Bad Schönborn kein Einzelfall ist. Die Familie hat alles richtig gemacht: Sie hat sich um Arbeit bemüht, hat eine Wohnung und hat Arbeit in Aussicht. Wir haben mit vielen anderen dazu beigetragen, dass das möglich ist. Warum gibt es für diese Familie kein Geld, keine Fiktionsbescheinigung, keine Sprachkurse, sondern stattdessen die behördliche Aussage zum „sicheren Drittstaat Ägypten“ (die als Drohung der Abschiebung empfunden wird) und die amtliche Aufforderung, beim BAMF einen Asylantrag zu stellen?

Eine Familie, deren Heimatstadt zerbombt ist, die sich Sorgen um das Leben der Freunde und Verwandten in der Ukraine macht, ist zu uns nach Deutschland gekommen. Viele Menschen haben viel investiert, damit sie hier zunächst bleiben können. Und heute bekommen sie weder staatliche finanzielle Unterstützung noch können sie die Arbeit aufnehmen, die sie sich gesucht haben und es wird ihnen sogar gesagt, dass sie Deutschland Ende Mai wieder verlassen müssen.

Verstehen Sie unsere Empörung? Wir bitten Sie alle – im Bund, in Baden-Württemberg und im Landratsamt Karlsruhe, dafür zu sorgen, dass die Familie O. ihre Fiktionsbescheinigung bekommt und dass das ihnen zugesagte Geld zügig überwiesen wird. Und wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass dieser Fall ein Einzelfall bleibt und dass wir unser Versprechen tatsächlich einhalten, das wir den ukrainischen Geflüchteten gegeben haben.

Herzliche Grüße

Familie R.                        Familie V.                            Familie M.


Austauschtreffen für politisch aktive Geflüchtete

english version below

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle politisch interessierten und aktiven Flüchtlinge zu einem Online-Netzwerktreffen ein. Das Treffen findet am Mittwoch, 1. Juni um 18 Uhr statt.

Warum machen wir dieses Treffen? Es gibt viele Flüchtlinge, die alleine oder mit anderen aktiv sind für ihre Rechte. Wir wollen diese Menschen und Gruppen zusammenbringen, damit sie ihre Erfahrungen austauschen und über Wege zur Zusammenarbeit sprechen können. Deswegen haben wir auch einige Aktivisten eingeladen, die über ihre Erfahrungen und Erfolge berichten können.
Außerdem wollen wir über ein aktuelles und wichtiges Problem sprechen, dass Menschen aus verschiedenen Ländern betrifft, nämlich die Situation der nicht-ukrainischen Flüchtlinge die aus der Ukraine geflüchtet sind. Zum Beispiel Leute die als Ausländer in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben. Wir wollen darüber sprechen, welche Erfahrungen und Probleme diese Menschen gerade in Deutschland haben und was wir gemeinsam zu diesem Thema machen können.
Leitet diese Einladung gerne an andere Interessierte weiter!
Wir freuen uns über eure Teilnahme!
Das Treffen ist für Menschen mit Fluchthintergrund gedacht. Für Unterstützer*innen ohne eigene Fluchtbiografie ist eine Teilnahme möglich, wir werden allerdings darauf achten dass vor allem geflüchtete Menschen zu Wort kommen. Vor allem bitten wir Unterstützer*innen, diese Einladung an interessierte Geflüchtete weiterzuleiten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Veranstaltung keine Fortbildung oder Beratungsveranstaltung ist, sondern dazu dient, dass Geflüchtete sind untereinander austauschen und vernetzen und überlegen, was sie selbst gemeinsam machen können um sich für ihre Interessen und Rechte einzusetzen.

Wer teilnehmen möchte, kann eine Email an eine der folgenden Adressen schicken:
osa@fluechtlingsrat-bw.de
mcginley@fluechtlingerat-bw.de

wir schicken Ihnen dann die Zugangsdaten zu.

English version

The Refugee Council of Baden-Württemberg invites all politically interested and active refugees to an online networking meeting. The meeting will take place on Wednesday, 1 June at 6 pm.

Why are we holding this meeting? There are many refugees who are active on their own or with others for their rights. We want to bring these people and groups together so they can share their experiences and talk about ways to work together. That is why we have also invited some activists who can report on their experiences and successes.
We also want to talk about a current and important problem that affects people from different countries, namely the situation of non-Ukrainian refugees who have fled Ukraine. For example, people who studied or worked in Ukraine as foreigners. We want to talk about what experiences and problems these people have in Germany and what we can do together on this topic.
Please forward this invitation to others who may be interested!
We are looking forward to your participation!
The meeting is intended for people with a refugee background. It is possible for supporters without their own refugee biography to participate, but we will make sure that mainly refugees have their say. Above all, we ask supporters to forward this invitation to interested refugees. It is important to emphasize that this event is not a training or counseling event, but serves to enable refugees to exchange and network with each other and to consider what they can do together to advocate for their interests and rights.

If you are interested in taking part, please write an email to one of the following addresses:

mcginley@fluechtlingsrat-bw.de

osa@fluechtlingsrat-bw.de

and we will send you to link.


Online-Seminar „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

Nachdem das erste Online-Seminar zum Thema „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“ auf sehr großes Interesse gestoßen ist, und zahlreiche Wünsche nach einer Wiederholung an uns herangetragen wurden, freuen wir uns, dass unsere beiden Referenten die Zeit gefunden haben, die Veranstaltung ein zweites Mal anzubieten.

Die Referenten, Manfred Weidmann (Rechtsanwalt in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ und Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Prof. Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D.) werden einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen geben, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmenden ist allerdings aus technischen Gründen auf 100 Personen beschränkt. Bitte melden Sie sich mit dem untenstehenden Formular an. Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.


Verbände beklagen mangelnde Umsetzung des Koalitionsvertrages

Gegenüber der grün-schwarzen Landesregierung haben baden-württembergische Vertreter*innen vom Flüchtlingsrat, dem Paritätischen Landesverband, Seebrücke und dem Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen (LAKA) im Rahmen einer Landespressekonferenz am Jahrestag der Vorstellung des Koalitionsvertrages Bilanz gezogen.

Helene Khuen-Belasi (LAKA), Seán McGinley (Flüchtlingsrat), Ulrich Bamann (Seebrücke) und Feray Şahin (Paritätischer Landesverband) zogen eine Bilanz am Jahrestag des Koalitionsvertrages.

Die Verbände hatten vor einem Jahr allesamt im Koalitionsvertrag begrüßenswerte Vorhaben festgestellt, die heute allerdings immer noch fast alle auf ihre Umsetzung warteten.

So kritisierte Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, es sei in der Realität nichts von der Ankündigung zu erkennen, alle Spielräume auszunutzen um gut integrierte Geduldete zu einem Bleiberecht zu verhelfen und über entsprechende Optionen zu beraten, bevor eine Abschiebung droht. „Es wirkt also eher so, als würden die Behörden alle gesetzlichen Spielräume konsequent nutzen, um Abschiebungen zu ermöglichen, bevor ein Bleiberecht ‚droht‘“, so McGinley. In diesem Sinne bewertete er auch den Umstand, dass Baden-Württemberg – anders als einige andere Bundesländer – keine Vorgriffsregelungen auf die von der Bundesregierung angekündigten ausgeweiteten Bleiberechtsoptionen einführen will, so dass die Personen, die von diesen Regelungen profitieren werden, in Baden-Württemberg Gefahr laufen, vor Einführung der neuen Regelungen abgeschoben zu werden.

Kritisiert hat der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats auch das mangelnde Problembewusstsein und das Desinteresse der Opposition angesichts der gerichtlich festgestellten Grundrechtsverletzungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und bezüglich der Abschiebungshaft, wo mit dem „Runden Tisch“ der Bürgerbeauftragten und der Einführung einer Sozial- und Verfahrensberatung gleich zwei Ankündigungen des Koalitionsvertrages auf ihre Umsetzung warten.

Die Verbände wiesen darauf hin, dass die aktuelle Hilfsbereitschaft gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine zeige, dass ein ganz anderer Umgang mit Geflüchteten möglich sei, wenn dies politisch erwünscht ist. In diesem Zusammenhang erinnerte Ulrich Bamann von der Seebrücke Baden-Württemberg an das im Koalitionsvertrag angekündigte Landesaufnahmeprogramm für Menschen an den Außengrenzen Europas: „Nachdem es im Februar ein Fachgespräch ‚Humanitäre Aufnahme‘ gab, in dem die Notwendigkeit, die Optionen und die Grundzüge einer Umsetzung diskutiert wurden, stagnierte der Umsetzungsprozess, obwohl sich die Situation von Geflüchteten an den Grenzen Europas weiter verschärft hat. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs muss heute schon von den ‚Vergessenen‘ auf dem Mittelmeer, auf den griechischen Inseln und auf der Balkanroute gesprochen werden. Ein Landesaufnahmeprogramm ist notwendiger denn je.“

Angesichts der bevorstehenden Eingliederung ukrainischer Geflüchteter in die regulären Sozialsysteme erinnerte Feray Şahin, Leiterin des Bereichs Familie, Kinder, Migration beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg daran, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, den Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig ihres Aufenthaltsstatus zu gewährleisten. Passiert sei in dieser Hinsicht aber nichts. „Wir fordern die Landesregierung auf, Flüchtlinge in unserem Land in der Gesundheitsversorgung gleichzustellen und ab Juni 2022 nicht nur ukrainischen, sondern allen Flüchtlingen den Zugang zu medizinischen Leistungen über das System der Grundsicherung zu ermöglichen“, so Feray Şahin. Beim Stichwort „Ungleichbehandlung” betonte Şahin die Wichtigkeit des angekündigten Landesantidiskriminierungsgesetzes und zeigte sich besorgt darüber, dass die Landesregierung die Zuständigkeit hierfür dem Innenministerium zugewiesen hat. Dies sei ein Zugeständnis gegenüber denen, die behauptet haben, das LADG sei ein „Anti-Polizeigesetz“ und stelle die Polizei unter Generalverdacht. „Fakt ist: Wir haben eklatante Schutzlücken im geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bereiche wie Bildung, öffentliche Verwaltung sowie die Ausländer-, Ordnungs- und Polizeibehörden fallen unter Länderhoheit und werden vom AGG nicht berührt. Diese Schutzlücke muss endlich geschlossen werden”, so Feray Şahin.

Für den Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen ist die Einführung muttersprachlichen Unterrichts in staatlicher Verantwortung ein wichtiges Anliegen. Doch auch diese Ankündigung des Koalitionsvertrages sei noch nicht in die Tat umgesetzt worden.

„Es dauert fünf bis sieben Jahre, bis eine zweite Sprache auf anspruchsvollem Niveau beherrscht wird. Diesen umfassenden Prozess des Deutschlernens müssen wir durch qualifizierte Sprachförderung sichern, in die alle Lehrer eingebunden sind. Um Bildungsgerechtigkeit – ein Ziel der Koalitionsregierung – herzustellen, brauchen wir zusätzlich zur qualifizierten Sprachförderung die Einführung von Herkunftssprachen als reguläres Fach, mit versetzungsrelevanten Noten und Abschlussprüfungen, um Schülerinnen und Schülern mit Migrationserfahrung bessere Bildungsabschlüsse zu ermöglichen. Ohne solche Anstrengungen werden wir auf urteilsfähige Bürger und Fachkräfte verzichten müssen. Darüberhinaus zwingt die Entwicklung vermehrt beide Eltern zur Vollerwerbstätigkeit, um Mieten und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Der flächendeckende Ausbau von Kitas, Ganztagsschulen/Gemeinschaftsschulen ist daher unverzichtbar, um Kindern und Jugendlichen ganzheitliche Bildung und soziale Entwicklung zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen.”, so LAKA-Vorstandsmitglied Helene Khuen-Belasi. Daher fordert der LAKA die Landesregierung auf, dem Ausbau der breiten Bildung als entscheidendem Standortvorteil Vorrang einzuräumen und Herkunftssprachen als schulische und Bildungsressource anzuerkennen, wie das in fast allen Bundesländern bereits erfolgt.

Die Vertreter*innen der Verbände rufen alle Bürger*innen Baden-Württembergs dazu auf, die Landesregierung an ihre Ankündigungen zu erinnern, sei es in Gesprächen mit ihren Landtagsabgeordneten, oder durch eine neue Postkartenaktion, die im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt wurde.


Fachtag: Integration und innovative Konzepte

Was ist gemeint, wenn von „Integration“ gesprochen wird? Wenn wir von einem Prozess der Integration sprechen, wer trägt welche Verantwortung und wer leistet welchen Beitrag in diesem Prozess? Welche Ressourcen sind notwendig, um die Ziele, die wir vor Augen haben, wenn wir von einem Prozess der Integration sprechen, zu erreichen? Welche Rolle spielen Hauptamtliche, und inwiefern werden die vorhandenen Angebote an Unterstützung, Beratung und Begleitung den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht? Diesen und anderen Fragen wollen wir bei der Tagung am 10.06. Raum geben. Wir haben Expert*innen mit unterschiedlichen Perspektiven eingeladen, um mit einer Mischung aus Theorie und Praxis mit Ihnen in den Austausch zu gehen.

Da wir einen machtkritischen und reflektierten Blick auf die Rolle von Hauptamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten fördern wollen, empfehlen wir, dass Sie sich zur Einstimmung auf die Tagung den TED-Talk „The danger of a single story“ von Chimamanda Adichie anschauen. Für das Video sind deutschsprachige Untertitel verfügbar.

Die Tagung richtet sich primär an Personen, die hauptamtlich im Bereich Flucht und Migration tätig sind und die Inhalte sind auf diese Personen ausgerichtet. Grundsätzlich steht die Teilnahme aber allen Interessierten offen. Die Anmeldung ist nun geschlossen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich für das Mittagessen erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Integration mit Perspektive Individuell. Kultursensibel.“ statt. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Heidehof Stiftung kofinanziert.

Programm als PDF

Programm

10.00 Begrüßung (Bärbel Mauch, 2. Vorsitzende Flüchtlingsrat BW)

10.05 Hauptvortrag „Integration als Projekt für alle“

Der Begriff Integration ist in aller Munde. Im Kontext der Geflüchtetenarbeit ist vor allem von Integrationsbedarf, Integrationsverweigerung einerseits oder gelungener Integration andererseits die Rede. Meist geht es dabei um eine ‚Bringschuld‘ der Neuankömmlinge. Warum Integration jedoch nur gelingen kann, wenn auch die Aufnahmegesellschaft selbst aktiv ist, wird Frau Prof. Dr. Treibel in ihrem Vortrag aufzeigen. Sie wird die unterschiedlichen Bedeutungen des Integrationsbegriffs erörtern und darstellen, welch‘ große Bedeutung Kooperationen, aber auch und gerade Konflikte im Projekt Integration haben. Der Vortrag mit anschließender Diskussion soll dazu anregen, unsere eigenen Handlungs- und Sprachmuster machtkritisch hinterfragen zu können.

Referentin: Prof. Dr. Annette Treibel (Professorin für Soziologie und Leiterin des Masterstudiengangs Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit an der PH Karlsruhe) 

12.30 Mittagspause

Es gibt ein vegetarisches und ein veganes Gericht, jeweils mit kleinem Salat, gegen einen Unkostenbeitrag von 6 Euro.

13.15 Arbeitsgruppen

A) Unterstützung von geflüchteten Menschen in der Ausbildung.

Auch für Menschen mit Fluchthintergrund bietet eine Ausbildung in Deutschland gute Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen sowie einer formalen Qualifikation. Gerade für Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kann eine Ausbildung daneben eine Bleibeperspektive eröffnen, z.B. über die Ausbildungsduldung. Gleichzeitig gibt es für geflüchtete Menschen, die eine Ausbildung machen, viele Hürden und Herausforderungen – angefangen bei sprachlichen und fachlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung über Unstimmigkeiten im Betrieb bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten. Hier kann eine gute Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, Betrieb, Schule und HWK/IHK von großem Vorteil sein. Welche Rolle verschiedene Hauptamtliche einnehmen können, wird in diesem Workshop diskutiert. Außerdem berichtet Yonas Salomon von seinen Erfahrungen als Geflüchteter, der eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat und gibt Tipps für andere, die diesen Weg gehen wollen und für deren Unterstützer*innen.

Referenten: Ulrich Ziegler (AK Asyl Schwetzingen) und Yonas Salomon (Azubi)

B) Trauma als besondere Herausforderung für Integration und Teilhabe?

In der Arbeit mit Geflüchteten begegnen Viele auch traumatisierten Personen. Traumatische Erlebnisse aus der Heimat oder auf der Flucht können sich vielfältig auf die Gegenwart auswirken und sich im Verhalten der Betroffenen äußern. Was ist ein psychisches Trauma eigentlich, was ist wichtig zu wissen und zu beachten? Welche besonderen Bedarfe und Herausforderungen können sich daraus im Rahmen von Integration und Teilhabe ergeben?

Referentin: Hanna Hiltner (Traumazentrierte Fachberaterin und Traumapädagogin bei refugio stuttgart e.v., Regionalstelle Tübingen).

C) Gelungene Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

Was können Haupt- und Ehrenamtliche dafür tun, um gemeinsam im Sinne der geflüchteten Menschen, die sie betreuen, agieren zu können? Welche Beispiele gibt es für gute Arbeitsteilungen, gelungene Kommunikation und sinnvolle Strukturen, die eine vertrauensvolle Kooperation fördern? Wo sind in der aktuellen Praxis Defizite und Verbesserungspotenziale? Wie bewerten geflüchtete Menschen die Unterstützung, die sie von Haupt- und Ehrenamtlichen erhalten und welche Verbesserungsbedarfe gibt es?

Referenten: Dr. Kibreab Habtemichael Gebereselassie (Sozialarbeiter / Integrationsmanager bei der AGDW Stuttgart und Dozent für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien an der Hochschule Darmstadt) und Awali Oumorou (Multiplikator im Projekt „Integration mit Perspektive: Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig“)

15.00 Podiumsdiskussion

Zum Abschluss der Tagung möchten wir einige Gesprächsfäden aus dem vorherigen Programm zusammenführen und uns die Frage stellen, welche Vorstellungen von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe wir haben, welchen Beitrag wir alle jeweils leisten können, um diese Ziele zu erreichen und welche Rahmenbedingungen und Ressourcen dafür bereitgestellt werden müssen.

Teilnehmer*innen: Prof. Annette Treibel, Dr. Kibreab Habtemichael Gebereselassie, Awali Oumorou.

Moderation: Dr. Lorenz Wiese (Projektmitarbeiter, „Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer (FFVT)“, Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) 

16.00 Ende