Pressemitteilung LAKA: Wegfall der freiwilligen BAMF-Sprachkurse

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) und seine Mitgliedsorganisationen sind bestürzt über den Wegfall der freiwilligen Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser sorgt gleichermaßen für erhebliche Verunsicherung bei Zugewanderten, Bildungsträgern und Betrieben. Die Entscheidung trifft insbesondere Menschen, die sich aktiv um Integration bemühen, eine Ausbildung anstreben oder bereits erste Schritte in Richtung Arbeitsmarkt unternommen haben.

„Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration“, betont die bildungspolitische Sprecherin des LAKA, Helene Khuen-Belasi. Und sie fügt hinzu: „Ohne ausreichende Sprachkenntnisse bleiben Chancen auf Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung stark eingeschränkt.“

Gerade in Zeiten akuten Fach- und Arbeitskräftemangels ist diese Entscheidung ein falsches Signal. Viele Unternehmen sind dringend auf motivierte Nachwuchs- und Fachkräfte angewiesen. Zahlreiche Zugewanderte bringen berufliche Vorerfahrungen, Motivation und Lernbereitschaft mit – doch ohne die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse systematisch zu verbessern, wird ihr Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung erschwert. Somit zahlen sie keine Steuern und Sozialabgaben und sind auf Transferleistungen angewiesen.

Besonders betroffen sind junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen oder aufnehmen möchten. Fehlende Sprachförderung führt dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben oder Ausbildungsverhältnisse gefährdet sind, weil die notwendige sprachliche Begleitung fehlt. Betriebe verlieren dadurch wertvolles Potenzial und Planungssicherheit.

Sprache ist jedoch weit mehr als ein Instrument für den Arbeitsmarkt. Gute Deutschkenntnisse der Eltern sind ein entscheidender Faktor für die Bildungschancen ihrer Kinder. Eltern, die schulische Informationen verstehen, Gespräche mit Lehrkräften führen und ihre Kinder beim Lernen unterstützen können, stärken deren Bildungsweg nachhaltig. Fehlende Sprachkompetenz wirkt sich daher nicht nur individuell, sondern generationenübergreifend aus.

Hinzu kommt: In Baden-Württemberg ist Deutsch die Behördensprache. Anträge, Beratungen und offizielle Kommunikation erfolgen grundsätzlich auf Deutsch. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, steht im Alltag vor erheblichen Hürden – sei es bei der Beantragung von Leistungen, bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder im Kontakt mit Schulen und Behörden. Sprachförderung ist daher auch eine Frage der praktischen Lebensbewältigung und gleichberechtigten Teilhabe.

„Wir brauchen verlässliche und niedrigschwellige Zugänge zu Sprach- und Integrationsangeboten. Investitionen in Sprachförderung sind Investitionen in Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ sagt der Vorsitzende des LAKA, Daniel Setzler. Und ergänzt: „Wer an Sprachkursen spart, spart am falschen Ende – und riskiert, dass Integration, Ausbildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft ausgebremst werden.“

Hintergrundinformationen:

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) vertritt seit 1998 die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler und Landesebene – parteiunabhängig, überkonfessionell und überethnisch. Im Fokus stehen demokratische Teilhabe, politische Mitbestimmung und eine chancengerechte Gesellschaft. Er ist legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung (PartIntG BW § 10), des Landtages, aller relevanten Organisationen auf Landesebene, vergleichbarer Migrantengremien in anderen Bundesländern und dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI). 

Er setzt sich seit seiner Gründung 1998 auf politischer Ebene für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft ein. Wichtige Forderungen des LAKA Baden-Württemberg sind die Verankerung der kommunalen Migrantenvertretungen in der Gemeindeordnung, das kommunale Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs, die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen sowie die Einführung des herkunftssprachlichen Unterrichtes unter staatlicher Aufsicht an den Schulen in Baden-Württemberg.


Perspektive durch Partizipation – Unser Angebot für das Jahr 2026

Unser Projekt Perspektive durch Partizipation zielt darauf ab, Menschen, die „besonders schutzbedürftige“ Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen.

Der Begriff „besonders schutzbedürftig“ wird in der Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) der Europäischen Union (EU) benutzt und umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • Unbegleitete Minderjährige.
  • LSBTI*- Geflüchtete.
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • Ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts für das Jahr 2026

Fortbildungen: (Vor Ort & Online): Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Engagement mit gezielten Fortbildungen. Auf Anfrage bieten wir Schulungen zu folgenden Schwerpunkten an:

  • Queere Geflüchtete: Vorbereitung auf die Anhörung
  • Unbegleitete Minderjährige: Basiswissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Frauen auf der Flucht: Sensibilisierung für frauenspezifische Fluchtgründe
  • Inklusion: Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung“

Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge: Um Sie in Ihrem Ehrenamt bestmöglich zu begleiten, bieten wir Workshops zu Selbstreflexion und Selbstfürsorge an. Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir uns psychosoziale Herausforderungen an, tauschen uns aus und entwickeln praktische Strategien, die Ihren Alltag im Ehrenamtskreis erleichtern.

Vernetzungstreffen: Tauschen Sie sich bei unseren regionalen Treffen mit anderen Engagierten aus.

Erst- und Verweisberatung: Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht per E-Mail: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de. und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachstellen weiter.

Interesse? Kontaktieren Sie uns für individuelle Anfragen unter: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

Dieses Projekt wird durch die Aktion Mensch gefördert. Dank der Spenden unserer Unterstützer*innen können wir den Eigenanteil für dieses Jahr sicherstellen und das Projekt wie geplant umsetzen.


Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Die Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ist nunmehr im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse von aus der Ukraine geflüchteten Personen nach § 24 AufenthG regelmäßig bis zum 4. März 2027 automatisch als verlängert gelten, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Die Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2025, die am 01.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt damit zum 02.12.2025 in Kraft.

Der EU-Rat hatte bereits am 15. Juli 2025 einen neuen Durchführungsbeschluss (2025/1460) verabschiedet, mit welchem der vorübergehende Schutz für Personen aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert wurde. Begründet wurde dies mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und damit, dass der vorübergehende Schutz dazu beitrage, die Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu entlasten. Bei einer Beendigung des vorübergehenden Schutzes wäre andernfalls ein erheblicher Anstieg von Asylanträgen von den Personen zu erwarten, deren Schutzstatus auslaufe.

Neuerungen im Durchführungsbeschluss des EU-Rat und Umsetzung durch das BMI

Der Durchführungsbeschluss des EU-Rat enthielt einige Neuerungen zum vorübergehenden Schutz, auf die das BMI mit einem Rundschreiben an die Bundesländer vom 11. August 2025 reagierte (siehe Meldung auf asyl.net vom 3.9.2025). Danach ist der vorübergehende Schutz in Deutschland ausgeschlossen, wenn der Antrag nach dem 13. August 2025 gestellt wurde und bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel aufgrund des vorübergehenden Schutzes erteilt wurde. Werde aufgrund des Bestehens eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz in einem anderen Mitgliedstaat ein entsprechender Antrag in Deutschland abgelehnt, seien die Personen vollziehbar ausreisepflichtig und hätten nur noch Anspruch auf die reduzierten Leistungen nach § 1a Abs. 4 S. 1 AsylbLG.



Stuttgart: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt Sie herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes auf maximal 25 Personen, wird die Anmeldung geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Referent: Herr Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 19. Nov. 2025 von 16:00-18:00 Uhr.

Wo: Hospitalhof (Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart) Johann-Valentin-Andreae-Raum, 3. OG.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


Asyl- & Aufenthaltsrecht einfach für junge Geflüchtete. Sag uns, was du brauchst! (Umfrage)

Deutsch, English, عربي


Die Sprache von Ämtern und Gesetzen ist oft schwer zu verstehe? Du möchtest lieber einfache Erklärungen, vielleicht sogar in deiner Muttersprache?

Genau deshalb haben wir im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unser Projekt „I know my rights“ gestartet. Gefördert von der Deutschen Fernsehlotterie bieten wir junge Geflüchtete bis 27 Jahren kostenlose Workshops zu rechtlichen Themen in ganz Baden-Württemberg an.
Wir erklären dir deine Rechte und deine Handlungsmöglichkeiten sowie Behördengänge in einfacher Sprache und, wenn nötig, auch in deiner Muttersprache und bieten Teilnehmenden außerdem kostenlose Beratung an.

Worüber benötigst du Informationen?

Damit wir die Inhalte der Workshops bestmöglich auf eure Bedürfnisse abstimmen können, laden wir dich herzlich ein, an unserer Umfrage teilzunehmen:

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


Asylum and Residence Law Made Simple for Young Refugees – Tell Us What You Need! (Survey)

The language used by authorities and in legal texts is often hard to understand.
Would you prefer simple explanations – maybe even in your native language?

That’s exactly why we at the Refugee Council of Baden-Württemberg started the project “I know my rights”.
Funded by the German Television Lottery, we offer free workshops on legal topics for young refugees up to the age of 27 throughout Baden-Württemberg.

We explain your rights, your options for action, and how to deal with authorities – in simple language, and if needed, even in your native language.
Participants can also receive free legal advice.

What kind of information do you need?

To tailor the workshop content as closely as possible to your needs, we warmly invite you to take part in our survey:

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


قانون اللجوء والإقامة بلغة مبسطة لفائدة الشباب اللاجئين – أخبرنا بما تحتاجه! (استبيان)

لغة الإدارات والقوانين غالبًا ما تكون صعبة الفهم؟
هل تفضل شروحات مبسطة – وربما حتى بلغتك الأم؟

لهذا السبب بالضبط أطلقنا في مجلس اللاجئين في بادن-فورتمبيرغ مشروع (أنا أعرف حقوقي)
بدعم من اليانصيب التلفزيوني الألماني، نقدم ورشات عمل مجانية حول المواضيع القانونية للشباب اللاجئين حتى سن 27 عامًا، في جميع أنحاء ولاية بادن-فورتمبيرغ

نشرح لك حقوقك، والإمكانيات المتاحة أمامك، والإجراءات الإدارية – بلغة مبسطة، وإذا لزم الأمر، أيضًا بلغتك الأم
.كما نقدم للمشاركين استشارات قانونية مجانية

ما نوع المعلومات التي تحتاجها؟
:لكي نتمكن من تصميم محتوى ورشات العمل بما يتناسب قدر الإمكان مع احتياجاتك، ندعوك للمشاركة في استبياننا

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


Mehrausgaben für die Kommunen: Rechtskreiswechsel Ukrainer*innen

In der Migrationsdebatte betont die Bundesregierung wiederholt die Notwendigkeit, die überlasteten Kommunen durch eine härtere Migrationspolitik zu entlasten. Das Vorhaben der Koalition, neuankommenden Ukrainer*innen Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld (SGBII/XII) auszuzahlen, hat zynischerweise den gegenteiligen Effekt: Die Kommunen müssen draufzahlen.

Die Aufnahmebedingungen für ukrainische Geflüchtete waren bislang im Vergleich für andere Geflüchtete mehr auf Integration und Teilhabe statt auf Ausgrenzung getrimmt. Beispielsweise erhielten Ukrainer*innen Auszahlungen von Leistungen nach SGB II/XII, was 122 € mehr im Monat als Leistungen nach AsylbLG (441 €) sind. An Ukrainer*innen, die seit dem 01.04.2025 erstmals einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, sollen bald nur noch Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Das Bundessozialministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der bayrische Ministerpräsident erwägt sogar Leistungskürzungen für alle Ukrainer*innen.

Diese Maßnahme drückt Geflüchtete aus der Ukraine unter das Existenzminimum und schränkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft, durch zum Beispiel schwierigere Arbeitsmarktintegration, ein. Außerdem widerspricht sich die Bundesregierung in folgendem Punkt: Die angekündigte Entlastung für Kommunen stellt sich als finanzielle Belastung heraus. Asylbewerberleistungen werden nämlich von den Kommunen gestemmt, das Bürgergeld wiederum mehrheitlich vom Bund. An den öffentlichen Ausgaben insgesamt ändert sich fast nichts, Kommunen müssen dafür zusätzlich zu den Asylbewerberleistungen noch Gesundheits- und Pflegekosten stemmen, da die Betroffenen nicht mehr gesetzlich krankrenversichert sein werden.