Asyl- & Aufenthaltsrecht einfach für junge Geflüchtete. Sag uns, was du brauchst! (Umfrage)

Die Sprache von Ämtern und Gesetzen ist oft schwer zu verstehe? Du möchtest lieber einfache Erklärungen, vielleicht sogar in deiner Muttersprache?

Genau deshalb haben wir im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unser Projekt „I know my rights“ gestartet. Gefördert von der Deutschen Fernsehlotterie bieten wir junge Geflüchtete bis 27 Jahren kostenlose Workshops zu rechtlichen Themen in ganz Baden-Württemberg an.
Wir erklären dir deine Rechte und deine Handlungsmöglichkeiten sowie Behördengänge in einfacher Sprache und, wenn nötig, auch in deiner Muttersprache und bieten Teilnehmenden außerdem kostenlose Beratung an.

Worüber benötigst du Informationen?

Damit wir die Inhalte der Workshops bestmöglich auf eure Bedürfnisse abstimmen können, laden wir dich herzlich ein, an unserer Umfrage teilzunehmen:

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


Asylum and Residence Law Made Simple for Young Refugees – Tell Us What You Need! (Survey)

The language used by authorities and in legal texts is often hard to understand.
Would you prefer simple explanations – maybe even in your native language?

That’s exactly why we at the Refugee Council of Baden-Württemberg started the project “I know my rights”.
Funded by the German Television Lottery, we offer free workshops on legal topics for young refugees up to the age of 27 throughout Baden-Württemberg.

We explain your rights, your options for action, and how to deal with authorities – in simple language, and if needed, even in your native language.
Participants can also receive free legal advice.

What kind of information do you need?

To tailor the workshop content as closely as possible to your needs, we warmly invite you to take part in our survey:

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


قانون اللجوء والإقامة بلغة مبسطة لفائدة الشباب اللاجئين – أخبرنا بما تحتاجه! (استبيان)

لغة الإدارات والقوانين غالبًا ما تكون صعبة الفهم؟
هل تفضل شروحات مبسطة – وربما حتى بلغتك الأم؟

لهذا السبب بالضبط أطلقنا في مجلس اللاجئين في بادن-فورتمبيرغ مشروع (أنا أعرف حقوقي)
بدعم من اليانصيب التلفزيوني الألماني، نقدم ورشات عمل مجانية حول المواضيع القانونية للشباب اللاجئين حتى سن 27 عامًا، في جميع أنحاء ولاية بادن-فورتمبيرغ

نشرح لك حقوقك، والإمكانيات المتاحة أمامك، والإجراءات الإدارية – بلغة مبسطة، وإذا لزم الأمر، أيضًا بلغتك الأم
.كما نقدم للمشاركين استشارات قانونية مجانية

ما نوع المعلومات التي تحتاجها؟
:لكي نتمكن من تصميم محتوى ورشات العمل بما يتناسب قدر الإمكان مع احتياجاتك، ندعوك للمشاركة في استبياننا

https://easy-feedback.de/umfrage/2035792/I59h73z


Mehrausgaben für die Kommunen: Rechtskreiswechsel Ukrainer*innen

In der Migrationsdebatte betont die Bundesregierung wiederholt die Notwendigkeit, die überlasteten Kommunen durch eine härtere Migrationspolitik zu entlasten. Das Vorhaben der Koalition, neuankommenden Ukrainer*innen Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld (SGBII/XII) auszuzahlen, hat zynischerweise den gegenteiligen Effekt: Die Kommunen müssen draufzahlen.

Die Aufnahmebedingungen für ukrainische Geflüchtete waren bislang im Vergleich für andere Geflüchtete mehr auf Integration und Teilhabe statt auf Ausgrenzung getrimmt. Beispielsweise erhielten Ukrainer*innen Auszahlungen von Leistungen nach SGB II/XII, was 122 € mehr im Monat als Leistungen nach AsylbLG (441 €) sind. An Ukrainer*innen, die seit dem 01.04.2025 erstmals einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, sollen bald nur noch Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Das Bundessozialministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der bayrische Ministerpräsident erwägt sogar Leistungskürzungen für alle Ukrainer*innen.

Diese Maßnahme drückt Geflüchtete aus der Ukraine unter das Existenzminimum und schränkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft, durch zum Beispiel schwierigere Arbeitsmarktintegration, ein. Außerdem widerspricht sich die Bundesregierung in folgendem Punkt: Die angekündigte Entlastung für Kommunen stellt sich als finanzielle Belastung heraus. Asylbewerberleistungen werden nämlich von den Kommunen gestemmt, das Bürgergeld wiederum mehrheitlich vom Bund. An den öffentlichen Ausgaben insgesamt ändert sich fast nichts, Kommunen müssen dafür zusätzlich zu den Asylbewerberleistungen noch Gesundheits- und Pflegekosten stemmen, da die Betroffenen nicht mehr gesetzlich krankrenversichert sein werden.