Stuttgart: Vortrag „Kampf gegen Antiziganismus – Was ist zu tun?“

Als spezifische Form des Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja, ist Antiziganismus weit in der deutschen Gesellschaft verbreitet. Dies zeigt unter anderem der im Juni 2021 veröffentlichte Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus.

Im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus hält Dr. Mehmet Daimagüler deshalb im Haus der Katholischen Kirche einen Vortrag zum Thema: „Kampf gegen Antiziganismus – Was ist zu tun?“.
Dr. Mehmet Daimagüler ist Rechtsanwalt, Buchautor und erster Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und kostenfreien Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://www.dtf-stuttgart.de/veranstaltungen/kampf-gegen-antiziganismus-was-ist-zu-tun


OVG Greifswald: systemische Schwachstellen Bulgarien

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat in seinem Urteil vom 02.02.2024 – 4 LB 653/22 OVG systemische Schwachstellen der Aufnahmebedingungen für psychisch schwer erkrankte Dublin-Rückkehrende in Bulgarien festgestellt. Diese bestünden auch dann, wenn mit der Wiederaufnahme und inhaltlichen Prüfung des eingestellten Asylverfahrens zu rechnen sei.

Zum einen sollen sich die Schwachstellen aus der defizitären Situation des bulgarischen Gesundheitssystems ergeben. Regelmäßig besteht kein Zugang zu psychiatrischer oder psychologischer Behandlung, Psychopharmaka können nur durch erhebliche Zuzahlungen erlangt werden und der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung ist mit Wartezeiten von mehreren Monaten verbunden. Zum anderen erfolge die Feststellung und Deckung des besonderen Schutzbedarfs von Asylsuchenden in der Regel weiterhin unzureichend, was das Risiko einer unzureichenden Behandlung psychisch kranker Rückkehrender steigere.
(Vgl. Rn. 36-40)


OVG Greifswald: Zur Rückkehrsituation von psychisch schwer erkrankten Dublin-Rückkehrern in Bulgarien – Urteil vom 02.02.2024 – 4 LB 653/22 OVG


Demos gegen Rechtsextremismus – Standorte

Hunderttausende Menschen demonstrieren deutschlandweit gegen Rechtsextremismus. Doch wo finden diese Demos statt? Informationen zu den Aktionen sind auf verschiedensten Internetseiten, sozialen Medien oder gar Stickern an Straßenlaternen zu finden.

Es gibt eine einheitliche Internetseite mit allen Informationen zu aktuellen Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in ganz Deutschland und in Ihrer Nähe (sog. Demoticker): https://www.demokrateam.org/demos/

Eines ist klar: Um ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen, braucht es uns alle.
Nie wieder ist jetzt! Lasst uns weiter laut sein gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Lasst uns weiter einstehen für Solidarität und Gerechtigkeit. Lasst uns weiter auf die Straße gehen für eine Gesellschaft, die auf Vielfalt und Demokratie baut.


Online-Schulung: Begleitung junger Geflüchteter

Es gibt zahlreiche Herausforderungen, mit denen sich junge Geflüchtete tagtäglich konfrontiert sehen. Insbesondere der Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeit ist häufig beschwerlich. Sprachschwierigkeiten, finanzielle Probleme und eine angespannte Wohnsituation sind nur einige Beispiele.

In der Online-Schulung des „Netzwerks zur beruflichen Teilhabe für Geflüchtete“ (NIFA plus) soll es genau darum gehen: Es werden Einblicke in die Lebenssituation junger Geflüchteter gewährt und aufenthaltsrechtliche und soziale Rahmenbedingungen der beruflichen Teilhabe, Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in den Fokus gerückt.

Weitere Informationen zur Schulung und Anmeldung (Frist: 07.03.24) finden sich unter folgendem Link: https://www.werkstatt-paritaet-bw.de/veranstaltungen/online-schulung-begleitung-junger-gefluechteter


Ulm: Vortrag Rechte Szene(n) im Südwesten

Das Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg lädt in Kooperation mit Gleis 44 zu dem Vortrag „Rechte Szene(n) im Südwesten – mit Beispielen aus Ulm“ ein. Der Vortrag bietet einen Überblick über Gruppen, Ideologie und Gefahren (insb. für junge Menschen) der extremen Rechte in Baden-Württemberg. Referent ist der freie Journalist, Publizist und Rechercheur zur Extremen Rechte und anliegenden Grauzonen Lucius Teidelbaum.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Homepage der Friedrich-Ebert-Stiftung: https://www.fes.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/272708


Stuttgart: Demo Rechte Welle brechen

Die Rechte Welle rollt – Zeit sie zu brechen! Vor dem Hintergrund der zuletzt aufgedeckten rassistischen Deportationspläne der AfD rufen wir Sie auf, gemeinsam gegen die Rechte Welle und für eine solidarische Gesellschaft auf die Straßen Stuttgarts zu gehen. Denn: die Brandmauer sind wir!

Während der AfD-Jargon täglich salonfähiger wird, reagieren auch die Regierungs- und Oppositionsparteien mit rechter und neoliberaler Politik auf gesellschaftliche Krisen. Die Entwicklung zeigt klar: Die vermeintliche Brandmauer der Parteien bröckelt – und zwar gewaltig. Es wird gehetzt gegen Asylsuchende, Klimaaktivist*innen und Bürgergeldempfänger*innen, der Kanzler fordert auf zu „Abschiebungen im großen Stil“, Asyl-, Abschiebe- und Polizeigesetze werden verschärft.
Die Brandmauer sind wir! Wir – die jetzigen und künftigen Wähler*innen – müssen der AfD den Boden entziehen und uns aktiv für Solidarität und Gerechtigkeit einsetzen.

Deswegen rufen wir zur Demo am 24. Februar in Stuttgart auf!

Konkret:
Was? große, überregionale Demo gegen die Rechte Welle
Wo? Marktplatz Stuttgart
Wie reise ich an? für eine gemeinsame Anfahrt gibt es ein Treffen am 24.02. um 11:50 am Parkhaus Glaskasten am Haupteingang des HBF Ulm

Initiiert vom Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts, laden auch wir als Mitunterzeichnende des Aufrufs ein, an der Kundgebung teilzunehmen und gemeinsam mit uns die Rechte Welle zu brechen.



Reader/Arbeitshilfe: Vorgehen Härtefallantrag

Die Ende 2023 überarbeitete Arbeitshilfe der Diakonie und der Caritas gibt wertvolle Informationen und Tipps für Personen, die eine Eingabe bei der Härtefallkommission in Baden-Württemberg machen möchten.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier:


Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG und Chancenaufenthaltsrecht

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.

Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten. 



Stuttgart: Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen mit Behinderungen

Das Leben von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist von einigen Besonderheiten geprägt. Ausgewählte Lebensbereiche (z.B. Asylverfahren, Wohnen und Gesundheitsversorgung) und ihre Herausforderungen werden in der Fortbildung skizziert. Auch werden Informationen über Handlungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen gegeben und Stellen, an die man sich wenden kann, angesprochen. Der Input richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.

Referentinnen: Melanie Skiba (Mitarbeiterin Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW), Siba Naddaf (Mitglied im Beirat des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ beim Flüchtlingsrat BW)

Ort: „Paulinenpark“ im Erdgeschoss, Seidenstraße 35, 70174 Stuttgart

Hinweise:

  • Plenum des AK Asyl Stuttgart beginnt um 19 Uhr, Vortrag beginnt um 20 Uhr (Interessierte können gerne auch schon ab 19 Uhr dazukommen)
  • keine Anmeldung erforderlich


Bundesregierung intensiviert Abschiebungen in den Irak

Die verschärfte Abschiebepolitik der Bundesregierung weitet sich auf ausreisepflichtige Iraker*innen aus. Grund dafür scheint eine gesteigerte Rücknahmebereitschaft des Iraks zu sein.

Seit vielen Jahren gibt es kaum Abschiebungen in den Irak. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) von 2006, 2007 und 2018 waren Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Doch nun steigt die Zahl von nicht-straffälligen Iraker*innen, deren Duldungen nicht mehr verlängert werden und die in Abschiebehaft genommen werden. Hintergrund dafür ist eine verstärkte Kooperation zwischen Deutschland und dem Irak sowie eine damit einhergehende erhöhte Rücknahmebereitschaft des Iraks.

So genügt den irakischen Behörden bereits eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit mittels eines Passersatzpapieres, um einer Abschiebung zuzustimmen. Passersatzpapiere werden u.a. ausgestellt, wenn Personen zu Sammelanhörungen vor irakischen Vertreter*innen geladen werden und ihre Identität bestätigt wird.

Zurzeit leben ca. 28.000 geduldete Iraker*innen in Deutschland. Darunter auch Menschen mit einer Ausbildungsduldung oder mit einer Duldung aus rechtlichen oder humanitären Gründen, welche nicht abgeschoben werden können.

Sollten Abschiebungen in den Irak zukünftig jegliche ausreisepflichtige irakische Person betreffen können, so ist das dramatisch – denn im Irak geschehen nach wie vor zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.

In Baden-Württemberg erhielt der Flüchtlingsrat mündlich die Information, dass prioritär Personen mit Straftaten oder sog. Gefährder abgeschoben werden würden. Da aber zukünftig alle geduldeten Iraker*innen abgeschoben werden könnten, raten wir dringend, Bleiberechtsoptionen für diese Personen zu prüfen und in die Wege zu leiten.


Weiterführende Informationen: