392 Abschiebungen im ersten Quartal 2022

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 392 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Das häufigste Zielland war dabei Nordmazedonien, wohin 76 Abschiebungen durchgeführt wurden (1. Quartal 2021: 15). Deutlich angestiegen ist auch die Anzahl der nach Pakistan abgeschobenen Personen, und zwar von 11 im ersten Quartal des Vorjahres auf nunmehr 44. Damit war Pakistan das zweithäufigsten Zielland. Im ganzen Jahr 2021 wurden 58 Personen nach Pakistan abgeschoben. Nach Gambia wurde eine Person abgeschoben. Im Vergleich zum ersten Quartal 2021, wo es insgesamt 244 Abschiebungen gab, wurden 148 Personen mehr abgeschoben. Das ergibt ein Plus von über 60% gegenüber dem Vorjahr.

Abschiebungen nach Zielland

Albanien13
Algerien13
Bosnien-Herzegowina1
Bulgarien6
Estland1
Frankreich8
Gambia1
Georgien19
Ghana2
Griechenland3
Irak2
Italien43
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen4
Luxemburg10
Moldawien2
Montenegro1
Niederlande2
Nigeria7
Nordmazedonien76
Österreich3
Pakistan44
Polen7
Portugal6
Rumänien18
Russische Föderation1
Schweden2
Schweiz3
Senegal2
Serbien12
Slowenien5
Spanien5
Sri Lanka8
Tschechische Republik4
Tunesien15
Türkei14
Gesamtergebnis392

Abschiebungen nach Herkunftsländern

Afghanistan12
Albanien13
Algerien18
Bosnien-Herzegowina1
Eritrea2
Gambia5
Georgien19
Ghana2
Griechenland1
Irak9
Iran2
Italien2
Kamerun5
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen2
Marokko1
Moldawien2
Montenegro1
Nigeria15
Nordmazedonien76
Pakistan44
Polen7
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation1
Senegal3
Serbien22
Somalia8
Spanien1
Sri Lanka8
Syrien21
Togo2
Tschechische Republik4
Tunesien19
Türkei17
Unbekannt3
Gesamtergebnis392

Online Seminar – Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion

Connection e.V. und PRO ASYL veranstalten am Mittwoch den 27.04 von 14.00 – 15.30 Uhr ein Online Seminar zum Thema „Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion im Rahmen des Ukraine-Krieges“. Als Referent*innen werden Rudi Friedrich (Connection e.V.), Peter von Auer (PRO ASYL) und der RAin Antje Becker die Veranstaltung begleiten.

Noch ist nicht bekannt, wie viele Kriegsdienstverweigerer und Deserteure der im Ukraine-Krieg beteiligten Länder nach Deutschland kommen werden. Relevant wird die Frage, ob die Verweigerung eines völkerrechtswidrigen Krieges die Flüchtlingseigenschaft zur Folge haben kann, jedoch auch wie es für ukrainische Kreigsdienstverweigerer nach dem einjährigen Aufenthalt nach der Massenzustromsrichtlinie weitergehen wird, wobei die Frage einer möglichen Verfolgung wegen ihrer Verweigerung ebenfalls Bedeutung haben wird.


„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“

Ende April gibt es mehrere Lesungen mit dem Autor Sebastian Nitschke, in welchen es um das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ geht, welches von Sebastian Nitschke, Lina Droste und Oumar Mamabarkindo verfasst wurde.

Das Buch vereint politische Berichte und Wissenschaft rund um das Thema Abschiebungshaft, und es kommen Themen wie Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten zur Sprache. Ergänzend dazu wird auf die momentane rechtliche Lage und die historische Einordnung der Abschiebungshaft eingegangen.

Die Veranstaltungstermine lauten wie folgt:


Fachinformationen zum Familiennachzug aus Afghanistan

Der DRK-Suchdienst veröffentlichte am 08. April 2022 eine Arbeitshilfe zum Thema „Besonderheiten beim Familiennachzug aus Afghanistan“. Diese vermittelt Fachinformationen zum Familiennachzug aus Afghanistan.


Umfrageauswertung: Wohnsitzregelung gem. § 12a AufenthG

Die Wohnsitzregelung ist mittlerweile seit mehr als fünf Jahren im Gesetz verankert. Der Paritätische Gesamtverband führte im September und Oktober 2021 zusammen mit Paritätischen Mitgliedsorganisationen, sowie bei Mitarbeiter*innen anderer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Beratungsstellen, eine bundesweite Umfrage zu der Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG durch. Die vorliegenden Ergebnisse schildern aktuelle Problemlagen und Barrieren, von denen betroffene Geflüchtete betroffen sind.


Weiterbildung IT-Trainer*in für geflüchtete Frauen*

Die Multiplikator*innen Ausbildung von MIKADOplus richtet sich an ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende von Organisationen, die sich für geflüchtete Menschen engagieren. Die Teilnehmenden werden dazu ausgebildet, die digitale Selbstständigkeit von geflüchteten Frauen zu stärken und die technische Infastruktur zu meistern, um sich gut im Alltag zurecht zu finden. Genauere Informationen gibt es auf der Website von MIKADOplus und im Anmeldungsflyer.


Konfliktbarometer 2021

204 gewaltsame Konflikte, 20 Kriege. Das sind die Zahlen, welche aus dem Konfliktbarometer des Heidelberger Institus für internationale Konfliktforschung, im Jahre 2021 hervorgehen. 16 der Kriege sind in in Afrika zu verorten, wohingegen in Europa kein hoch gewaltsamer Konflikt registriert wurde. Verglichen mit dem Vorjahr ging die Zahl der Kriege von 21 auf 20 zurück. Von den insgesamt 355 Konflikten waren 204 gewaltsam und 151 gewaltlos.


Das HIIK untersucht, anhand von verschiedenen Faktoren, Konflikte und Kriege weltweit. Das Konfliktbarometer erscheint jährlich seit 1992.


Pressemitteilung: Elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchtete

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer und die Medinetze Freiburg, Karlsruhe, Rhein-Neckar, Ulm und Tübingen fordern die sofortige Implementierung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Über 10 Millionen Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine, über 300.000 sind bereits in Deutschland angekommen. Es sind historische Aufgaben, die jetzt bei der Hilfe für Schutzsuchende bewältigt werden müssen. Dabei gilt es, Fehler der Vergangenheit zu vermeiden und Menschen, die Traumatisches erlebten, möglichst schnell eine medizinische Versorgung zu ermöglichen. Bestehende Optionen, um die ohnehin überforderten Behörden zu entlasten, werden jedoch nicht hinreichend genutzt.

Geflüchtete unterliegen den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, das ihnen lediglich eingeschränkte medizinische Leistungen gewährt. Schutzsuchende müssen für jeden Ärzt*innenbesuch beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen bzw. bekommen pro Quartal meist nur einen Behandlungsschein pauschal ausgeteilt. Die derzeit am Rande ihrer Kapazitäten arbeitenden Behörden schaffen oftmals keine rasche Bearbeitung, weshalb häufig enorme Verzögerungen von notwendigen Behandlungen entstehen.

„Eine rasche Gesundheitsversorgung von Geflüchteten muss flächendeckend durch die Aushändigung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sichergestellt werden. Die vielen ukrainischen Geflüchteten kann die Landesregierung zum Anlass nehmen, um die elektronische Gesundheitskarte endlich einzuführen“, fordert Maren Schulz vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Denn ukrainische Geflüchtete bekommen zwar zeitnah eine Aufenthaltserlaubnis, doch damit bleiben sie im Asylbewerberleistungsbezug und Behandlungsscheinsystem, im Gegensatz zu Geflüchteten mit einem Schutzstatus aus dem Asylverfahren. Auch die Ärzt*innenschaft unterstützt seit langem die Bemühungen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete und hat dies mit Resolutionen im Land und beim Deutschen Ärztetag unterstrichen. „Durch eine Gesundheitskarte wird insbesondere der Zugang zu Therapien in Praxen und Kliniken im Land deutlich einfacher und verbessert so letztlich die medizinische Versorgung“, wie der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, Dr. Robin Maitra, ausführt.

Die Möglichkeit zur Einführung einer eGK besteht schon seit Jahren. In Baden-Württemberg ist die Einführung jedoch seit 2016 kein Thema mehr. Zwar hatte die grün-rote Landesregierung 2015 vor, die eGK flächendeckend einzuführen. Die 2016 neu gewählte grün-schwarze Regierung setzte dieses Vorhaben jedoch nie um. Begründet wurde die Entscheidung mit organisatorischen, datenschutzrechtlichen und technischen Hindernissen sowie gesunkenen Zugangszahlen.

Lara Linderich vom Meditz Ulm sieht eine Gefahr der Überlastung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Unterstützer*innen sowie von Behörden, die ohnehin aufgrund von Covid-19 einen aktuell hohen Krankenstand aufweisen: „Die Aushändigung von Behandlungsscheinen an Geflüchtete wird für Kommunen zur Überforderung. Die Folgen unzureichender medizinischer Versorgung wären größeres Leid und letztlich höhere Behandlungskosten. Die eGK für Geflüchtete würde ihre Versorgung sicherstellen, die Behörden entlasten und sogar Kosten einsparen. Entsprechende Gutachten liegen längst vor.“

Notwendig für die Umsetzung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land (oder den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten) und den Landesverbänden der Krankenkassen. 2015 legte die AOK Baden-Württemberg bereits einen Entwurf für eine Rahmenvereinbarung vor, der wegen fehlender bundesweiter Rahmenempfehlungen in Baden-Württemberg nicht umgesetzt wurde. Andere Bundesländer ließen sich allerdings von diesen fehlenden Empfehlungen nicht abhalten und so führten mindestens sechs Bundesländer die eGK landesweit ein. Es liegen gesicherte Erkenntnisse darüber vor, dass die Einführung der eGK für Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz administrative Prozesse erleichtert und Kosten eher reduziert. Erst jüngst hat die Mercator-Stiftung im Rahmen einer Studie zur Umsetzung des AsylbLG in den einzelnen Bundesländern die sehr unterschiedlichen Leistungsstandards in den Bundesländern kritisiert und eine bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender gefordert.

Bislang hat die Landesregierung die Einführung einer eGK für Geflüchtete nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Grundsätzlich empfehlenswert wäre eine landesweite Einführung der eGK mit Übernahme der Behandlungskosten auf Landesebene, um anfallende Verwaltungskosten und entstehende Gesundheitsausgaben über alle Kreise ausgleichen zu können. Zwar ändert auch die eGK nichts an der kritikwürdigen eingeschränkten Gesundheitsversorgung im Asylbewerberleistungsgesetz, aber sie würde zu einer erheblichen Entspannung aller Beteiligten im Versorgungskontext beitragen.


Kundgebung: Grenzenloser Schutz – Grünes Licht für Aufnahme

Die Seebrücke Konstanz verantaltet am 09.04.2022 um 14 Uhr eine Kundgebung am Kaiserbrunnen auf der Marktstätte in Konstanz, unter dem Motto „Grenzenloser Schutz – Grünes Licht für Aufnahme“. Zentrale Forderung der Kundgebung ist die Solidarität mit allen geflüchteten Menschen. Diese findet im Rahmen des Aktionstags „Grenzenloser Schutz – Grünes Licht für Aufnahme“ der Seebrücke Baden-Württemberg und des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg statt.

Im Angesicht des russischen Angriffskriegs kommen in Deutschland täglich Geflüchtete aus der Ukraine an, welche mit großer Hilfsbereitschaft empfangen werden. Die Seebrücke Konstanz fordert einen nachhaltigen Schutz für die Geflüchteten. Gleichzeitig möchte man mit dem Aktionstag an das Leid der Menschen erinnern, die schon seit Jahren auf der Flucht sind. Während Menschen an der ungarisch-polnischen Grenze mit offenen Armen empfangen werden, lässt die EU weiter zu, dass an den EU-Außengrenzen schwerste Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Die Kundgebung soll auf diese Thematik aufmerksam machen, sodass das Leiden dieser Menschen nicht in Vergessenheit gerät.


Internetzugang in Sammelunterkünften

Besonders während der Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit von kostenfreiem WLAN in Sammelunterkünften evident. Um die Ausübung von Menschen- und Grundrechten in Sammelunterkünften zu gewährleisten, ist der Zugang zu Internet nicht mehr wegzudenken. Nachdem in der Coronapandemie Bildungs- und Beratungsangebote fast ausnahmslos digitalen Alternativen weichen mussten, darf der kostenfreie Internetzugang in Sammelunterkünften niemand verwehrt werden.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2021 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.