Beratungspause: 2. August – 21. September

Bitte beachten Sie: Vom 2. August bis 21. September ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

Unsere Hauptamtlichen-Beratung (hauptamtlichenberatung@fluechtlinsgrat-bw.de) ist bereits ab dem 14. Juli unbesetzt, die Beratung für besonders Schutzbedürftige (partizipation@fluechtlingsrat-bw.de) ab dem 21. Juli.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.


Online-Veranstaltung: § 24 AufenthG – Aktuelles und Perspektiven

Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Die meisten von ihnen haben über die Massenzustromsrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Doch was passiert, wenn der durch die EU gewährte Schutz nicht verlängert wird?

In dieser Online-Veranstaltung wird der aktuelle Stand beleuchtet und mögliche Perspektiven für eine längerfristige Aufenthaltssicherung aufgezeigt. Im Fokus stehen dabei:

  • Bestandsaufnahme: Was beinhaltet §24 AufenthG, was gibt es Aktuelles dazu?
  • Handlungsmöglichkeiten: Welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven sind möglich?

Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Austausch.

Referentinnen: Anita Sauer-Nagel und Marissa Kytzia, Fachstelle Migration Landeshauptstadt Stuttgart

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Geflüchtete und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Anmeldung ist nun geschlossen. Wenn Sie noch kurzfristig dazustoßen wollen, senden Sie uns bitte eine E-mail.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Fachstelle Migration Landeshauptstadt Stuttgart statt. Sie wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ veranstaltet, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Beratungspause: 17.-22. Juni

Bitte beachten Sie: Vom 17. bis 22. Juni ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.


Unser Fortbildungsangebot

Sie haben Interesse an einer Fortbildung oder Schulung zu einem migrationsrechtlichen Thema? Dann fragen Sie uns gerne als Referent*innen an. Unser Schulungsangebot richter sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, kann aber auch zielgruppenspezifisch z.B. für Geflüchtete selbst aufgearbeitet werden. Aktuell können wir Ihnen u.a. zu folgenden Themen Fortbildungen anbieten:

  • Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht – Grundlagen für die praktische Arbeit
  • Bleiberechtsoptionen: Von der Duldung zum Bleiberecht
  • Aufenthaltsverfestigung:
    • Niederlassungserlaubnis
    • Einbürgerung
  • Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Vorträge und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich Flucht und Migration

Im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch die Aktion Menschen können wir außerdem unter anderem folgende Fortbildungen auf Anfrage anbieten:

  • Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige
  • Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung queerer Geflüchteter
  • Frauen auf der Flucht mit Fokus auf frauenspezifische Fluchtgründe

Ihr Thema ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail, vielleicht können wir Ihrer Anfrage trotzdem nachkommen: info@fluechtlingsrat-bw.de


Beratungspause: 17. – 23. März

Bitte beachten Sie: Vom 17. März bis 23. März ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.


Arbeitshilfe: Verzahnung des Strafrechts mit dem Aufenthalts-und Asylrecht

Deutsche Staatsangehörige müssen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung nicht um ihren Aufenthalt in Deutschland fürchten. Bei nichtdeutschen Menschen kann dies anders sein: Hier kann eine strafrechtliche Verurteilung das Aufenthaltsrecht oder die Aufenthaltsverfestigung gefährden. Die Arbeitshilfe behandelt die praxisrelevanten Fallkonstellationen und stellt die Zusammenhänge zwischen Straf- und Migrationsrecht in (hoffentlich) auch für Nichtjurist:innen verständlicher Sprache dar.



Infoblatt: Ablehnungsformen

Ein negativer Bescheid vom BAMF kann ganz schön verwirrend sein. Was bedeuten die verschiedenen Ablehnungsformen? Macht die Ablehnungsform einen Unterschied für die Klage? Kann ich während der Klage abgeschoben werden oder hat sie aufschiebende Wirkung?

Antworten auf diese Fragen haben wir in unserem Schema zu Ablehnungsformen (im Asylverfahren) vereinfacht dargestellt.



Infoblätter: Einbürgerung

Mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 steigt auch die Anzahl der Fragen zum Thema Einbürgerung. Deswegen haben wir zwei Infoblätter zusammengestellt, die anschaulich die Voraussetzungen darlegen bzw. zeigen, aus welcher humanitären Aufenthaltserlaubnis man sich einbürgern lassen kann.



Arbeitshilfe: Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit fast zwei Jahren ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Viele haben das Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt, viele haben es schon erhalten. Andere stehen schon vor einem Übergang in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b AufenthG, die im Anschluss an das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt werden soll. An all diese Menschen richtet sich die Arbeitshilfe. Sie stellt die Voraussetzungen und Funktionsweise des Chancen-Aufenthaltsrechts dar, erklärt was man für den Übergang in einen sicheren Aufenthalt tun muss und gibt praktische Tipps.



Winterpause unserer Beratung

Bitte beachten Sie: Vom 24. Dezember 2024 bis zum 19. Januar 2025 ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

  • Die Beratung für Hauptamtliche (hauptamtlichenberatung@fluechtlingsrat-bw.de) schließen wir vom 24. Dezember 2024 bis zum 7. Januar 2025.
  • Die Beratung für besonders Schutzbedürftige (partizipation@fluechtlingsrat-bw.de) ist bereits ab dem 4. Dezember 2024 bis einschließlich 19. Januar 2025 geschlossen.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!