Stuttgart: Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser halbtägigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?
  • Welche Bleiberechtsoptionen gibt es nach einer Ablehnung im Asylverfahren?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, die kein oder wenig Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Die Veranstaltung wird primär für Mitarbeitende des Ausbildungscampus organisiert – andere Interessierte können nach vorheriger Anmeldung aber ebenfalls dazu stoßen. Bitte senden Sie dazu eine E-mail an info@fluechtlingsrat-bw.de. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Stuttgart: Einführung in’s Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser halbtägigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, die kein oder wenig Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Die Veranstaltung wird primär für Mitarbeitende der Malteser organisiert – andere Interessierte können nach vorheriger Anmeldung aber ebenfalls dazu stoßen. Bitte senden Sie dazu eine E-mail an info@fluechtlingsrat-bw.de. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Waiblingen: Fakten gegen Mythen – Asylverfahren und Flüchtlingspolitik

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem DGB – Kreisverband Rems-Murr in der Reihe „After Work Bildung.“

Es kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten, wenn es um das Thema Flucht und Asyl geht. Diesen wollen wir Fakten gegenüberstellen, wie Asylverfahren wirklich funktionieren und was das für die Betroffenen tatsächlich bedeutet. Außerdem blicken wir auf die aktuellen Entwicklungen, sprich die geplanten Veränderungen in der deutschen Flüchtlingspolitik.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: IG Waiblingen, Fronackerstr. 60, 71332 Waiblingen

Hinweis: Da das Thema vielfältig und komplex ist, werden nicht auf alle Aspekte eingegangen werden können. Wer vorab schon Fragen hat, kann diese gerne an andre.fricke@dgb.de schicken.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Wichtige Information für Ukrainer*innen mit § 24 AufenthG, die ins (EU-)Ausland reisen wollen

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 01.02.2024 gültig sind, gelten ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 04.03.2025 fort. Dies wurde durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung geregelt. Auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wird das aber nicht vermerkt – das kann bei Auslandsreisen zu Problemen führen.

Das liegt daran, dass auf dem eAT selbst nicht erkennbar ist, dass die Aufenthaltserlaubnis über den 04.03.2024 hinaus gültig ist. Auf Anfrage teilte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit, dass die anderen EU-Mitgliedsstaaten von der automatischen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG wissen. Die Aufnahme in das Handbuch zum Schengener Grenzkodex geschah am 31.1.24.

Bei Zweifeln wird empfohlen, die örtliche Ausländerbehörde um Unterstützung zu bitten.


Stuttgart: Austausch- und Netzwerktreffen Flucht, Migration und Anti-Schwarzer Rassismus

Das Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart bietet ein Austausch- und Netzwerktreffen mit Beiträge zu den Themen Flucht, Migration und Anti-Schwarzer Rassismus sowie eine gemeinsame Austauschrunde an. In dieser Austauschrunde soll es vor allem darum gehen, wie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Antidiskriminierungsberatungsstellen und Community-basierten Beratungen aussehen kann. Zum Abschluss gibt es ein leckeres gemeinsames Essen, um den Abend ausklingen zu lassen.

Es wird um eine vorherige Anmeldung unter anmeldung@bfda.de gebeten. Das offizielle Programm folgt in den nächsten Tagen.


Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart: https://bfda.de/veranstaltungen/


Zahlen zu Abschiebungen aus BW

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fragt immer wieder diverse Zahlen zu Abschiebungen aus BW beim Regierungspräsidium Karlsruhe, beim Justizministerium und ggf. beim Innenministerium ab. Die Zahlen sollen öffentlich verfügbar sein, um die Abschiebepraxis besser verstehen zu können. Auf dieser Überblicksseite finden Sie die uns bis dato vorliegenden Zahlen zum Themenbereich Abschiebung. Bundesweite Zahlen finden Sie bei Pro Asyl.

Abschiebungen aus Baden-Württemberg

Die Excel-Tabellen unterscheiden zwischen Ziel- und Herkunftsland. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind (unabhängig davon in welches Zielland). Die Differenz zwischen dieser beiden Zahlen erklärt sich oft damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, vermutlich im Rahmen des Dublin-Verfahrens, abgeschoben wurden. In europäische Länder werden hauptsächlich Drittstaatsangehörige im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben.

Sammelabschiebungen aus Baden-Württemberg (Flughafen: Karlsruhe/Baden-Baden (FKB))

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg standardisiert Daten zu Sammelabschiebungen vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) zur Verfügung. Wir erfragen unter anderem Zahlen zu den abgeschobenen Personen, den Zielländern, dem Alter und der Zugehörigkeit zu einer Minderheit (auch wenn die Zugehörigkeit zu Rom*nja erfragt wurde, bezieht sich die Antwort des Regierungspräsidiums immer allgemein auf der Zugehörigkeit zu einer Minderheit, nicht zu welcher Gruppe). Wurden Abschiebungen durch Frontex organisiert, wird die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht statistisch erfasst. Nicht immer werden alle Fragen beantwortet. Es wird unterschieden zwischen bundesweiten und landesweiten Zahlen.

2023

  1. 12.01.2023: Bosnien und Serbien
  2. 15.03.2023: Kosovo und Albanien
  3. 13.04.2023: Serbien und Nordmazedonien
  4. 01.06.2023: Albanien und Kosovo
  5. 19.06.2023: Nordmazedonien
  6. 18.07.2023: Nordmazedonien
  7. 07.08.2023: Bosnien und Herzegowina und Serbien
  8. 11.09.2023: Kosovo und Nordmazedonien
  9. 05.10.2023: Albanien und Serbien
  10. 23.10.2023: Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina
  11. 11.12.2023: Kosovo und Nordmazedonien


Online-Seminar: Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser zweistündigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Folgende Fragen werden unter anderem beantwortet:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?
  • Wie ist die Unterbringung organisiert?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Referentinnen: Maren Schulz & Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt und erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.