Pforzheim: Fachtvortrag Grundlagen Asyl

Wie läuft das eigentlich ab, wenn Personen nach Deutschland fliehen und Asyl beantragen? In dieser Grundlagenschulung beschäftigen wir uns mit dem Asylverfahren, Folgen von Anerkennung und Ablehnung im Asylverfahren, Unterbringungsformen, sowie dem Zugang zu Sozialleistungen, Arbeit und Ausbildung. Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen vom Asyl- und Aufenthaltsrecht haben und sich für die Themenbereiche interessieren. Es wird ausreichend Zeit für Fragen geben.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Cantina Familienzentrum Au, Calwer Straße 2-6, 75175 Pforzheim

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail (beratung@familienzentrum-au.de) oder Telefon (07231 4408352) an.

Veranstaltet vom Interkulturellen Familienzentrum in der Au in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Frühjahrstagung 2023

Die Anmeldung ist geschlossen.

Informationen auf Englisch | Informationen auf Farsi

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 01. April 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht der Fragen nach, inwieweit Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln können. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Empowerment für PoC, Bleiberechtsoptionen, Arbeit der Ausländerbehörden und Iran. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben. Am Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:30 Uhr: Vorstellung der Kampagne „30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

10:45 Uhr: Hauptvortrag: „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

12.15 – 13.45 Uhr: Mittagessen, Ausstellung und Anstoßen

Der Flüchtlingsrat wird 35 Jahre alt. Wir laden Sie zu einem kleinen Umtrunk in der Mittagspause ein neben Musik, Mittagessen und der Ausstellung „Herz ohne Kammer“ von Hasan Malla.

13:45 15:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus.

Arbeitsgruppe 1: Empowermentworkshop für People of Color

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Arbeitsgruppe 2: Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Arbeitsgruppe 3: Black Box Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind als untere Verwaltungsbehörde für Aufenthaltstitel aller Art, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (im Auftrag für das Regierungspräsidium Karlsruhe) zuständig. Sie kümmern sich um die Einhaltung der Passpflicht und dem Feststellen der Unmöglichkeit der Passbeschaffung und der damit einhergehenden Ausstellung von Passersatzpapieren. Darüber hinaus geht es aber auch um die Ablehnung der oben genannten Verwaltungsakte, um die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltstitel bei längerem Aufenthalt im Ausland. In der Arbeitsgruppe wird es um die Arbeit der Ausländerbehörden gehen, ihre Strukturen, Entscheidungsspielräume und Handlungskompetenzen. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Dr. Maria Smolin (Geschäftsteilleiterin Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen im Landratsamt Ludwigsburg)

Arbeitsgruppe 4: Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

15:15 – 15:30: Pause

15:30 17:30 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!


Pro Asyl und Flüchtlingsräte zum Flüchtlingsgipfel: Kein „Weiter so“ in der Unterbringungspolitik

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zum Flüchtlingsgipfel am Donnerstag eine pragmatische und lösungsorientierte Unterbringungspolitik für alle Schutzsuchenden. Der knappe Wohnraum in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur geflüchtete Menschen betrifft. Die Lösung darf nicht darin bestehen, Geflüchtete auszugrenzen und zu diskriminieren. Zudem müssen die Ausländerbehörden entlastet werden – dafür hat Pro Asyl einige Vorschläge.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten

Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt PRO ASYL konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen

„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten
Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt Pro Asyl konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte
Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen
„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.


Kampagne: 30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg fordert die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetzes  und ruft zu einer Kampagne mit einer bundesweiten Aktionswoche vom 20. – 26. Mai 2023 auf.

Auf der Kampagnenwebsite finden sich dazu aktuelle Informationen und Materialien. Es gibt die Möglichkeit, einen offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuunterzeichnen, lokale Aktionen für die Aktionswoche zu publizieren und sich zu den laufenden Vernetzungstreffen anzumelden.


Fortbildung: Wer profitiert vom Chancenaufenthaltsrecht?

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. In der Fortbildung werden die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Fragen und Austausch.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Seidenstraße 35, Paulinenpark, 70174 Stuttgart

Die Fortbildung findet im Rahmen des Plenums des Arbeitskreises Asyl Stuttgart statt. Das Plenum startet um 19 Uhr. Um 20 Uhr beginnt die Fortbildung. Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstaltet vom Arbeitskreis Asyl Stuttgart in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Olileanya Kalender 2023

Der Verein Olileanya, verfolgt das Ziel Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen und hilfebedürftige Kinder und Jugendliche im Südosten von Nigeria zu unterstützen und zu fördern. 2014 hat Gabi Ayivi, ehemalieges Mitglied im Sprecher*innerat des Flüchtlingsrats, in dieser Region ein Waisenhaus gebaut und ist selbst dorthin gezogen, um sich für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort einsetzen zu können. 2015 wurde sie mit dem „Sonderpreis Lebenswerk“ des Ehrenamtswettbewerbs des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Der Olileanya Kalender steht dieses Jahr unter dem Motto „Die Zukunft, die kommen wird“ mit Bildern von Kindern und Jugendlichen aus Emene/Nigeria mit traditioneller Bemalung. Voller Würde präsentieren sie sich in der Hoffnung, dass sich die Lebensumstände in ihrem Land in eine positive Zukunft hinein verändern.


Informationsflyer für Geflüchtete und freiwillige Helfer*innen

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland hat verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine und ehrenamtliche Helfer*innen zu unterstützen. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch online zur Verfügung.


Broschüre: Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) verschafft sich mithilfe einer Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe jährlich einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland. In der nun vorliegenden Auswertung für 2021 wird neben der Situation der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen auch auf die Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung eingegangen.


Sommertagung 2022

Informationen auf: Arabisch, Englisch, Ukrainisch und Dari

Herzliche Einladung zur ersten Präsenztagung in Stuttgart nach zweieinhalb Jahren coronabedingter Pause! Am Samstag, den 23. Juli 2022, findet unsere diesjährige Sommertagung statt. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag wird den Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern beleuchten und analysieren. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Ukraine, Afghanistan, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Kinderschutz. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Die Anmeldung ist geschlossen.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung (Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrates)

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Solidarität und Ungleichbehandlung: Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern

Wieder einmal sind tausende Menschen aufgrund eines gewaltsamen Konflikts gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Betroffenheit über den Krieg in der Ukraine und die Solidarität mit Ukrainer*innen ist groß. Deutschland hat weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Geflüchtete schnell und unbürokratisch aus der Ukraine aufzunehmen. Währenddessen finden gewaltsame Konflikte in anderen Regionen der Welt weit weniger Beachtung. Geflüchtete aus diesen Ländern und auch flüchtende BIPoC aus der Ukraine erfahren geringere gesellschaftliche und politische Unterstützung. Sie erleben stattdessen höhere bürokratische Hürden und rassistische Sentiments. Was für soziale und politische Folgen hat dieser unterschiedliche Umgang mit Geflüchteten? Wie können wir Brücken schlagen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden? Diesen und weiteren Fragen wird Dr. Elisabeth Maué mit einem Schwerpunkt auf Bildung und Arbeit nachgehen.

Referentin: Dr. Elisabeth Maué (Universität Konstanz)

11:15 Uhr: Kaffeepause

11:30 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Ukraine, Afghanistan und Gesundheitsschutz werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe zum Kinderschutz findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht aus der Ukraine: Überblick über die rechtliche Situation

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine fliehen tausende Menschen nach Europa und Deutschland. Die EU reagierte unter anderem mit dem Inkraftsetzen der Richtlinie über einen „Massenzustrom“. Ukrainer*innen können dadurch ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Arbeitsgruppe wird es einen allgemeinen Überblick über die aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen geben, die sich aktuell für Geflüchtete aus der Ukraine stellen: Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verbunden? Wie sieht die Situation von Drittstaatsangehörige aus der Ukraine aus? In der AG können gemeinsam Fragen und Erfahrungen aus der Praxis diskutiert werden.

Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt Tübingen, Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a.D.)

Arbeitsgruppe 2: Hilferufe aus Afghanistan

Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat im August letzten Jahres international für großes Aufsehen gesorgt. Doch nach wenigen Wochen wurde kaum mehr darüber berichtet und Afghanistan verschwand aus der öffentlichen Wahrnehmung, obwohl sich die Lage vor Ort weiter zuspitzt. Die Aufnahme von gefährdeten Afghan*innen gestaltet sich kompliziert und Aufnahmeprogramme stehen noch aus während Tausende um ihr Leben fürchten. Sadiq Zartila wird über die Lage vor Ort berichten – wie Frauen, Hazara und Kinder ihrer Rechte beraubt werden, wie sich Widerstand gegen die Taliban formiert und wie groß die wirtschaftliche Not ist. Tarek Alaows wird über die begrenzten Ausreisemöglichkeiten für Gefährdete, Ortskräfte und Familienangehörige und über die politischen Pläne der Bundesregierung sprechen.

Referenten: Tareq Alaows (Luftbrücke Kabul) und Sadiq Zartila (Mitglied des Sprecher*innenrats Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 3: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Rechte haben, Recht bekommen

Deutschland verfügt im Arbeits- und Gesundheitsschutz über ein breites Rechtssystem. Doch selbst hier geborene und aufgewachsene Menschen stoßen auf Schwierigkeiten, diese Regelungen zu kennen und zu verstehen. Wesentlich schwerer haben es Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind und nun hier arbeiten. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeitsgeber*innen langfristige Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen im Blick haben. Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen sollen vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, die Fürsorgepflichten der Arbeitgeber*innen zu kennen, genauso wie die Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsmittel, erste Hilfe, Unfallvermeidung und so weiter.

Diese Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, dass Geflüchtete ihre Rechte im Bereich Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt kennen und einfordern können.

Referent: Walter Lukas (Ehrenamtlicher Bildungsarbeiter von ver.di)

Arbeitsgruppe 4: Schutz vor Gewalt: Geflüchtete Kinder und Kinderschutz

Alle Kinder haben das Recht auf ein Leben in Würde, in dem sie sowohl ihre Potenziale frei entfalten können, als auch vor Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch geschützt werden. Geflüchtete Kinder unterliegen einem besonderen Schutz, da sie besonders verletzlich sind. Ihre Lebensituation ist in vielerlei Hinsicht prekär. Beispielsweise leben sie häufig in beengten Wohnverhältnissen mit fehlender Privatsphäre, einer unsicheren Bleibeperspektive, haben Verluste von festen Bezugspersonen und mögliche Traumatisierungen im Heimatland oder auf der Flucht erlebt. Die Arbeitsgruppe möchte für Anzeichen von jeglicher Art von Gewalt sensibilisieren sowie Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
Ihre Fragestellungen haben Platz und werden im gemeinsamen Gespräch erklärt.

Referent*in: Mitarbeiter*in des Kinderschutz-Zentrums Stuttgart (KISZ)

13.30 – 15.00 Uhr: Mittagspause (gegen Spende) und Markt der Möglichkeiten

Während der Mittagpause haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Tischen mit Initiativen und Projekten aus ganz Baden-Württemberg ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen, zu informieren und Ideen auszutauschen.

Möchten Sie selbst Ihre Initiative/Projekt an einem Tisch präsentieren? Dann schreiben Sie uns gerne an: schmid@fluechtlingsrat-bw.de

15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II Wiederholung der Arbeitsgruppen 1, 2 und 3

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den Arbeitsgruppen 1 bis 3 aus. Diese werden aus der Arbeitsgruppen-Phase I wiederholt.

17:00 Uhr: Ende der Veranstaltung


Fachtag: Change of perspective – im Austausch mit und von Geflüchteten lernen

Die Zukunftswerkstatt Rückenwind e.V. veranstaltet im Rahmen ihres Projekts „Fugee Angels“ einen Fachtag zum Ankommen von Geflüchteten in Deutschland. Dieser findet am 24. Juni 2022 von 9:30 bis 15:00 Uhr in der Gemeindehalle Großaspach statt, die barrierefreie Räumlichkeiten bietet.

Durch Inputvorträge und den gemeinsamen Austausch können sich Teilnehmende wertvolles Wissen für die eigene Arbeit aneignen.Hierfür kommen sie an verschiedenen Thementischen mit Expert*innen sowie den „Fugee Angels“ zusammen, die sich als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen für andere Geflüchtete einsetzen.

  • Tisch 1: Traumatisierung – Ursachen, Folgen und Aufarbeitung mit Prof. Norbert Grulke, Luisenklinik
  • Tisch 2: All inclusive – Fugee Angels für Barrierefreiheit mit Prof. Thomas Meyer, DHBW Stuttgart
  • Tisch 3: Rainbow refugees – Besonderer Schutzbedarf und Unterstützungsmöglichkeiten für LSBTIQ*-Geflüchtete mit Miriam Grupp, Initiative Elvan
  • Tisch 4: „…und dann nehmen sie uns die Kinder weg!“ – Perspektiven geflüchteter Familien auf die Jugendhilfe mit Ingo Hettler, DHBW Stuttgart
  • Tisch 5: „Setzen, sechs?“ Wie kommen Schüler*innen mit Fluchterfahrung in der Schule an? – eine Ideenwerkstatt mit Ingo Hettler, DHBW Stuttgart
  • Tisch 6: Vorurteile durch Perspektivenwechsel abbauen – Erfahrungen aus der Geflüchtetenhilfe mit Jama Maqsudi, Deutsch-Afghanischer Flüchtlingshilfe Verein e.V.

Zur Veranstaltung sind alle interessierten Fachkräfte, die haupt- oder ehrenamtlich mit Menschen mit Fluchterfahrung arbeiten, herzlich eingeladen!

Um Anmeldung bis einschließlich 22. Juni 2022 wird gebeten: post@zwrev.de

Die Teilnahme ist kostenlos, für Verpflegung ist gesorgt.