BVerwG: Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 08.12.2022 – 1 C 8.21 geurteilt, dass Kinder von subsidiär Schutzberechtigten im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zum Familiennachzug weiterhin minderjährig sein müssen. Somit hält das BVerwG die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Kindernachzugs/Elternnachzugs zu Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft nicht für subsidiär Schutzberechtigte anwendbar (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 – C-279/20).

„1. Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze […] gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. [Anmerkung von asyl.net: Das BVerwG führt hierzu weiter aus, dass die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung vorliegen muss und die übrigen Voraussetzungen für den Kindernachzug auch im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze und zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz vorliegen müssen.]

2. Der Ausschluss des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG ist nicht verfassungswidrig, weil Härtefällen durch die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 22 Satz 1 AufenthG Rechnung getragen werden kann […].

3. Die Ungleichbehandlung des Familiennachzuges zum anerkannten Flüchtling nach § 32 und § 36 Abs. 1 AufenthG einerseits und zum subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG andererseits verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Sie ist insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.“

(Amtliche Leitsätze)


Online-Veranstaltung: Aufnahme aus Afghanistan

Dari

Tausende Menschen harren weiterhin versteckt und in großer Angst vor der Taliban in Afghanistan aus. Die Aufnahmeprogamme von Bund und Ländern sollten wenigstens einige der gefährdetsten Menschen aufnehmen und in Sicherheit bringen. Doch die Programme gaben bisher kaum Anlass zur Hoffnung. Beim Bundesaufnahmeprogramm (BAP) stauen sich Anträge, Meldestellen sind überlastet und bis zum Sommer 2023 wurde noch kein Mensch aufgenommen. Landesaufnahmeprogramme gibt es nur in wenigen Bundesländern (Berlin, Bremen,Thüringen und Hessen) und auch hier kommt die Aufnahme nur schwer in Gang. In dieser Veranstaltung widmen wir uns deshalb folgenden Fragen:

  • Was genau ist das Bundesaufnahmeprogramm und wie gut/schlecht läuft es?
  • In welcher Gefahrensituation befinden sich die Menschen, insbesondere Frauen?
  • Warum ist es weiterhin wichtig, gefährdete Menschen aus Afghanistan zu evakuieren?
  • Wie können die „Meldestellen“ unterstützt werden? Was können Kommunen und Bürger*innen tun?

Es wird eine Übersetzung auf Dari angeboten.

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Geflüchtete und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Referent: Andreas Linder (move on – menschen.rechte Tübingen e.V.)

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt und erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

برنامه آنلاین: ثبت از افغانستان: فرصت ناامیدکننده برای: کسانی که در معرض خطر هستند؟ هزاران نفر از ترس زیاد از طالبان در افغانستان مخفی هستند. برنامه های پذیرش فدرال و ایالتی باید حداقل بعضی از آسیب پذیر ترین افراد را بپذیرند و آنها را در جای امن قرار دهند. اما این برنامه ها تاکنون دلیل کمی برای امیدواری ارائه کرده است. برنامه پذیرش فدرال (BAP) با برنامه های عملی پشتیبانی می شود، دفاتر ثبت نام کار های شان بیش از حد شودند که تا هنوز هیچ کس تا تابستان 2023 پذیرفته نشده است. برنامه های پذیرش ایالتی فقط در چند ایالت فدرال (برلین، برمن، تورینگن و هسن) موجود هستند و در اینجاها نیز مشکلاتی برای پذیرش وجود دارد. بنابراین در این برنامه به سوالات ذیل پاسخ میخواهیم: برنامه پذیرش فدرال دقیقاً چیست و چقدر خوب / ضعیف کار می کند؟ افراد و به خصوص زنان در چه وضعیت خطرناکی هستن: چرا تخلیه افراد آسیب پذیر از افغانستان مهم است؟

چگونه „Meldestelle“ را می‌توان حمایت کرد؟ شهرداری ها و شهروندان چه کار می توانند بکنند؟

سخنران: آندریاس لیندر (حرکت به سمت – حقوق بشر در توبینگین، ای فی )

تاریخ: سه شنبه 14 نوامبر 2023 – 18:30 تا 20:30

مکان: آنلاین و رایگان

این برنامه قرار است در زوم و در کمپیوتر های شخصی باشد. شما به یک بیروزر اینترنت استاندارد، یک اتصال اینترنتی پایدار و گوشکی یا بلندگو نیاز دارید. اطلاعات مربوط به حفاظت از داده ها را می توان در اینجا یافت.
داده های دسترسی را حداکثر تا یک روز قبل از برنامه دریافت خواهید کرد.
توجه داشته باشید: ما هیچ گونه تاییدیه برای شرکت در سمینارهای آنلاین رایگان صادر نمی کنیم.

این برنامه به عنوان بخشی از پروژه „فعال برای پناهندگان“ برگزار می شود که توسط وزارت عدلیه و مهاجرت از بودجه ایالتی که توسط پارلمان ایالت بادن-وورتمبرگ تصویب شده است، حمایت می شود.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Basisinformationen zum freiwilligen Engagement für Schutzsuchende

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat die Ausgabe ihrer Reihe „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ zum Thema „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende“ in überarbeitetet und in sechs weiteren Sprachen veröffentlicht. Die Handreichung umfasst die Themen

  • Pflichten und Standards des freiwilligen Engagements (Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz, Selbstreflexion beim Engagement, Sorgfaltspflichten etc.)
  • Rechte, Versicherungsschutz und Entgelt im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Umgang mit Anfeindungen

Informationsverbund Asyl & Migration 2022: Basisinfirmationen Nr. 4: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende (Deutsch) (3. Aufl., aktualisiert Juli 2023)


Pro Asyl: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsstaaten

Pro Asyl fordert in einer Stellungnahme das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zurückzuziehen. In Georgien werde die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schütze sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit sei sehr kritisch zu bewerten. In Moldau würden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies könne eine kumulative Verfolgung darstellen. Die gesamte Stellungnahme ist online verfügbar.


12.08.23 Kundgebung „Don’t forget Afghanistan“ in Stuttgart

Zusammen mit einem Bündnis ziviligesellschaftlicher Initiativen und Organisationen rufen Jugendliche ohne Grenzen (JoG) und der Füchtlingserat BW unter dem Motto „Don’t forget Afghanistan“ zu einer Kundgebung am Samstag, dem 12.08.2023, ab 14.30 Uhr am Rotebühlplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor zwei Jahren ist die Lage für viele Menschen dort nach wie vor verheerend. Mit der Kundgebung wollen wir ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen und unsere Solidaritat mit den Menschen in Anfghanistan ausdrücken.


Free Homayoun: Kampagne zur Freilassung von Homayoun Sabetara

Am 25. August 2021 wurde Homayoun Sabetara, ein aus dem Iran geflohener Migrant, von der griechischen Polizei festgenommen, nachdem er ein Auto über die türkisch-griechische Grenze gefahren hatte. In einem unfairen Verfahren wurde Homayoun Sabetara am 26. September 2022 wegen “Menschenschmuggels” zu 18 Jahren Haft verurteilt. Am Abfahrtsort nahe der türkisch-griechischen Grenze, wurde er unter Druck gesetzt, das Steuer zu übernehmen, wobei er sieben weitere Personen transportieren musste. Seit seiner Verhaftung im August 2021 sitzt er im Gefängnis in Korydallos, Griechenland. Zum Zeitpunkt seiner Flucht aus dem Iran hatte Homayoun Sabetara keine legale und sichere Möglichkeit, nach Deutschland zu gelangen, wo seine Töchter leben.

Mindestens 1’374 Migrant*innen wurden 2022 in Griechenland wegen vermeintlichen Schmuggels festgenommen. Ihre Prozesse dauern im Schnitt 37 Minuten – und enden mit 46 Jahren Haft. Das zeigt eine aktuelle Studie von Borderline Europe auf. 

„Es wäre die Aufgabe der EU-Kommission, Druck auf Griechenland auszuüben, damit dort wieder rechtsstaatliche Standards eingehalten werden“, sagt Erik Marquardt, Europaabgeordneter, der die Studie in Auftrag gegeben hat. „Leider hat die Kommission sich bislang auf die Seite Griechenlands gestellt.“ Sie unterstütze die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der Außengrenzstaaten, obwohl das „eher dem Vorgehen einer kriminellen Mafia-Organisation entspricht und viele Leben zerstört werden“.

Der Flüchtlingsrat unterstüzt die Kampagne #FreeHomayoun, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen. Zusammen mit weiteren Initiativen fordern wir die Freilassung von Homayoun Sabetara sowie der über 2’000 Migrant*innen, die derzeit mit dem Vorwurf des Schmuggels in griechischen Gefängnissen festgehalten werden. Die Tochter des Inhaftierten wendet sich in einer aktuellen Petition an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Katerina Sakellaropoulou, Präsidentin von Griechenland, mit der Forderung, sich ebenfalls für die Befreiung ihres Vaters und aller anderen unschuldigen geflüchteten Menschen, die inhaftiert sind, einzusetzen.


Asperg: LEAs abschaffen – Unterbringung von Geflüchteten verbessern

Das Land Baden-Württemberg prüft den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen auf dem Schanzacker zwischen Tamm und Asperg. Seit dem Bekanntwerden gibt es öffentliche Diskussionen über den Standort der LEA und durch rassistische Vorurteile geprägte Proteste einer Bürgerinitiative. Die Perspektive von Betroffenen fehlt gänzlich. LEAs sind geprägt von Besuchsverboten, keiner Selbstversorgung, kaum Privatsphäre und willkürlichen Security-Kontrollen. Was bedeutet es in einer LEA untergebracht zu sein? Darüber wird Rex Osa vom Verein Refugees4Refugees sprechen. Danach gibt es Zeit für Austausch

Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg und dem Verein „Asperg Anders“ statt.

Der Vortrag findet auf Englisch statt und wird in bei Bedarf vor Ort übersetzt.

Ort: Schillerstraße 3, 71679 Asperg


Sommertagung 2023

Informationen auf Englisch

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 15. Juli 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht den Fragen nach, was Rassismus mit Betroffenen macht und wie man gegen Rassismus vorgehen kann. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Kriminalisierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Lage von Geflüchteten in der Türkei, dem Chancen-Aufenthaltsrecht und zwei Austauschgruppen zu rasssismuskritischen Handeln und Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Auswirkungen von Rassismus und warum es so wichtig ist, dagegen anzugehen

Rassismus hat ganz unterschiedliche Formen, die überall vorkommen: Manchmal ist er versteckt und kaum ersichtlich und manchmal total offensichtlich und beabsichtigt. Jegliche Form hinterlässt Spuren, Verletzungen und Misstrauen im Leben von rassifizierten Menschen. Als nicht von Rassismus betroffene Person ist es wichtig zu verstehen, was Rassmismus in anderen auslöst. Das wiederum hilft gegen Rassismus vorzugehen, ihn zu erkennen und anzusprechen. Es braucht gemeinsame Handlungsstrategien, um gegen Rassismus vorzugehen. Nach dem Vortrag wird es ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

12.00 – 13.00 Uhr: Mittagessen

13:00 15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Flucht als Verbrechen?, Geflüchtete in der Türkei und Chancen-Aufenthaltsrecht werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe 4 zu rasssismuskritischen Handeln findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt. Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Am Rande der öffentlichen Wahrnehmung werden derzeit Tausende von Geflüchteten in Italien und Griechenland zu drakonischen Haftstrafen von teilweise 100 Jahren und mehr verurteilt. Diese Prozesse dauern durchschnittlich 38 Minuten und enden für die Angeklagten mit durchschnittlich 44 Jahren Haft. Das Verbrechen ist ihre Flucht, der offizielle Vorwurf „Beihilfe zu illegalem Grenzübertritt“ durch Geflüchtete am Motor eines Schlauchbootes oder am Steuer eines PKW.
In der Arbeitsgruppe werden Bespiele vorgestellt, ein aktueller Überblick über die Kriminalisierung Geflüchteter und der zivilen Seenotrettung vermittelt, die Verfahren in den Kontext europäischer Abschottungspolitik gestellt sowie mit den Teilnehmenden diskutiert und Handlungsperspektiven im Umgang mit dieser Kriminalisierung erarbeitet.

Referent*innen: Anne Noack (Seebrücke Schweiz) und Jürgen Weber (Seebrücke Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Etwa vier Millionen Geflüchtete leben in der Türkei. Sie kommen mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist nicht leicht – der Zugang zu Arbeit, Wohnung und Bildung ist erschwert. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage heizt die Stimmung gegen Geflüchtete auf. So brüsteten sich während der Wahlen um die Präsidentschaft die Kandidaten mit Abschiebeplänen der unliebsamen Gestrandeten. Die Betroffenen machen auf allen Ebenen Rassismuserfahrungen. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation kann sich jederzeit ändern. Auch die Situation der Binnengeflüchteten, die vor dem Krieg in den kurdischen Gebieten der Türkei in den Westen des Landes fliehen mussten, ist prekär. Die EU hält weiterhin an ihrem Türkei-Abkommen von 2016 fest und so werden Asylsuchende in Griechenland abgelehnt und in die Türkei abgeschoben. Dass dort eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer droht, spielt in der europäischen Debatte um den Schutz der Außengrenzen keine Rolle. Über die komplexe Lage der Geflüchteten informiert diese Arbeitsgruppe.

Referentin : Amke Dietert (Amnesty International)

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Zum Jahreswechsel ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit ihm will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Seit rund sechs Monaten ist es nun in Kraft – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
In der Arbeitsgruppe sollen die verschiedenen Praxiserfahrungen ausgetauscht, aktuelle und zukünftige Probleme identifiziert und mögliche Lösungen diskutiert werden. Die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts werden vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.

Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 4: Austausch zu rassismuskritischen Handeln

In der Arbeitsgruppe reden wir über den Umgang mit Rassismen in unserem Alltag. Selbstkritisch wollen wir fragen, wie wir uns für rassismuskritisches Denken öffnen, eigene Denkmuster hinterfragen und Rassimus erkennen können. Und wie man das eigene Denken und Handeln verändern kann. Aber es soll auch um Handlungsstrategien gehen – wie man Rassismus ansprechen und rassifizierte Menschen unterstützen kann.

Moderatorin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

15:00 – 15:15: Pause

15:15 17:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Wiederholung der Arbeitsgruppen 1-3. Die Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Arbeitsgruppe 5: Ungleichbehandlung

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde sehr stark deutlich, dass nicht alle Geflüchteten gleich behandelt werden. Allein rechtlich gibt es diverse Privilegien für bestimmte ukrainische Geflüchtete, auf die Geflüchtete im Asylverfahren, aber auch sog. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine vergeblich hoffen. Auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz ist eine völlig andere. Wer Geflüchtete unterstützt, bekommt diese Ungleichbehandlung zu spüren. Der Frust, die Enttäuschung und die Resignation wachsen. In der Arbeitsgruppe wollen wir uns austauschen, vernetzen und gemeinsam Problemfelder der Ungleichbehandlung analysieren. Aus dem Austausch sollen wichtige Impulse für die politische Arbeit des Flüchtlingsrats entstehen und eventuell weitere Schritte eingeleitet werden.

Moderatorinnen: Eylem Ög (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Nana S. Boahene (Kollektiv Lemonade Stuttgart)

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Angriff auf Menschenrechte, statt „historischer Erfolg“

Flüchtlingsrat entsetzt über Pläne zur faktischen Abschaffung des europäischen Asylrechts. Presse-Statement zum europäischen Asylkompromiss vom 8. Juni 2023

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Pläne zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die europäischen Innenminister*innen gestern in Luxemburg geeinigt haben, aufs Schärfste. Durch Maßnahmen wie die Auslagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen sowie die Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ droht eine faktische Aushebelung des Asylrechts auf europäischer Ebene. „Die diskutierten Maßnahmen zeugen davon, dass der Abschottungswahn Europas ein neues Ausmaß angenommen hat“, kommentiert Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats. „Fliehende Menschen sollen daran gehindert werden, von ihrem Recht auf Asyl Gebrauch zu machen. Sie sollen in angeblich sichere Drittstaaten abgeschoben werden und ihre Asylgründe nur noch in rechtlich zweifelhaften Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen geprüft werden, während sie in Grenzlagern festgehalten werden“, so Bartel weiter. Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. „Wir sind entsetzt darüber, wie skrupellos die Bundesregierung ihren humanitären Versprechen aus dem Koalitionsvertrag den Rücken zukehrt und nun gemeinsam mit rechtspopulistischen Regierungen Pläne schmiedet, wie Europa noch weiter in eine Festung verwandelt werden kann“, so Bartel weiter. „Bei den verabschiedeten Plänen handelt es sich keinesfalls um einen ‚historischen Erfolg‘, wie Innenministerin Nancy Faeser behauptet, sondern um einen massiven Angriff auf Menschenrechte in Europa.“ Statt ihre Energie mit Abschottungspolitik zu verschwenden und die Entrechtung geflüchteter Menschen voranzutreiben hatte der Flüchtlingsrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine solidarische Aufnahme Geflüchteter in Europa einzusetzen.

weitere Informationen:


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.