Ehrenamtliche Stellenbörse „emfa“ – Vermittlung von Menschen mit Fluchterfahrung in ein Ehrenamt

Im Rahmen des Projekts „Pyramidea Goes Public“ hat der Verein Pyramidea e.V die ehrenamtliche Stellenbörse „emfa“ ins Leben gerufen, um potenzielle Freiwillige mit Organisationen und Vereinen zu vernetzen.

Pyramidea e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Stuttgart, der sich für Toleranz in der Gesellschaft einsetzt und im Jahr 2017 von Menschen mit Fluchterfahrung gegründet wurde.

Der Verein hat die Erfahrung gemacht, dass Motivierte häufig nicht wissen, welche Bereiche sich dem Ehrenamt widmen und welche Organisationen Stellen anbieten. Auch können hinsichtlich einer direkten Kontaktaufnahme Hemmungen auftreten. Darum soll mit dem Projekt „Pyramidea Stays Public“ konkret Menschen mit Fluchterfahrung bei der Vermittlung in ein Ehrenamt geholfen werden. Auf der Stellenbörse „emfa“ können Vereine und Organisationen ehrenamtliche Stellen veröffentlichen, um Freiwillige besser zu erreichen und den Zugang zum Ehrenamt für Menschen mit Fluchthintergrund zu vereinfachen.   Interesse an einer Stellenveröffentlichung? Informationen dazu können auf der Homepage von emfa gefunden werden.


(Teilweiser) Stopp für Abschiebungen in den Iran bis zum 31.12.2023

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage darauf verständigt, dass bis zum 31.12.23 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden sollen und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbst-Sitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst.

Ausnahmen kann es laut BMI geben für Gefährder*innen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sowie Menschen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Abgeschoben werden können auch Personen, die „hartnäckig“ ihre Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung verletzen.

Der Beschluss ist zwar nicht in den freigegebenen Beschlüssen enthalten, ist aber im Thüringer Erlass vom 23.08.2023 und einem Bericht des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 22.08.2023 erwähnt.


Abschiebungen und Ausreisen im 1. Halbjahr 2023

Die Bundestagsfraktion der Linken hat eine kleine Anfrage zu Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023 gestellt, die am 18. August von der Bundesregierung beantwortet wurde.

Demnach wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 7.861 Abschiebungen vollzogen (26,8 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs). Baden-Württemberg hat davon 927 Abschiebungen veranlasst.

Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren bundesweit 279.098 Personen ausreisepflichtig, davon 224.768 Personen mit einer Duldung und 54.330 Personen ohne Duldung. Damit ist in diesem Bereich erstmals seit Jahren ein Rückgang zu verzeichnen, der wahrscheinlich auch eine Folge des Chancen-Aufenthaltsrechts ist. In Baden-Württemberg lebten zum Stichtag 35.953 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, davon 31.422 Personen mit und 4.531 Personen ohne Duldung.



Bad Boll: Solidarität mit Geflüchteten in Zeiten sozialer und globaler Krisen – Neue Bündnisse für eine bessere Welt

Angesichts der Krisen unserer Zeit, fragen sich viele Menschen: Wie und wo kann ich mich engagieren für eine bessere Welt? Welches Thema steht für mich an erster Stelle? Der Klimaschutz oder die soziale Gerechtigkeit? Das Friedensthema oder der Flüchtlingsschutz?

Alle Themen sind gleichermaßen drängend, hängen irgendwie auch zusammen und sollten besser heute als morgen angegangen werden. Darum braucht es Bündnisse. Nach solchen will diese Flüchtlingsschutztagung von Akteur*innen in der Arbeit mit und für Geflüchtete suchen.

Ausgerichtet wird die Tagung von der Evangelischen Akademie Bad-Boll. Mitveranstalter*innen sind der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Diakonie Baden, die Diakonie Württemberg und der Flüchtlingsrat BW.

Ort: Evangelische Tagungsstätte Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll

Programm und weitere Infos: Evangelische Akademie Bad Boll: Solidarität mit Geflüchteten in Zeiten sozialer und globaler Krisen

Anmeldung: Jetzt anmelden


Stellungnahme der WIR-Netzwerke zu geplantem § 16g AufenthG

Die WIR-Netzwerke haben eine Stellungsnahme zum geplanten § 16g AufenthG veröffentlicht, der im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2 bereits am 18.11.2023 in Kraft treten soll.

Der § 16g AufenthG sieht eine Aufenthaltserlaubnis für Menschen in Ausbildung vor. In ihrer Stellungnahme schlagen die WIR-Netzwerke aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen vor, die die Umsetzung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete in Ausbildung verbessert. So ist nach derzeitigem Gesetzesentwurf die Lebensunterhaltssicherung Voraussetzung für die Erteilung einer AE nach § 16g AufenthG, was dazu führen würde, dass Menschen in einer schulischen Ausbildung, die nach derzeitiger Gesetzeslage kein BAföG-Anspruch hätten, die Aufenthaltserlaubnis i.d.R. nicht bekommen könnten. Unabhängig davon, muss ohnehin ein BAföG-Anspruch für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ins BAföG aufgenommen werden, damit sie faktisch in der Lage sind, während der schulischen Ausbildung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Weiterhin sollte nach Ansicht der WIR-Netzwerke von der Passpflichterfüllung abgesehen werden, so wie dies aktuell noch bei der Ausbildungsduldung der Fall ist. Außerdem gefordert wird eine Klarstellung, dass Verurteilungen unter 50 bzw. 90 Tagessätzen nicht zu einem Ausschluss aus § 16g AufenthG führen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG sollte trotz Bestehen eines Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 6 und 7 AufenthG erteilt werden. Auch die dreimonatige Duldungszeit sollte gestrichen werden.



„Ein rechtsfreier Raum – systematische Kriminalisierung von Geflüchteten für das Steuern eines Bootes oder Autos auch Griechenland.“

Die Bekämpfung des Schmuggels von Migrierenden ist seit 2015 eine der obersten Prioritäten der europäischen Migrationspolitik, wobei enorme finanzielle Mittel in dieses politische Ziel investiert werden. Diese Studie untersucht die Realität der Anti-Schmuggel-Bemühungen in Griechenland und analysiert den aktuellen Rechtsrahmen sowie dessen praktische Umsetzung.

Die Studie zeigt, dass die Politik die Rechte von geschmuggelten Migrant*innen und Asylsuchenden nicht schützt, sondern sie stattdessen kriminalisiert und langen Haftstrafen aussetzt, indem sie des Schmuggels beschuldigt werden, nur weil sie die Grenze mit einem Boot oder Auto überquert haben. Ermöglicht wird dies sowohl durch den in Griechenland und der EU geschaffenen Rechtsrahmen, der sehr weit gefasst ist, als auch durch eine Umsetzung, die durch grobe Rechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter, Misshandlungen, Nötigung und fehlenden Zugang zu rechtlicher Unterstützung und Dolmetscherinnen gekennzeichnet ist. Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft genommen und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen und Unterstützung zu erhalten. Die Verfahren, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards der Fairness. Folglich bilden Personen, die wegen Schmuggel verurteilt wurden, die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen, wobei fast 90 Prozent von ihnen Drittstaatsangehörige sind. Angesichts der Schwere und des Ausmaßes der Kriminalisierung und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen bestehend dringender Handlungsbedarf.



Stuttgart: Tagung: Frauen, Flucht und Migration

Lange Zeit wurde das Thema „Frauen, Flucht und Migration“ in der öffentlichen Wahrnehmung vernachlässigt. Durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Mehrzahl Frauen sind, ist es wieder in die Schlagzeilen gerückt. Auf dieser Tagung des Migrations- und Integrationsforums Baden-Württem-
berg (MIF) werden globale und nationale Fragen von Flucht und Migration von Frauen behandelt. Gefragt wird nach der Situation von geflüchteten Frauen in Baden-Württemberg, wobei auch ein Blick auf die geflüchteten Jesidinnen im Land geworfen wird. Nicht zuletzt werden die „Gastarbeiterinnen“ gewürdigt, die seit den 1950er-Jahren nach Baden-Württemberg gekommen sind.

Tagungsprogramm Frauen, Flucht und Migration

Ort: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Eintritt frei

Gerne können Sie auch nur Teile der Tagung besuchen.

Um Anmeldung wird gebeten unter anmeldung@lpb.bwl.de



Mediendienst Integration: Halbjahresbilanz Chancen-Aufenthaltsrecht

Der Mediendienst Integration hat eine anschauliche Halbjahresbilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Seit Jahresanfang haben mindestens 49.000 Menschen in Deutschland das neue „Chancenaufenthaltsrecht“ beantragt. Davon wurden bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt, wie eine Umfrage des Mediendienstes unter den Bundesländern ergab. Die tatsächliche Zahl der Anträge und Bewilligungen dürfte höher liegen, da nicht alle Bundesländer Daten aus dem aktuellen Monat vorlegen konnten.

In Baden-Württemberg wurden nach Auskunft des Justizministeriums BW bis Ende Juni 49.000 Anträge gestellt. Der Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG wurde in 17.000 Fällen bereits erteilt. Etwa 2.100 Anträge sind abgelehnt worden. Der Rest ist noch in Bearbeitung.



Sammelunterbringung missachtet Menschenrechte von Geflüchteten

Wissenschaftler*innen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben im Rahmen des VULNER-Forschungsprojekts herausgefunden, dass Geflüchtete in großen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, ihre Menschenrechte missachtet und gleichzeitig ein effektives Migrationsmanagement sowie das Ankommen der Menschen in Deutschland verhindert. Vor diesem Hintergrund fordern die Forscher*innen eine umfassende Reform des Asylsystems und geben hierfür konkrete Handlungsempfehlungen ab. Die Ergebnisse des Forschungsprojekt sind in einem Policy Paper in der „Zeitschrift für Ausländerrecht“ festgehalten.



Geflüchtete Roma aus der Ukraine. Ein Zustandsbericht

Das Roma Center hat in einem Zustandsbericht Informationen über die Situation geflüchteter Roma aus der Ukraine zusammengefasst. Der Bericht zeigt u.a., dass ukrainische Roma im Vergleich zu Geflüchteten aus der ukrainischen Mehrheitsbevölkerung benachteiligt werden und dass das Erleben von Rassismus die Regel, nicht die Ausnahme ist.