Online-Veranstaltung: Moldau – Ein Sicheres Herkunftsland für Roma?

Die Bundesregierung plant, die Republik Moldau zum „Sicheren Herkunftsstaat“ zu erklären. Dahinter steckt der Wunsch, Menschen aus diesem Staat davon abzuhalten, in Deutschland Asyl zu beantragen beziehungsweise sie schneller abschieben zu können. Die meisten Menschen aus Moldau, die nach Deutschland flüchten, sind Roma. In Deutschland wird ihnen unterstellt, nur aus „wirtschaftlichen Gründen“ Asyl zu beantragen, motiviert durch angeblich besonders großzügige Sozialleistungen. Doch wie ist die Situation der Roma in Moldau wirklich? Warum fliehen Roma aus Moldau und was passiert mit denen, die abgeschoben wurden? Was passiert hier in Deutschland mit den geflüchteten Roma aus Moldau und welche Konsequenzen wird die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ für sie haben.

Organisator*innen: Roma Center/ Roma Antidiscrimination Network

Beteiligte: Elena Sirbu von der Organisation „Roma Women Platform ROMNI“ aus Moldau, Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin
Anmeldung unter: sean.mcginley@roma-center.de

Eine Veranstaltung im Rahmen der Kampagne#MoldauNichtSicher#MoldovaNotSafe


Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wieder gestartet

Nachdem die Bundesregierung das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) bzw. die Visavergabe für gefährdete Afghan*innen Ende März ausgesetzt hatte, lief das Programm am 26. Juni wieder an. Begründet wurde der einstweilige Stopp mit Sicherheitsbedenken. Mittlerweile warten 14.000 Menschen mit Aufnahmezusage auf ihre Visaerteilung. Maximal 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen.



Handicap International: Telefonische Beratung für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine

Handicap International bietet eine telefonische und kostenfreie Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und ihre Angehörigen an. Themen der Beratung sind: Mögliche Themen der Beratung sind Zugänge zu staatlichen Hilfen über Sozialamt/Jobcenter, Aufenthaltsstatus oder Asyl, Kinderbetreuung, Spracherwerb und Evakuierungen von Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. Die ratsuchenden Personen werden über die telefonische Beratung an Hilfestrukturen vor Ort angebunden. Die Beratung ist in ukrainischer und russischer Sprache möglich. Für andere Sprachen können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.

Kontakt: Alan Dmitriev
a.dmitriev@hi.org
+49 30 28043922
+49 (0)15173023090



Kundgebung „Don’t forget Afghanistan“ am 1. Juli 2023 in Mannheim

Die Seebrücke Mannheim und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führen mit Unterstützung von Gruppen wie Organisationen wie Save Me Mannheim, PLUS Rhein-Neckar, Start with a Friend Mannheim am Samstag, 1.7., ab 16 Uhr eine Kundgebung zum Thema Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz durch. Gemeinsam möchten die Organisationen ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen.


Stellungnahme zur geplanten Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“

Aktuell wird im Bundestag über die Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ beraten. Roma Center e.V. hat eine Stellungnahme dazu angefertigt, die von verschiedenen Roma & Sinti-Organisationen, PRO ASYL, einigen Flüchtlingsräten und weiteren Organisationen erstunterzeichnet wurde. Diese betrachtet die geplante Ernennung der Republik Moldau zum „sicheren Herkunftsstaat“ als Symbolpolitik auf Kosten flüchtender Roma, die eher die flüchtlingsfeindliche Stimmung in Deutschland weiter anheizen soll statt eine nennenswerte Auswirkung auf die Gesamtzahl der nach Deutschland flüchtenden Menschen zu haben (die Anzahl der Asylanträge von moldauischen Staatsangehörigen ist sehr gering). Es steht allerdings zu befürchteten, dass die Einstufung von Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ die Ausgrenzung und Stigmatisierung von Roma in Deutschland und in Moldau weiter verstärken wird. Der Flüchtlingsrat BW ist erstunterzeichnende Organisation.



UNHCR: 108,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht

Zum Weltgeflüchtetentag am 20. Juni hat der UNHCR die aktuellen Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Ende 2022 waren weltweit insgesamt 108,4 Millionen Menschen auf Grund von Verfolgung, gewaltsamen Konflikten oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht (2021: 89,3 Millionen). Dies ist der größte Anstieg innerhalb eines Jahres, den der UNHCR je verzeichnet hat. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die russische Invasion in der Ukraine, die Millionen Menschen zur Flucht zwang.

58 Prozent der Flüchtenden im Jahr 2022 flüchteten nicht ins Ausland, sondern suchten eine Zuflucht innerhalb des eigenen Landes (sog. Binnenvertriebene). 52 Prozent aller Geflüchteten kamen aus drei Staaten: Syrien (6,5 Millionen), der Ukraine (5,7 Millionen) und Afghanistan (5,7 Millionen). Allgemein erweist sich die globale Verteilung von Geflüchteten auf andere Länder – gemessen am Einkommensniveau der Aufnahmeländer – als extrem ungleich. Die große Mehrheit aller Geflüchteten (76 Prozent) lebte 2022 in Ländern mit mittlerem und geringem Einkommen („low-and-middle-income countries“). Allein in der Türkei lebten Ende 2022 3,6 Millionen geflüchtete Menschen, gefolgt vom Iran (3,4 Millionen), von Kolumbien (2,4 Millionen) und Deutschland (2,1 Millionen).

Eine Verbesserung ist laut UNHCR leider nicht in Sicht. Im Gegenteil: Durch weitere Gewalt, wie z.B. jüngst im Sudan, schätzt die Organisation, dass die Zahl der weltweit Vertriebenenin 2023 bereits weiter auf 110 Millionen angestiegen ist.



Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Am 15. Juni 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Geklagt hatten zwei ehemalige Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen in Ellwangen und Freiburg.

Hintergrund der ersten Klage (Az: 1 C 10.22) war ein Polizeieinsatz im Juni 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Kläger Alassa Mfouapon sollte nach Italien abgeschoben werden, weil er dort zuerst seinen Asylantrag gestellt hatte und damit Italien nach der Dublin III-Verordnung für seinen Asylantrag zuständig war. Mehrere Polizist*innen begleitet von Polizeihunden, drangen in das Zimmer des Klägers ein – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hatten sie dafür jedoch nicht. Die Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten zwar ausdrücklich klar, dass der Schutzbereich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Geflüchtetenunterkünften uneingeschränkt gilt, sie kamen aber zum dem Schluss, dass die Polizei das Zimmer des Kläger rechtmäßig „betreten“ – nicht „durchsucht“ – hatte. Dies sei „zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ nach Artikel 13 Absatz 7 GG erforderlich gewesen, weil es galt, den Kläger noch am selben Tag nach Italien zu überstellen. Aufgrund der geringen Größe des Zimmers sei es möglich gewesen, alles im Zimmer auf einem Blick zu erfassen, ohne dass gezielt nach etwas Verborgenem hätte gesucht werden müssen. Daher sei von einem „Betreten“ und nicht von einer „Durchsuchung“ auszugehen, so das Gericht. Die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen ist entscheidend für die Zulässigkeit der konkreten Maßnahme, weil das „Betreten“ zum Zweck der Durchführung einer Abschiebung nach § 58 Abs. 5 AufenthG auch ohne Anordnung durch ein Gericht stattfinden kann. Das „Durchsuchen“ einer Wohnung zum selben Zweck (nach § 58 Abs. 6 AufenthG) erfordert hingegen grundsätzlich eine richterliche Anordnung (vgl zu den Begriffen auch den Beitrag von Julian Seidl und Verena Veeckman aus dem Asylmagazin 6/2021, S. 193–197) .

Im zweiten Fall (Az: 1 CN 1.22) hatten Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg gegen bestimmte Punkte der Hausordnung der Einrichtung geklagt. Unter anderem ging es um Zimmerkontrollen und Zugangs- bzw. Taschenkontrollen beim Betreten des Geländes. Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Klägern noch in einigen Punkten Recht gegeben hatte, wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig ab, da das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger nicht mehr gegeben sei, da sie nicht mehr in der Einrichtung untergebracht sind. Die Grundsatzfrage, ob derartige Vorgaben in der Hausordnung einer Aufnahmeeinrichtung die Grundrechte der Betroffenen verletzen, wurde somit vom BVerwG nicht beantwortet.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Es plant nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.



Schulungsvideos zu den Schutzformen des Asylrechts sowie zu Duldungen

Das Deutsche Rote Kreuz und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veröffentlichen Schulungsvideos zum Migrationsrecht. Zielgruppe sind Berater*innen im Themenfeld Flucht und Migration. Die Reihe ermöglicht eine systematische Einarbeitung in das Rechtsgebiet und stellt eine ideale Ergänzung zu Seminaren und Lehrveranstaltungen dar. Nun sind neue Folgen zu den Schutzformen des Asylrechts und zu Duldungen erschienen.



Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht wies heute zwei Klagen geflüchteter Menschen zurück und versagte den Bewohner*innen von Erstaufnahmeeinrichtungen den vollen Schutz ihrer Grundrechte. Das Gericht entschied, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. Weiter stellte das Gericht klar: Wie Privatwohnungen dürfen Zimmer von Geflüchteten nur in Fällen einer dringenden Gefahr betreten werden. Das Gericht billigte dennoch die Praxis, Wohnheimzimmer zum Zweck der Abschiebung zu jeder Tageszeit auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu durchsuchen. Die Klage gegen die Hausordnung in Freiburg, die dem Sicherheitspersonal weite Betretungs- und Kontrollrechte einräumte, wies das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig zurück.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Um den vollen Grundrechtsschutz gerichtlich durchzusetzen, plant das Bündnis nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

„Die Klarstellung, dass die Unverletztlichkeit der Wohnung vollumfänglich auch in Geflüchteten-Unterkünften gilt, war wichtig“, betont Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der GFF. „Dieser Schutz ist aber wenig wert, wenn das Gericht am Ende andere kreative Wege findet, um den Schutz zu unterlaufen: indem es die Abschiebung aus einem Schlafzimmer nicht als Durchsuchung sieht, indem es die Ausreisepflicht zur dringenden Gefahr für die Rechtsordnung erklärt, indem es die gerichtliche Überprüfung von Hausordnungen unmöglich macht.“

„Diese Urteile sind enttäuschend. Wieder einmal zeigt sich, wie schwer es für Geflüchtete ist, sich gegen Verletzung ihrer Grundrechte gerichtlich zu wehren. Obwohl das Gericht erkennen lässt, dass es die angegriffenen Hausordnungen für rechtswidrig hält, lässt es den Rechtsschutz an formalen Gründen scheitern“, mahnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Was das Bundesverwaltungsgericht mit der einen Hand an Grundrechtsschutz für Geflüchtete gibt, nimmt es mit der anderen Hand, indem es überfallartige Abschiebungen erlaubt. Das könnte die jetzt schon harte Abschiebungspraxis verschärfen.“

„Wir haben nicht nur für uns geklagt, sondern für alle Menschen, die in diesen gefängnisähnlichen Camps leben. Deswegen verstehen wir nicht, warum das Gericht nur deshalb nicht entscheiden will, weil wir dort nicht mehr leben. Viele geflüchtete Menschen sind nach wie vor von diesen repressiven Regeln betroffen. Wir kämpfen weiter für ein selbstbestimmtes Wohnen“, sagt Ba Gando, Kläger aus Freiburg.

„Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Rechte von geflüchteten Menschen sind in Gefahr – wir bekommen nicht den gleichen Schutz wie andere Menschen“ sagt Alassa Mfouapon, der wegen seiner Abschiebung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen geklagt hatte.

„Auch wenn die Klage unzulässig ist: Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass die Hausordnungen rechtswidrig sind. Es fehlt nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage. Zimmer dürfen auch nur bei einer dringenden Gefahr betreten werden. Die Bundesländer müssen jetzt ihre Aufnahmegesetze und die Hausordnungen überarbeiten. Wir brauchen endlich eine Debatte über eine Aufnahmepolitik, die sich an den Schutzsuchenden orientiert“, fordert Ben Bubeck von der Aktion Bleiberecht Freiburg, die sich seit Jahren für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten einsetzt.  

Zu den Urteilen

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte zu zwei Verfahren. In dem einen Verfahren wies das Gericht die Klage gegen eine nächtliche Zimmerdurchsuchung zum Zwecke der Abschiebung zurück. Das Gericht sah zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als anwendbar an. Es erteilte damit der Auffassung der Vorinstanz eine klare Absage, wonach – ähnlich wie bei Geschäfträumen – für Wohnheimzimmer nicht der volle Schutz aus Art. 13 GG gelte. Allerdings wertete es die polizeiliche Maßnahme nicht als Durchsuchung, die nach dem Grundgesetz stets einen richterlichen Beschluss erfordert. Weil der kleine Raum auf einen Blick erfasst werden konnte, sei keine Suche erforderlich gewesen. Damit hebelt das Gericht den Schutz des Wohnraums in kleinen Wohnungen aus.

Das Gericht sah eine dringende Gefahr für das Betreten des Zimmers für ausreichend, aber auch erforderlich. Diese Gefahr sei mit der Ausreisepflicht des Klägers gegeben. Auch damit wird das Grundrecht auf Schutz der Wohnung ausgehöhlt. Eine dringende Gefahr setzt eine Ausnahmesituation voraus, in der ein wichtiges Rechtsgut wie Leib oder Leben gefährdet ist. Nur dann kann das Eindringen in den privaten Lebensraum zulässig sein. Die reine Ausreisepflicht des Klägers kann dafür nicht ausreichen – zumal es keinen Versuch gab, den Kläger abzuschieben, ohne ihn nachts aus dem Bett zu reißen. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Roland Meister den Kläger, gemeinsam mit Sarah Lincoln.

Die Klage wegen der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg wies das Gericht als unzulässig zurück, weil das Rechtsschutzinteresse fehle. Damit wird der Rechtsschutz gegen Hausordnungen faktisch unmöglich gemacht, weil eine Entscheidung in der Hauptsache niemals in dem Zeitraum erreicht werden kann, in dem die Kläger in der Unterkunft wohnen. Indem die Bundesländer die Geflüchteten umverteilen, können sie sich dann außerdem leicht einer Klage entledigen. Dieses Verfahren wurde über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert und von Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Sarah Lincoln vertreten.

Die Beschneidung der Rechte von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein Beispiel von vielen für Vorstöße aus Politik und Verwaltung, Asylsuchenden den geltenden Schutz ihrer Grundrechte zu verweigern. Das Bündnis prüft mit den Klägern gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Weitere Informationen

Zum Fall Hausordnungen Freiburg: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/hausordnung

Zum Fall Polizeirazzia Ellwangen: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/lea-ellwangen

Kontakt für Presseanfragen

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108, presse@freiheitsrechte.org
Presse-Stelle PRO ASYL: Tel. 069/24231430, presse@proasyl.de


Seebrücke: Aktionen rund um den Weltflüchtlingstag am 20.06.

In den nächsten Wochen finden in ganz Baden-Württemberg zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen der Seebrücke statt. Gründe für den Protest gibt es viele. Am 08.06.2022 haben die Innenminister*innen der EU die schärfsten Asylreformen seit Jahrzehnten beschlossen und damit den freien Zugang zum Menschenrecht auf Asyl in Europa faktisch abgeschafft. Gleichzeitig agiert die Taliban in Afghanistan weiter ungehemmt und geht immer brutaler gegen Frauen, Mädchen, queere Menschen, Oppositionelle und ethnische Gruppen vor. Verstöße gegen die Menschenrechte und humanitäre Grundsätze sind an der Tagesordnung. Auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird weiter kriminalisiert und das Auswärtige Amt blockiert die Unterstützung der zivilen Seenotrettung.

Die Seebrücke trägt daher in ganz Baden-Württemberg und bundesweit ihren Protest rund um den World Refugee Day, den 20.06., und in den Wochen danach auf die Straßen und sagt: Eine solidarische und menschenwürdige Aufnahme ALLER Menschen auf der Flucht ist möglich! Wir fordern eine antirassistische Migrationspolitik, für ein offenes und solidarisches Europa für alle! Stoppt die GEAS-Reform! Rettet die Menschenrechte!

Aktionen und Veranstaltung finden zwischen dem 17.06. und 08.07. in Böblingen, Konstanz, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen statt. Es finden Kundgebungen, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und Ausstellungen statt.

Hier eine Liste der Aktionen:

Freiburg:

Heidelberg:

  • 20.06., 18 Uhr, Schwanenteichanlage bei der Stadtbücherei Heidelberg: Demo gegen die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Weg mit Stacheldraht und Knast

Tübingen:

  • 22.06: gemeinsam mit „German Solidarity with Myanmar Democracy e.V.“: 11:00 – 15:00 Uhr am Marktplatz, Tübingen: Wanderausstellung „Körperationen“ / Abends zwei Kostenlose Filmvorführungen im Arsenal Kino: 17:00 Uhr „Padauk – Myanmar spring“ / 18:45 Uhr „Midwives“,
  • 23.06.: gemeinsam mit ECCRE und GMA: 18 Uhr, im Arsenal Kino: kostenlose Filmvorfürhung „Sara Mardini-gegen den Strom“ mit anschließender Podiumsdiskussion
  • 27.06.: gemeinsam mit Verein Move.On und weiteren: 19 Uhr, Gemeindehaus St. Michael, Hechingerstr. 45, 72072 Tübingen: Informations- und Diskussionsabend zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Mannheim:

  • 01.07.: Kundgebung „Don’t forget Afghanistan!“ 16 Uhr Marktplatz

Ravensburg:

  • 17.06.: „Erst strirbt das Recht, dann der Mensch – VERTEIDIGT DAS RECHT AUF ASYL!“, 10:30 – 13:30 h, Aktionen des Bündnis für Bleibercht (ble!b) in der Bachstraße/Seelhaus

Konstanz:

  • 17.06.: Demo „Die EU trägt die Menschenrechte zu Grabe!“, Start 13 Uhr im Herosé-Park

Stuttgart:

  • 01.07. Kundgebung mit Stacheldraht-Bauzaun-Installation und Musik, 15-17 Uhr Schloßplatz Stuttgart

Kreis Böblingen:

  • 06.07. 20 Uhr Filmvorführung „Picknick in Moria“ im Filmzentrum Bären Böblingen mit Frage-/Diskussionsrunde
  • 08.07. 14 Uhr Kundgebung gegen die GEAS Reform in Herrenberg (mit OSA Herrenberg) 
  • 08.07. 16 Uhr Öffentliche Aufstellung Wegweiser, Jugenhaus Herrenberg