Letzte Woche hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Mustervorlage zum Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht. Ziel ist es, die sehr niedrigen Grundleistungen möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Die Mustervorlage kann von Sozialrichter*innen genutzt werden, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu richten. Hintergrund ist, dass bereits mehrere Sozialgerichte verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz
geäußert haben. Mehr Infos dazu finden sie hier
Vor dem Sozialgericht Karlsruhe sind – soweit bekannt – noch keine Fälle anhängig. Um die Chancen einer Richtervorlage zu erhöhen, sucht die Gesellschaft für Freiheitsrechte daher nach geeigneten Kläger*innen, um auch dort ein Verfahren anzustrengen.
Das Sozialgericht Karlsruhe ist zuständig für die Stadt Karlsruhe, den Landkreis Karlsruhe, den Landkreis Pforzheim, den Enzkreis, den Landkreis Calw, den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden.
Der/Die Kläger*in sollte nach Möglichkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:
* Der Kläger/Die Klägerin bezieht Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG (dazu I.)
* Der notwendige und der notwendige persönliche Bedarf werden vollständig durch Geldleistungen an den Kläger/die Klägerin erbracht (II.)
* Der Kläger/Die Klägerin ist alleinstehend oder alleinerziehend und wohnt innerhalb der Sammelunterkunft nicht in einer baulich abgeschlossenen, getrennten Wohnung mit eigenem Sanitärbereich und Küche (III.)
* Es liegt keine gesteigerte Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des gemeinsamen Wirtschaftens aufgrund Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie vor oder aufgrund von Leistungseinschränkungen gegenüber sämtlichen sonstigen Bewohner*innen der Sammelunterkunft
(IV.)
Näheres zu den geeigneten Fallkonstellationen finden Sie hier
Wenn Sie Kontakt zu geeigneten Personen haben, wenden Sie sich bitte an david.werdermann@mailbox.org! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vermittelt dann einen Anwalt oder eine Anwältin. Ein Kostenrisiko besteht nicht.
Beiträge
Dublin-Verfahren: Vorgehen Aussetzungen der Überstellungsfristen wegen Corona
Pro Asyl und der Fluchtpunkt Hamburg haben einen Musterschriftsatz für klagewillige Geflüchtete in Dublin-Verfahren entworfen, die sich gegen die Bescheide des BAMF im Frühjahr 2020 wenden möchten, in denen die Aussetzung ihrer Überstellungsfrist festgestellt wurde. Etliche Gerichte halten dieses Vorgehen für europarechtswidrig. „Der Musterschriftsatz soll dabei unterstützen, Betroffenen zumindest zu einem vorläufigen Schutz vor der Überstellung zu verhelfen – bis zu einer juristischen Klärung der offenen Fragen im Hauptsacheverfahren.“
Musterschriftsatz für Klagen gegen Aussetzung der Fristen wegen Corona
Wir setzen ein Zeichen zum Tag des Flüchtlings 2020!
Heute, am Freitag, den 2. Oktober, ist der Tag des Flüchtlings. Knapp 80 Millionen Menschen sind derzeit vor Krieg, Terror, ethnischer oder religiöser Verfolgung und unerträglichen Existenzbedingungen auf der Flucht – ein trauriger Rekord.
Wir wollen die aktuellen Zustände und Entwicklungen nicht einfach hinnehmen. Deshalb haben wir gemeinsam ein Zeichen gesetzt. Vielen Dank für die vielen Zusendungen, danke für eure Solidarität! Für eine menschliche Flüchtlingspolitik, für eine offene Gesellschaft, für eine Welt, in der niemand fliehen muss!

Online-Diskussion: Gewaltsames Verschwindenlassen von Migrant*innen und Geflüchteten
Unglaublich viele Menschen verschwinden jährlich auf ihrer Flucht- oder Migrationsroute. Am 6.Oktober von 18.00 bis 19.30 Uhr laden deshalb das Deutsche Institut für Menschenrechte und Brot für die Welt zu einer Online-Diskussion ein, die sich mit prekären Bedingungen auf den Flucht- und Migrationsrouten auseindersetzt. Mangelnder Rechtsschutz, politischer Wille und Sprachkenntnisse begünstigen das Verschwinden vieler Menschen unterwegs in ihr Zielland. Es diskutieren Dr. Grazyna Baranowska, Wissenschaftlerin und Politikberaterin am Deutschen Institut für Menschenrechte, Claudia Interiano, regionale Koordinatorin der Stiftung für
Gerechtigkeit und demokratischer Rechtsstaat, und Barbara Lochbihler, Mitglied des UN Ausschusses gegen gewaltsames Verschwindenlassen.
Die Anmeldung zur Online-Diskussion finden Sie hier
Wir machen Baden-Württemberg zum sicheren Hafen!
- Landesweiter Aktionstag zum Kampagnenstart “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” am 02.Oktober.
- Unterstützer*innen gesucht! Online-Petition gestartet
- Baden-Württemberg soll als sicherer Hafen für die Rechte geflüchteter Menschen einstehen, und einen Beitrag für die Wahrung der Menschenrechte leisten.
Die Seebrücken und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg rufen gemeinsam zur Unterstützung der Kampagne “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” auf. Erste Gruppen wie Fridays for Future, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Landesjugendring e.V. haben sich den Forderungen des Bündnis bereits angeschlossen.
Der Kampagnenstart ist für den internationalen Tag des Flüchtlings am kommenden Freitag, den 2. Oktober, mit einem landesweiten Aktionstag geplant. Das Bündnis ruft andere Gruppen und Initiativen dazu auf, sich der Kampagne anzuschließen, und einen offenen Brief der Ende des Monats an die Landesregierung übergeben werden soll zu unterzeichnen.
In dem Brief heißt es: “Wir erinneren daran, dass Baden-Württemberg bei der Aufnahme von Geflüchteten einmal Vorreiter unter den Bundesländern war.” Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg sagt: “Die Katastrophe von Moria hat deutlich vor Augen geführt, dass ein Umdenken in der europäischen Migrationspolitik unverzichtbar ist. Bundesregierung und EU-Kommission haben mit dem Abschottungspakt vergangene Woche den falschen Weg eingeschlagen. Baden-Württemberg muss nun wirklich solidarische Politik vorleben und seinen Beitrag für die Wahrung der Menschenrechte leisten, denn EU und Bundesregierung versagen bei dieser Aufgabe.”
So fordern die Initiativen im weiteren Verlauf des Briefs: “neue Landesaufnahmeprogramme (…) um sichere Fluchtewege für Schutzsuchende zu schaffen und diese zusätzlich zum Königsteiner Schlüssel in Baden-Württemberg aufzunehmen.” sowie: “sichere Bleibeperspektiven (…) Anstatt – wie seit Jahren praktiziert – Monat für Monat Menschen abzuschieben”
Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sagt: “Wir rufen im Rahmen des Aktionstages Gruppen und Initiativen in Baden-Württemberg dazu auf sich unserer Kampagne und den Forderungen an das Land anzuschließen. Zusammen machen wir Baden-Württemberg zum sicheren Hafen.”
Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg betont: “Die Zustände an Europas Außengrenze egal, ob auf den griechischen Inseln, der bosnisch-kroatischen Grenze oder auf dem Mittelmeer müssen sich unverzüglich ändern. Wir dürfen nicht dabei zusehen wie die Genfer Flüchtlingskonvention und Menschenrechte de facto abgeschafft werden.”
Die Kampagne startete mit Aktionen an sechs verschiedenen Orten am Freitag, 2. Oktober – dem Tag des Flüchtlings. Aktuelle Informationen zur Kampagne finden Sie bei Facebook und Instagram Außerdem kann jetzt auch eine Online-Petition unterschrieben werden.
Online-Veranstaltung : „We are family – Familiennachzug ermöglichen“
Am Montag, den 5.10. lädt die grüne Bundestagsfraktion von 15.00-17.00 Uhr zu einem Online-Fachgespräch zum Thema Familiennachzug ein. Der Schwerpunkt wird dabei auf dem Thema Geschwisternachzug liegen.
Seit Jahren leben unzählige Familien getrennt voneinander, da sich der Familiennachzug in die Länge zieht. Die Corona-Pandemie hat ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen geführt.
Neben Katrin Göring-Eckert werden weitere fachkundige Referent*innen von Beratungsorganisationen und Ministerien das Thema diskutieren und versuchen, Lösungsansätze für die Problematik des Familiennachzugs zu finden. Weitere Informationen zur Veranstaltung und der Anmeldung finden Sie hier.
Begleitung von Geflüchteten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit
Im Rahmen des Projekts „NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ bietet der Flüchtlingsrat zusammen mit der Werkstatt Parität im November die ganztätige Fortbildung „Begleitung von Geflüchteten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt“ für Hauptamtliche in der Flüchtlingsarbeit oder Personen, die sich für ein Hauptamt qualifizieren möchten am 11.11.2020 in Stuttgart an.
Ziel der Fortbildung ist es, Hauptamtliche bzgl. der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu sensibilisieren sowie Möglichkeiten der Vernetzung mit relevanten Akteur*innen aufzuzeigen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen im Bereich des Ausländerrechts (Stichwort: Migrationspaket von Mitte 2019) vermittelt sie grundlegende Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens, dem Zugang von Geflüchteten zu Sprachförderung wie zu Ausbildung und Arbeit. Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt werden ebenso betrachtet wie Lösungsansätze diskutiert. Die Fortbildung lenkt den Blick auch auf etwaige Bleibeperspektiven bei erfolgreicher Integration, wie z.B. die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung. Zudem werden die relevanten Akteure bei der Arbeitsmarktintegration gemeinsam erarbeitet und Vernetzungspotenziale dargestellt.
- Zielgruppe: Hauptamtliche der Flüchtlingsarbeit oder Personen, die es werden wollen
- Datum: Mittwoch, den 11. November 2020
- Uhrzeit: 10:00 – 17:00 Uhr
- Ort: Paritätisches Mehrgenerationenzentrum Stuttgart-Vaihingen (Hauptstraße 28, 70563 Stuttgart)
- Anmeldeschluss: 15.10.2020
Weitere Informationen zur Fortbildung sowie der Anmeldung finden Sie im Flyer.
Deutscher Volkshochschulverband stellt Stärkenatlas vor
Der deutsche Volkshochschulverband hat gemeinsam mit der Mannheimer Volkshochschule und der Abendakademie GmbH im Rahmen eines Bildungsangebots ein Instrument entwickelt, mit dem Geflüchtete ihre Stärken erforschen und ihre Kompetenzen dokumentieren können. Das Ziel des sogenannten Stärkenatlas soll es sein, das Selbstbild und Selbstbewusstsein der Teilnehmenden zu stärken, sowie passende berufliche Perspektiven aufzuzeigen.
Den Stärkenatlas zum Download in mehreren Sprachen finden sie hier
Corona-Pandemie: Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfristen verstößt gegen EU-Recht
Als einziges europäisches Land hat Deutschland die Überstellungsfristen in Dublin-Fällen während der akuten Corona-Krise unterbrochen, um so auch nach Ablauf der i.d.R. sechsmonatigen Frist, Betroffene noch abschieben zu können. Sowohl die EU-Kommission, als auch etliche Verwaltungsgerichte halten dieses Vorgehen für rechtswidrig. Mehr zum Hintergrund der Aussetzung durch das BAMF, die Folgen für die Betroffenen und mögliche Handlungsschritte finden Sie hier.
Infoabend „Asylantrag abgelehnt! Und jetzt?“ in Heidelberg
In dieser Veranstaltung beschäftigen wir uns mit den Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es für abgelehnte Asylsuchende ein Bleiberecht zu erlangen? Welche Rolle spielen dabei Identitätsklärung und Passbeschaffung? Wie können wir Geflüchtete mit Duldung unterstützen? Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig und somit droht eine Abschiebung, sofern die Betroffenen nicht eigenständig ausreisen. Geduldete unterliegen zudem verschiedenen Mitwirkungspflichten, vor allem der Identitätsklärung und Passbeschaffung.
Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.
Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe. Die Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „INFORMIERT. ENGAGIERT. Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe“ des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V. und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Heidelberg.
Die Veranstaltung findet am 14.10. von 17.00-19.00 Uhr im Welthaus (am Hauptbahnhof) am Willy-Brandt-Platz 5 in Heidelberg statt.
- Anmeldung bis zum 12.10.2020 an asylarbeitskreis-heidelberg@t-online.de