Die SPD hatte Ende Januar im Landtag gefordert, Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit auszusetzen, indem vorhandene Ermessensspielräume genutzt werden. Insbesondere bezog sich dieser Vorschlag auf Geflüchtete, die die Kriterien der Beschäftigungsduldung (vor allem die lange Vorduldungszeit) noch nicht erfüllen. Ein entsprechender Antrag scheiterte am 29. Januar jedoch an den Gegenstimmen von Grünen, CDU und AfD. Anfang Februar wurde bekannt, dass Grüne und CDU beabsichtigen, die Härtefallkommission zur Anlaufstelle für Unternehmen zu erklären, deren Mitarbeiter*innen von Abschiebung bedroht sind, damit diese ggf. die zwölf Monate Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung überbrücken können. Der Flüchtlingsrat BW merkt hierzu an, dass es bereits jetzt möglich ist, für Mitarbeiter*innen in Unternehmen Härtefallanträge zu stellen, es handelt sich hierbei also um keine echte Neuerung.
Beiträge
IAB-Studie: Wohnsitzauflagen wirken sich negativ auf die Integration aus
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Wirkungen der Wohnsitzauflage für Geflüchtete untersucht. Unter anderem hat das IAB herausgefunden, dass Geflüchtete mit regionaler Wohnsitzauflage eine geringere Wahrscheinlichkeit haben, erwerbstätig zu sein. Außerdem wird aus der Studie ersichtlich, dass die Arbeitsmarktwirkungen stark von der räumlichen Verteilung der Geflüchteten abhängig sind. So weist z.B. der strukturstarke Süden Deutschlands eher unterdurchschnittliche Bevölkerungsanteile von Geflüchteten auf.
- IAB, Januar 2020: Wohnsitzauflage reduzieren die Chancen auf Arbeitsmarktintegration
Gemeinsame Presseinformation der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL
Erfurt. Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL rufen dazu auf, am morgigen bundesweiten Aktionstag der Seebrücken „#WirHabenPlatz“ teilzunehmen und fordern, unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern aus den Lagern der griechischen Inseln in Deutschland aufzunehmen. Mit Aktionen in über 20 Städten gehen Seebrücke, Flüchtlingsräte, PRO ASYL und viele Unterstützende gemeinsam auf die Straße und fordern, für eine offene Gesellschaft und eine humane Flüchtlingspolitik einzutreten. Acht Bundesländer und über 100 deutsche Städte und Gemeinden haben ihre Aufnahmebereitschaft erklärt. Machen wir gemeinsam lautstark deutlich: Der Druck von unten auf die Bundesregierung und die Landesregierungen wächst!
Die Bundesregierung lässt bei Tausenden den Rechtsanspruch auf Einreise zu hier lebenden Angehörigen ins Leere laufen. Diese Aufnahme ist gerade kein Gnadenakt, sondern rechtliche Verpflichtung auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung.
Die zusätzliche Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ohne familiären Bezug nach Deutschland ist ein Gebot der Menschlichkeit.
Dies sind nur erste Schritte:
Das deutliche Eintreten für die Aufnahme darf auch nicht den Blick darauf verstellen, dass die bewusst herbeigeführte dramatische Lage an den EU-Außengrenzen ein Versuchslabor für eine immer rigidere Abschottungspolitik darstellt. Das Bundesinnenministerium (BMI) ist es, das durch seine Agenda einer Reform des Europäischen Asylsystems in Vorbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 die Politik in Außenstaaten wie Griechenland mitbestimmt: Inhaftierungslager, Grenzverfahren, geschlossene Zentren an den Grenzen, Zwangsverteilung ohne Rechtsschutz. Das ist die Weltsicht des BMI. Gleichzeitig wird um jeden Preis am menschenrechtswidrigen EU-Türkei-Deal festgehalten und massenhafte Abschiebungen aus Griechenland in die Türkei werden vorbereitet.
PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte machen daher klar: Es darf keinen Tauschhandel nach dem Motto „Sonderkontingente für Schutzbedürftige im Gegenzug für einen weiteren massiven Ausbau von Abschottung, Externalisierung und Entrechtung an den EU-Außengrenzen“ geben!
In Baden-Württemberg finden im Rahmen des Aktionstages am Samstag Aktionen in Mannheim (10 Uhr, Paradeplatz), Freiburg (10 Uhr, Eisenbahnstraße 64) und Tübingen (12 Uhr, Holzmarkt) statt. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ruft zur Teilnahme auf.
Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL beraten gegenwärtig in Erfurt und solidarisieren sich mit den Forderungen des Flüchtlingsrates Thüringen: Geflüchtete müssen dezentral untergebracht werden, es darf keine Isolierung in Ankerzentren geben; an menschenrechtswidrigen Abschiebeflügen nach Afghanistan darf sich Thüringen nicht beteiligen. Wir appellieren an die künftige Landesregierung, egal welche demokratischen Parteien sie stellen: Thüringen darf nicht das Versuchslabor werden für eine Menschenrechtsstandards absenkende rechtspopulistische Politik.
Formulare in einfacher Sprache
Die Anträge bei Behörden sind oft kompliziert formuliert, sodass es mit einfachen Deutschsprachkenntnissen nicht leicht ist, ein Formular (z.B. Antrag auf Kindergeld) richtig auszufüllen. Das Projekt „Formulare verstehbar machen“ unterstützt Geflüchtete und Migrant*innen. Wichtige Formulare sind in verschiedene Sprachen übersetzt und seit kurzem auch auf einfachem Deutsch erhältlich.
- Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.: Formulare verstehbar machen
Arbeitshilfe: Soziale Rechte für Flüchtlinge
Die Gesetzesänderungen durch das „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 betreffen auch soziale Rechte von Geflüchteten. Dementsprechend wurde die Arbeitshilfe aktualisiert und enthält zahlreiche praktische Beratungstips. Sie klärt über die komplexen Zugänge auf den Arbeitsmarkt, Wohnsitzregelungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktförderung u.s.w. auf.
- Paritätischer Gesamtverband, Dezember 2019: Soziale Rechte für Flüchtlinge
Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?
In dieser kürzlich aktualisierten Broschüre erhalten Betroffene und Unterstützerinnen wichtige Informationen bezüglich rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr zu setzen sowie hilfreiche Tipps, wie man sich anderweitig gegen eine drohende Abschiebung einsetzen kann. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu einigen Bleiberechtsmöglichkeiten am Ende der Broschüre (z.B. Härtefallantrag) nicht unbedingt auf die Situation in Baden-Württemberg übertragbar sind.
Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Griechenland jetzt umsetzen!
Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kritisieren Blockade der Bundesregierung
Im fünften Jahr des EU-Türkei-Deals harren zehntausende Menschen unter katastrophalen menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln aus. Unter ihnen sind tausende Kinder und Jugendliche, sie machen mehr als ein Drittel der derzeit rund 41.000 Geflüchteten aus. Mehr als 60 Prozent der Kinder sind unter 12 Jahre alt.
Knapp 15% aller Kinder und Jugendlichen (etwa 2.000) auf den griechischen Inseln flohen allein oder sind von ihren Familien getrennt und komplett auf sich allein gestellt. Viele von ihnen leben schutzlos in Zelten, auf der Straße oder sind unter dem Vorwand, es sei zu ihrem eigenen »Schutz«, sogar inhaftiert. Der Zugang zu Betreuung, Bildung und notwendiger (medizinischer) Versorgung bleibt vielfach verwehrt. Diese Situation verletzt in einem massiven, teils lebensbedrohlichen Ausmaß die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Ein Großteil von ihnen hat Angehörige in Deutschland.
PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und BumF sind empört über die Blockade des Bundesinnenministeriums und fordern, die Aufnahme der Schutzsuchenden von den griechischen Inseln in Deutschland ohne weitere Verzögerung umsetzen.
PRO ASYL, Flüchtlingsräte und BumF stellen fest: Sieben Bundesländer und mindestens 15 Kommunen haben öffentlich Plätze für die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen von den griechischen Inseln angeboten. Die Aufnahmebereitschaft ist in Deutschland also weiterhin hoch. Wer jetzt die Aufnahme verweigert, trägt dazu bei, dass die Kinder- und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen immer weiter andauern. Kindeswohl und Kindesschutz enden aber nicht an der Landesgrenze. Es ist unsere humanitäre Pflicht, jetzt zu handeln.
In Deutschland haben bundesweit zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen freie Plätze und können die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen sofort betreuen. Eine Vielzahl der festsitzenden Flüchtlingskinder hat auch Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist kein Gnadenakt sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung über die Dublin-Verordnung. Die Verfristung der Antragstellungen in Griechenland liegt auch an den katastrophalen Zuständen, die Europa mit dem EU-Türkei-Deal bewusst herbeigeführt hat.
Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kann nur ein Anfang sein. Die sogenannten Hotspots müssen umgehend geschlossen werden. Wenn die Menschenrechte auch an den europäischen Außengrenzen gelten sollen, braucht es den Zugang zu einem Asylverfahren innerhalb der EU, und dieser ist im Schlamm und Morast der sogenannten »Hotspots« nicht möglich.
Hintergrund:
Anfang November 2019 erklärte der Sprecher der A-Länder der Innenministerkonferenz, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, nach einer Griechenland-Reise, er wolle unter seinen Amtskolleg_innen in den Bundesländern und bei Bundesinnenminister Horst Seehofer dafür werben, etwa über mögliche Sonderkontingente, unbegleitete Kinder und Jugendlichen von den griechischen Inseln in Deutschland aufzunehmen. Konkret will Pistorius bis zu 200 Kinder und Jugendliche nach Niedersachsen holen. Frankreich hat die Aufnahme von 400 Personen zugesagt. Dies ist eine unangemessen geringe Zahl, aber mehr als nichts. Nach Medienberichten hat Bundesinnenminister Seehofer eine Aufnahme komplett abgelehnt.
Anfang Dezember 2019 erklärten die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Thüringen in einem Schreiben ihre Aufnahmebereitschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Griechenland gegenüber Bundesinnenminister Seehofer. Seither haben außerdem die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz politisch erklärt, ebenfalls für Aufnahmen bereit zu stehen.
Ausgehend von einer Initiative des Potsdamer Oberbürgermeisters Mike Schubert haben in den letzten Wochen neben Potsdam mindestens 15 Kommunen konkrete Aufnahmeplätze öffentlich benannt bzw. in Aussicht gestellt, darunter die Städte Frankfurt (Oder), Düsseldorf, München, Kiel, Teltow und Freiburg.
PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I presse@proasyl.de I www.proasyl.de
Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus
Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden können. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.
- Der Paritätische, Oktober 2019: Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus
SG Hannover: Eilrechtsschutz gegen Leistungskürzung wegen „Schicksalsgemeinschaft“
Nachdem das SG Landshut Ende Oktober 2019 die Einstufung erwachsener Alleinstehender und Alleinerziehender in Gemeinschaftsunterkünften in die Regelbedarfsstufe 2 des AsylblG (statt 100 % nur noch 90 % des Regelsatzes) wegen angeblich gemeinsamen Wirtschaftens aus einem Topf als „Schicksalsgemeinschaft“ wie Ehepaare für verfassungswidrig erachtete meldet jetzt auch das SG Hannover erhebliche Zweifel daran an, ob diese Einstufung verfassungskonform ist (hier: § 3a AsylG). Das SG Hannover gewährt in diesen Fällen Eilrechtsschutz unter Verweis auf das Urteil des BVerfG aus 2012 zum AsylbLG und führt unter anderem aus: „… dass die Einführung der besonderen Bedarfsstufe des § 3 a Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber in Sammelunterkünften nicht auf einer realitätsgerechten und schlüssigen Berechnung gründen.“
Geflüchtete, denen mit Verweis auf die vermeintliche „Schicksalsgemeinschaft“ die Leistungen gekürzt werden, kann also durchaus empfohlen werden, fristgerecht Widerspruch, Eilantrag und gegebenfalls Klage einzureichen. Hierfür gibt es Schriftsätze für Musterargumentationen, die von den Rechtsanwälten Volker Gerloff und Klaus Schank zusammengestellt wurden und verwendet werden können.Entscheidung des SG Hannover vom 20.12.19
2648 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2019
Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist 2019 von 3018 auf 2648 zurückgegangen. Grund dafür sind vor allem die zurückgehenden Rückführungen in die Länder des westlichen Balkans, auch wenn sie mit gut 750 Menschen einen erheblichen Anteil ausmachen, jedoch rund 500 weniger betrafen als noch 2018. Angesichts der drastischen sinkenden Zahlen von Asylanträgen von Menschen aus diesen Ländern, und angesichts des hohen Anteils von selbständigen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender führt das Festhalten des Landes Baden-Württemberg an den monatlichen Sammelabschiebungen in die Westbalkanländer nach Auffassung des Flüchtlingsrats zu einer Häufung besonders unmenschlichen Abschiebungen – die etwa zu Familientrennungen führen, oder rechtswidrig sind, oder bei denen Menschen, die fast ihr ganzes Leben in Deutschland vebracht haben, in ein Land abgeschoben wurden, in dem sie nie waren und dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
Erstmals ist Italien das häufigste Zielland, was sich in den häufigsten Fällen (abzüglich acht Abschiebungen italienischer Staatsangehöriger) mit Rücküberstellungen in das Erstankunftsland der Geflüchteten erklären lässt (Dublin-Fälle oder Personen mit Schutzstatus in Italien). Auf Italien folgen die angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans als häufigste Zielländer. Mehr als ein Viertel der gesamten Abschiebungen fielen auf den Kosovo (188), Serbien (180), Nordmazedonien (173) und Albanien (165).
63 Abschiebungen nach Gambia fanden statt, die allermeisten am Anfang des Jahres: Im ersten Quartal gab es 51 Abschiebungen nach Gambia, im zweiten Quartal drei, im dritten keine und im vierten Quartal neun. Die Anzahl der Abschiebungen nach Afghanistan, das als gefährlichstes Land der Welt gilt, ist von 21 im Jahr 2018 auf 33 deutlich angestiegen.
Nach Herkunftsland:
| Herkunftsland | Abschiebungen |
| Nigeria | 255 |
| Kosovo | 196 |
| Georgien | 184 |
| Serbien | 182 |
| Nordmazedonien | 179 |
| Algerien | 173 |
| Albanien | 166 |
| Gambia | 129 |
| Marokko | 88 |
| Tunesien | 88 |
| Afghanistan | 83 |
| Iran | 78 |
| Irak | 77 |
| Pakistan | 69 |
| Rumänien | 65 |
| Türkei | 61 |
| Guinea | 54 |
| Bosnien-Herzegowina | 53 |
| Russische Föderation | 49 |
| Somalia | 37 |
| Eritrea | 36 |
| Kamerun | 30 |
| Syrien | 28 |
| China | 27 |
| Litauen | 24 |
| Indien | 22 |
| Togo | 21 |
| Sri Lanka | 19 |
| Polen | 18 |
| Senegal | 13 |
| Bulgarien | 12 |
| Ghana | 10 |
| Ungeklärt | 10 |
| Italien | 8 |
| Ungarn | 8 |
| Armenien | 6 |
| Kroatien | 6 |
| Montenegro | 6 |
| Slowakische Republik | 6 |
| Lettland | 5 |
| Moldawien | 5 |
| Niederlande | 5 |
| Ukraine | 5 |
| Vietnam | 4 |
| Weißrussland | 4 |
| Ägypten | 3 |
| Staatenlos | 3 |
| Dominikanische Republik | 2 |
| Frankreich | 2 |
| Griechenland | 2 |
| Haiti | 2 |
| Kenia | 2 |
| Kolumbien | 2 |
| Korea | 2 |
| Portugal | 2 |
| Spanien | 2 |
| Sudan | 2 |
| USA | 2 |
| Angola | 1 |
| Aserbaidschan | 1 |
| Belgien | 1 |
| Brasilien | 1 |
| Elfenbeinküste | 1 |
| Großbritannien | 1 |
| Guinea-Bissau | 1 |
| Kasachstan | 1 |
| Kongo | 1 |
| Libanon | 1 |
| Libyen | 1 |
| Madagaskar | 1 |
| Mongolei | 1 |
| Niger | 1 |
| Österreich | 1 |
| Slowenien | 1 |
| Gesamt | 2648 |
Nach Zielland:
| Zielland | Abschiebungen |
| Italien | 295 |
| Kosovo | 188 |
| Serbien | 180 |
| Georgien | 178 |
| Nordmazedonien | 173 |
| Albanien | 165 |
| Algerien | 157 |
| Frankreich | 133 |
| Nigeria | 123 |
| Marokko | 82 |
| Rumänien | 80 |
| Tunesien | 72 |
| Spanien | 64 |
| Gambia | 63 |
| Pakistan | 61 |
| Bosnien-Herzegowina | 53 |
| Türkei | 51 |
| Schweiz | 48 |
| Österreich | 44 |
| Polen | 34 |
| Afghanistan | 33 |
| Litauen | 30 |
| Niederlande | 28 |
| Schweden | 28 |
| Belgien | 24 |
| Russische Föderation | 22 |
| Indien | 20 |
| Bulgarien | 18 |
| Tschechische Republik | 15 |
| Finnland | 12 |
| Kamerun | 12 |
| Slowakische Republik | 12 |
| Sri Lanka | 12 |
| Dänemark | 10 |
| Griechenland | 10 |
| Kroatien | 9 |
| Lettland | 9 |
| Ungarn | 8 |
| Armenien | 6 |
| China | 6 |
| Iran | 6 |
| Montenegro | 6 |
| Slowenien | 6 |
| Irak | 5 |
| Moldawien | 5 |
| Portugal | 5 |
| Ghana | 4 |
| Ukraine | 4 |
| Vietnam | 4 |
| Großbritannien | 3 |
| Weißrussland | 3 |
| Haiti | 2 |
| Kenia | 2 |
| Kolumbien | 2 |
| Korea | 2 |
| Norwegen | 2 |
| Senegal | 2 |
| Sudan | 2 |
| USA | 2 |
| Ägypten | 1 |
| Angola | 1 |
| Aserbaidschan | 1 |
| Brasilien | 1 |
| Dominikanische Republik | 1 |
| Elfenbeinküste | 1 |
| Kasachstan | 1 |
| Libanon | 1 |
| Luxemburg | 1 |
| Madagaskar | 1 |
| Malta | 1 |
| Mongolei | 1 |
| Somalia | 1 |
| Gesamt | 2648 |