Online Seminarreihe: Know Your Rights

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrant*innen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwält*innen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die einzelnen Sitzungen werden zu den unten aufgeführten Terminen jeweils online über die Plattform Zoom stattfinden.

Programm:

Thema der SitzungDatum/Uhrzeit 
Schreiben, Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick und Bewerbung:
Wie setzt man formelle Schreiben auf? Wie tritt man für seine Interessen ein? Wie handelt man Verträge und Geschäfte aus?
28/09/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Das deutsche Justizsystem und der Zugang zum Rechtssystem:
Verschiedene Gerichte und Verwaltungsorgane innerhalb des deutschen Rechtssystems, der Prozess der Streitbeteiligung und der Zugang zu Prozesskostenhilfe für Neuankömmlinge.
05/10/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Gesundheitssystem in Deutschland: Das Recht auf Gesundheitsversorgung in Deutschland insbesondere von Geflüchteten und Asylbewerber/innen, Patienten/innenrechte, das Recht auf Vertraulichkeit und das Versicherungssystem12/10/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Finanzmanagement: Steuern in Deutschland, Steuererklärung, Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos, Aufnahme eines Kredits, Online-Banking19/10/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Vertragsrecht: Grundlagen des deutschen Vertragsrechtes, Angebot, Annahme, allgemeine Geschäftsbedingungen, Abhilfe (Leistung, Beendigung des Vertrags, Schadensersatz wegen Nichterfüllung) und Standardverträge wie z. B.
Verbraucherverträge.
26/10/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Wohn- und Mietrecht: Wohnrecht in Deutschland, Wohnungsverträge und Rechte von Mieter/innen von öffentlichem und privatem Wohnraum.02/11/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet: Wie schreibt man, einen Businessplan, rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie man Rechnungen ausstellt, Buchhaltung und Steuerregelungen..09/11/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Arbeitsrecht: Grundtypen von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht, Grundlagen des Arbeitsrechts und von Arbeitnehmer/innenrechten in Deutschland.16/11/2022
17:00 – 18:30 Uhr
Versicherung in Deutschland: Verschiedene Arten von Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen in Deutschland.23/11/2022
17:00 – 18:30 Uhr

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über dieses Anmeldeformular für alle oder für einzelne Sitzungen, an welchen Sie teilnehmen möchte, an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-mail den Link zu dem entsprechenden Zoom-Meeting. Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Studie: Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban

Die Perspektiven für Menschen in Afghanistan sehen düster aus – der Alltag von Millionen von Afghan*innen hat sich seit der Machtübernahme der Taliban vor einem Jahr drastisch verschlechtert. Hoffnungen, dass sich die Taliban erneuert hätten und liberaler regieren würden, haben sich zerschlagen.

Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann hat die Situation in Afghanistan ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban neu bewertet und das Vorwort ihrer Studie zur Situation von abgeschobenen Afghanen umfassend überarbeitet.



Fördermöglichkeit von Projekten für Geflüchtete

Im Jahr 2022 fördert die abriporta Stiftung Projekte zur Integration Geflüchteter im ländlichen Raum. Über die Website der abriporta Stiftung könnt ihr unkompliziert einen Antrag für die Förderung einreichen. Dabei kann das Projekt weder zu klein noch zu spezifisch auf einen bestimmten Anlass fokussiert sein.

Wer kann sich bewerben?
Kriterien:

  • das breite Thema der Arbeit mit Geflüchteten (z.B. Integration, rechtliche Unterstützung, Anti-Diskriminierungs-Arbeit etc.)
  • die Gemeinnützigkeit eurer Organisation/eures Projekt
  • Arbeit im ländlichen Raum (Hinweis: Dabei ist der ländliche Raum nicht durch spezifische Kriterien definiert. Beispiel: Auch eine städtisch basierte Organisation, die z.B. ein konkretes Projekt für mobile Beratung von Geflüchteten in ländlichen Regionen hat, fällt in die Förderungskriterien).

Förderungssumme? zwischen 500 und 5000 Euro für Eure Organisation oder ein konkretes Projekt

Wann? Gern sobald wie möglich. Der Antrag über die Website ist sehr einfach, unbürokratisch und unkompliziert und erfordert keine große Projektskizze oder konkrete Informationen zu Mittelverwendungen.

Was wird gefördert? Ihr seid am nächsten dran an der Arbeit und wisst was benötigt wird! Schickt uns gern Eure Ideen. Neben konkreten Projekten fördern wir auch die allgemeine Organisationsinfrastruktur. Auf unserer Website findet ihr auch Förderbeispiele des vergangenen Jahres, um euch eine bessere Vorstellung zu geben.

Hintergründe zur abriporta Stiftung:

Die abriporta Stiftung wurde im Frühjahr 2021 mit dem Ziel langfristigen Wandels hin zu einer Gesellschaft, die von Toleranz, Demokratieverständnis, Bildungs- und Geschlechtergerechtigkeit sowie sozialer Teilhabe geprägt ist, initiiert. Jedes Jahr setzen wir einen Themenschwerpunkt, in welchem wir Projekte fördern.


Analyse: Mindeststandards in Notunterbringungen

In Baden-Württemberg sind die Kommunen sowohl für die Unterbringung von Wohnungslosen als auch von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung zuständig. Beide Unterbringungsformen sind oftmals in den Satzungen der einzelnen Gemeinden in Einem geregelt. Dementsprechend heterogen werden wohnungslose und geflüchtete Menschen untergebracht. Es gibt weder einheitliche bundes- noch landesweit festgelegte Standards für diese Unterkünfte. Nur in einigen Fällen gelten die Standards aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.

Immer wieder erhält der Flüchtlingsrat Berichte über schreckliche Unterbringungsbedingungen und horrende Gebühren in Anschlussunterbringungen. Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärt, welche Mindeststandards es in dieser Art von Unterkünften braucht und wird sicherlich hilfreich für deren Umsetzung in den Kommunen sein: „Dazu gehören etwa ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Unterkünften, hygienische Standards sowie weitestgehende Einzelunterbringung. Zudem müssten Gewaltschutzkonzepte verankert, eine angemessene Anbindung an Schulen, Gesundheitsversorgung und soziale Einrichtungen beziehungsweise eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Unterstützung gewährleistet werden.“



FAQ: Perspektiven für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind

Der Informationsverbund Asyl & Migration gibt mithilfe von Fragen und Antworten eine sehr hilfreiche Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.

Die Übersicht umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt für verschiedene Personengruppen. Es geht sowohl um das Verfahren und die Voraussetzungen für die Feststellung des vorübergehenden Schutzes (§ 24 AufenthG), als auch um aufenthaltsrechtliche Alternativen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.

Explizit geht es um nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, die Übersicht ist allerdings auch für ukrainische Staatsangehörige hilfreich.


Weiterwanderung von vorübergehend Schutzberechtigten

Auch nach Weiterwanderung aus einem anderem EU-Staat besteht in Deutschland ein Anspruch auf vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG), so steht es in dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 8. August 2022:

  • Auch Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat vorübergehenden Schutz haben, haben nach einer Weiterwanderung nach Deutschland Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall „ist der schutzbegehrenden Person, bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland zu erteilen.“ Denn mit dem EU-Beschluss zum vorübergehenden Schutz solle „Personen mit vorübergehendem Schutz den flexiblen Fortzug aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen. Die eingeräumte „Freizügigkeit“ soll u.a. dazu dienen, eine schnelle Weiterreise und Verteilung in der EU zu ermöglichen.“
  • Wenn umgekehrt Personen, die vorübergehenden Schutz in Deutschland genießen, in einem anderen Mitgliedsstaat vorübergehenden Schutz beantragen, erlischt zwar der vorübergehende Schutz selbst in Deutschland nicht automatisch, aber die Aufenthaltserlaubnis erlischt gem. § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG sofort (und nicht erst nach sechs Monaten), da damit ein „dauerhafter Fortzugswille“ zum Ausdruck gebracht worden sei und es sich nicht nur um eine vorübergehende Ausreise handele.
  • Wenn eine Person, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießt, dauerhaft in die Ukraine zurückkehrt, droht ebenfalls das Erlöschen des Aufenthaltstitels. Bei einer von vornherein nur vorübergehend geplanten Reise in die Ukraine erlischt der Titel hingegen erst nach sechs Monaten Abwesenheit aus Deutschland (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Man kann bei der Ausländerbehörde auch eine längere Frist als sechs Monate beantragen.

Zusammengefasst von Claudius Voigt von der GGUA.