Online-Veranstaltung: Geflüchtete auf der Balkanroute und Auswirkungen des GEAS

Das Bündnis Stopp GEAS Schleswig-Holstein lädt ein zu einer Online-Veranstaltungsreihe, die sich mit den Konsequenzen des GEAS für Schutzsuchende auf den Fluchtwegen an den Rändern Europas beschäftigt.

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 seinen Segen zu der seit Monaten kontrovers diskutierten Novelle des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gegeben. Mit dem damit verschärften Europäischen Asylsystem ist ein menschenrechtliches Desaster geschaffen worden, das Geflüchtete nicht schützt, sondern regelmäßig interniert, ihnen effektive Asylzugänge vorenthält und Betroffene an Verfolger- und autokratische Drittstaaten ausliefern will.

Geflüchtete auf der Balkanroute und ihre Zukunft unter dem neuen Europäischen Asylsystem

Referentin: Marlene Kossack, Balkanbrücke

Anmeldung: https://eveeno.com/679445552


Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte

Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundesregierung haben sich auf die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verständigt. Prof. Herbert Brücker vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) und dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat für die DeZIM-Forschungsgemeinschaft eine Stellungnahme zur Bezahlkarte geschrieben.

Die Stellungnahme diskutiert, wie die Vorschläge aus wissenschaftlicher Perspektive zu bewerten sind. Demnach kann die Einführung der Bezahlkarte negative Auswirkungen auf Integration und Teilhabe der Geflüchteten haben, nicht zu vernachlässigende direkte und indirekte Kosten aufwerfen und ihr eigentliches Ziel, die Reduzierung der Fluchtmigration, verfehlen. Zu erwarten ist auch, dass die Bezahlkarte den Nutzen der existenzsichernden Leistungen für die Betroffenen mindert und, je nach Grad der Beschränkung der sächlichen und räumlichen Verwendung der Mittel, die Chancen auf Mobilität, Kommunikation und soziokulturelle Teilhabe reduziert. Auch drohen negative Wirkungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Als besonders kritisch sind in diesem Zusammenhang lokale und regionale Beschränkungen des Einsatzes von Bezahlkarten zu bewerten. Die Wirkungen werden aber wesentlich von der Ausgestaltung der Bezahlkarte abhängen.



GEAS-Reform im EU-Parlament

Kinder in Haft, Asylschnellverfahren an den Außengrenzen, Abschiebungen in Länder ohne Schutz für Flüchtlinge, immer mehr Deals mit autokratischen Regierungen. Das wird bei Zustimmung des EU-Parlaments zur GEAS-Reform die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa. PRO ASYL zeigt, was das für fliehende Menschen konkret bedeutet.

Nach acht Jahren und unterschiedlichen Vorschlägen sowie langer Verhandlungen wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 10. April 2024 voraussichtlich final durch das Europäische Parlament beschlossen. Durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte »sichere Drittstaaten« und zusätzliche Verschärfungen im Fall von »Krisen« stellt die Reform eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar. Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments hat bereits im Februar 2024 dem Kompromiss zugestimmt, den die Mitgliedstaaten und das Parlament im Dezember 2023 verkündet hatten. Obwohl sich die Mitgliedstaaten mit ihren restriktiven Vorschlägen in den allermeisten Punkten durchsetzen konnten, ist mit einer Mehrheit im Parlament für die Reform zu rechnen.

Was passiert konkret künftig mit nach Europa fliehenden Menschen, wenn die Verordnungen ab 2026 – zwei Jahre nach Inkrafttreten – angewendet werden? Ganz genau lässt sich das nicht vorhersagen, denn schon in den letzten Jahren sind EU-Staaten vor allem dadurch aufgefallen, das geltende Recht falsch oder gar nicht anzuwenden. Auch unterlaufen einige Regierungen schon jetzt das EU-Recht, indem sie es mit neuen Deals umgehen wollen – wie die italienische Ministerpräsidentin Meloni mit ihrem Albanien-Deal.

Um zu verdeutlichen, um wen und um was es geht, hat PRO ASYL basierend auf den zur Abstimmung stehenden Verordnungen und einer realistischen Umsetzungsprognose folgende Einzelfälle fingiert, die in der Ausgangslage auf typischen Fluchtgeschichten beruhen.


Online-Seminar: Was ändert sich bei der Einbürgerung?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen. Es wird somit in seinen wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft treten. Das Gesetz sieht u.a. kürzere Fristen für die Einbürgerung und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor. Es gibt allerdings auch Verschärfungen, u.a. bei der Lebensunterhaltssicherung. Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen, wenn Sie noch teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de


Langjährige Vorsitzende verstorben: Vera Kohlmeyer-Kaiser

Vera Kohlmeyer-Kaiser, langjähriges Mitglied und ehemalige Vorsitzende beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, verstarb am 4. April 2024.

Sie war eine engagierte und zugewandte Anwältin, die mit ihrer markanten Stimme für die Rechte von Geflüchteten gekämpft hat. Als langjähriges Mitglied im Sprecher*innenrat prägte sie die Arbeit und das Gesicht des Flüchtlingsrats über Jahrzehnte, sei es mit ihrer juristischen Expertise bei Tagungen und Fortbildungen, ihren klaren Worten in politischen Diskussionen oder konkreter Unterstützung und Vernetzung vor Ort. Ihr Engagement für Menschenrechte, ihr Gespür für Solidarität und auch ihren Sinn für Humor werden wir in lebhafter Erinnerung behalten.

Allen Angehörigen und Freund*innen sprechen wir unser Mitgefühl aus.



Tabelle: Spurwechsel zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln

Viele Geflüchtete haben einen Aufenthaltstitel entweder im Asylverfahren oder über eine Bleiberechtsoption erhalten. Doch man kann auch mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander besitzen oder von einem Aufenthaltstitel in einen anderen wechseln. Dies bringt unter Umständen Vorteile beim Familiennachzug und bei der Aufenthaltsverfestigung mit sich.

Die neue Arbeitshilfe der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat eine Tabelle erstellt, die zeigt mit welchem Aufenthaltstatus ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Bildungs- und Erwerbsmigration möglich ist. Hier gibt es besonders nach dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 neue Möglichkeiten für Geflüchtete.



Podiumsdiskussion „Ungesehen zwischen Integration und Abschiebung“

Im Rahmen des Roma Festival Tags findet am 9.4. im Stuttgarter Theater am Olgaeck eine Podiumsdiskussion statt. Roma und Sinti sind seit Jahrhunderten in Deutschland beheimatet, dennoch werden sie von vielen Mitbürger*innen abgelehnt. Verschärft wird ihre Situation durch die neue Zuwanderung und den Status ihrer Herkunftsstaaten als „sicher“. Vorurteile gegenüber Roma und Sinti sind vielfältig und haben eine lange Tradition. Der Eintritt ist frei. Im Rahmen des Roma Festival Tags finden weitere Veranstaltungen statt.


Neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.6. in Kraft

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen. Es wird somit in seinen wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft treten. Hier sind die wichtigsten Neuerungen aufgelistet:

Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG:

  • Der geforderte rechtmäßige Voraufenthalt wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Die Frist kann bei Vorliegen aller folgender Voraussetzungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden:
    • Die Person weist besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement, nach.
    • Sie kann ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen sichern.
    • Sie hat Sprachkenntnisse auf C1-Niveau.
  • Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird aufgegeben. Der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten wird damit künftig möglich sein, eine bzw. mehrere weitere Staatsangehörigkeit(en) muss/müssen also bei der Einbürgerung nicht mehr aufgegeben werden.
  • Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich weiterhin Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 voraus. Bei Personen, die als Gast- und Vertragsarbeiter*innen in die BRD bzw. DDR eingereist sind, ist es ausreichend, wenn sie sich im Alltag ohne größere Probleme auf Deutsch verständigen können. Sie müssen künftig auch nicht mehr nachweisen, dass sie Grundkenntnisse über Deutschland haben, die normalerweise durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem schriftlichen Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Auch in anderen Fällen kann eine Einbürgerung zur Vermeidung einer Härte auch dann erfolgen, wenn die Person keine B1-Sprachkenntnisse hat, sich aber ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen kann. In diesen Fällen muss auch kein Nachweis über Grundkenntnisse über Deutschland erbracht werden.
  • Für die Einbürgerung muss der Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von SGB I/XII-Leistungen gesichert sein. Bislang war die Inanspruchnahme von SGB II/XII-Leistungen unschädlich, wenn die Person sie nicht zu vertreten hatte. Diese Ausnahme wird gestrichen. Künftig wird vom Vorliegen dieser Voraussetzungen nur noch in folgenden Konstellationen abgesehen:
    • Bis 30.6.1974 eingereiste Gastarbeiter*innen oder bis 13.6.1990 eingereiste DDR-Vertragsarbeiter *innen und deren in zeitlichem Zusammenhang nachgezogene Ehepartner*in, wenn sie die Inanspruchnahme von SGB II/XII-Leistungen nicht zu vertreten haben
    • Personen, die in den letzten zwei Jahren 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben und ihre Ehepartner*innen oder eingetragenen Lebenspartner*innen, wenn sie mit mindestens einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft mit der Vollzeit arbeitenden Person leben
  • Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird ergänzt um die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie um das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Es stellt einen Ausschlussgrund dar, wenn die Person antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen vorgenommen hat.
  • Neben den bisher geltenden Ausschlussgründen greift der Ausschluss nun auch, wenn:
    • tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass das Bekenntnis der Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung inhaltlich unrichtig ist
    • die Person gleichzeitig mit mehreren Ehepartner*innen verheiratet ist oder durch ihr Verhalten zeigt, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren (anstatt wie bisher mindestens acht Jahren) rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Einbürgerungsverfahren und Rücknahme

  • Die Einbürgerungsurkunde soll bei einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden.
  • Die Einbürgerung kann wie bisher innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden, zum Beispiel bei falschen Angaben über die Identität. Künftig können auch falsche Bekenntniserklärungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu einem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit führen.


PRO ASYL: Bundesamt legt Asylverfahren palästinensischer Flüchtlinge aus Gaza auf Eis

Seit dem brutalen Überfall der Terrororganisation Hamas auf israelische Zivilist*innen tobt in Gaza ein blutiger Krieg, dem bereits über 30.000 Zivilist*innen zum Opfer fielen. Obwohl Gerichte Betroffenen subsidiären Schutz zuerkennen, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren palästinensischer Geflüchteter ausgesetzt. PRO ASYL berichtet dazu auf der Homepage