Online-Veranstaltung: Aktuelle Rechtslage auf der EU-Ebene und in der deutschen Asylgewährung

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Reinhard Pohl, Gesellschaft für politische Bildung – Kiel

Grußwort: lifeline e.V.

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Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Zahlen zu Geflüchteten in Deutschland

Die aktuellen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) bieten Einblicke in die Anzahl der registrierten Ausländer*innen mit verschiedenen Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeiten. Die Daten verdeutlichen die Situation im Bereich Asyl und Schutz geflüchteter Menschen in Deutschland.

Bis zum Stichtag am 30. Juni 2023 befanden sich laut AZR 44.500 Ausländer*innen mit einer Asylberechtigung nach dem Grundgesetz. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.405 Asylberechtigten, Syrien mit 5.989 Betroffenen und Iran mit 5.363 Personen.

Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 755.626. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 373.887 Personen vor dem Irak mit 106.079 und Afghanistan mit 64.795.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 307.471 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 221.426 Personen sowie Irak mit 22.491 und Afghanistan mit 19.076.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zur Jahresmitte 174.845 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (112.922) vor Irak (10.497) und Syrien (6.581).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 224.768 an, wobei 27.954 Betroffenen aus dem Irak kommen, gefolgt von Afghanistan mit 16.067 und Nigeria mit 14.110.



  • Antwort der Bundesregierung (20/8182) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7829)Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/8046), 18.08.2023: Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023

Fortbildungsangebot „Ratgeber*in für die Berufsausbildung“: Projekt PLAN A+

Beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung können Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. Das Projekt PLAN A + bietet Einzelberatungen und Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte an. Diese beschäftigen sich mit allen Fragen rund um das Thema Übergang Schule-Berufsausbildung und helfen, die Rolle als Bezugsperson zu stärken. Auch für ehrenamtlich Engagierte, die mit geflüchteten Jugendlichen arbeiten, können die Workshops hilfreich sein.

Die Workshops sind kostenlos und finden digital statt. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Workshop-Programm.


Gutachten von medico international: Warum die Türkei nicht als „sicherer Drittstaat“ betrachtet werden kann

Die Türkei wird als „sicherer Drittstaat“ eingestuft, was Abschiebungen von Geflüchteten in diesen Staat möglich macht. Diese Einstufung wird durch ein Gutachten von medico international widerlegt.

Mit der EU-Türkei-Erklärung im Jahr 2016 ging die Annahme einher, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei. Seitdem können Geflüchtete, die durch die Türkei gereist sind, ohne Prüfung der Asylanträge dorthin zurückgeschoben werden. Medico international hat die Situation geflüchteter Menschen in der Türkei analysiert und dokumentiert. 

Das dabei entstandene Gutachten stellt fest, dass die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ nicht erfüllt – weder nach dem derzeitigen Artikel 38 der EU-Asylverfahrensrichtlinie noch nach der geplanten GEAS-Reform. Denn Erfahrungen geflüchteter Menschen zeigen: „Sicher“ ist die Türkei nicht. Im Gegenteil: Die betroffenen Menschen sind Gewalt, Inhaftierungen und Kettenabschiebungen ausgesetzt. Die Gutachter*innen kommen zum Schluss, dass die Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ eine politische Entscheidung darstellt, die das Recht auf Asyl komplett erodiert.



Policy Papers mit Ukraine-Fokus: Risiken für Minderjährige

Besonders Minderjährige sind während der Flucht sowie nach Ankunft im Aufnahmeland einem hohen Risiko für Übergriffe, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt und darum als eine besonders vulnerable Gruppe zu betrachten. Unter den geflüchteten Menschen aus der Ukraine befinden sich viele Minderjährige, oft von Eltern oder Bezugspersonen begleitet, teilweise aber auch unbegleitet. Wie steht es um den Kinderschutz auf der Fluchtroute und in Deutschland?  

Im Rahmen des Projekts „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft” wurde die spezielle Aufnahmesituation von geflüchteten Minderjährigen aus der Ukraine und ihre spezifischen Implikationen überprüft und analysiert, sowie mit früheren großen Fluchtbewegungen verglichen. In diesem Kontext sind zwei Policy Papers entstanden, die sich mit Menschenhandel und Ausbeutung, sowie der Unterbringungssituation minderjähriger Geflüchteter befassen.



Stuttgart: Podiumsdiskussion Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

Anlässlich der Kampagne „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ findet eine Podiumsdiskussion zum Asylbewerberleistungsgesetz statt. Diskutiert wird unter anderem über

  • die migrations- und sozialrechtliche Perspektive
  • die Auswirkungen des Gesetzes auf Gesundheits- und Teilhabeleistungen für geflüchtete Menschen
  • den Zugang zum Arbeitsmarkt
  • die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die staatliches wie privates Handeln leiten sollen

Weitere Informationen finden sich im Programm der Veranstaltung.

Die Veranstaltung wird durch das „Stuttgarter Aktionsbündnis für Menschenrechte und Flucht“ – SAMFT durchgeführt. Beteiligt sind die Stuttgarter Amnesty Gruppen, AGDW e. V. , Just Human e. V., die Seebrücke, der Ak Asyl Stuttgart und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. 

Ort: Haus der Geschichte, Otto-Borst-Saal im EG, Stuttgart

Die Veranstaltung ist kostenlos. Aus technischen Gründen haben wir die Anmeldung bereits geschlossen. Selbstverständlich können Sie auch ohne Anmeldung die Veranstaltung besuchen.

Gerne nehmen wir Spenden zur Finanzierung der Podiumsdiskussion an.


Evaluation: Wohnsitzregelung trägt nicht zu gesellschaftlicher Teilhabe bei

Im Auftrag des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde die Wirkung der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Wohnsitzauflage Teilhabe und Inklusion nicht fördert, sondern behindert.

Die Wohnsitzauflage wurde 2016 für einen vorerst befristeten Zeitraum als § 12a AufenthG eingeführt. Schutzberechtigte erhalten nach Anerkennung ihres Asylantrags eine dreijährige Wohnsitzauflage für das Bundesland, in das die Personen nach Ankunft zugewiesen wurden. Meistens wird diese auf einen bestimmten Ort präzisiert (§ 12a Absatz 2 AufenthG). 2019 wurde die Regelung entfristet.

Diese Entfristung sah eine Evaluation vor, die dem BAMF übertragen und nach einem Interessensbekundungsverfahren durch die empirica ag in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder durchgeführt wurde.

Die Studie kam zu folgendem Ergebnis: Die Wohnsitzregelung entfaltet nicht die beabsichtigten Effekte von gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion. Im Gegenteil: Sie erzeugt einen hohen bürokratischen Aufwand und wirkt sich eher negativ auf die Wohnraumversorgung sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus. Auch trägt sie nicht zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung bei, verhindert Umzüge, die Teilhabe potentiell fördern können und hat aufgrund ihres komplizierten Aufhebungsprozesses negative Auswirkungen auf den Schutz von Personen, die von Gewalt betroffen sind.



Offener Brief an den Landkreistag Baden-Württemberg gegen Grundrechtseinschränkungen für Geflüchtete

In einer Resolution von Juli 2023 forderte der Landkreistag von Baden-Württemberg den Zuzug Asylsuchender zu begrenzen, eine Arbeitspflicht einzuführen und Leistungen sowie Standards für geflüchtete Menschen abzusenken. 

Die Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“ wendet sich in einem offenen Brief an den Landkreistag und verurteilt die erhobenen Forderungen aufs Schärfste. Denn die Vorschläge in der Resolution führen nicht nur eine ausgrenzende Migrations- und Aufnahmepolitik fort, sondern stellen die Menschen- und Grundrechte Schutzsuchender generell in Frage.

Es wird dazu aufgerufen, den Brief an den Landkreistag zu unterzeichnen. Wer den Brief unterschreiben möchte, kann dies der Kampagne per Nachricht an info@asylblg-abschaffen.de mitteilen.



Fellbach: Fortbildung Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts

Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: PLEKS – Kubus e.V., Schorndorferstraße 37/1, 70736 Fellbach

Die Räume sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung hilft bei der Planung.

Die Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten und findet in Kooperation mit Kubus e.V. statt.


Online-Infoabend: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Tempo im Asylrecht ist nach wie vor hoch. Was sind aktuell die wichtigsten Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben? Die Infoveranstaltung „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ wird einen Überblick verschaffen und anschließend auf Fragen eingehen. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit, zum Beispiel zur Passbeschaffung Eritrea, Duldungserteilungen und Fristen im Asylverfahren.

Der Infoabend richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Zur Anmeldung

Die Veranstaltung wird von der Ökumenische Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg durchgeführt. Sie findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.