Online-Seminar: Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet

Wie schreibe ich einen Businessplan, was sind rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie stelle ich Rechnungen aus und worauf muss ich bei Buchhaltung und Steuerregelungen achten?

Diese Themen werden bei dem Seminar „Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet“ im Fokus stehen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Finanzmanagement

Wie funktioniert das deutsche Steuersystem, wie mache ich meine Steuererklärung, worauf muss ich bei der Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos achten und was muss ich bei einer Kreditaufnahme berücksichtigen?

Das Seminar zum Finanzmanagement wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen. Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an. Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting. Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen. Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Arbeitsrecht 2 (Praxis)

Worauf kommt es bei der Jobsuche an, worauf sollte ich bei der Bewerbung achten und wie bereite ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vor?

Das Seminar wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen und die Grundlagen des Arbeitsrechts praxisorientiert vermitteln.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Arbeitsrecht 1 (Theorie)

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es, was sind die wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts und welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland?

Das Seminar zum Arbeitsrecht wird sich unter anderem mit diesen Grundlagen befassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Wohn- und Mietrecht

Wie ist das Wohnrecht in Deutschland geregelt, worauf muss man bei Wohnungsverträgen achten und was sind die Rechte von Mieter*innen von öffentlichem und privatem Wohnraum?

Das Seminar zum Wohn- und Mietrecht wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamte Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Appell von Refugees in Libya für Gerechtigkeit und Menschenrechte

Tunesien führt illegale Massenabschiebungen in die Wüste durch. Dort verlieren immer wieder Menschen aufgrund von Durst und Hitze ihr Leben. Zu diesen Menschenrechtsverletzungen geführt haben auch die europäische Migrationspolitik und das millionenschwere Abkommen der Europäischen Union mit Tunesien.

Refugees in Libya – eine Organisation von Geflüchteten, Asylsuchenden und Migranten verschiedener Herkunft – wendet sich mit einem Appell an die tunesischen und europäischen Behörden. Sie verurteilen die Europäische Migrationspolitik, fordern Gerechtigkeit und eine möglichst schnelle Evakuierung aller in Tunesien gefangenen Menschen nach Europa, um die humanitäre Krise zu beenden.  



Weinstadt: Podiumsdiskussion Probleme und Lösungsansätze in der Flüchtlingsarbeit

Die Aufnahme geflüchteter Menschen bringt Herausforderungen und gleichzeitig vielfältige Potenziale mit sich. Wie steht es um die Verteilungsgerechtigkeit in der Asylpolitik, welche Hürden müssen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, Sprachkursen und Unterstützungsmaßnahmen überwunden werden und was bedeutet die unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern?

Die Podiumsdiskussion „Probleme und Lösungsansätze in der Flüchtlingsarbeit seit dem Frühjahr 2022“ wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen.

Durchgeführt wird die Veranstaltung vom Integrationsverein Weinstadt. Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sprechen wird Bärbel Mauch, 2. Vorsitzende des Flüchtlingsrats.

Ort: Stiftskeller in Weinstadt-Beutelsbach, Stiftsstraße 32, 71384 Weinstadt

Der Eintritt ist frei.

Um Anmeldung wird gebeten unter: monika.unbehau@outlook.de; Anmeldeschluss ist der 2. Oktober 2023


Interview: Brutaler Abschiebeversuch

Innocent A. erlebte im Juli einen brutalen Abschiebeversuch: Mit massiver Polizeigewalt wurde versucht, ihn in ein Flugzeug zu drängen. Am Ende scheiterte die Abschiebung aufgrund seiner Verletzungen und seines Widerstands.

Derzeit ist Innocent A. in Abschiebehaft in Pforzheim, ihm droht die baldige Abschiebung nach Ghana. In einem Interview mit dem Radio Dreyeckland berichtet er von dem Abschiebeversuch, der Abschiebehaft und seinem von Flucht geprägten Leben.



Vier gute Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Empirische Erkenntnisse belegen, dass sich die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende positiv auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf ihre Gesundheit sowie auf Kosten und administrative Prozesse auswirkt. In Baden-Württemberg gibt es keine elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende und Geduldete, wenn sie noch keine 18 Monate in Deutschland leben oder ihre Leistungen eingeschränkt wurden. Ihre Gesundheitsversorgung ist stark begrenzt und zudem oft schwierig durchzusetzen. Eine eGK würde vieles erleichtern, wie sich aus einem Bericht der Sektion Health Equity Studies & Migration am Universitätsklinikum Heidelberg ergibt.

von Maren Schulz

Asylsuchende, geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen erhalten eingeschränkte Gesundheitsleistungen (Siehe Artikel »Krankheit im Kontext von Flucht«). Diese eingeschränkten Gesundheitsleistungen gelten auch weit über 18 Monate hinaus für Personen, die gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten. Ist der Umfang der Gesundheitsleistungen sowieso schon stark eingeschränkt, so wird der Zugang zu den wenigen verbliebenen zusätzlich erschwert. Ein Grund dafür ist das System der Behandlungsscheine. In Baden-Württemberg scheint in den meisten Regionen pro Quartal in der Regel ein Behandlungsschein ausgegeben zu werden. Zusätzliche Behandlungsscheine müssen in diesem Fall gesondert beantragt werden. Kritisch ist, dass sich die Behandlung bis zur Ausstellung eines (weiteren) Behandlungsscheins oft verzögert.

Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko der Stigmatisierung und Diskriminierung. Ganz besonders problematisch ist, so der Bericht, dass »in den zuständigen Behörden i.d.R. nicht-medizinisches Verwaltungspersonal über die Gewährung von Gesundheitsleistungen entscheidet. Verbunden mit dem durch das AsylbLG eingeräumten breiten Ermessensspielraum erhöht sich hierdurch das Risiko für unterschiedliche behördliche Entscheidungspraktiken, die nicht am medizinischen Bedarf orientiert sind.« Dabei gibt es mindestens vier gute Gründe für die Einführung einer eGK und die Abschaffung des Systems der Behandlungsscheine.

1. Bedarfsgerechte Inanspruchnahme von gesundheitlicher Versorgung

Laut der Sektion Health Equity Studies & Migration gibt es mit einer eGK im Vergleich zum Behandlungsscheinsystem weniger Hürden bei der Inanspruchnahme der hausärztlichen Versorgung. Dabei liegt die Inanspruchnahme auf dem Niveau des Bevölkerungsdurchschnitts oder darunter. Befürchtungen, dass durch die Einführung der eGK die medizinische Infrastruktur übermäßig in Anspruch genommen werden könnte, haben sich nicht bewahrheitet, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern gezeigt haben. Des Weiteren erleichtert die eGK den Zugang zur Gesundheitsversorgung, da sich Asylsuchende sowie Ehrenamtliche und Sozialarbeiter*innen nicht mit zwei unterschiedlichen Zugangssystemen (Behandlungsschein und eGK) und den jeweiligen Abläufen und Regelungen auskennen müssen. Letztendlich geht mit einem erleichterten Zugang zum Gesundheitssystem auch eine geringere Stigmatisierung bei der Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen einher.

2. Positive Auswirkung auf die (psychische) Gesundheit

Sehr positiv stellt der Bericht die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit dar, denn »der Zugang zur eGK geht mit einer statistisch signifikanten Verbesserung in der psychischen Gesundheit bei Geflüchteten einher, verglichen mit jenen ohne eGK Berechtigung. Die Einführung einer eGK zeigt positive Effekte auf das generelle mentale Wohlbefinden und ist mit einem niedrigeren Risiko für Angst und Depression assoziiert«. Zudem bewerten Asylsuchende mit einer eGK ihren Gesundheitsstatus durchweg positiver. Unmittelbare Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit konnten noch nicht nachgewiesen werden. Dies wäre jedoch plausibel, denn durch eine eGK ist unter Umständen eine frühzeitigere Behandlung möglich, die Krankheitsverläufe positiv beeinflussen kann.

3. Niedrigere Kosten für Verwaltung und das Gesundheitssystem

Ganz eindeutig spricht für die Einführung einer eGK, dass die Kosten aufgrund eines geringeren Verwaltungsaufwands bei den zuständigen Behörden langfristig gesenkt werden. So konnte Hamburg Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Auch wird das Gesundheitssystem finanziell entlastet. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Ausgaben pro Kopf für Asylsuchende mit Behandlungsschein höher sind im Vergleich zu Asylsuchenden mit einer eGK.

4. Erleichterung administrativer Prozesse

Gäbe es keine zwei Zugangssysteme mehr, würden die Abrechnungen der Leistungsträger vereinfacht werden, da mit einer eGK eine automatisierte Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen kann. Die komplexen, oft intransparenten und analogen Abrechnungen im Behandlungsscheinsystem könnten entfallen. Damit würden zeitliche und personelle Ressourcen in den Behörden freigesetzt werden. Der Wegfall der behördlichen Einzelfallprüfung würde zusätzliche Kapazitäten freigeben. Dies würde vor allem endlich, so der Bericht, die »sachliche Einschätzung der Behandlungsbedürftigkeit in das medizinische System« rückübertragen.

Fazit

In Baden-Württemberg ist die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte seit 2016 kein Thema mehr. Zwar hatte die grün-rote Landesregierung 2015 vor, die eGK flächendeckend einzuführen. Die 2016 neu gewählte grün-schwarze Regierung setzte dieses Vorhaben jedoch nie um. Begründet wurde die Entscheidung mit organisatorischen, datenschutzrechtlichen und technischen Hindernissen sowie gesunkenen Zugangszahlen. Der Bericht zeigt jedoch, dass es sich in vielerlei Hinsicht lohnen würde, die Forderung wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Zwar ändert auch die eGK nichts an der kritikwürdigen eingeschränkten Gesundheitsversorgung in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts, aber sie trägt zu einer erheblichen Entspannung aller Beteiligten im Versorgungskontext bei._



Dieser Artikel erschien in Ausgabe 1/2022 unseres Magazins Perspektive, das hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden kann.


Einblick ins syrische Eherecht

Angesichts der vielfältigen und diversen Gesellschaft in Deutschland, unter anderem auch mit Menschen aus Syrien, ist ein Überblick über einige der Regeln und Bestimmungen, welche die Rechtsverhältnisse syrischer Familien regeln, ebenso interessant wie hilfreich. Dies betrifft auch die offiziellen Dokumente, die im Zusammenhang mit einer Eheschließung in Syrien benötigt werden. Derzeit werden in Deutschland unterschiedliche Dokumente als Nachweis von Ehen, die in Syrien geschlossen wurden, geprüft. Je nachdem, ob die Eheschließungsabsicht dem Familiengericht vorab mitgeteilt wurde, ob eine außergerichtlich geschlossene Ehe nachträglich eingetragen wurde oder ob eine Feststellungsklage zum Bestehen der Ehe erhoben wurde, sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Der folgende Artikel wirft einen kurzen Blick ins syrische Eherecht.

von Yousef Mahfouz

Das Eherecht gehört zum syrischen Familien- und Erbrecht, das auf verschiedenen Personalstatutsgesetzen je nach Religion aufgeteilt ist. Familien- und Erbschaftsangelegenheiten für Muslim*innen, die die große Mehrheit der Gesamtbevölkerung ausmachen, sind im syrischen Personalstatutsgesetz (PSG), dem sogenannten qanun al-ahwal al-shakhsiya von 1953 geregelt. Aber auch alle syrischen Staatsangehörigen, die Glaubensgemeinschaften angehören, die nicht ausdrücklich von diesem Gesetz ausgenommen sind, wie zum Beispiel Jesiden*innen, sind an dieses Gesetz gebunden (Art. 306 PSG). Darüber hinaus haben die anderen drei großen Religionsgruppen, die nicht diesem Gesetz unterliegen – Christen, Juden und Drusen – ihre eigenen familien- und erbrechtlichen Bestimmungen.

Das syrische Personenstandsgesetz basiert zum großen Teil auf den rechtswissenschaftlichen Schulen der islamischen Scharia und die Bestimmungen zur Ehe sind in diesem Gesetz geregelt. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen zur Ehe in Syrien denselben legalen Charakter wie andere Verträge haben. Daher ist die Eheschließung im syrischen Recht ein zivilrechtlicher Vertrag. Dieser kommt durch Angebot und Annahme dieses Angebots zustande (Art. 5 PSG). Die Ehefähigkeit setzt im syrischen Recht im Prinzip die geistige Gesundheit und das Erreichen der Pubertät voraus (Art. 15 Absatz 1 PSG). Die Gültigkeit des Ehevertrages setzt des Weiteren auch die Anwesenheit von zwei Zeug*innen und des Ehevormunds voraus (Art. 12 PSG).

Ehevormund ist nach dem PSG in der Regel der Vater oder Großvater der Person, je nach Familienkonstellation können aber auch andere Personen Vormund sein. Art. 22 PSG setzt zudem voraus, dass der Vormund zurechnungsfähig und erwachsen ist. Zudem definiert das Personalstatutsgesetz nach den neuen Änderungen durch das Gesetz Nr. 4 aus dem Jahr 2019 ein grundsätzliches Ehemündigkeitsalter: Danach können Männer und Frauen mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Ehe eingehen (Art. 16 PSG). Der Ehevertrag ist an keine bestimmte Formalität gebunden und in der Praxis ist die Beteiligung des Staates in Gestalt von Gerichten oder Behörden keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ehe. Besteht jedoch beispielsweise die Absicht, die Ehe vor Erreichen des grundsätzlichen Ehemündigkeitsalters zu schließen, ist eine Zustimmung des Familiengerichts und des Ehevormunds erforderlich, wenn der Vormund Vater oder Großvater ist (Art. 18 PSG). Wenn ein minderjähriges Mädchen durch ihren Vormund ohne ihre Zustimmung verheiratet wird und sie davon Kenntnis erlangt, ist die rechtliche Wirksamkeit des Ehevertrags von ihrer ausdrücklichen Zustimmung abhängig (Art. 21 Absatz 2 PSG).

Der syrische Gesetzgeber erwähnt weitere Einschränkungen für Fälle, in denen das Gesetz trotz des erreichten Ehemündigkeitsalters der Eheleute dem Gericht Ermessensspielraum für die Erteilung der gerichtlichen Genehmigung lässt, beispielsweise Art. 19 PSG in Bezug auf die Altersproportionalität, also den Altersabstand, zwischen Ehegatten. Wenn das Gericht feststellt, dass zwischen den beiden Eheleuten keine Altersproportionalität besteht, liegt es in seinem Ermessen, die Erlaubnis nicht zu erteilen. Ein weiteres Beispiel liefert seit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 Artikel 20 PSG: Wenn eine Frau das 18. Lebensjahr vollendet hat und heiraten möchte, fordert der Richter ihren Vormund auf, innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Tagen seine Meinung zu äußern. Erhebt er keine Einwände oder ist sein Einwand nicht erwägenswert, so genehmigt der Richter die Eheschließung unter der Bedingung der Gleichwertigkeit, welche die Eheleute, in der Praxis häufig die Frau, im Falle einer Scheidung absichern soll (rechtliche Möglichkeiten/Voraussetzungen im Fall einer Scheidung) und der Bedingung der Brautgabe (ähnlich einer Mitgift, die jedoch der Mann an die Frau zahlt).

Formen einer wirksamen Eheschließung nach klassischem syrischen Recht

1. Religiöse Eheschließung

In der Praxis werden Ehen auch informell (religionsrechtlich) ohne gerichtliche Mitwirkung abgeschlossen. Solche Eheschließungen werden im Folgenden als außergerichtliche Eheschließungen bezeichnet. Schriftstücke, die bei einer außergerichtlichen Eheschließung aufgesetzt werden, sind oft nicht standardisiert. Wenn man nach einer außergerichtlichen Eheschließung allerdings eine amtliche Heiratsurkunde benötigt, um zum Beispiel Rechte und Ansprüche aus der Ehe nachzuweisen, muss man beim Familiengericht eine nachträgliche Bestätigung der Eheschließung beantragen. Ist es der Person unzumutbar, die für die Bestätigung erforderlichen Unterlagen vorzuweisen oder wurde die Bestätigung der Ehe abgelehnt, besteht weiter die Möglichkeit, eine Feststellungsklage über das Bestehen der Ehe zu erheben.

2. Anzeige der Eheabsicht vor Gericht

Die Ehewilligen können den Weg der staatlichen Mitwirkung an der Ehe wählen, indem sie ihre Eheschließungsabsicht vorab dem Gericht mitteilen. Somit kann man die Rechte von Ehegatten und Kindern aus der Ehe (wie Abstammung, Mitgift, Unterhalt, Erbschaft) garantieren. Problematisch zurzeit und ein Ergebnis des Krieges ist, dass es keine einheitliche Anwendung des Familienrechts auf dem syrischen Staatsgebiet gibt. Auf Grund des seit Jahren fortwährenden Kriegs hat sich das syrische Staatsgebiet aufgespalten und es haben sich zum Teil eigene Verwaltungs- und Normensysteme in einigen Regionen des Landes etabliert. Dies betrifft vor allem den Norden des Landes, der von arabischen sowie kurdischen Oppositionellen kontrolliert wird. Daher kann zurzeit nicht mehr von einer landesweiten Anwendung des staatlichen syrischen Rechts ausgegangen werden._


Dieser Artikel erschien in Ausgabe 3/2022 unseres Magazins Perspektive, das hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden kann.