Online-Volunteering: Engagement über das Netz

In dem Seminar des Digital-Camps 2020 „Engagement über das Netz“ werden Teilnehmer über digitale Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Freiwilligen, Management von Online-Volunteers sowie neue Engagementformen informiert. Außerdem wird sich mit bestimmten Tools zur Vernetzung, Kommunikation und Bindung von Freiwilligen auseinandergesetzt.
Die Veranstaltung findet am 03.12.2020 von 17-00 bis 18.00 Uhr statt.

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Online – Talk „Fit für Vielheit – Warum wir unsere Haltung ändern müssen.“

Dr. Mark Terkessidis, Journalist, freier Autor und Migrationsforscher, wird am 16.11.20 von 18.00 bis 19.30 Uhr in einem Online-Talk via Zoom berichten, wie Betriebe „fit“ für Diversität werden können. Dabei soll weniger der Blick auf die Integration eines einzelnen, sondern eher auf den Betrieb als Ganzes gerichtet und ein Vielheitsplan erstellt werden. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Forum Flucht und Integration statt.

Anmelden können Sie sich unter krieg@caritas-fils-neckar-alb.de


Afghanistan stimmt Wiederaufnahme von Sammelabschiebungen zu

In einer am 19.10.2020 veröffentlichten Meldung auf der Homepage des afghanischen Ministeriums für Flüchtlings- und Rückkehrer- Angelegenheiten wurde bekannt gegeben, dass Afghanistan der Wiederaufnahme von Sammelabschiebungen zustimmt. Diese waren auf Grund der Corona-Pandemie für mehrere Monate ausgesetzt worden. Wie der Nachrichtenagentur „Deutsche Presse-Agentur“ bestätigt wurde, können jetzt wieder Sammelabschiebeflüge aus der EU unter bestimmten Auflagen wieder stattfinden. Die bisher letzte von 33 Sammelabschiebungen aus Deutschland fand im März 2020 statt. Denn seit der Zustimmung Afghanistans wurden alle geplanten Abschiebungen letztlich abgesagt.

Aus Baden-Württemberg wurden bisher „nur“ Personen aus den drei Kategorien Straftäter, Identitätsverweigerer und Gefährder abgeschoben.

Thomas Ruttig, 03.11.2020: Trotz Corona: Neue Afghanistan-Abschiebung geplant – und was Hilfszusagen damit zu tun haben könnten


Online Angebot „Empowerment-Gruppen und Einzelberatung“


Das Forum der Kulturen Stuttgart e.V. lädt im Rahmen des Landesprogramms „Interkulturelle Qualifizierung vor Ort“ zu einem Online-Angebot zum Thema Empowerment-Gruppen und Einzelberatung ein.
Darin werden die Themen Diskriminierung, Rassismus und Intersektionalität auf Machtstrukturen untersucht, Methoden der Kollegialen Fallberatung sowie konkrete Handlungsstrategien dargestellt und erarbeitet.
Zielgruppe stellen Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen sowie Künstler*innen und Mitarbeiter*innen of Color der Kultureinrichtungen und –ämter in Baden-Württemberg dar.
Ziel der Veranstaltung ist neben der Vernetzung der Teilnehmender mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen vor allem deren Bestärkung im Umgang mit ihren Erfahrungen.


Es werden folgende Termine angeboten:
Gruppensitzung am 05.11.2020, 11.00-14.00 Uhr
Gruppensitzung am 19.11.2020, 14.30-17.30 Uhr
Einzelberatung im Zeitraum vom 12.11. – 18.11.
• 12.11.2020, 11-18.30 Uhr (4 Beratungen beginnend um 11.00/ 13.00/ 15.00 / 17.00)
• 16.11.2020, 10-17.30 Uhr (4 Beratungen beginnend um 10.00/ 12.00/ 14.00/ 16.00)
• 18.11.2020, 13-18.00 Uhr (3 Beratungen beginnend um 13.00/ 14.45/ 16.45)


Anmelden können Sie sich unter diversity@forum-der-kulturen.de

Weiter Informationen unter anderem zu den Referentinnen finden Sie hier.


Online Workshop “Liebe, Sex und Migration”

Das Kompetenzzentrum sexuelle Infektionen Mannheim und die AWO Kreisverband Mannheim laden am 04.12.2020  um 17.30 Uhr zu einem Online Workshop via Zoom rund um das Thema sexuelle Gesundheit ein. Ein Präventionsteam wird hierzu Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV vermitteln und auch eine globale Perspektive einnehmen.

Anmelden können Sie sich unter c.schwab@awo-mannheim.de


Frontex verwickelt in illegale Pushbacks

Schon seit Jahren gibt es Berichte, dass die europäische Grenzagentur in illegale Zurückweisungen, Pushbacks, von schutzssuchenden Flüchtenden involviert ist. Erneut belegen detaillierte Recherchen, wo, wann und wie Beamt*innen von Frontex Pushbacks durchgeführt haben. Damit gefährden sie das Leben von Flüchtenden und handeln völkerrechtswidrig.

MDR Fakt, 27.10.2020: Schwerwiegende Vorwürfe gegen Frontex
ZDF, 23.10.2020: Europäische Grenzschutzagentur – Frontex soll Migranten-Boote abgedrängt haben


Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien

#SyriaNotSafe! Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert leichtfertiges, Menschenleben gefährdendes Gerede von Strobl, Seehofer und anderen


Nach dem tödlichen Anschlag in der Dresdner Innenstadt Anfang Oktober fordern die ersten Innenminister, vermeintliche „Gefährder*innen“ nach Syrien abzuschieben. In diesem Sinne hat sich auch der Baden-Württembergische Innenminister Strobl geäußert. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl erteilen solcher Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes eine klare Absage.

„Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers, der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung“, erklärt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und ergänzt: „Allerdings ist anstatt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister, ein rechtsstaatlicher Prozess notwendig.“ Die Landesflüchtlingsräte unterstreichen: „Extremistischer Hass schlägt oft willkürlich zu. Die Abschiebung von ‚Gefährder*innen‘ nach Syrien ist eine Nebelkerze und trägt weder zur Sicherheit aller in der Bundesrepublik noch anderen Orts bei.“

Syrien ist – sowohl unter Bashar al-Assad wie in Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer – ein Folterstaat. Das Flüchtlingshochkommissariat der UN (UNHCR) erklärt zur internationalen Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien, dass ganze Gruppen von Familien, religiöse oder ethnische Gemeinschaften, ganze Dörfer, Städte und Nachbarschaften unter Generalverdacht gestellt und verfolgt werden.1 Dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zufolge wurden ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert. Die Zahl der Binnenvertriebenen geht in die Millionen. Selbst einige humanitäre Akteure setzen ihre Arbeit wegen der unsicheren Lage aus.2 Amnesty berichtet über die landesweit und systematisch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Institutionen gerichtete Gewalt.3 Auch das Auswärtige Amt weist auf die Praxis des Verschwindenlassens hin und darauf, dass es keine verfolgungssicheren Gebiete in Syrien gibt.4

Vor diesem Hintergrund ist das leichtfertige Gerede über angeblich sichere Gebiete, in die Syrer*innen abgeschoben werden könnten, wie es Bundesinnenminister und seiner Kollegen aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg dieser Tage in die Medien lancieren, fahrlässig und menschengefährdend.Offenbar soll von interessierter politischer Seite das öffentliche Klima gegen syrische Flüchtlinge geschürt und so ein Abschiebungsbeschluss der im Dezember in Weimar anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) schon im Vorfeld populär gemacht werden. „Innenminister Strobl hat schon in der Vergangenheit gezeigt, wie bereitwillig er die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf dem Altar des politischen Opportunismus opfert. Für ihn kommt es bei der Frage nach Abschiebungen nach Syrien, ebenso wie nach Afghanistan, nicht auf die Situation in den Ländern selbst an, sondern einzig auf die aktuelle Stimmung in Deutschland. Das ist der Grund, warum wir längst eine Situation haben, in der Grund- und Menschenrechte zur Verfügungsmasse der politischen Tagsform geworden sind, die nur noch ‚so lange der Vorrat reicht‘ gelten“, so Seán McGinley.

Hintergrund:

Rechtsstaatliches Gebot verbietet Abschiebungen in einen Folterstaat

Eine Abschiebung in einen Folterstaat, mit akuter Gefahr für Leib und Leben ist menschenrechtswidrig. Das Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK gilt absolut und lässt –anders als Art. 33 Abs. 2 GFK – keine Ausnahmen zu. Der EGMR hat ausdrücklich und wiederholt festgestellt, dass der Refoulement-Schutz der EMRK ausnahmslos gilt und über den Schutz der GFK hinausgeht. Die menschenrechtlichen Vorgaben gehen daher dem allgemeinen Flüchtlingsschutz auch dort vor, wo die GFK eigentlich eine Rückschiebung erlauben würde.5 Dieses Europarechtsstaatsgebot steht also Versuchen entgegen, mit dem Begriff des*der Gefährder*in Menschen abschiebungsreif zu behaupten.

Würde die Person sehenden Auges der im Herkunftsland verbreiteten Folter oder Todesgefahr ausgeliefert werden, wäre die Bundesrepublik verantwortlich. Auch Boris Pistorius, niedersächsischer Innenminister, hatte an die Einhaltung völkerrechtlicher Grundsätze appelliert.6 Bei den Landesflüchtlingsräten steht darüber hinaus die Sorge im Raum, dass die Aufhebung des Abschiebestopps bei „Gefährder*innen“ die Tür für weitere Aufweichungen öffne. Gleiches ist in der Praxis von Abschiebungen nach Afghanistan zu beobachten.

Das Ausmaß des Folterregimes Assads wird auch durch das aktuelle Strafverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz deutlich, bei dem zwei Menschen syrischer Staatsbürgerschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werden7. Das OLG Koblenz wendet das Weltrechtsprinzip an, bei dem Staaten auch Straftaten außerhalb der eigenen Justiziabilität verfolgen und verurteilen können, wenn Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorliegen. Es wäre indes doppelzüngig, wenn Deutschland mutmaßliche Folterer strafrechtlich verfolgt und gleichzeitig via Abschiebung den Folterknechten in Syrien zuarbeitet und neue Opfer schafft.


Offener Brief des Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung fordert in einem Offenen Brief an die Landesregierung Baden-Württemberg einen Abschiebestopp in die Länder des Balkans während der Corona-Pandemie. Trotz der aktuellen Situation gab es in den letzten Monaten Abschiebungen in die Westbalkanstaaten. Zum Unterschreiben des offenen Briefs können Sie eine E-Mail an info@freiburger-forum.net senden. Bitte geben Sie auch an, ob Ihre Unterschrift öffentlich genannt werden darf.


Online Seminar „Covid 19 & Lieferkettengesetz – Einfluss auf Biodiversität und Ernährungssicherheit“

Das NaturFreunde Netzwerk Global lädt am 24.10.20 von 15.00 bis 18.30 Uhr zu einem Online-Seminar ein. Referent*innen aus dem Senegal, Togo, Gambia und Honduras werden über die aktuelle Situation in dem jeweiligen Land während der Corona-Pandemie berichten, sowie die veränderte Wirtschafts- und Ernährungssituation aufzeigen. Außerdem wird das geplante Lieferkettengesetz thematisiert.

Weitere Informationen sowie das Anmeldungsformular finden Sie hier


Online-Seminar „Hiergeblieben!? – Aufenthaltsgefährdung und Abschiebung bei Minderjährigen“

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veranstalten am 22.10.2020 von 12.30 bis 17.00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema Aufenthaltsgefährdung und Abschiebung bei Minderjährigen.

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