EuGH-Generalanwalt kritisiert deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz

Am 11. Februar stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, eine Unvereinbarkeit der deutschen Asylrechtsprechung zur Gewährung von subsidiärem Schutz mit dem Unionsrecht fest.

Hintergrund war die Klage zweier Afghanen aus der umkämpften Provinz Nangarhar im Osten Afghanistans. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt abgelehnt und die Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Daher beantragten die Kläger anschließend subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.

Der Klage lag die Frage zugrunde, wie schlimm die Verhältnisse im Heimatland sein müssen, damit die bloße Anwesenheit als lebensgefährlich angesehen und somit subsidiärer Schutz gewährt würde (i.S. d. Art. 15 Buchst. c i.V.m. Art. 2 Buchst. f EU-Richtlinie 2011/95). Diese Frage wurde bisher von deutschen Gerichten regelmäßig mit einer rein quantitativen Prüfung beantwortet. Demnach müsse die Zahl der Bürgerkriegstoten in der entsprechenden Region mindestens 0,125 Prozent der Gesamtbevölkerung beantragen, ansonsten seien weitere Kriterien erst gar nicht zu prüfen. Der VGH Mannheim hinterfragte die Vereinbarkeit dieser Rechtspraxis mit dem Unionsrecht und legte den Fall in diesem Zusammenhang dem EuGH vor.

Der EuGH-Generalanwalt trug in einem Plädoyer zur weiteren Klärung der unionsrechtlichen Kriterien für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Fall konfliktbedingter willkürlicher Gewalt zulasten der Zivilbevölkerung bei. Er lehnte das rein quantitative Vorgehen im Sinne der bisherigen deutschen Rechtsprechung eindeutig ab. Vielmehr sei eine „sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen“ notwendig. Die Anzahl der Opfer sei dabei nur einer von vielen Aspekten, wie der Dauer des Konfliktes, dem Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte, etc., die in Betracht gezogen werden müssten.

Für die zukünftige Entscheidungspraxis deutscher Verwaltungsgerichte im Umgang mit Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen könnte dies langfristig positive Auswirkungen haben. Das entsprechende EuGH-Urteil bleibt aber zunächst abzuwarten.

Das vollständige Plädoyer des EuGH-Generalanwalts zur Vorlage des VGH Mannheims finden Sie hier.


Online Seminarreihe: Know Your Rights

Im kommenden Frühjahr organisert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. In insgesamt sechs Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwält*innen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen. Auch Ehrenamtlich, die mehr über ihre Rechte in Deutschland erfahren möchten sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen.

Dies ist eine kostenlose Veranstaltung in Kooperation mit DLA Piper und im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales und Integration.

Die einzelnen Sitzungen werden zu den unten aufgeführten Terminen jeweils online über die Plattform Zoom stattfinden.

Programm:

Thema der SitzungDatum/Uhrzeit  
Schreiben, Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick und Bewerbung:
Wie setzt man formelle Schreiben auf? Wie tritt man für seine Interessen ein? Wie handelt man Verträge und Geschäfte aus?
01/02/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Das deutsche Justizsystem und der Zugang zum Rechtssystem:
Verschiedene Gerichte und Verwaltungsorgane innerhalb des deutschen Rechtssystems, der Prozess der Streitbeteiligung und der Zugang zu Prozesskostenhilfe für Neuankömmlinge.
08/02/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Arbeitsrecht:
Grundtypen von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht, Grundlagen des Arbeitsrechts und von Arbeitnehmer/innenrechten in Deutschland, Wie schreibt man einen Lebenslauf und einen guten Motivationsbrief? Wie verhalte ich mich beim Bewerbungsgespräch
08/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Vertragsrecht:
Grundlagen des deutschen Vertragsrechtes, Angebot, Annahme, allgemeine Geschäftsbedingungen, Abhilfe (Leistung, Beendigung des Vertrags, Schadensersatz wegen Nichterfüllung) und Standardverträge wie z. B. Verbraucherverträge.
15/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Wohn- und Mietrecht:
Wohnrecht in Deutschland, Wohnungsverträge und Rechte von Mieter/innen von öffentlichem und privatem Wohnraum.
22/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet:
Wie schreibt man, einen Businessplan, rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie man Rechnungen ausstellt, Buchhaltung und Steuerregelungen.
29/03/2021 17:00 – 18:30 Uhr

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über das untenstehende Formular für alle oder für einzelne Sitzungen, an welchen Sie teilnehmen möchte, an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per Email den Link zu dem entsprechenden Zoom-Meeting.

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.


Abschiebestopps: Appelle an die Innenminister*innen-Konferenz

Vor der bevorstehenden Konferenz der Innenminister*innen (IMK) vom 09. bis 11. Dezember appelliert PRO ASYL, in Zeiten einer Pandemie generell auf Abschiebung zu verzichten. Dem Appell haben sich mehrere Wohlfahrtsverbände auf Landesebene, Landesflüchtlingsräte und viele weitere Organisationen angeschlossen. Im Appell heißt es:

»Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens«.

Abschiebungen während der Pandemie sind generell unverantwortlich, gefährden Menschenleben und sind angesichts der Situation in Deutschland und der Situation in den Staaten, in die abgeschoben wird, nicht zu verantworten. Die Organisationen fordern einen generellen Abschiebungsstopp bis mindestens April 2021.

PRO ASYL warnt: Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur in Deutschland dramatische ökonomische Folgen. In vielen Ländern brechen Beschäftigungsmöglichkeiten komplett weg, staatliche Hilfe gibt es keine. Es kann nicht angehen, Geflüchtete auf Grundlage veralteter Annahmen in das Herkunftsland zu schicken, wenn sich die dortige Situation pandemiebedingt rasant ändert.

Zum Appell mit allen unterzeichnenden Organisationen geht es hier; unterzeichnet haben PRO ASYL, Arbeiterwohlfahrt, mehrere Landesflüchtlingsräte, Evangelische Jugend Deutschland, mehrere Paritätische Landesverbände, die Diakonie Hessen, Mitteldeutschland und Rheinland-Westfalen-Lippe und andere.

Syrien

PRO ASYL kritisiert aufs schärfste die Eröffnung der Debatte um Abschiebungen nach Syrien. Niemand darf der Folter unterworfen werden. Angesichts des 70-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwarten wir von den Innenminister*innen von Bund und Ländern ein offensives Eintreten für die Menschenrechte. Es ist eine gefährliche Verschiebung des Diskurses in der Öffentlichkeit, wenn Innenminister Seehofer und andere nun Abschiebungen in den Folterstaat wollen. Das Folterverbot der EMRK gilt absolut. Rechtstaatliche Grundlagen dürfen nicht eingerissen werden.

PRO ASYL hat sich einem breiten Bündnis angeschlossen, das gegen Abschiebungen nach Syrien appelliert: »In Syrien wird systematisch und flächendeckend gefoltert. Das ist durch zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen umfangreich belegt. Die Syrien-Lageberichte des Auswärtigen Amtes bestätigen das.«Und weiter: »Willkürliche Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen dauern in Syrien bis heute an. Rund Hunderttausend Menschen sind bis heute in Hafteinrichtungen des Assad-Regimes verschwunden.«

Die Bündnispartner*innen fordern die Innenminister*innen des Bundes und der Länder auf, den Abschiebungsstopp für Syrien zu verlängern: »Solange das Assad-Regime an der Macht ist, darf niemand nach Syrien abgeschoben werden!«

Zum Appell geht es hier; unterzeichnet haben neben PRO ASYL Adopt a Revolution, der Paritätische Gesamtverband, die Landesflüchtlingsräte, Medico International, SeaWatch, Seebrücke, die #LeaveNoOneBehind-Kampagne, der Verein deutsch-syrischer Hilfsvereine VDSH, Families for Freedom, Caesar-Families, Syrian Center for Legal Studies & Research, Friedenskreis Halle, Gesellschaft für bedrohte Völker, Jugendliche ohne Grenzen, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Moabit hilft e.V., Pro Bleiberecht MV, Seebrücke Berlin, #SyriaNotSafe-Kampagne und The Syria Campaign Visions4Syria.

Afghanistan

PRO ASYL hat sich an die Innenminister*innen von Bund und Länder gewandt und appelliert eindringlich, den für den Mitte Dezember geplanten Abschiebeflug nach Afghanistan zu stoppen.

In der Stellungnahme von PRO ASYL an die IMK heißt es: »Abschiebungen nach Afghanistan sind auf Grund der katastrophalen Sicherheitslage – aber gerade auch angesichts der grassierenden Corona‐Pandemie – unverantwortlich. Seit der letzten Sammelabschiebung am 11. März 2020 waren in Folge der Corona‐Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Dabei muss es angesichts der beschriebenen Situation bleiben.«

Die Forderungen von PRO ASYL zur Innenminister*innenkonferenz von PRO ASYL finden Sie hier.

Pressekontakt: presse@proasyl.de


Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ geht online

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben wir beschlossen, unseren für den 7. November in Karlsruhe geplanten Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ in Karlsruhe nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen werden an diesem Termin zwei der vorgesehenen Beiträge online präsentiert. Die genauen Uhrzeiten werden zeitnah ergänzt. Für die Veranstaltungen können Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden. Sie bekommen einige Tage vor den Veranstaltungen Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.

Rechte in der Erstaufnahme, 13.45 – 15.45 Uhr
Referentin: Anne-Marlen Engler (ref. lur, Berlin/Jena)
Die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verwendete Hausordnung ist in verschiedenen Punkten grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Anja Lederer und Anne-Marlen Engler. Die Autorinnen kritisieren das Fehlen von Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form Eingriffe gerechtfertigt sind, sowie die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an private (Security-)Firmen ohne gesetzliche Grundlage. Andere Grundrechtsverletzungen ergeben sich etwa durch die strengen Besuchsregulierungen oder die regelmäßigen Zimmerkontrollen, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen.

Faire Asylverfahren?, 10.30 – 12.30 Uhr
Referentinnen: Dr. med. Katharina Corrinth (Verein Unterstützung traumatisierter Migranten e.V.) und Beate Deckwart-Boller (Einrichtungsleitung Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge Karlsruhe)
Asylverfahren stellen Asylsuchende vor die große Herausforderung, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen. Das ist besonders schwierig für besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die traumatisiert sind. Deshalb ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Diese soll seit 2019 durch die entscheidende Behörde selbst, das BAMF, durchgeführt werden. In dieser Arbeitsgruppe gehen die Referentinnen den Fragen nach, welche Folgen politisch gewollte Schnellverfahren für besonders Schutzbedürftige haben. Wie können besonders Schutzbedürftige identifiziert und unterstützt werden, um Trauma etc. im Asylverfahren geltend machen zu können? Wie können Verfahrensgarantien kommuniziert und eingehalten werden können? Was bedeutet die Asylverfahrensberatung des BAMF für Geflüchtete und die bereits bestehenden unabhängigen Verfahrensberatungsstellen?

Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist am Freitag, 6. November um 16 Uhr geschlossen worden.


Perspektive: Der neue Rundbrief des Flüchtlingsrats BW

Der Flüchtlingsrat BW hat seinen „altehrwürdigen“ Rundbrief – das dreimal jährlich in gedruckter Form erscheinende Magazin – mit einem neuen Konzept und einem neuen Layout runderneuert. „Perspektive“ heißt das neue Magazin. Die erste Ausgabe mit dem neuen Konzept hat den Schwerpunkt „Aufnahme“. Exemplare können kostenfrei auf unserer Website bestellt werden.


Rechtsprechungsübersicht: Auswirkungen der Corona-Pandemie in verschiedenen Herkunftsstaaten

Die Corona-Pandemie hat weltweit Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung und wirtschaftliche Lage. In Asylverfahren finden die Veränderungen in den Herkunftsstaaten von in Deutschland schutzsuchenden Personen vor allem bei der Prüfung nationaler Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG Beachtung. In der Folge setzten sich auch die Verwaltungsgerichte vermehrt mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Herkunftsstaaten auseinander. Der Informationsverbund Asyl & Migration hat einen Überblick über die bisher vorliegenden Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema zusammengestellt.


Überregionales Online-Austauschtreffen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt zu einem unabhängigen Austauschtreffen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg ein. Ziel ist es, den überregionalen Austausch zu fördern, Erfahrungen und Erfolgsmodelle zu teilen und gemeinsam an Themen zu arbeiten, die uns alle in unserem Engagement betreffen – auch in Zeiten der Pandemie.

Programm:

12:00 – 12:15: Begrüßung & Festlegung der Themen für die Arbeitsgruppen

12:15 – 13:15: Input „Erlernte Hilflosigkeit“

Referentin: Frau Dr. phil. M.Sc. Psych. Shahrzad Izadpanah (Psychosoziales Zentrum Nordbaden, Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.

In der Begleitung von Geflüchteten stoßen wir immer wieder an unsere Grenzen. Sei es die zermürbende emotionale Anspannung oder die zur Belastung werdende Verantwortung in den komplizierten asylrechtlichen und behördlichen Verfahren. In dem Input wird es darum gehen, wie mit eigenen Grenzen, Grenzen des Ehrenamts, der Geflüchteten sowie mit damit verbundenen emotionalen Belastung umgegangen werden kann.

13:15 – 13:45: Input & Austausch Engagement während der Pandemie

Referentin: Sarah Naaseh, Mentoring Programm für und mit Geflüchteten in Ostfildern

Besonders im Zeitraum von März bis Juni dieses Jahres haben viele Ehrenamtliche davon absehen müssen, sich persönlich mit Geflüchteten zu treffen, um Deutschkurse zu geben, rechtliche Beratung anzubieten oder andere Unterstützung zu leisten. Derzeit steigen die Zahlen der mit Covid-19 Infizierten erneut rasant an. Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Welche Vor- und Nachteilen begegnen Ihnen dabei? Welche Möglichkeiten der Online-Betreuung oder andere kreative Lösungen, den Kontakt zu den Geflüchteten aufrecht zu erhalten, gibt es?

13:45 – 14:15: Kaffee-Pause

Während Sie Ihren Kaffee genießen haben Sie die Möglichkeit sich in zufällig eingeteilten, sogenannten „Break-out-Rooms“ ganz informell mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

14:15 – 15:15: Arbeitsgruppen im Welt-Café Format

Wir werden Sie je nach Interesse in vier bis fünf themenspezifische sogenannte „Break-out-Rooms“ einteilen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich über das jeweilige Thema auszutauschen. Ein*e Moderator*in wird sicherstellen, dass der Austausch auch im virtuellen Raum geordnet ablaufen kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mitteilen, über welche Themen Sie in diesem Rahmen besonders gerne sprechen würden – Vorschläge gerne per E-Mail an: olszak@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Vernetzungstreffen dem Austausch über die ehrenamtliche Arbeit dient und sich deutlich von rein inhaltlichen Input-Veranstaltungen wie unseren asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fortbildungen abgrenzen sollte.

15:15 – 15:30: Gemeinsamer Abschluss

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich mit dem untenstehenden Formular für das Austauschtreffen an. Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung per Email den Link zur Online-Veranstaltung.


Vernetzungstreffen Nordbaden

Liebe Engagierte in Norbaden,

hiermit laden wir Sie ganz herzlich zu einem überregionalen Austauschtreffen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit aus dem Raum Nordbaden ein! Das Vernetzungstreffen findet, unter Berücksichtigung aller hygienischen Vorschriften, am Samstag, den 24. Oktober 2020, in Heidelberg statt.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen ermöglichen, andere Engagierte in Nordbaden kennenzulernen, sich zu vernetzen und auszutauschen. Zumal es während der vergangenen Monate wenig Raum für Begegnung gab. Bei ähnlichen Veranstaltungen in anderen Regionen Baden-Württembergs haben wir übrigens die Erfahrung gemacht, dass diese Treffen sehr gut geeignet sind, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Ideen, Erfahrungen und Problemstellungen zu teilen sowie Aktionen, Projekte und Vorgehensweisen zu planen. Das Vernetzungstreffen bietet daher eine wunderbare Gelegenheit, voneinander zu lernen und ggf. gemeinsame Konzepte zu entwickeln.

Was bei dem Treffen inhaltlich auf dem Programm steht, darf gerne von den Teilnehmenden bestimmt werden. Dazu können Sie uns vorab Themenvorschläge zuschicken und wir entscheiden dann gemeinsam zu Beginn des Tages welche Themen besprochen werden, z.B. Unterbringung, Erfahrung im Umgang mit Behörden oder ehrenamtliches Engagement unter den Vorzeichen der Coronavirus-Pandemie . Haben Sie außerdem inspirierende Initiativen oder Projekte entwickelt und würden diese gerne kurz (5-10 Minuten) vorstellen? Hierfür haben wir unter dem Programmpunkt „Vorstellung verschiedener lokaler Aktionen, Initiativen und Projekte“ Zeit eingeplant und bitten Sie sich bei uns vorab mit Ihrem Projekt/Ihrer Initiative zu melden.
Am Vormittag haben wir außerdem Frau Dr. phil. M.Sc. Psych. Shahrzad Izadpanah (Psychosoziales Zentrum Nordbaden,Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.) für einen spannenden Input zum Thema „erlernte Hilflosigkeit“ gewinnen können.

Wir bitten Sie, sich bis Mittwoch, den 21.10.2020 für das Vernetzungstreffen per E-mail unter Angabe Ihres Namens und Wohnorts anzumelden: schulz@fluechtlingsrat-bw.de. 

Schreiben Sie uns gerne dazu, welche Themen Sie für den gemeinsamen Austausch vorschlagen und welche Projekte/Initiativen/Aktionen Sie vorstellen möchten.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Krise nur zuvor angemeldete Personen an der Veranstaltung teilnehmen können. Das heißt, jede einzelne Person muss angemeldet werden. Nur so können wir die Einhaltung der Höchtsteilnahmenden-Anzahl von 30 Personen kontrollieren und Situationen vermeiden, in denen wir Personen abweisen müssen.

Den genauen Veranstaltungsort und den Ablaufplan senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu (Ort: Innenstadt Heidelberg).

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und leiten Sie gerne die Einladung an interessierte Mitstreiter*innen weiter!


Beschäftigungsduldung: Härtefallantrag als Möglichkeit zur Überbrückung der 12-monatigen Vorduldungszeit

Immer wieder stehen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen vor dem Problem, dass die Betroffenen alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllen, außer der zwölfmonatigen Vorduldungszeit. Ist dies der Fall, sollen geduldete Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen unbedingt einen Härtefallantrag bei der Härtefallkommission stellen, damit keine Abschiebung erfolgt während die zwölf Monate „ablaufen“.

Die Landesregierung hat eindeutig darauf verwiesen, dass Härtefallanträge genutzt werden sollen, damit gut integrierte Geflüchtete, die lediglich noch keine zwölf Monate in Duldung sind, eine Chance auf die Beschäftigungsduldung erhalten, ohne vorher abgeschoben zu werden. Hintergrund ist, dass eine Person, für die ein Härtefallantrag gestellt wurde, nicht abgeschoben wird (§ 5 Härtefallkommissionsverordnung BW). Bei der Stellung eines Härtefallantrags muss in dieser Konstellation dargelegt werden, dass alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllt sind (siehe Checkliste unten).

Laut der Landesregierung soll die Überbrückung der zwölfmonatigen Vorduldungszeit durch den Härtefallantrag nur für Personen gelten, die bis zum 29. Februar 2016 in das Bundesgebiet eingereist sind (Siehe Antrag Landtag BW, S. 3f.). Der Flüchtlingsrat rät aber auch allen anderen Betroffenen, einen Härtefallantrag zu stellen. Denn als Anwärter*innen für Beschäftigungsduldungen sind sie gut integriert und diese Integrationsleistungen sollten bei der Härtefallkommission angeführt werden. Es reicht hier aber nicht darauf hinzuweisen, dass alle anderen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllt sind. Wie lange das Härtefallverfahren bei Personen dauert, die eben erst nach dem 29.2.2016 einreisten, ist zwar unklar, aber womöglich erhalten sie über das Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis oder können ebenso die zwölf Monate überbrücken.

In der Praxis gibt es besonders häufig Probleme bei der Erfüllung zwei weiterer Voraussetzungen: Der Identitätsklärung und dem Nachweis der mündlichen Deutschkenntnisse.

Die Identitätsklärung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beschäftigungsduldung und für die Arbeitserlaubnis. Viele Geflüchtete haben Angst, ihre Identität zu klären, da dann u.U. Abschiebungen wahrscheinlicher sind. Für Kandidat*innen auf Beschäftigungsduldungen ist es aber unbedingt notwendig, die Identität rechtzeitig (in den jeweiligen Fristen des § 60d Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) zu klären, damit sie eine Beschäftigungsduldung bekommen können. Sollte also lediglich die zwölfmonatige Vorduldungszeit noch nicht erfüllt sein, sollten Betroffene schnell ihre Identität klären und einen Härtefallantrag stellen.

Eine weitere Voraussetzung sind mündliche Sprachkenntnisse auf A2-Niveau. Können die Sprachkenntnisse nicht durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, ist aber eine mündliche Verständigung ohne Dolmetscher*in auf der Ausländerbehörde möglich, ist dieses Kriterium erfüllt und ein Antrag kann gestellt werden. In diesen Fällen kontaktiert die Härtefallkommission die Ausländerbehörde vor Ort und bittet sie in einem Gespräch die Deutschkenntnisse zu prüfen (siehe Anwendungshinweise BMI, Dez. 2019, 60d.1.6.).

Checkliste:

  1. Identitätsklärung
    • bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am 1. Januar 2020 vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 3 bis zur Beantragung der Beschäftigungsduldung oder
    • bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am 1. Januar 2020 nicht vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 3 bis zum 30. Juni 2020 oder
    • bei Einreise in das Bundesgebiet zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. August 2018 spätestens bis zum 30. Juni 2020;
    • ODER: Ergreifung aller erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen in der jeweiligen genannten Frist und Identitätsklärung nach der Frist
  2. Seit 12 Monaten in Duldung
  3. Seit 18 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung über 35 Stunden pro Woche (Alleinerziehende: 20 Stunden pro Woche)
  4. Seit 12 Monaten und aktuell Lebensunterhaltssicherung
  5. Mündliche Deutschkenntnisse auf A 2 Niveau
  6. Keine Straftaten (Ausnahme: ausländerrechtliche Straftaten über max. 90 Tagessätzen)  
  7. Keine Bezüge zu/Unterstützung von extremistischen oder terroristischen Organisationen
  8. Keine Ausweisungsverfügung und keine Abschiebungsanordnung nach § 58a
  9. Nachweis Schulbesuch minderjähriger Kinder, keine Verurteilung der Kinder wegen best. Straftaten
  10. Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses, wenn Verpflichtung vorlag oder Abbruch war unverschuldet

Zur deutschen Reaktion auf Moria: „Bei einer Naturkatastrophe wären die Rettungsflieger jetzt schon in der Luft“

PRO ASYL kritisiert die Reaktionen der Bundesregierung auf die Katastrophe von Moria. Die CDU/ CSU solle ihre festgefahrenen Positionen verändern, weder Schweigen noch der Verweis auf die Notwendigkeit einer europäischen Lösung seien angebracht. Vielmehr sei ein konzertierter europäischer Rettungsplan, die sofortige Evakuierung der Flüchtlinge und die Aufnahme in Deutschland und anderen europäischen Staaten notwendig. PRO ASYL befürwortet die derzeitige politische Diskussion für die Aufnahme Schutzsuchender. Es müssten jedoch deutlich mehr als die bisher diskutierten 2.000 Geflüchteten aufgenommen werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier. Außerdem verfassten 12 Organisationen einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel hinsichtlich der notwendigen Katastrophenhilfe nach dem Brand in Moria.