Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim

Der Infoabend gibt einen Überblick zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Thematisch geht es u.a. um Folgeanträge für Personen aus Afghanistan und Syrien, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsmarktzugang für sogenannte „Dublin Fälle“ und um aktuelle Fragestellungen rund um die Situation in Afghanistan.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit aus dem Main-Tauber-Kreis. Die 3G- und AHA-Regeln werden eingehalten.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Um vorherige Anmeldung unter Katrin.Beuschlein@diakonie.ekiba.de wird gebeten.

Der Infoabend wird in Kooperation mit Ökumenischen Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis durchgeführt. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Pressemitteilung : Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.

In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.

Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.

Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.

Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.

Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.

Aufruf unterzeichnet von:

AG Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein

Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT-Deutschland)

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)

Amnesty International

AWO Bundesverband

Brot für die Welt

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Bundesweite Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Deutscher Caritasverband

Diakonie Deutschland

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland

KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

Landesflüchtlingsräte

medica mondiale e.V.

medico international

MISEREOR

Neue Richtervereinigung e.V.

Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.

Oxfam Deutschland

PRO ASYL

Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)

Seebrücke

terre des hommes Deutschland e.V.

Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)

YAAR e.V.


Online-Diskussion und Lesung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“

Das Buch „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“ vereint Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Erfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Die Herausgeber*innen lesen am 9. August zusammen mit Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kurze Passagen aus dem Buch und diskutieren diese im Anschluss mit dem Publikum. Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Um eine Anmeldung unter anmelden@gegenabschiebehaft.de wird gebeten.

 
 
 

OVG NRW: Keine Abschiebung nach Italien bei fehlender Aussicht auf Unterbringung und Arbeit

Das OVG NRW hat am 29. Juli im Falle eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia sowie eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, entschieden, dass das BAMF die Asylanträge der Männer nicht als unzulässig hätte ablehnen dürfen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägern für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe, da sie in Italien ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten. Beide Kläger hätten nämlich für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, am Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ teilzunehmen oder eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Seenotrettung ist unverhandelbar!

Am 7. August finden in zahlreichen deutschen Städten Demonstrationen und Protestaktionen statt, die eine solidarische und menschenrechtsbasierte Migrationspolitik fordern – kurz: Weg von der Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen! In Baden-Württemberg sind bereits in Freiburg, Herrenberg und Karlsruhe Aktionen geplant. Weitere Aktionen können gerne organisiert und bei der Seebrücke eingestellt werden.


Online-Fortbildung: Familienzusammenführung – rechtliche Grundlagen und Praxisinformationen

Familienzusammenführung ist ein komplexes und oft schmerzliches Thema, das Geflüchtete, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor langwierige und belastende Geduldsproben stellt. Julia Fopp zeigt die rechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug sowie aktuelle Entwicklungen in diesem Themenbereich auf und gibt Tipps zum praktischen Vorgehen. Auch das Thema Familienasyl wird in Grundzügen behandelt werden.

Referentin: Julia Fopp (Migrationsberatung Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Aktueller Hinweis: Die maximale Teilnehmendenzahl ist erreicht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.

Das Online-Seminar ist Teil des Schulungsangebots für ehrenamtliche Engagierte im Rahmen des Hohenloher Integrationsbündnis 2025 des Landratsamts Hohenlohekreis. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie. Die Veranstaltung ist offen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg.


Kritik an geplanter Afghanistan-Abschiebung

PRO ASYL kritisiert in einer Pressemitteilung die für den 6.7. geplante Afghanistan-Abschiebung sowie das Verhalten der Bundesregierung. Im Zentrum der Kritik steht die Äußerung von Außenminister Heiko Maas, Abschiebungen nach Afghanistan seien weiterhin vertretbar. Auch müsse der Lagebericht des Auswärtigen Amtes dringend aktualisiert werden, die letzte Version sei von Juni 2020 und somit völlig veraltet, so Günter Burkhardt von PRO ASYL. Auch Amnesty International bezeichnet die beabsichtigte Abschiebung als unverantwortlich und fordert einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.