Interviews zum Thema Passbeschaffung

Viele geflüchtete Menschen haben große Befürchtungen und Vorbehalte, was die Passbeschaffung und insbesondere das Aufsuchen ihrer Auslandsvertretung anbelangt. Gleichzeitig ist die Passbeschaffung häufig Voraussetzung für soziale Teilhabe (z.B. Arbeitsmarktzugang, ungekürzte Sozialleistungen). Wir haben uns daher gefragt: Was geht in Geflüchteten vor, die mit der Aufforderung zur Passbeschaffung konfrontiert werden? Aus welchen Gründen entscheiden sich manche dafür und andere dagegen, dieser Aufforderung nachzukommen? Und was erleben betroffene Personen bei einem Besuch in ihrer Auslandsvertretung? Diese und weitere Fragen haben wir drei Personen mit Fluchthintergrund aus verschiedenen Ländern und in unterschiedlichen Lebenssituationen gestellt. Die Interviews wurden in unserem Rundbrief 01/2020 veröffentlicht.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


OVG Nordrhein-Westfalen: Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland nicht zulässig

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.01.2021 entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Dem Gericht zufolge bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (»Bett, Brot, Seife«) über einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.


Online-Veranstaltung „Wir Frauen* schaffen das!“

Die Evangelischen Frauen in Württemberg führen in Kooperation mit den Evangelischen Frauen in Baden einen Online-Talk mit Frauen, die mit Geflüchteten arbeiten, durch. Engagierte Frauen können sich auf der Homepage der Evangelischen Frauen in Baden anmelden.


VGH BW zu EuGH-Urteil Syrien: Berufung nicht zugelassen

Der VGH Baden-Württemberg hat sich Ende Dezember 2020 mit der EuGH-Entscheidung zum Wehrdienst bei Syrer*innen befasst und die Berufung nicht zugelassen bei einem Kläger, der als Minderjähriger eingereist ist. Das Gericht urteilte, dass aus dem EuGH-Urteil nicht folgt, dass unterschiedslos jedem*r Syrer*in im wehrpflichtigen Alter „automatisch“ die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.

Für die Beratungspraxis lässt sich aus dem Urteil ableiten, dass sowohl Geflüchteten, die sich im Erst- oder Folgeverfahren auf das EuGH-Urteil beziehen möchten, genau herausarbeiten müssen, warum in ihrem konkreten Einzelfall wegen der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen Verfolgung droht.


Online-Veranstaltung: Migrationsgesellschaft GEMEINSAM leben und gestalten

Wieso schafft es die EU nach wie vor nicht, eine gemeinsame humanitäre Flüchtlingspolitik zu betreiben? Welche Perspektiven können wir gemeinsam für mehr Teilhabe in unserem Land entwickeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich unsere Online-Tagung der Evangelischen Akademie Bad-Boll, die der Flüchtlingsrat BW mit ausrichtet. Eine Anmeldung ist bis zum 2. Februar möglich.


EuGH: Unzulässige Rückkehrentscheidungen gegen UMF

Der EuGh hat am 14. Januar 2021 klargestellt, dass gegen unbegleitete Minderjährige keine Rückkehrentscheidung getroffen werden darf, wenn sich der Mitgliedsstaat nicht vergewissert hat, dass im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Denn eine Rückkehrentscheidung ohne vorherige Vergewisserung würde den jungen Menschen in eine Situation großer Unsicherheit versetzen. Dies würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus den Niederlanden.

Auch in Deutschland ist es gängige Praxis, dass das BAMF Asylanträge ablehnt und Rückkehrentscheidungen, i.d.R. in Form von Abschiebungsandrohungen, gegen UMF erlässt. Dabei prüft das BAMF normalerweise nie, ob es im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Falle einer Abschiebung gäbe. Demnach versetzt auch die deutsche Praxis des BAMF abgelehnte UMF in große Unsicherheit und schadet ihrem Kindeswohl. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form sich das EuGH-Urteil auf die Praxis hierzulande auswirken wird.

Abgeschoben werden können unbegleitete Minderjährige übrigens nur selten, da vor Abschiebungen eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsstaat gefunden werden muss (§ 58 Abs. 1a AufenthG). Über die gefundene Aufnahmemöglichkeit müssen dann die Behörden die betroffene Person (bzw. dem*der Vormund*in) unterrichten, damit diese die Möglichkeit haben, Einwände vorzubringen (VGH Baden-Württemberg 22.5.2017, 11 S 322/17). Leider gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen das ignoriert wird. Begleitpersonen von UMF sollten unbedingt darauf achten, dass eine Abschiebung nur mit vorherige Mitteilung rechtlich erfolgen darf.


Hürden beim Familiennachzug

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Stellungnahme mit den aktuellen Hürden beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen international Schutzberechtigten, insbesondere dem Geschwisternachzug, sowie der Nachzugsregelung zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Zudem werden die praktischen Schwierigkeiten beim Nachweis der Familienzugehörigkeit beleuchtet.


Medinetz Freiburg: Aufruf zur Einführung eines Anonymisierten Behandlungsscheins

Das Medinetz Freiburg setzt sich dafür ein, dass ein anonymisierter Behandlungsschein in Freiburg eingeführt wird. Hierbei handelt es sich um eine pragmatische, kurzfristig umsetzbare und wirksame Lösung zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung (z.B.. illegalisierte Menschen). Diese Personen befinden sich – insbesondere in Zeiten der Pandemie – in einer höchst vulnerablen und prekären Versorgungssituation.