Beiträge

Gedenken an die Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau

Am 19. Februar 2020 wurden in Hanau neun Menschen aus rein rassistischen Motiven ermordet. Seitdem setzt sich die „Initiative 19. Februar“ für eine Aufklärung der Vorfälle, Gerechtigkeit für und Erinnerung an die Opfer ein: Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu.

In einem Interview zum vierten Gedenktag stellt Newroz Duman von der Initiative heraus, dass Erinnern nicht einfach einmal im Jahr stattfindet, sondern Verändern heißt, alltägliches Verändern und Überwinden rassistischer Denkmuster und Strukturen in der Gesellschaft. Für das Erinnern hat die Initiative mehrere Projekte ins Leben gerufen. Das Theaterstück „And Now Hanau“ wird von Februar bis April 2024 auch im Theaterhaus Stuttgart aufgeführt, ebenso zeigt der Württembergische Kunstverein die Austellung „Three Doors“ vom 16. März bis 1. September 2024.

Am Montag, den 19. Februar 2024, lädt der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen BW (LAKA) ab 18 Uhr zu einer Lichtprojektion am Alten Schloss in Stuttgart mit Porträts der Opfer sowie politischen Forderungen ein Die Projektion soll als vorübergehende Gedenkstätte dienen und einen kollektiven Moment schaffen, der zum Innehalten, Gedenken und Erinnern aufruft.


Aufruf zur Demo „Familiennachzug JETZT!“ am 22.02.2024 in Berlin

Aktuell warten zehntausende Familien, die durch Flucht und Verfolgung getrennt wurden, darauf, in Deutschland wieder vereint zu werden. Vor allem rechtliche Regelungen verhindern, dass ihr Familiennachzug schnell, rechtssicher und human erfolgen kann. Die „Ampel“-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag im November 2021 gesetzliche Verbesserungen versprochen- doch seitdem ist nichts passiert. Selbst in Fällen, in denen Betroffene bereits heute einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben, führen mangelnde Digitalisierung und langsame Behörden zu endlosen Verfahren, die sich in der Regel über mehrere Jahre ziehen.

Aus diesem Grund gehen wir am 22.02.2024 gemeinsam auf die Straße. Wir fordern von der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt:

Geschwisternachzug JETZT!
Im Koalitionsvertrag hat die „Ampel“-Regierung versprochen: „Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.“ Bis heute haben aber bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die etwa aufgrund von drohender Zwangsrekrutierung oder Zwangsverheiratung aus Ländern wie Afghanistan oder Somalia allein fliehen mussten, zwar die Eltern, nicht aber die Geschwister ein Recht auf Familiennachzug. Damit werden selbst „Kernfamilien“ auseinandergerissen. Die Eltern müssen sich entscheiden, welches ihrer Kinder sie alleine lassen – eine unerträgliche Belastung für betroffene Familien. Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass Geschwister zur Familie gehören und das Recht haben, zu ihrer Schwester oder ihrem Bruder in Deutschland nachzuziehen – und die angekündigten gesetzlichen Änderungen umsetzen.

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten JETZT!
Bei Kriegsflüchtlingen, die subsidiären Schutz erhalten, wird der Nachzug der Familie erschwert, obwohl sie oftmals aus denselben Ländern kommen und einen vergleichbaren Schutzbedarf haben wie nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge. Ihr Nachzug wird aktuell jedoch, anders als bei Flüchtlingen, auf 1.000 Personen im Monat beschränkt und ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag selbst dazu verpflichtet, „die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleich(zu)stellen“. Dieses Versprechen gegenüber den
Betroffenen muss die Bundesregierung endlich einlösen!

Das Warten beenden – JETZT!
Auch getrennte Familien, die bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben, leiden unter
ewig langen Wartezeiten und komplizierten Zuständigkeitsregeln. So können beispielsweise Familien aus
Afghanistan ihre Visaanträge nur an zwei deutschen Botschaften stellen, in Pakistan und in Iran. In beiden
Botschaften beträgt die Wartezeit für einen Termin über zwei Jahre! Während dieser Zeit sind die Familien
von ihren Ehepartner*innen, Eltern, Kindern in Deutschland getrennt, müssen sich aus Angst vor Verfolgung häufig vor den Taliban verstecken und leben unter schwierigsten Bedingungen. Das Auswärtige Amt muss endlich handeln: Es muss Kapazitäten bei den Botschaften ausbauen, Zuständigkeitsregeln flexibler handhaben sowie digitale Antragstellung und Video-Interviews ermöglichen.


Positionspapier zur Flüchtlingspolitik: Gestalten statt Ausgrenzen

Der Paritätische hat angesichts kontroverser politischer Debatten über Flucht und Migration eine grundsätzliche Positionierung zur Flüchtlingspolitik verabschiedet. Das Papier umfasst sowohl Grundsätze der Arbeit des Paritätischen im Bereich Flucht als auch Positionen zu aktuellen politischen Prozessen und Debatten auf nationaler wie europäischer Ebene. Für den Paritätischen gilt dabei: Nicht Ausgrenzung, sondern allein eine gestaltende, soziale und solidarische Politik kann den Herausforderungen und Chancen von Flucht und Migration nachhaltig gerecht werden.


Stuttgart: Demo Rechte Welle brechen

Die Rechte Welle rollt – Zeit sie zu brechen! Vor dem Hintergrund der zuletzt aufgedeckten rassistischen Deportationspläne der AfD rufen wir Sie auf, gemeinsam gegen die Rechte Welle und für eine solidarische Gesellschaft auf die Straßen Stuttgarts zu gehen. Denn: die Brandmauer sind wir!

Während der AfD-Jargon täglich salonfähiger wird, reagieren auch die Regierungs- und Oppositionsparteien mit rechter und neoliberaler Politik auf gesellschaftliche Krisen. Die Entwicklung zeigt klar: Die vermeintliche Brandmauer der Parteien bröckelt – und zwar gewaltig. Es wird gehetzt gegen Asylsuchende, Klimaaktivist*innen und Bürgergeldempfänger*innen, der Kanzler fordert auf zu „Abschiebungen im großen Stil“, Asyl-, Abschiebe- und Polizeigesetze werden verschärft.
Die Brandmauer sind wir! Wir – die jetzigen und künftigen Wähler*innen – müssen der AfD den Boden entziehen und uns aktiv für Solidarität und Gerechtigkeit einsetzen.

Deswegen rufen wir zur Demo am 24. Februar in Stuttgart auf!

Konkret:
Was? große, überregionale Demo gegen die Rechte Welle
Wo? Marktplatz Stuttgart
Wie reise ich an? für eine gemeinsame Anfahrt gibt es ein Treffen am 24.02. um 11:50 am Parkhaus Glaskasten am Haupteingang des HBF Ulm

Initiiert vom Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts, laden auch wir als Mitunterzeichnende des Aufrufs ein, an der Kundgebung teilzunehmen und gemeinsam mit uns die Rechte Welle zu brechen.



Göppingen: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Auf der anderen Seite sollen Abschiebungen erleichtert werden, Seenotrettung wird kriminalisiert.
In diesem kostenlosen Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.
Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ort: Göppingen, Schlossplatz 8, Pavillon der Ev. Stadtkirche

Eine Veranstaltung des Diakonisches Werks Göppingen in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Onlineseminar zum Thema Behördenbegleitung

Der Flüchtlingsrat Thüringen veranstalten ein Onlineseminar zum Thema Behördenbegleitung.

Zur Praxis vieler Sozialarbeiter*innen, in der Behindertenhilfe, in Flüchtlingsinitiativen, oder privat Engagierter gehört die Begleitung von Menschen zu den verschiedensten Behörden und Einrichtungen. Oft ist die Begleitung aber nicht einfach oder es können Anliegen nicht zufriedenstellend geklärt werden. Häufig genug bleibt ein Gefühl der Ohnmacht, wenn mensch mit unbegründet ablehnenden Aussagen wie „Da können wir nichts machen“, aber auch nicht selten mit herabwürdigenden und diskriminierenden Bemerkungen und Beleidigungen konfrontiert wird.

In einem Onlineseminar wollen wir rechtliches Hintergrundwissen zur Begleitung von Personen bei Behördengängen vermitteln, die Rolle der begleitenden Person reflektieren und über den Umgang mit Wut und Ohnmacht diskutieren. Daraus werden wir einige Ansatzpunkte zum überlegten Handeln in Begleitsituationen ableiten und Handlungsstrategien erarbeiten.

Teilnahme online unter: https://bbb.dgb-bwt.de/b/mar-pon-8jy-m5m Eine Anmeldung ist nicht notwendig!

Für die Teilnahme werden ein PC oder Smartphone und optional eine Webcam und Mikrofon benötigt. Die mehrsprachige Broschüre zum Thema ist auch Russisch und Ukrainisch verfügbar.


Asylfolgeanträge: EuGH entscheidet zugunsten syrischer Kriegsdienstverweigerer

Bislang hat das BAMF Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer als „unzulässig“ abgelehnt. Es sah keine neue Rechtslage gegeben durch ein Urteil des EuGH vom 19.11.2020, wonach es bei syrischen Kriegsdienstverweigerern eine starke Vermutung gebe, dass sie politisch verfolgt seien und damit Flüchtlingsschutz bekommen sollten. Das EuGH hat nun in einem Urteil vom 8. Februar 2024 (Rs. C-216/22) klargestellt, dass ein Urteil des Gerichtshofs einen neuen Umstand darstellen kann, der eine erneute inhaltliche Prüfung eines Asylantrags rechtfertigt. Pro Asyl sieht darin eine Grundsatzentscheidung, auf die sich auch andere Schutzsuchende künftig berufen können: „Wenn nach rechtskräftiger Ablehnung von Asylerstanträgen EuGH-Urteile ergehen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zur Zuerkennung internationalen Schutzes geführt hätten, dann muss ein Asylfolgeantrag nun zugelassen werden.“


EuGH trifft Grundsatzentscheidung zu geschlechtsspezifischer Verfolgung

Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, wurde in der Vergangenheit häufig die Anerkennung als Flüchtling verweigert. Der Grund: Frauen als solche stellten keine soziale Gruppe gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar. Eine Grundsatzentscheidung des EuGH wird das voraussichtlich ändern.

  1. Art. 10 Abs. 1 Bst. d Qualifikationsrichtlinie [RL 2011/95/EU], der den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe regelt, ist im Lichte der Istanbul-Konvention [Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt] auszulegen.
  2. Frauen eines Herkunftslandes können je nach den dort herrschenden Verhältnisse auch insgesamt und nicht nur als enger eingegrenzte Gruppe als „bestimmte sozialen Gruppe“ im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Bst. d Qualifikationsrichtlinie angesehen werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexualisierter/sexueller und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind.
  3. Bei nicht-staatlicher Verfolgung ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß Art. 9 Abs. 3 Qualifikationsrichtlinie ausreichend, wenn entweder zwischen der nicht-staatlichen Verfolgungshandlung oder dem Fehlen von Schutz durch einen Schutzakteur eine Verknüpfung zum Verfolgungsgrund besteht.
  4. Der Begriff des ernsthaften Schadens gemäß Art. 15 Bst. a, b Qualifikationsrichtlinie umfasst die tatsächliche Drohung, durch Angehörige der Familie oder Gemeinschaft wegen eines angenommenen Verstoßes gegen kulturelle, religiöse oder traditionelle Normen getötet zu werden oder andere Gewalttaten zu erleiden.

(Leitsätze von asyl.net)


Handreichung Dublinverfahren

Die bei asyl.net neu erschienene Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Dublin-III-Verordnung und über den Ablauf von Dublin-Verfahren. Sie ist zugleich mit zahlreichen Praxistipps als Arbeitshilfe für die Beratungspraxis aufgebaut.

In der Handreichung werden die Grundlagen und Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung systematisch analysiert. Die weiteren Abschnitte befassen sich mit dem Ablauf des Dublin-Verfahrens, wobei besonders auch auf Handlungsoptionen eingegangen wird, die bei einem „Dublin-Bescheid“ infrage kommen. Weitere Abschnitte befassen sich u.a. mit der Frage, wie Überstellungsfristen zu berechnen sind, wie Überstellungen ablaufen und in welchen Konstellationen Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen wird ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, Hinweise sowie Schemata.

Die Broschüre wurde verfasst von Maria Bethke, Laura Kahlbaum und Kristina Pröstler (Diakonie Hessen/Ev. Dekanat Gießen), herausgegeben wird sie vom Informationsverbund Asyl und Migration, der Diakonie Deutschland und Pro Asyl.


Übergangsverordnung für israelische Staatsangehörige

Seit dem 26. Januar ist die Übergangsverordnung für israelische Staatsangehörige in Kraft. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Absatz 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein Aufenthaltstitel kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.